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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Katrin am 05. April 2025, 12:01:13

Titel: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Katrin am 05. April 2025, 12:01:13
Hallo liebe Leute,

mein Vater teilte mir mit, dass seine Schwester, die vor einem Monat gestorben ist, ein Testament eröffnet hat, idem ich auch bedacht bin. Ich würde eine Geldsumme erhalten. Darüber habe ich selbst noch keine schriftliche Information vom Amtsgericht erhalten. Kann ich auch selbst zum Amtsgericht gehen und dort fragen, wieviel Geld ich bekomme? Ich will nämlich nicht darüber schriftlich per Brief an meine Wohnadresse informiert werden, sondern möchte es persönlich vom Amtsgericht Erfahren. Geht das?

Danke für Rat!
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Ronald BW am 05. April 2025, 13:01:17
Die freuen sich bestimmt wenn du da mal vorbei kommst.
Die sind nicht zuständig für den Wert des Erbes, nur ob.
Ernsthaft, du wirst das nötige per Post bekommen ob es dir jetzt gefällt ist egal.
Also auch dann wenn du die Auskunft vorher einholst kommt das mit Brief.

Außerdem ist für Nachlass Angelegenheiten ein Notar zuständig.
Auch Der wird dir das in aller Form mitteilen.

 
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Katrin am 05. April 2025, 13:10:53
Zitat von: Ronald BW am 05. April 2025, 13:01:17Die freuen sich bestimmt wenn du da mal vorbei kommst.
Die sind nicht zuständig für den Wert des Erbes, nur ob.
Ernsthaft, du wirst das nötige per Post bekommen ob es dir jetzt gefällt ist egal.
Also auch dann wenn du die Auskunft vorher einholst kommt das mit Brief.

Außerdem ist für Nachlass Angelegenheiten ein Notar zuständig.
Auch Der wird dir das in aller Form mitteilen.

ja, danke! Kann man auch per E-Mail informiert werden?
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Ronald BW am 05. April 2025, 13:15:38
Nein
Viele Ämter kannst du nicht mal per Mail kontaktieren.
Ganz besonders viel was mit Gericht zu tun hat.
So zumindest meine Erfahrung mit einem Nachlass
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Sheherazade am 05. April 2025, 13:18:12
Die Mitteilung(en) des Nachlassgerichts erfolgen immer an die ermittelte Postanschrift.
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Katrin am 05. April 2025, 13:47:21
Könnte man auch auf sein Geld verzichten und es stattdessen einer anderen Erbberechtigten Person schenken? Müsste man das beim Nachlassgericht beantragen?
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Sheherazade am 05. April 2025, 14:07:14
Ein Verzicht ist es nur zu Lebzeiten des Erblassers. Nach seinem Tod ist es eine Ausschlagung. Aber auch dafür musst du erst die Mitteilung des Nachlassgerichts über die Begünstigung im Testament abwarten.

Solltest du im Bürgergeldbezug sein, mach dir erstmal richtig Gedanken bevor du Geld verschenkst, der Schuß kann dann gut nach hinten los gehen.

Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Ronald BW am 05. April 2025, 14:11:40
Du kannst ein Erbe ausschlagen.
Wenn du Sozialleistungen bekommst wird aber das ausgeschlagene Erbe angerechnet.
In deinem Fall ist das aber ein Vermächtnis.
Auch das kannst du ausschlagen.
Auch das wird dir dann als Plus angerechnet.
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Katrin am 05. April 2025, 14:27:25
Zitat von: Sheherazade am 05. April 2025, 14:07:14Ein Verzicht ist es nur zu Lebzeiten des Erblassers. Nach seinem Tod ist es eine Ausschlagung. Aber auch dafür musst du erst die Mitteilung des Nachlassgerichts über die Begünstigung im Testament abwarten.

Solltest du im Bürgergeldbezug sein, mach dir erstmal richtig Gedanken bevor du Geld verschenkst, der Schuß kann dann gut nach hinten los gehen.



Das Geld soll nicht verschenkt werden. Es soll auf das Konto von jemandem anderen, der es mir dann später gibt
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Sheherazade am 05. April 2025, 14:29:29
Zitat von: Katrin am 05. April 2025, 14:27:25Das Geld soll nicht verschenkt werden. Es soll auf das Konto von jemandem anderen, der es mir dann später gibt

Die negativen Folgen deines Plans wären dann noch heftiger als das reine Verschenken, was du vorhast, ist Sozialleistungsbetrug.

Es wäre einfacher, du liest hier im Forum mal den Ratgeber Erbschaft. Je nach Höhe des dir zugedachten Betrages hast du nur einen Monat keinen Anspruch, dann ist der Rest Vermögen.
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Ronald BW am 05. April 2025, 15:42:42
Wohin das überwiesen wird ist nicht relevant.
Wichtig ist nur wenn du verzichtest wird dein Vermächtnis unter den Erben anteilig nach Erbfolge aufgeteilt.
Du musst wenn du Sozialleistungen bekommst den Anspruch melden.
Auch wenn du es nicht bekommst wird es dir angerechnet.
Auch warum du dieses Manöver veranstaltest ist egal, darum muss da auch nicht spekuliert werden.
Titel: Aw: Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?
Beitrag von: Sheherazade am 05. April 2025, 15:49:23
Wer spekuliert denn hier? Ganz offensichtlich ist die TE sehr ahnungslos bezüglich der geänderten Anrechnungsrichtlinien.

ZitatErbschaften
Im laufenden Leistungsbezug eintretende Erbschaften oder zufließende Pflichtteile oder Vermächtnisse sind ab dem Folgemonat als Vermögen zu berücksichtigen (§ 11a Abs. 1 Nr 7 SGB II) und stellen eine mitteilungspflichtige Änderung dar, wenn die dadurch eingetretene Vermögensänderung leistungsrelevant ist.
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Ratgeber Vermögen (https://hartz.info/index.php/topic,25.0.html)