Wurzelbehandlung kosten jobcenter?

Begonnen von Pedja220, 04. Mai 2025, 20:36:02

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Pedja220

Bei mir steht demnächst eine wurzelbehandlung an die ja auch nicht gerade billig ist.
Was einer ob das jobcenter die Kosten übernimmt? Muss man da einen extra Antrag stellen?

Rotti

Zitat von: Pedja220 am 04. Mai 2025, 20:36:02Was einer ob das jobcenter die Kosten übernimmt? Muss man da einen extra Antrag stellen?
nein da ist nur deine KK für zuständig.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Clyde R Schrank

Hmm, hatte bereits zwei Wurzelbehandlungen, aber es kam nie die Frage nach Zusatzkosten auf. Bin hingegangen, er hat sie gemacht, fertig.

Ansonsten gibt es über die Krankenkasse einen Härtefallantrag für Kronen und sowas. Einfach mal dein Zahnarzt und/oder die KK fragen.

Oberfrank



Nach drei Wurzelbehandlungen in den letzten Jahren kann ich sagen, dass ich nie auch nur einen Cent zuzahlen musste.
Man hat mir mal eine Art 3D-Röntgen angeboten - das hätte dann fast 300,00€ gekostet - musste aber nicht sein.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Rotti

#4
Zitat von: Oberfrank am 06. Mai 2025, 21:37:07Nach drei Wurzelbehandlungen in den letzten Jahren kann ich sagen, dass ich nie auch nur einen Cent zuzahlen musste.
Man hat mir mal eine Art 3D-Röntgen angeboten - das hätte dann fast 300,00€ gekostet - musste aber nicht sein.
auch ich bei meinen letzten Wurzelbehandlungen noch nie was bezahlt bei meiner Zahnarztpraxis Dr.Dr. Daniel Salfelder, da will der zweifache Dr.Dr.beim TE  noch was nebenbei an Kosten haben. Zahnersatz kostet aber. :heul:
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

Clyder Kommode

Zitat von: Pedja220 am 04. Mai 2025, 20:36:02Bei mir steht demnächst eine wurzelbehandlung an die ja auch nicht gerade billig ist.
Was einer ob das jobcenter die Kosten übernimmt? Muss man da einen extra Antrag stellen?
Wenn Du gesetzlich versichert bist, ist das unter bestimmten zahnmedizinischen Voraussetzungen Kassenleistung.

Liegen die nicht vor oder wie kommst Du darauf, dass Du das selbst zahlen musst und somit wegen Hilfebedürftigkeit das JC zuständig ist?

Es darf vermutet werden: Zahlt die KK nicht, weil die Voraussetzung, z.B. dass der Zahn erhalten werden kann o.ä. nicht vorliegt, dann zahlt auch das JC nichts dazu.

Kopfbahnhof

Zitat von: Clyder Kommode am 09. Mai 2025, 09:04:42dann zahlt auch das JC nichts dazu.
Das JC zahlt generell nichts dazu.

Clyder Kommode

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Mai 2025, 15:46:58
Zitat von: Clyder Kommode am 09. Mai 2025, 09:04:42dann zahlt auch das JC nichts dazu.
Das JC zahlt generell nichts dazu.
Es ging um eine Erklärung: Und daher ist der Rest vor dem halb zitierten auch wichtig:
Zahlt die KK nicht, weil die Voraussetzung, z.B. dass der Zahn erhalten werden kann o.ä. nicht vorliegt, dann zahlt auch das JC nichts dazu.

TripleH

Da ist gar nichts wichtig, weil das Jobcenter generell nichts zahlt.

Bimba161

Da will Dich ein Zahnarzt abzocken, hat man vor Jahren bei mir auch versucht.
Weil der ZA extra Geräte hat wo er den Zahn evtl. mit retten kann, dass aber leider die KK nicht zahlt
und somit zumindest bei mir die Wurzelbehandlung vor 10 Jahren um die 500,- Euro kosten sollte,
ohne Stift + Krone nur Wurzelbehandlung.
Kannste Dir schenken, wurde bei mir in der Zahnklinik ohne Zusatzkosten probiert, mit
Extra-Riesenmikroskop und alles schön steril abgespannt und ausgelegt und haste nicht gesehen, hat alles nichts geholfen, musste trotzdem raus.
Kannst Dir wahrscheinlich einen neuen Zahnarzt suchen, wenn Du nur die Regelleistung
(das was die KK bezahlt) in Anspruch nimmst, war jedenfalls bei mir so, wo ich die 500,- Euro damals nicht zahlen wollte.
KK bezahlt auch nur, wenn der Zahn zu retten ist, sagt der ZA ,,NEIN" nicht zu retten, wird nur das ziehen von der KK bezahlt.
JC kannste nur fragen, ob Du ein Kredit bekommst, dann mal viel Glück.

Kurt892

Wer gute Zähne haben will muss putzen und pflegen oder bezahlen.
Oder auf der "Felge kauen"

Könnt aber auch eine Zusatzversicherung abschließen 30-50€/monat.  Shit happens

Clyder Kommode

Zitat von: TripleH am 09. Mai 2025, 21:52:52Da ist gar nichts wichtig, weil das Jobcenter generell nichts zahlt.
ja sorry, mir war nicht klar, dass man das Wort ERKLÄRUNG/ERLÄUTERUNG, zum Verständnis, warum von dort nichts kommen kann, nochmals erklären muss.

TripleH

Verstehst du es nicht? Wenn man schreibt "Wenn die GKV nichts zahlt, zahlt auch das Jobcenter nichts." heisst das im Umkehrschluss, dass, das Jobcenter eventuell was zahlt, wenn die GKV auch was zahlt.

Daher ist die Antwort einfach nur "Das JC zahlt da nichts", so dass eben deun
Zitat von: Clyder Kommode am 09. Mai 2025, 19:13:11Und daher ist der Rest vor dem halb zitierten auch wichtig:
schlicht und einfach falsch ist.
 

Clyder Kommode

#13
Zitat von: TripleH am 10. Mai 2025, 14:50:01Verstehst du es nicht? Wenn man schreibt "Wenn die GKV nichts zahlt, zahlt auch das Jobcenter nichts." heisst das im Umkehrschluss, dass, das Jobcenter eventuell was zahlt, wenn die GKV auch was zahlt.
nein, das heißt es eben nicht und Dein Umkehrschluss ist nicht korrekt. Überraschend, dass Du das nicht erkennst, wenn Du doch selbst mit Amtstexten zu tun haben willst.

Damit war und ist weiterhin gemeint: Wenn die eigentlich zuständige KK nicht zahlt, weil die Bedingungen für die Übernahme nicht vorliegen, dann ist es eine Privatleistung, die man selbst machen will. Und DAHER zahlt auch nicht das JC.

Zitat von: TripleH am 10. Mai 2025, 14:50:01Daher ist die Antwort einfach nur "Das JC zahlt da nichts", so dass eben deun schlicht und einfach falsch ist.
es war eine korrekte Erläuterung, damit der Fragesteller weiß, warum das so ist

TripleH

Zitat von: Clyder Kommode am 10. Mai 2025, 16:39:28Damit war und ist weiterhin gemeint: Wenn die eigentlich zuständige KK nicht zahlt, weil die Bedingungen für die Übernahme nicht vorliegen, dann ist es eine Privatleistung, die man selbst machen will. Und DAHER zahlt auch nicht das JC.

Dann ist die Antwort unvollständig, weil sie keine Aussage dazu trifft, ob das Jobcenter etwas (den Rest) zahlt, wenn die GKV einen Teil zahlt.

Eine unvollständige Antwort bringt niemanden weiter, insbesondere nicht, wenn die einfache Antwort eben lautet: "Das JC zahlt das nicht."