Erfahrung der Testamenthöhe persönlich beim Amtsgericht.?

Begonnen von Katrin, 05. April 2025, 12:01:13

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Katrin

Hallo liebe Leute,

mein Vater teilte mir mit, dass seine Schwester, die vor einem Monat gestorben ist, ein Testament eröffnet hat, idem ich auch bedacht bin. Ich würde eine Geldsumme erhalten. Darüber habe ich selbst noch keine schriftliche Information vom Amtsgericht erhalten. Kann ich auch selbst zum Amtsgericht gehen und dort fragen, wieviel Geld ich bekomme? Ich will nämlich nicht darüber schriftlich per Brief an meine Wohnadresse informiert werden, sondern möchte es persönlich vom Amtsgericht Erfahren. Geht das?

Danke für Rat!

Ronald BW

Die freuen sich bestimmt wenn du da mal vorbei kommst.
Die sind nicht zuständig für den Wert des Erbes, nur ob.
Ernsthaft, du wirst das nötige per Post bekommen ob es dir jetzt gefällt ist egal.
Also auch dann wenn du die Auskunft vorher einholst kommt das mit Brief.

Außerdem ist für Nachlass Angelegenheiten ein Notar zuständig.
Auch Der wird dir das in aller Form mitteilen.

 

Katrin

Zitat von: Ronald BW am 05. April 2025, 13:01:17Die freuen sich bestimmt wenn du da mal vorbei kommst.
Die sind nicht zuständig für den Wert des Erbes, nur ob.
Ernsthaft, du wirst das nötige per Post bekommen ob es dir jetzt gefällt ist egal.
Also auch dann wenn du die Auskunft vorher einholst kommt das mit Brief.

Außerdem ist für Nachlass Angelegenheiten ein Notar zuständig.
Auch Der wird dir das in aller Form mitteilen.

ja, danke! Kann man auch per E-Mail informiert werden?

Ronald BW

Nein
Viele Ämter kannst du nicht mal per Mail kontaktieren.
Ganz besonders viel was mit Gericht zu tun hat.
So zumindest meine Erfahrung mit einem Nachlass

Sheherazade

Die Mitteilung(en) des Nachlassgerichts erfolgen immer an die ermittelte Postanschrift.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Könnte man auch auf sein Geld verzichten und es stattdessen einer anderen Erbberechtigten Person schenken? Müsste man das beim Nachlassgericht beantragen?

Sheherazade

Ein Verzicht ist es nur zu Lebzeiten des Erblassers. Nach seinem Tod ist es eine Ausschlagung. Aber auch dafür musst du erst die Mitteilung des Nachlassgerichts über die Begünstigung im Testament abwarten.

Solltest du im Bürgergeldbezug sein, mach dir erstmal richtig Gedanken bevor du Geld verschenkst, der Schuß kann dann gut nach hinten los gehen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Du kannst ein Erbe ausschlagen.
Wenn du Sozialleistungen bekommst wird aber das ausgeschlagene Erbe angerechnet.
In deinem Fall ist das aber ein Vermächtnis.
Auch das kannst du ausschlagen.
Auch das wird dir dann als Plus angerechnet.

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 05. April 2025, 14:07:14Ein Verzicht ist es nur zu Lebzeiten des Erblassers. Nach seinem Tod ist es eine Ausschlagung. Aber auch dafür musst du erst die Mitteilung des Nachlassgerichts über die Begünstigung im Testament abwarten.

Solltest du im Bürgergeldbezug sein, mach dir erstmal richtig Gedanken bevor du Geld verschenkst, der Schuß kann dann gut nach hinten los gehen.



Das Geld soll nicht verschenkt werden. Es soll auf das Konto von jemandem anderen, der es mir dann später gibt

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 05. April 2025, 14:27:25Das Geld soll nicht verschenkt werden. Es soll auf das Konto von jemandem anderen, der es mir dann später gibt

Die negativen Folgen deines Plans wären dann noch heftiger als das reine Verschenken, was du vorhast, ist Sozialleistungsbetrug.

Es wäre einfacher, du liest hier im Forum mal den Ratgeber Erbschaft. Je nach Höhe des dir zugedachten Betrages hast du nur einen Monat keinen Anspruch, dann ist der Rest Vermögen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Wohin das überwiesen wird ist nicht relevant.
Wichtig ist nur wenn du verzichtest wird dein Vermächtnis unter den Erben anteilig nach Erbfolge aufgeteilt.
Du musst wenn du Sozialleistungen bekommst den Anspruch melden.
Auch wenn du es nicht bekommst wird es dir angerechnet.
Auch warum du dieses Manöver veranstaltest ist egal, darum muss da auch nicht spekuliert werden.

Sheherazade

Wer spekuliert denn hier? Ganz offensichtlich ist die TE sehr ahnungslos bezüglich der geänderten Anrechnungsrichtlinien.

ZitatErbschaften
Im laufenden Leistungsbezug eintretende Erbschaften oder zufließende Pflichtteile oder Vermächtnisse sind ab dem Folgemonat als Vermögen zu berücksichtigen (§ 11a Abs. 1 Nr 7 SGB II) und stellen eine mitteilungspflichtige Änderung dar, wenn die dadurch eingetretene Vermögensänderung leistungsrelevant ist.
Leistungsrelevant ist eine Vermögensänderung immer dann, wenn dadurch Teile des Vermögens nicht mehr durch Freibeträge und/oder Privilegierungen geschützt sind.
Ratgeber Vermögen
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"