Bei mir steht demnächst eine wurzelbehandlung an die ja auch nicht gerade billig ist.
Was einer ob das jobcenter die Kosten übernimmt? Muss man da einen extra Antrag stellen?
Zitat von: Pedja220 am 04. Mai 2025, 20:36:02Was einer ob das jobcenter die Kosten übernimmt? Muss man da einen extra Antrag stellen?
nein da ist nur deine KK für zuständig.
Hmm, hatte bereits zwei Wurzelbehandlungen, aber es kam nie die Frage nach Zusatzkosten auf. Bin hingegangen, er hat sie gemacht, fertig.
Ansonsten gibt es über die Krankenkasse einen Härtefallantrag für Kronen und sowas. Einfach mal dein Zahnarzt und/oder die KK fragen.
Nach drei Wurzelbehandlungen in den letzten Jahren kann ich sagen, dass ich nie auch nur einen Cent zuzahlen musste.
Man hat mir mal eine Art 3D-Röntgen angeboten - das hätte dann fast 300,00€ gekostet - musste aber nicht sein.
Zitat von: Oberfrank am 06. Mai 2025, 21:37:07Nach drei Wurzelbehandlungen in den letzten Jahren kann ich sagen, dass ich nie auch nur einen Cent zuzahlen musste.
Man hat mir mal eine Art 3D-Röntgen angeboten - das hätte dann fast 300,00€ gekostet - musste aber nicht sein.
auch ich bei meinen letzten Wurzelbehandlungen noch nie was bezahlt bei meiner Zahnarztpraxis Dr.Dr. Daniel Salfelder, da will der zweifache Dr.Dr.beim TE noch was nebenbei an Kosten haben. Zahnersatz kostet aber. :heul:
Zitat von: Pedja220 am 04. Mai 2025, 20:36:02Bei mir steht demnächst eine wurzelbehandlung an die ja auch nicht gerade billig ist.
Was einer ob das jobcenter die Kosten übernimmt? Muss man da einen extra Antrag stellen?
Wenn Du gesetzlich versichert bist, ist das unter bestimmten zahnmedizinischen Voraussetzungen Kassenleistung.
Liegen die nicht vor oder wie kommst Du darauf, dass Du das selbst zahlen musst und somit wegen Hilfebedürftigkeit das JC zuständig ist?
Es darf vermutet werden: Zahlt die KK nicht, weil die Voraussetzung, z.B. dass der Zahn erhalten werden kann o.ä. nicht vorliegt, dann zahlt auch das JC nichts dazu.
Zitat von: Clyder Kommode am 09. Mai 2025, 09:04:42dann zahlt auch das JC nichts dazu.
Das JC zahlt generell nichts dazu.
Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Mai 2025, 15:46:58Zitat von: Clyder Kommode am 09. Mai 2025, 09:04:42dann zahlt auch das JC nichts dazu.
Das JC zahlt generell nichts dazu.
Es ging um eine Erklärung: Und daher ist der Rest vor dem halb zitierten auch wichtig:
Zahlt die KK nicht, weil die Voraussetzung, z.B. dass der Zahn erhalten werden kann o.ä. nicht vorliegt, dann zahlt auch das JC nichts dazu.
Da ist gar nichts wichtig, weil das Jobcenter generell nichts zahlt.
Da will Dich ein Zahnarzt abzocken, hat man vor Jahren bei mir auch versucht.
Weil der ZA extra Geräte hat wo er den Zahn evtl. mit retten kann, dass aber leider die KK nicht zahlt
und somit zumindest bei mir die Wurzelbehandlung vor 10 Jahren um die 500,- Euro kosten sollte,
ohne Stift + Krone nur Wurzelbehandlung.
Kannste Dir schenken, wurde bei mir in der Zahnklinik ohne Zusatzkosten probiert, mit
Extra-Riesenmikroskop und alles schön steril abgespannt und ausgelegt und haste nicht gesehen, hat alles nichts geholfen, musste trotzdem raus.
Kannst Dir wahrscheinlich einen neuen Zahnarzt suchen, wenn Du nur die Regelleistung
(das was die KK bezahlt) in Anspruch nimmst, war jedenfalls bei mir so, wo ich die 500,- Euro damals nicht zahlen wollte.
KK bezahlt auch nur, wenn der Zahn zu retten ist, sagt der ZA ,,NEIN" nicht zu retten, wird nur das ziehen von der KK bezahlt.
JC kannste nur fragen, ob Du ein Kredit bekommst, dann mal viel Glück.
Wer gute Zähne haben will muss putzen und pflegen oder bezahlen.
Oder auf der "Felge kauen"
Könnt aber auch eine Zusatzversicherung abschließen 30-50€/monat. Shit happens
Zitat von: TripleH am 09. Mai 2025, 21:52:52Da ist gar nichts wichtig, weil das Jobcenter generell nichts zahlt.
ja sorry, mir war nicht klar, dass man das Wort ERKLÄRUNG/ERLÄUTERUNG, zum Verständnis, warum von dort nichts kommen kann, nochmals erklären muss.
Verstehst du es nicht? Wenn man schreibt "Wenn die GKV nichts zahlt, zahlt auch das Jobcenter nichts." heisst das im Umkehrschluss, dass, das Jobcenter eventuell was zahlt, wenn die GKV auch was zahlt.
Daher ist die Antwort einfach nur "Das JC zahlt da nichts", so dass eben deun
Zitat von: Clyder Kommode am 09. Mai 2025, 19:13:11Und daher ist der Rest vor dem halb zitierten auch wichtig:
schlicht und einfach falsch ist.
Zitat von: TripleH am 10. Mai 2025, 14:50:01Verstehst du es nicht? Wenn man schreibt "Wenn die GKV nichts zahlt, zahlt auch das Jobcenter nichts." heisst das im Umkehrschluss, dass, das Jobcenter eventuell was zahlt, wenn die GKV auch was zahlt.
nein, das heißt es eben nicht und Dein Umkehrschluss ist nicht korrekt. Überraschend, dass Du das nicht erkennst, wenn Du doch selbst mit Amtstexten zu tun haben willst.
Damit war und ist weiterhin gemeint: Wenn die eigentlich zuständige KK nicht zahlt, weil die Bedingungen für die Übernahme nicht vorliegen, dann ist es eine Privatleistung, die man selbst machen will. Und DAHER zahlt auch nicht das JC.
Zitat von: TripleH am 10. Mai 2025, 14:50:01Daher ist die Antwort einfach nur "Das JC zahlt da nichts", so dass eben deun schlicht und einfach falsch ist.
es war eine korrekte Erläuterung, damit der Fragesteller weiß, warum das so ist
Zitat von: Clyder Kommode am 10. Mai 2025, 16:39:28Damit war und ist weiterhin gemeint: Wenn die eigentlich zuständige KK nicht zahlt, weil die Bedingungen für die Übernahme nicht vorliegen, dann ist es eine Privatleistung, die man selbst machen will. Und DAHER zahlt auch nicht das JC.
Dann ist die Antwort unvollständig, weil sie keine Aussage dazu trifft, ob das Jobcenter etwas (den Rest) zahlt, wenn die GKV einen Teil zahlt.
Eine unvollständige Antwort bringt niemanden weiter, insbesondere nicht, wenn die einfache Antwort eben lautet: "Das JC zahlt das nicht."
Zitat von: Clyder Kommode am 10. Mai 2025, 16:39:28Und DAHER zahlt auch nicht das JC.
Ist falsch.
Das JC zahlt nicht "DAHER" nicht, sondern das JC zahlt
grundsätzlich nicht!
Zum Anliegen:
Eine Wurzelbehandlung ist eine KK Leistung wofür keine Zuzahlung nötig ist.
Es wird gewöhnlich, aber nur die erste WB an dem Zahn übernommen.
Wird eine weitere am gleichen Zahn fällig übernimmt das die KK normalerweise nicht. Einige ZA sagen dann nämlich meistens, dass der Zahn nicht erhaltungswürdig sei. Also Privat bezahlen oder ziehen.
Es werden inzwischen auch gerne überteuerte und unnötige Zusatzleistungen oder spezielle Verfahren für die Wurzelbehandlung "angeboten".
Hatte ich ja schon geschrieben, mit den Zusatzkosten.
Ist nicht nur die Behandlung, auch die Beschaffenheit von dem Stift kann bis zu 120,- Euro kosten.
Nur der (eine) Stift, wäre dann aus Kunststoff und wird geklebt, die KK zahlt nur den guten Stahlstift und
er wird ein zementiert, da hat der Zahnarzt noch ordentlich was zu tun.
Ist doch einfacher, wenn der Patient draufzahlt und man hat weniger arbeit und verdient noch mehr.
Richtig zementieren kann vermutlich auch kein Zahnarzt mehr und ziehen schon gar nicht, wir arbeiten eng mit dem Kieferchirurgen zusammen, gehen sie da mal hin.
Wobei es jetzt noch erschwerend dazu kommt dort einen Termin zu bekommen, weil Zahn ziehen bringt nichts,
es wird noch Hautverjüngerungen, Botox-Behandlungen, Narbenkorrekturen, Lidkorrekturen, Implantate usw. angeboten und dann kommst Du mit einer KassenÜberweisung zum Zahn ziehen, nächster freier PraktikantenTermin Mai 2027 ;-)
Oder kannst wie die Magd Lina zum Schmied gehen, sollte noch irgendwo einer zu finden sein.
Bimba du bist völlig am Thema vorbei.
Es geht nur um eine Wurzelbehandlung nichts anderes.
Beim ersten Termin wird der Zahn aufgebohrt, der Wurzelkanal freigelegt, gereinigt, Medikament rein, provisorisch verschlossen.
Beim zweiten dann das ganze nochmal ohne Medikament und anschließend fest verschlossen.
Da ist nichts mit Stift oder sonstiges.
Auch bei nur einer Wurzelbehandlung, können oder werden Stifte auf Privatrechnung angeboten
um die Zähne zu stabilisieren, macht auch Sinn, weil ein Kunstoffstift
der im Zahnkanal verklebt wird, stabiler ist als ein hohler toter Zahn.
Zitat von: Bimba161 am 16. Mai 2025, 15:42:21Auch bei nur einer Wurzelbehandlung, können oder werden Stifte auf Privatrechnung angeboten
Vermutlich macht das so gut wie jeder Zahnarzt.
Nur ist es eben Privatvergnügen nur für dich allein.
Es bleibt an dir, was du möchtest oder nicht.
Mittlerweile sollte das doch auch jeder wissen.
Es ist klar geregelt, was die GKV übernimmt und was nicht.
Was nicht, muss immer selbst getragen werden, es gibt keine Institution, welche da etwas dazu gibt.
Außer man hat evtl. vor Jahren eine gute Zusatzversicherung abgeschlossen.
Im Alter ist die eh viel zu teuer und Fallstricke gibt es da leider auch genug.
Zitat von: Bimba161 am 16. Mai 2025, 15:42:21Auch bei nur einer Wurzelbehandlung, können oder werden Stifte auf Privatrechnung angeboten
Wenn der ZA es als notwendig erachtet, wurde so ein Stift von der KK auch bezahlt, zumindest noch bis Ende 2024. :weisnich:
(Ab 2025 ist ja wieder einiges anders.)
Bei mir wurden schon einige Wurzelbehandlungen gemacht und das zahlte jedes mal die AOK kommplett. :lachen: