Sozialamt Pflicht mir Arztbesuche zu möglichen?

Begonnen von einfach-Sie, 02. April 2025, 18:21:43

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einfach-Sie

Hallo,
ich bekomme Grusi nach SGB12. Neben div. Behinderungen, Schmerzchroniker daher schwere Medis seit über 14 Jahren jetzt Spätfolgen und ich muss zu div. Fachärzten immer wieder. Dazu kommt PTBS die fest ist. Daher u. allem davor kann ich meine Whg nicht verlassen. Und kann nur mit Taxi bzw. wenn mich jmd. Fährt zu Ärzten. Da ich wg. Folgekrankungen von Ärzten Medis bekomme die ich selber zahlen muss bleiben mir von Grusi und Pflegegeld im Monat grad ml 300 euro und da noch kein Tel. und Strom etc. bezahlt.Dazu kommt dass fam. Krebsbelastet bin und selber schon paar mal unter Verdacht war. Amt sagt immer nein für Fahrtkosten Taxi u. ä. auch Krebsvorsorge wird abgelehnt. jetzt neue Gesudnheitsprobl. und ich kann zu keinen Fachärzten. Hat Amt sowas wie ne Fürsorgeflicht?

Danke und Gruß

TripleH

Das ist doch keine Krankenkasse. Es gibt keine Leistungen, die über die Versorgung durch die Krankenkassen hinaus geht.

Kleene1980

Eine Erstattung von Fahrtkosten kann unter gewissen Voraussetzungen durch deine Krankenkasse erfolgen.

Ottokar

Für die Krebsvorsorge ist der Hausarzt zuständig und Fahrtkosten zu ambulanten Terminen gibt es nur bei Vorliegen spezieller Umstände, lies dazu mal hier: https://hartz.info/index.php/topic,135689.msg1625996.html#msg1625996
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


einfach-Sie

Danke für eure Antworten

Durch meine Lungenkrankheit, Arthose am ganzen körper, eben die Ptbs vor Autos ud Co kann ich net zu fuss gehen bzw. weil ich 13 jahre nach nem Therapiedingens gesucht habe hat sie die PTBS festgesetzt und Folgeängste entstanden. Da ich nur PG 2 habe dingst die KK keinen anspruch auf Tranportkosten. Meinen Einwand dass sehr wohl gem. Tranportrichtlinien §8 meine Satz 3 bzw 4 wo drin ist, dass sehr wohl Versicherten die weniger als PG 3 haben bzw. die andren Dignens nicht erfüllen bei ähnlich schweren Erkrnankungen Fahrtkosten bezahlt kriegen, sagt kasse gar nix zu. Tranpsortscheine von Ärzten werden nciht bezahlt und ich kann nicht zu all meinen wichtigen Terminen die ärztl. zwingend sind.

zb Darmvorsorge da wurde was gefunden und ich muss jährl. hin. sind 160 euro (4 x knapp 40 Euro eine Fahrt)

Dahe rjetzt Gedanke gibt es so ne art Fürosorgeflicht? ich hatte amt auch schon mehrmals gesagt gerne auch jmd. aus SGB2 od aus sgb12 oder ehrenamt über die kfz-vers. sind ja insassen autom. versichtert udn ich würde aufwand bezahlen. nix....

jetzt auch ein leberfleck der entartet dazu meine dauerkopfschmerzen deswegen soll ich zum neurologen sind je 20 euro dann lungenarzt dann therapien ich pack das net mehr finanz.

was ist mit schwieriegen Lebensumständen? Amt hab ich jetzt schrieben Psycho geschickt auch wieder schweigen.

Birgit63

Wenn ein Termin beim Arzt nur mit dem Taxi stattfinden kann, muss der Arzt einen Beförderungsschein ausstellen. Das bezahlt dann die Krankenkasse Das Sozialamt ist hier der falsche Ansprechpartner.

Ottokar

Zitat von: einfach-Sie am 03. April 2025, 13:20:47Dahe rjetzt Gedanke gibt es so ne art Fürosorgeflicht?
Nein.
Für die Fahrkosten ist allein die KK zuständig.
Wenn dir ein Facharzt attestiert, dass du keinen ÖPNV nutzen kannst, kannst du die Übernahme der Fahrkosten bei der KK beantragen. Ob die dem stattgeben, ist eine andere Frage.
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Kleene1980

Wenn du doch so eingeschränkt  und so "krank" bist, hast du schon eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt? Ansonsten bleibt wohl nur Familie oder Freunde fragen ob die einen fahren können. Meine hätten mich gefahren sofern Auto vorhanden gewesen wäre. Heute brauche ich leider einen liegend Transport.