Ich muss mir hier mal Luft machen, auch wenn es vielleicht ohne Ergebnis bleibt.
:heul:
Ich hatte eine Einladung mit RFB zum Termin beim AV, der erste persönliche Termin seit Corona. Gleich mit Androhung 10% bei Nichterscheinen.
Anfangs sind die AV ja immer noch nett und fragen bissel und sammeln so ihre Informationen.
Dann kamen wir zu meinem derzeitigen Job.
Ich mag meinen Job, den ich mir selbst gesucht habe und der inzwischen vertraglich entfristet wurde. Zudem wurde aus dem Minijob ein Gleitzeit-Job, da ich regelmäßig die Grenze vom Minijob überschritten habe. Darum habe ich ziemlich gekämpft, weil es mir wichtig war. Auch wenn ich deshalb sozialversicherungspflichtige Abgaben zahlen muss. Außerdem gibt es klare Richtlinien zu Minijobs.
Ich habe immer unterschiedlichen Lohn. Die Berechnung erfolgt halbjährlich, was mir recht ist. Ich kann ja selbst ungefähr ausrechnen, was ich (meist) zurückzahlen muss.
Der mtl Bruttolohn, der dann dem vorläufigen Bescheid zugrunde liegt, wird im Durchschnitt errechnet.
Dieser Durchschnitt liegt unter der Minijob-Grenze. Und genau das ist das Problem meiner AV.
Sie behauptet, das ich dadurch nur einen Minijob habe und demzufolge natürlich wesentlich mehr Bewerbungsbemühungen zeigen muss. Ist ja viel zu wenig, so ein Minijob.
Ich habe versucht, es ihr zu erklären, bis wir beide genervt waren, da sie sich auch nur wiederholte.
Es scheint ganz ohne Sinn, wenn man sich so ins Zeug legt für die Anerkennung seines Jobs in der richtigen Einordnung, im Grunde hätte ich mir das alles sparen können.
Außerdem verstehe ich immer besser diejenigen, die einen Minijob gar nicht erst nehmen, denn im Endeffekt erfährt man vom JC die gleiche miese Behandlung. Es macht überhaupt keinen Unterschied.
Lohnt sich da eine Art Beschwerde oder was auch immer an wen auch immer? Oder ist das kleinkariert?
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Mai 2025, 13:52:32Sie behauptet, das ich dadurch nur einen Minijob habe und demzufolge natürlich wesentlich mehr Bewerbungsbemühungen zeigen muss.
Solange sie das nur behauptet, lass sie reden. Du könntest anhand der Sozialversicherungsmeldung leicht das Gegenteil beweisen. Letztendlich spielt es aber keine Rolle ob dein Verdienst knapp über oder unter der Minijobgrenze liegt, es kommt auf den zeitlichen Umfang an. Wenn da bei deinem Job noch Luft nach oben ist, bleibt es grundsätzlich noch bei verpflichtenden Bewerbungsbemühungen.
Zitat von: Sheherazade am 20. Mai 2025, 13:59:31Solange sie das nur behauptet, lass sie reden.
... Wenn da bei deinem Job noch Luft nach oben ist, bleibt es grundsätzlich noch bei verpflichtenden Bewerbungsbemühungen.
Ja, das ist schon klar.
Aber bei Minijob muss man mehr Bewerbungen bringen oder bekommt eine Maßnahme oder sonstwas noch dazu.
Ich soll mir einen zweiten Job suchen, wenn ich keinen VZ-Job kriege.
Und deshalb spielt diese Behauptung eine Rolle bei dem ganzen Geplänkel.
Außerdem, wie gesagt, habe ich meinen AG mit Engelszungen :cool: und meinem Wissen über Minijob oder nicht Minijob überzeugen können. Aber das ist ja alles nichts für die SB hinter dem Schreibtisch.
Ich kann mir 2 Jobs nicht mehr vorstellen, abgesehen von 2x Fahrtkosten. VZ-Job habe ich noch keinen gefunden, der passt.
Ich kratze an der 60 und die bedrängen einen derart.
Noch nie habe ich von dort einen Job bekommen, also ein passendes Angebot (daran sehen die doch, wie wenig es gibt), ich habe mir immer selbst was gesucht und auch gefunden.
Nur eben nicht ausreichend.
Ich möchte das eigentlich nicht so hinnehmen.
Aber mehr Stunden bei meinem derzeitigen Job sind leider nicht möglich.
Wenn ich keinen Job hätte, ginge es mir im Bezug auf die SB besser, dann könnte ich mich zurücklehnen und schauen, was sie mir für eine Maßnahme oder Lehrgang aufbrummt. :sad:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Mai 2025, 18:34:46Und deshalb spielt diese Behauptung eine Rolle bei dem ganzen Geplänkel.
Solange du nichts schriftliches hast, bleibt es auch genau das - Geplänkel. Keine Ahnung, warum du dich so darauf einlässt.
Zitat von: Sheherazade am 20. Mai 2025, 19:30:10Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Mai 2025, 18:34:46Und deshalb spielt diese Behauptung eine Rolle bei dem ganzen Geplänkel.
Solange du nichts schriftliches hast, bleibt es auch genau das - Geplänkel. Keine Ahnung, warum du dich so darauf einlässt.
Meine AV bestimmt, was gemacht werden soll, schreibt EGV fest, verteilt Maßnahmen, Sanktionen, legt die Anzahl der gewünschten Bewerbungen fest usw usf.
Ein AV ist kein Freund, der fragt. Er braucht Ergebnisse für seinen Chef. Er muss die Menschen dazu bringen, dass sie in Arbeit kommen.
Und wenn der AV sagt, ich hätte einen Minijob, was aber nicht stimmt, soll ich das hinnehmen?
Umgekehrt nehmen die doch auch alles genau.
Sie behandelt mich so, als wäre es eben nur eine Nebenbeschäftigung, und das heißt, ich muss mehr Bewerbungen bringen als ein AN mit "richtiger" TZ und ansonsten gibt es neben meiner Arbeit eben eine Maßnahme oder was auch immer sie für mich raussucht.
Es ist vollkommen egal, ob ich mich darauf einlasse.
Sie ignoriert Tatsachen, weil sie "nicht die Leistung" ist und nicht die "Minijobzentrale" usw usf
Sie redet mir ein, was nicht wahr ist.
Klar, Du siehst es aus Deiner Sicht genau so. Ich sehe es aus meiner Sicht.
Es ist nicht richtig!
Siehst Du sowas bei Rechnungen oder Verträgen oder Lohnabzügen genauso entspannt? Diese eine kleine Zahl hier und da, die einfach übergangen oder ignoriert wird. Zu Deinen Ungunsten selbstverständlich. :scratch:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Mai 2025, 11:22:45Diese eine kleine Zahl hier und da, die einfach übergangen
Was wird denn übergangen? Wenn du nur 10 Wochenstunden arbeiten gehst (als Beispiel) ist es hinsichtlich der dir auferlegten Bewerbungsbemühungen völlig egal ob du diese 10 Wochenstunden als Mini- oder Midijob machst. Wenn keine nachweisbaren Einschränkungen (Kindererziehung oder Pflegetätigkeit oder eigene gesundheitliche Einschränkungen) bei dir vorliegen, ist da noch reichlich Platz bis zu einem Vollzeitjob.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Mai 2025, 11:22:45Sie behandelt mich so, als wäre es eben nur eine Nebenbeschäftigung
Siehst Du das anders?
In erster Linie ist es eine Beschäftigung, die nicht ausreicht, Deinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Richtig? Du kannst sie nenne, wie Du willst, es wird nicht besser. Ob Du nun Manager bist oder Putzfrau oder was auch immer - Du musst Dich bemühen, finanziell unabhängig von staatlichen Leistungen zu machen.
Wenn sie Dein grünes T-Shirt "rot" nennen würde - würde Dich das auch so aufregen? Macht es für irgendwas einen Unterschied?
Du kannst sie ja jedes Mal, wenn sie das schlimm M-Wort sagt, darauf hinweisen, dass er sozialversicherungspflichtig ist. Aber graue Haare oder ein Magengeschwür ist das nun wirklich nicht wert.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Mai 2025, 18:34:46Aber bei Minijob muss man mehr Bewerbungen bringen
Nö, muss man nicht, es gibt keine derartige Regelung im Gesetz.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Mai 2025, 18:34:46oder bekommt eine Maßnahme oder sonstwas noch dazu.
Nur dann, wenn die Maßnahme individuell erforderlich und mit dem Minijob zeitlich vereinbar ist.
Solange man Leistungen für sich vom JC bekommt, unterliegt man der gleichen Pflicht, sich einen besser bezahlten Job zu suchen, um die Bedürftigkeit zu verringern und zu beenden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob man bereits einen Mini- oder Teilzeitjob hat, denn es geht um die Höhe des Verdienstes und die Dauerhaftigkeit der Beschäftigung.
Eine andere Frage ist, welche Beschäftigung und Arbeitszeit zumutbar ist.
Hat man einen unbefristeten Minijob und kann in einen besser bezahlten unbefristeten Minijob wechseln, und ist dieser nach Beschäftigung und Arbeitszeit zumutbar, besteht die Pflicht zum Wechsel.
Hat man einen unbefristeten Minijob und kann in einen besser bezahlten unbefristeten Teilzeit- oder Vollzeitjob wechseln, und ist dieser nach Beschäftigung und Arbeitszeit zumutbar, besteht die Pflicht zum Wechsel.
Zitat von: turbulent am 21. Mai 2025, 11:52:34Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Mai 2025, 11:22:45Sie behandelt mich so, als wäre es eben nur eine Nebenbeschäftigung
Siehst Du das anders?
In erster Linie ist es eine Beschäftigung, die nicht ausreicht, Deinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Richtig? Du kannst sie nenne, wie Du willst, es wird nicht besser. Ob Du nun Manager bist oder Putzfrau oder was auch immer - Du musst Dich bemühen, finanziell unabhängig von staatlichen Leistungen zu machen.
Wenn sie Dein grünes T-Shirt "rot" nennen würde - würde Dich das auch so aufregen? Macht es für irgendwas einen Unterschied?
Ja, ich sehe das anders. Ich gehe mehr als 10 Std / Wo., habe in den meisten Monaten ein Einkommen oberhalb der Minijobgrenze, und möchte das korrekt benannt haben.
Bei irgendwelchen Paragrafen oder den Rückzahlungen drückt auch niemand ein Auge zu und erlässt mir was. Da muss es auch korrekt zugehen.
Diese Schluderei und Ungenauigkeit ist ein Teil des Problems, das kann man auch im Großen so sehen. Und ja, natürlich würde ich es auch nicht in Ordnung finden, wenn sie die Farbe meines Shirts falsch wiedergibt und darauf besteht.
Wie oft wird hier auf Genauigkeit gepocht, hundert Nachfragen, wo ich manchmal denke, das steht doch schon exakt im Text.
Und mir persönlich sind auch Kleinigkeiten wichtig, ich bin für Genauigkeiten. Das ist übrigens auch nicht immer schlecht, und beim arbeiten geht es oft nicht anders. Das sind auch Ansprüche an mich selbst.
Aber beim JC, wo ich nicht mal einfach zum Termin 25 min zu spät eintrödeln darf oder einfach 5€ zu wenig rückzahlen darf, darf meine Bemühung unter den Scheffel gestellt werden. Und dann wird sich über Motivationslosigkeit gewundert.
Wozu auch, man macht ja nichts recht.
Zum Totschlagargument des Lebensunterhalts: Das ist mir bewusst, meist schreibe ich das auch extra dazu. Deshalb suche ich nach Jobs und fand einen. Auch wenn es erstmal nur ein Gleitzeit-Job ist. Und mir geht es ausdrücklich nicht darum, nichts zu tun. Mir geht es darum, das, was ich tue, nicht kleinzureden, als wäre es gar nichts!
Ich bin auch gern zu meinem 1€-Job gegangen, wovon so oft abgeraten wird. Ich mache Maßnahmen mit, wo ich lerne, wie jeder Zweite sich nicht "fühlt" und für Mindestlohn nicht mal aufsteht und immer Gründe, warum man nicht kann. Aber ich halte durch, auch wenn es mich demoralisiert.
Ist das der Sinn?
Ich weiß, daß ich einen Job finden muss, von dem ich leben kann.
Danke für den Hinweis.
Aber DAS war nicht die Frage!
Zitat von: SheherazadeWas wird denn übergangen? Wenn du nur 10 Wochenstunden arbeiten gehst (als Beispiel) ist es hinsichtlich der dir auferlegten Bewerbungsbemühungen völlig egal ob du diese 10 Wochenstunden als Mini- oder Midijob machst. Wenn keine nachweisbaren Einschränkungen (Kindererziehung oder Pflegetätigkeit oder eigene gesundheitliche Einschränkungen) bei dir vorliegen, ist da noch reichlich Platz bis zu einem Vollzeitjob.
Es liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, die dem JC bekannt sind und soweit anerkannt werden.
Ich habe doch deutlich geschrieben, es macht für die AV sehr wohl einen Unterschied, ob Minijob oder Midi..
Sie stellt unterschiedliche Forderungen in Abhängigkeit davon.
Das steht in meinem Text.
Und ja, ich wiederhole mich gern: Ein VZ-Job muss angestrebt werden.
Aber darum ging es gerade nicht.
Ich weiß das und bewerbe mich.
Ich möchte aber ernst genommen werden und auch wenn es nicht viel ist, meine Sozialabgaben genauso moralisch gesehen anerkannt bekommen wie andere, die vielleicht eine Std am Tag länger arbeiten.
Ich sehe aber, auch hier, wo man das verstehen könnte oder müsste, bei Menschen, die, wie ihr beide, VZ arbeiten und nie bedürftig ward, sind es Peanuts.
Manchmal ist es aufbauend. Jeder kleine Schritt, den man vorangekommen ist, zählt. Aber spätestens im JC (oder hier) wird alles zertrampelt, man soll alles nicht so genau nehmen, nur VZ ist das einzige, was anerkannt wird.
Daran krankt es in unserem Land, schlampiges arbeiten. Warum sind soundsoviel Bescheide vom Amt oder JC wohl falsch? Warum wird so vielen Widersprüchen stattgegeben?
Weil ja alle, die "richtig" arbeiten, keine Fehler machen?
Ich habe den Job NUR wegen meiner Genauigkeit umwandeln können in einen sozialversicherungspflichtigen. Aber weil es kein richtiger, kein ganzer, kein VZ - Job ist, zählt das alles nichts.
Es ist mir nicht ganz klar, warum bei Fragen zum Minijob oder einem Job mit Aufstockung immer alles im Hinweis endet, man müsse seine Hilfebedürftigkeit beenden. Gerade so, als wäre man zu doof, das zu wissen. Oder WILL es nicht.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Mai 2025, 14:26:03Ich sehe aber, auch hier, wo man das verstehen könnte oder müsste, bei Menschen, die, wie ihr beide, VZ arbeiten und nie bedürftig ward, sind es Peanuts.
Was du nicht alles meinst zu wissen .... Ich gehe zum Beispiel schon sehr lange nicht mehr Vollzeit arbeiten, genau genommen arbeite ich seit über einem Jahr gar nicht mehr. Aber egal.
Keine Ahnung, warum dir das mit den Sozialabgaben so wichtig ist. Zum einen ist man auch mit einem Minijob rentenversicherungspflichtig, zum anderen nutzt einem ein sozialversicherungspflichtiger Midijob bezüglich ALGI gar nichts, wenn man eine Arbeitszeit von unter 15 Stunden in der Woche hatte. Und wenn dein Einkommen im Durchschnitt gerade mal an der Minijobgrenze kratzt, kannst du in Anbetracht der Mindestlohnhöhe nicht mehr als 10-12 Stunden im Durchschnitt wöchentlich arbeiten für das Geld - von daher hast du noch nicht mal Anspruch auf die Leistung ALGI im Falle einer Kündigung.
Zum Rest: Siehe den Beitrag von @ Ottokar.
Keine Ahnung wo grade dein Problem liegt. :weisnich:
Du bist doch nun lange genug hier im Forum unterwegs um den Unterschied zu kennen.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Mai 2025, 13:52:32Sie behauptet,
oder
Sie hat mir das schriftlich gegeben.
Solange dahingehend nichts kommt, wäre es mir nicht mal ein Gedanke wert.
Kann es sein, dass dir Anerkennung fehlt? Vom Jobcenter darf man so etwas nicht erwarten.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Mai 2025, 14:26:03Aber spätestens im JC (oder hier) wird alles zertrampelt, man soll alles nicht so genau nehmen, nur VZ ist das einzige, was anerkannt wird.
Grundsätzlich zählt dort in erster Linie die Beendigung der Hilfebedürftigkeit - wie auch immer man das erreichen kann.
Die Wertschätzung für deine Leistungen sollten von dir selbst, deinem AG und deinem Umfeld kommen.
Zitat von: Sheherazade am 21. Mai 2025, 14:48:18nicht mal Anspruch auf die Leistung ALGI im Falle einer Kündigung
Unfug, es ist nur sehr wenig ALG1 bzw Krankengeld was ausgezahlt wird. Ansonsten besteht ganz sicher auch Anspruch auf diese Leistung.
Zitat von: Sensoriker am 21. Mai 2025, 15:01:00Keine Ahnung wo grade dein Problem liegt. :weisnich:
Du bist doch nun lange genug hier im Forum unterwegs um den Unterschied zu kennen.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Mai 2025, 13:52:32Sie behauptet,
oder
Sie hat mir das schriftlich gegeben.
Solange dahingehend nichts kommt, wäre es mir nicht mal ein Gedanke wert.
Im EGV (Fortschreibung) ist z. B. von einem Minijob die Rede. Also sage ich, ich habe es schriftlich.
Aufgrund dessen erhöhte Bewerbungsanzahl und Einladungen JC.
Also macht es einen Unterschied.
Ob das gesetzlich so geregelt ist, spielt keine Rolle. Zumal ich hier in der Diskussion die gleichen Argumente höre wie dort: Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Also weshalb sollte ich dort einen Paragrafen anfechten, der hier sowieso keine Rolle spielt? Weil das Ziel ja das gleiche ist ...
Nur: Ich bestreite gar nicht, das ich mich bewerben muss usw. Das ist mir klar, das stelle ich nicht in Frage. Ich meckere nicht darüber und weiß, es ist soweit richtig.
Und doch ist es mir wichtig, meinen Job richtig eingeordnet zu bekommen.
Zitat von: SheherazadeWas du nicht alles meinst zu wissen .... Ich gehe zum Beispiel schon sehr lange nicht mehr Vollzeit arbeiten, genau genommen arbeite ich seit über einem Jahr gar nicht mehr. Aber egal.
Keine Ahnung, warum dir das mit den Sozialabgaben so wichtig ist.
Dann warst Du eben VZ arbeiten und bist jetzt in der Altersteilzeit, vermute ich.
Wichtig: Gearbeitet ohne Aufstockung.
Warum es mir so wichtig ist: Man sagt gern auch Klugscheißer zu Menschen wie mir. Besserwisser, die niemand mag.
Ich habe einen (zu) großen Gerechtigkeitssinn. Perfektionismus - oder lassen.
Das brachte mir noch nie Punkte bei Menschen, die alles lockerer sehen (können), wie Du z. B.. Also genau gesagt, bei den meisten Menschen.
Jeder Mensch ist anders. Ich habe zugegebenermaßen auch fast 60 Jahre gebraucht, um mich so zu akzeptieren, wie ich nun mal bin.
Es gibt auch Menschen, die das gut finden. In der Regel sitzen die aber nicht auf dem richtigen Stuhl.
Was MIR wichtig ist, und anderen aber nicht, hat nicht wichtig zu sein. Wird nicht verstanden. In Frage gestellt, oder gar in Abrede. Ist auf jeden Fall weder gesellschaftlich ~ noch alltags-tauglich.
Überall muss man sich erklären.
Ich erwarte nicht, dass ich verstanden werde. Du schreibst:
"Keine Ahnung, warum Dir das so wichtig ist." Du musst auch keine Ahnung davon haben.
Aber Akzeptanz wäre schön.
Und nun diskutieren wir genau darum auch hier: Wie kann mir so eine beschissene Kleinigkeit so wichtig sein?
Warum müssen die, die es nicht so genau nehmen, nichts erklären?
Weil sie in der Mehrzahl sind. Und deshalb als die "normalen" gelten.
Ich könnte z. B. beruflich in einem sozialen Bereich Fuß fassen, wurde mir bereits mehrfach bestätigt.
Ich stelle mich gern neben die "anderen", "kleinen", "gemiedenen", "belächelten" - und ja, ich bin damit schon mörderlich auf die Fresse gefallen ...
Leider nehme ich sämtliche zu Herzen gehende Dinge mit nach Hause. Und eben auch Dinge, die mir ungerecht erscheinen. Ich würde verteidigen und kämpfen, über den Feierabend hinaus.
Das geht aber nicht in solchen Berufen.
Siehe meine AV im JC, die tickt ganz anders - womit sich der Kreis wieder schließt und mein Eingangs-Anliegen wieder auftaucht.
Trage dein weiches Herz mit Stolz, die Welt braucht einen Ausgleich für die aus Stein und Holz.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Mai 2025, 10:32:17Wie kann mir so eine beschissene Kleinigkeit so wichtig sein?
Es ist mir völlig egal, wie wichtig Dir das ist. Was ich hier schrieb (und m.E. auch die anderen), sollte Dir nur klar machen, dass das Wort keinerlei Auswirkungen hat. Du kannst/darfst/sollst Dich ruhig weiter über Nichtigkeiten aufregen.
Da es außer Dir aber niemandem wichtig ist, weil es keinen Unterschied macht, musst Du wohl damit leben, dass andere versuchen, Dir aufzuzeigen, dass es schxxxegal ist, wie irgend jemand Deinen nicht ausreichenden Job nennt (denn das, dass er nicht reicht, ist das einzig relevante).
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Mai 2025, 10:32:17Das brachte mir noch nie Punkte bei Menschen, die alles lockerer sehen (können), wie Du z. B..
Ich habe ganz bestimmt nicht alles so locker gesehen wie es dir vorkommt. Ich habe mein Leben bzw. meine persönliche finanzielle Zukunft im Alter ziemlich perfektionistisch geplant und bin desöfteren schief angeguckt worden von anderen Leuten (wie kann man mit 4 Kinder nur arbeiten gehen, Rabenmutter, blubundbla). Ich bin zuletzt vor über 20 Jahren in Vollzeit arbeiten gewesen, danach nur noch Teilzeit und streckenweise Minijob mit zusätzlicher selbständiger Tätigkeit. Jetzt mit über 60 Jahren bin ich eben platt und kann bis nächsten Oktober (dann vorgezogene Altersrente mit Abschlägen) einfach mal nur das sein, was sich andere Frauen in jungen Jahren leisten: Nur Hausfrau sein - das habe ich mir verdient. Das geht aber nur, weil alle 4 Kinder erwachsen sind, gut verdienen und auf eigenen Beinen stehen und mein Mann genug für uns beide verdient.
Ansonsten:
Zitat von: Sheherazade am 21. Mai 2025, 15:33:29Die Wertschätzung für deine Leistungen sollten von dir selbst, deinem AG und deinem Umfeld kommen.
Zitat von: turbulent am 22. Mai 2025, 10:47:53weil es keinen Unterschied macht
OK.
Ich habe nur noch eine kleine Frage :schaem: an Dich:
Wie genau wird "versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung" definiert?
ZitatVon versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung oder auch Hauptjob spricht man, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehr als geringfügig beschäftigt ist: Die Verdienstgrenze von 556 Euro wird überschritten und die Beschäftigung wird an mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgeübt. Hauptjobs sind voll sozialversicherungspflichtig.
Quelle (https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html)
Diese Definition ist dem Jobcenter ziemlich egal. Solange diese versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung kein bedarfsdeckendes Einkommen generiert, muss man sich weiterhin um einen Job mit bedarfsdeckendem Einkommen bemühen.
Zitat von: Sheherazade am 22. Mai 2025, 11:55:07ZitatVon versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung oder auch Hauptjob spricht man, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehr als geringfügig beschäftigt ist: Die Verdienstgrenze von 556 Euro wird überschritten und die Beschäftigung wird an mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgeübt. Hauptjobs sind voll sozialversicherungspflichtig.
Quelle (https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html)
Diese Definition ist dem Jobcenter ziemlich egal. Solange diese versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung kein bedarfsdeckendes Einkommen generiert, muss man sich weiterhin um einen Job mit bedarfsdeckendem Einkommen bemühen.
Richtig. Nur wusste ich das von Anfang an und das war gar nicht meine Frage.
Deshalb danke, Frau turbulent
Zitat von: turbulent...
5 6, setzen
Am Thema vorbei.
Habe ich gefragt, ob ein Minijob reicht, um vom JC loszukommen? :scratch:
... Ich habe den Eingangsbeitrag jetzt nochmal gelesen und kann die Frage nicht so finden oder eine andere Frage, die darauf schließen lässt, daß ich gedacht hätte, ich bin mit einem Minijob raus aus dem Bürgergeld.
Ich weiß, daß ich mich bemühen muß.
Schrieb ich das nicht schon... ? :mail: :scratch:
Die Frage war: Gibt es einen Unterschied zwischen Mini- und Midijob?
Lt. euch nicht.
Komisch, das es dafür 2 unterschiedliche Gesetze gibt. Wenn doch kein Unterschied besteht.
Viel gelernt.
Wenn man fragt, ob ein Midijob als Minijob gilt, dann: Ja, es ist alles das Gleiche.
Wenn man schreibt, worum es in der Frage
nicht geht, bekommt man darauf "beantwortet", worum es in der Frage
nicht geht.
Ach, bevor ich's vergesse: Ich weiß, das ich aus der Hilfsbedürftigkeit raus muss.
Und nur deshalb ist ein Midijob das gleiche wie ein Minijob. :clever: Ich hab's verstanden.
Ich weiß, das ich aus der Hilfsbedürftigkeit raus muss...
Aber das war doch gar nicht meine Frage. Oder?
Wusste ich das nicht bereits?
Ich verstehe schon, du möchtest dich einfach sinnlos aufregen wegen dem Gerede deiner Sachbearbeiterin.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Mai 2025, 13:02:04Die Frage war: Gibt es einen Unterschied zwischen Mini- und Midijob?
In Bezug auf was?
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Mai 2025, 13:02:04Ich weiß, das ich aus der Hilfsbedürftigkeit raus muss. Und nur deshalb ist ein Midijob das gleiche wie ein Minijob. :clever: Ich hab's verstanden.
Das wurde auch mal Zeit.
Vielleicht kommst du einfach mal etwas runter und liest dir wenigstens den Beitrag #7 noch mal in Ruhe durch, wenn dir alle anderen User zu dämlich sind, deine Ausbrüche zu verstehen.
Zitat von: Sheherazade am 22. Mai 2025, 13:15:55Ich verstehe schon, du möchtest dich einfach sinnlos aufregen wegen dem Gerede deiner Sachbearbeiterin.
:yes: Ja das stimmt, so hatte ich das auch geschrieben, bissel ausheulen ...
Zitat von: SheherazadeZitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Mai 2025, 13:02:04Die Frage war: Gibt es einen Unterschied zwischen Mini- und Midijob?
In Bezug auf was?
Im Bezug auf Unterschiede.
Die Frage ist doch ganz klar formuliert.
Oder auch: Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Hm... So hätte ich es auch formulieren können.
Wäre es dann besser verstanden worden?
Eine ganz einfache Frage ohne Hintergedanken. :scratch:
Anderes Beispiel: Was ist der Unterschied zwischen User Sheherazade und User turbulent?
Oder: Was ist der Unterschied zwischen Brot und Brötchen?
Oder: Gibt es einen Unterschied zwischen Möhren und Schokolade?
Fragen eben. Ohne Bezug, ohne irgendeine Absicht, außer der, etwas zu erfahren. Ohne weitere Gedanken. Erstmal eine Antwort abwartend.
Zitat von: SheherazadeZitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Mai 2025, 13:02:04Ich weiß, das ich aus der Hilfsbedürftigkeit raus muss. Und nur deshalb ist ein Midijob das gleiche wie ein Minijob. :clever: Ich hab's verstanden.
Das wurde auch mal Zeit.
:ironie:
Sorry, aber das war ironisch gemeint. Denn man kann einen Unterschied nicht je nach Thema oder belieben sehen oder wegreden.
Die beiden Jobs SIND nun einmal unterschiedlich, ob mir oder Dir oder der AV das gefällt oder nicht.
Es
gibt Unterschiede bei beiden!
Zitat von: SheherazadeVielleicht kommst du einfach mal etwas runter und liest dir wenigstens den Beitrag #7 noch mal in Ruhe durch, wenn dir alle anderen User zu dämlich sind, deine Ausbrüche zu verstehen.
Ja, da steht, es ist unterschiedlich (vereinfacht ausgedrückt).
Leeres Portemonnaie
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. Mai 2025, 10:32:17Im EGV (Fortschreibung) ist z. B. von einem Minijob die Rede. Also sage ich, ich habe es schriftlich. Aufgrund dessen erhöhte Bewerbungsanzahl und Einladungen JC.
das lese ich jetzt das zweite Mal.
Gestern habe ich gedacht warte mal ab was noch kommt. Und dann hat Ottokar eigentlich alles beantwortet.
Stell doch mal diese gar nicht mehr rechtlich wirksame EinV in anonymisierter Form ein. Dann kann man schauen was man noch schreiben könnte. Das wievielte Mal ist die denn fortgeschrieben worden und war das jedes Mal im JC mit Termin?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Mai 2025, 16:41:53Stell doch mal diese gar nicht mehr rechtlich wirksame EinV in anonymisierter Form ein. Dann kann man schauen was man noch schreiben könnte. Das wievielte Mal ist die denn fortgeschrieben worden und war das jedes Mal im JC mit Termin?
MfG FN
Soweit ich mich erinnere, war sie nicht befristet, wie es üblich ist, bzw wie ich es kenne. Sondern "besteht fort..., falls nicht irgendwas anderes gesagt wird".
Ich schaue mal nach.
Ehrlich gesagt wusste ich gar nicht mehr, das es die noch gibt.
Das muss vor Corona gewesen sein, denn seitdem hatte ich keinen persönlichen Termin mehr. Nur telefonische.
Den jetzigen Job habe ich ohnehin erst nach Corona aufgenommen.
Die letzten 2 1/2 Jahre sind sehr neblig bei mir, zwei Menschen, darunter mein Freund, haben sich das Leben genommen, und erst jetzt lichtet sich manchmal der Tag wieder ein wenig. Aber wie vorher ist mein Kopf (noch?) nicht.
Ich schreibe das dazu, weil ich weiß, wie es eigentlich klingt, wenn man sagt:"Weiß ich nicht mehr genau ...". Das ist so gar nicht meine Art, mit Unterlagen umzugehen. :sad:
Es war auch eine neue AV, die hat immer nur im Computer gelesen, was die vorige AV gesagt hat.
Ich weiß, auch was Ottokar geschrieben hat, ist rechtlich so, wie es die Paragrafen hergeben.
Die andere Seite ist das, was meine AV dazu sagt, und diese hat ja auch eine gewisse Macht, und ich verstehe ja, was sie erwartet, und bin nicht unwillig oder widersetze mich. Deshalb fällt es mir nicht leicht, zu sagen, lt Paragraf ist es so und so, denn es geht um die Verringerung / Beendigung meiner Hilfebedürftigkeit, da stimme ich auch zu, nur leider ist genau das der Aufhänger.
Leeres Portemonnaie
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. Mai 2025, 11:03:45Ich schreibe das dazu, weil ich weiß, wie es eigentlich klingt, wenn man sagt:"Weiß ich nicht mehr genau ...". Das ist so gar nicht meine Art, mit Unterlagen umzugehen. :sad:
:empathy: Versteh ich ....
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. Mai 2025, 11:03:45Sondern "besteht fort..., falls nicht irgendwas anderes gesagt wird".
das ist Standard und ungültig. Eine EinV ist immer nur ein halbes Jahr gültig und zur Fortschreibung gehört es dass das mit dir zusammen gemacht werden muss.
Also ist diese ungültig und du musst dich nicht daran halten und kannst nicht saktioniert werden.
Abgesehen das es mit Einführung Bürgergeld keine EinV`s mehr gibt sondern einen Kooperationsvertrag. Alte EinV`s hatten dann nur noch Gültigkeit bis das "Ablaufdatum" erreicht war.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. Mai 2025, 11:03:45und diese hat ja auch eine gewisse Macht, und ich verstehe ja, was sie erwartet, und bin nicht unwillig oder widersetze mich.
Die haben gelinde gesagt keine Macht und wenn dann bilden sie es sich nur ein. Die müssen sich genauso an Gesetze halten wie jeder andere auch.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Mai 2025, 13:52:32Ich habe versucht, es ihr zu erklären, bis wir beide genervt waren, da sie sich auch nur wiederholte.
Ja genau solche Leute glauben das Sie Macht haben.
Wiederholungen (besonders ständige) machen es aber nicht wahrhaftiger sondern sind ein Anzeichen von selber> keine Ahnung <
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Mai 2025, 13:52:32Lohnt sich da eine Art Beschwerde oder was auch immer an wen auch immer? Oder ist das kleinkariert?
nicht wirklich denn das wird gedeckelt und fällt unter fff.
Kleinkariert wäre es nicht sondern dein Recht.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. Mai 2025, 11:03:45Ich weiß, auch was Ottokar geschrieben hat, ist rechtlich so, wie es die Paragrafen hergeben.
Genau und unter den beschriebenen Voraussetzungen kann das eine oder andere verlangt werden, oder eben nicht.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Mai 2025, 16:41:53Stell doch mal diese gar nicht mehr rechtlich wirksame EinV in anonymisierter Form ein.
Die hast du hoffentlich bekommen denn da muss ja einiges geändert worden sein wenn die alte noch vor Corona war.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Mai 2025, 14:09:14Also ist diese ungültig und du musst dich nicht daran halten und kannst nicht saktioniert werden.
Abgesehen das es mit Einführung Bürgergeld keine EinV`s mehr gibt sondern einen Kooperationsvertrag.
Soweit ich mich erinnere habe ich nichts dgl seit Corona bekommen.
Ich hatte seitdem mehrere telefonische Termine, die immer ganz ok für mich waren, und eine ärztliche Einschätzung, was hier manchmal jemand auch schreibt. Viel Papierkram und anhand der ärztlichen Einschätzung meiner HÄ.
Seitdem war das jetzt der erste persönliche Termin, und auch da habe ich nichts unterschrieben und nichts ausgehändigt bekommen.
Sie hat nur davon geredet und die angebliche Fortschreibung mit einem Klick "erledigt".
Leeres Portemonnaie
Da
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Mai 2025, 14:09:14einen Kooperationsvertrag.
habe ich falsch formuliert da es kein Vertrag wie eine EinV ist sondern ein Plan also
Kooperationsplan stimmt.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 08. Juni 2025, 11:37:58Seitdem war das jetzt der erste persönliche Termin, und auch da habe ich nichts unterschrieben und nichts ausgehändigt bekommen. Sie hat nur davon geredet und die angebliche Fortschreibung mit einem Klick "erledigt".
Ein KOOP wird auch nicht mehr unterschrieben. Diese daraus entstehenden Rechtsmöglichkeiten wurden abgeschafft.
Nichts ausgehändigt heißt für dich gibt es nichts was Grundlage wäre Sanktionsversuche aufgrund einer Nichteinhaltung eines KOOP zu verhängen.
Kannst du unten im Anhang nachlesen in verständlich weil es eine Lesefassung ist. Ab Seite 24
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Mai 2025, 14:09:14Kooperationsplan
Das ist das Blatt, was ich dieses Mal mitbekommen habe.
Da steht rein gar nichts von dem drin, über das du dich auf der 1. Seite dieses Threads so aufgeregt hast.
Zitat von: Sheherazade am 25. Juni 2025, 09:18:43Da steht rein gar nichts von dem drin, über das du dich auf der 1. Seite dieses Threads so aufgeregt hast.
Nein. Habe ich auch nicht behauptet.
Es war der Inhalt des Gesprächs, was mich aufgeregt hat.
Zudem die Ansage, sie "schreibe die EGV fort".
Nun klärte mich FN aber auf, und deshalb habe ich das Papier hier eingestellt, was die SB mir ausgedruckt hat.
Die EGV wurde ja lt. Aussage im Computer "fortgeführt".
Aber inzwischen weiß ich mehr, was ich zum Start des Threads noch nicht wusste.
Somit hat dieser dann doch seinen Sinn gehabt. :mail:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. Juni 2025, 10:33:23Es war der Inhalt des Gesprächs, was mich aufgeregt hat.
War mir klar, deshalb ja meine Antwort in Beitrag #3.
Und meine in #10
Leeres Portemonnaie
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. Juni 2025, 10:33:23Nun klärte mich FN aber auf, und deshalb habe ich das Papier hier eingestellt, was die SB mir ausgedruckt hat. Die EGV wurde ja lt. Aussage im Computer "fortgeführt". Aber inzwischen weiß ich mehr, was ich zum Start des Threads noch nicht wusste.
Jetzt weißt du dass deine SB sich nicht richtig ausdrücken kann wenn sie von EinV redet und einen KooP aushändigt. Und das steht ja darüber.
Der Inhalt ist nicht mal das Papier wert. Dafür brauchst du dir aber keine Sorgen machen weil im Prinzip nichts gefordert wird und damit auch nichts passieren kann.
Ich hatte so etwas als jahrelang als EinV und da war ich ganz tiefen entspannt. Als Vertrag ungültig und nichtig und bei Problemen hätte jedes SG das auch so gesehen.
MfG FN