Hallo;
ich habe das Schreiben vom Jobcenter, um das es geht, hier mal geschwärzt hinzugefügt. Bitte vor dem Antworten das Schreiben lesen.
Ich bin über 25 Jahre alt, habe momentan weder Einkommen noch Vermögen und wohne dabei im Haus meiner Mutter, wobei ich für mich selbst aufkommen muss.
KdU ist nur im Bezug auf die Wohnnebenkosten beantragt worden, ansonsten zahle ich keine Miete.
Der Hauptantrag wurde vor mehreren Wochen gestellt, allerdings ist bisher keinerlei Zahlung seitens des Jobcenters erfolgt. Bisher konnte ich damit lediglich klarkommen, weil ich für Lebensmittel ein rückzahlungspflichtiges Darlehen meiner Mutter erhalten habe (inklusive Darlehensvertrag, der dem Jobcenter vorgelegt wurde). Ein rückzahlungspflichtiges Darlehen über Kleinbeträge ist bekanntlich kein Einkommen.
Ansonsten ist dem Jobcenter BEKANNT, dass ich wegen der ausbleibenden Zahlungen in einer sehr schwierigen Situation bin. Ich habe deshalb auch beantragt, einen VORLÄUFIGEN Bescheid nach § 41a SGB II zu erlassen. Darauf habe ich bisher keinerlei Antwort erhalten.
Ich habe bereits erklärt, dass mein Antrag nichts mit meiner Mutter zu tun hat, da sie nicht unterhaltspflichtig ist und da ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstelle.
Nun wurde meine Mutter heute postalisch vom Jobcenter kontaktiert - und ihr wurde mitgeteilt, dass sie ALLES offenlegen solle: Ihre Kontoauszüge, Rentenbescheide, das Grundbuch ihres Hauses.
All das soll ich als Antragsteller zu einem Termin in mehreren Wochen mitbringen. Es scheint nicht so, als ob das Jobcenter bis dahin zahlen will. Wie kann es denn sein, dass man so lange hingehalten wird, obwohl man schon jetzt in einer schwierigen Lage ist?
Normalerweise kann es doch gar nicht rechtens sein, all diese privaten Unterlagen von meiner Mutter einzufordern, obwohl ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstelle.
HINWEIS: Ich habe bereits vor einigen Jahren Leistungen nach dem SGB II erhalten, damals aber in einer eigenen Wohnung gelebt. Komischerweise kam damals NIEMAND auf die Idee, Unterlagen von meiner Mutter zu fordern. Die Leistungen wurden problemlos gezahlt. Schon seltsam, dass sie jetzt alles über meine Mutter wissen wollen, obwohl sie früher KOMPLETT davon abgesehen haben.
Wie sollte ich mich in diesem Fall am besten verhalten?
Ich finde das immer noch merkwürdig. Kann es sein, dass du auch im Grundbuch stehst als Miteigentümer, vielleicht Erbteil vom Vater?
Ist deine Mutter denn alleinige Eigentümerin und wohnt ausser euch niemand dort?
Nein, ich stehe nicht im Grundbuch und bin auch kein Miteigentümer. Das Haus gehört allein meiner Mutter und es wohnt auch sonst niemand dort.
Ich hatte dich ja schon in dem anderen Thread gebeten, das Schreiben vom Jobcenter an dich mal einzustellen, leider hast du das nicht mehr gemacht.
Das Schreiben hier ist ja an deine Mutter gerichtet und eine Folge deiner Antwort.
vanite_triomphante
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Der Hauptantrag wurde vor mehreren Wochen gestellt, allerdings ist bisher keinerlei Zahlung seitens des Jobcenters erfolgt.
Im Schreiben steht das du bereits Leitungen bekommst.
Wer hat jetzt Recht? bzw was stimmt?
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Ich habe deshalb auch beantragt, einen VORLÄUFIGEN Bescheid nach § 41a SGB II zu erlassen. Darauf habe ich bisher keinerlei Antwort erhalten.
Wie lange ist das her denn darauf muss das JC zeitgleich reagieren. Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Nun wurde meine Mutter heute postalisch vom Jobcenter kontaktiert - und ihr wurde mitgeteilt, dass sie ALLES offenlegen solle: Ihre Kontoauszüge, Rentenbescheide, das Grundbuch ihres Hauses.
Muss sie nicht da du Ü25 bist und das JC seine Vermutungsfiktion schon selber beweisen muss und erst dann kann das JC Angaben von deiner Mutter verlangen. Das wirst du auch im Anhang lesen.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28All das soll ich als Antragsteller zu einem Termin in mehreren Wochen mitbringen.
siehe die oben verlinkte Leistungspflicht!
Die müssen ab Antragstellung zum Folgemonat bearbeiten und bewilligen.
Wenn natürlich erst zum Monatsende ein Antrag gestellt wurde verschiebt sich das, aber nicht über Monate hinweg
und erst recht nicht bei einem Termin der weit in der Zukunft liegt das "besprechen" der Sachlage.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Komischerweise kam damals NIEMAND auf die Idee, Unterlagen von meiner Mutter zu fordern. Die Leistungen wurden problemlos gezahlt. Schon seltsam, dass sie jetzt alles über meine Mutter wissen wollen, obwohl sie früher KOMPLETT davon abgesehen haben.
abgesehen davon das es in deiner damaligen Situation nicht ging hat die jetzige SB offensichtlich keine Ahnung von ihrem Job oder sie handelt auf Anweisung.
Unterhaltsvermutung bei Angehörigen (http://hartz.info/index.php?topic=29.msg31#msg31)
und noch ein Schreiben das allerdings für ein Gericht gedacht war und das man entsprechend für das JC umarbeiten müsste im Anhang.
Und noch eine §§§ Zusammenfassung
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58Im Schreiben steht das du bereits Leitungen bekommst.
Da steht "hat Leistungen beantragt bzw. bezieht sie bereits", ganz offensichtlich trifft hier nur ersteres zu.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Ich bin über 25 Jahre alt
Das allein hat nichts zu sagen, was die Unterhaltspflicht angeht.
Darum Antwort 3 wäre schon wichtig.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28da sie nicht unterhaltspflichtig ist
Was eben die Frage ist, ob es tatsächlich so ist.
Sheherazade
Ja die schwammige Formulierung habe ich auch gelesen deshalb frage ich ja nach Fakten.
bzw. bezieht sie bereits
ist ja schon als Lüge zu betrachten. Die sollten schon wissen ob sie leisten und nicht die Mutter über den Tisch zu ziehen versuchen mit einer nicht erlaubten Datenerhebung.
MfG FN
Was hast Du zu Angaben zur KdU gemacht? Wie belegst Du die Zahlungspflicht der Nebenkosten?
Zitat von: turbulent am 12. Juni 2025, 19:49:31Was hast Du zu Angaben zur KdU gemacht? Wie belegst Du die Zahlungspflicht der Nebenkosten?
Ich habe die Zahlungspflicht der Nebenkosten natürlich durch die Abrechnungen meiner Mutter belegt. Wenn ich in diesem Haus ebenfalls Energie etc verbrauche, dann sollte ich ja auch anteilig zahlen. Und das verlangt meine Mutter auch von mir. Und deshalb wurden eben ihre Abrechnungen und Belege vorgelegt, was die Heizung angeht.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58vanite_triomphante
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Der Hauptantrag wurde vor mehreren Wochen gestellt, allerdings ist bisher keinerlei Zahlung seitens des Jobcenters erfolgt.
Im Schreiben steht das du bereits Leitungen bekommst.
Wer hat jetzt Recht? bzw was stimmt?
Natürlich bekomme ich immer noch keine Leistungen, deshalb haben sie ja auch "hat Leistungen beantragt bzw. bezieht Leistungen" geschrieben. Eine sehr schwammige Formulierung, und "bezieht Leistungen" ist tatsächlich eine Falschbehauptung.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58Wie lange ist das her denn darauf muss das JC zeitgleich reagieren. Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Hauptantrag vor drei Wochen gestellt, Antrag auf vorläufigen Bescheid vor 10 Tagen gestellt. Termin zur Besprechung der Sachlage erst in 3 Wochen. Ich weiß also nicht, wann und wie das Jobcenter hier überhaupt weiter verfahren möchte. Zieht sich so halt Woche um Woche.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58Muss sie nicht da du Ü25 bist und das JC seine Vermutungsfiktion schon selber beweisen muss und erst dann kann das JC Angaben von deiner Mutter verlangen. Das wirst du auch im Anhang lesen.
Das hilft aber alles nichts, wenn sich das Jobcenter trotzdem weigert, irgendeine Zahlung zu leisten, nur weil sie sich irgendeine fiktive Unterhaltspflicht ausdenken.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58abgesehen davon das es in deiner damaligen Situation nicht ging hat die jetzige SB offensichtlich keine Ahnung von ihrem Job oder sie handelt auf Anweisung.
Definitiv seltsam, dass ich damals gar nichts von meiner Mutter vorlegen musste, und nun soll sie ihr ganzes Leben offenlegen. Allein daran sieht man doch schon, dass hier etwas nicht stimmt. Sonst hätte ich doch vor mehreren Jahren keine Leistungen bekommen. Habe ich aber.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Juni 2025, 18:16:58und noch ein Schreiben das allerdings für ein Gericht gedacht war und das man entsprechend für das JC umarbeiten müsste im Anhang.
Und noch eine §§§ Zusammenfassung
Danke sehr!
HINWEIS: Habe auch das ERSTE Schreiben vom Jobcenter geschwärzt hier als Anhang gepostet - dieses kam natürlich VOR dem Schreiben an meine Mutter, welches heute ankam.
Die "Vermögensumwandlung", die dort erwähnt wird, ist lediglich ein Privatverkauf bei eBay, bei dem ich sogar Verlust gemacht habe. Ansonsten wird auch in diesem Schreiben viel über die Unterlagen meiner Mutter gesprochen. Natürlich habe ich Kontoauszüge etc längst vollständig vorgelegt. Die Kontoauszüge lagen dem Jobcenter tatsächlich sogar schon VOR diesem Schreiben vor; mittlerweile haben sie die Kontoauszüge sogar schon zweimal bekommen.
Das Formular, das ich laut diesem Schreiben damals noch ausfüllen und unterschreiben sollte, war die Anlage UH1. Diese betrifft Unterhaltsanspruch wegen Trennung oder Scheidung beziehungsweise Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Ich war allerdings niemals verheiratet.
Die Unterlagen der Mutter können nicht angefordert werden, sondern es besteht, wenn überhaupt, lediglich eine Auskunftspflicht.
Wäre darüber hinaus eine Pflicht zur Vorlage von Beweismitteln oder Urkunden vorgesehen, müsste dies wie in § 60 SGB I ausdrücklich geregelt sein. Eine entsprechende Formulierung fehlt jedoch in § 60 SGB II, was zeigt, dass der Gesetzgeber hier bewusst eine andere Regelung getroffen hat.
Zitat von: malsumis am 13. Juni 2025, 01:58:55Die Unterlagen der Mutter können nicht angefordert werden, sondern es besteht, wenn überhaupt, lediglich eine Auskunftspflicht.
Wäre darüber hinaus eine Pflicht zur Vorlage von Beweismitteln oder Urkunden vorgesehen, müsste dies wie in § 60 SGB I ausdrücklich geregelt sein. Eine entsprechende Formulierung fehlt jedoch in § 60 SGB II, was zeigt, dass der Gesetzgeber hier bewusst eine andere Regelung getroffen hat.
Inwieweit ist dem Jobcenter denn in diesen Fall Auskunft zu erteilen?
Und gibt es irgendwas, das man tun kann, damit wenigstens ein vorläufiger Bescheid erlassen wird? Dieser wurde ja bereits beantragt, aber das Jobcenter reagiert offensichtlich nicht darauf und beharrt weiterhin auf sämtliche Unterlagen meiner Mutter. Ich denke nicht, dass es in Ordnung ist, die ganze Angelegenheit deshalb so in die Länge zu ziehen, zumal ich ja kein Einkommen oder Vermögen habe und die Situation deshalb nicht leicht ist.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Ich habe bereits vor einigen Jahren Leistungen nach dem SGB II erhalten
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28Komischerweise kam damals NIEMAND auf die Idee, Unterlagen von meiner Mutter zu fordern
Wird daran gelegen haben
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 16:48:28damals aber in einer eigenen Wohnung gelebt
Zitat von: turbulent am 12. Juni 2025, 19:49:31Wie belegst Du die Zahlungspflicht der Nebenkosten?
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Ich habe die Zahlungspflicht der Nebenkosten natürlich durch die Abrechnungen meiner Mutter belegt.
Du hast belegt (blöderweise mit den Unterlagen deiner Mutter), dass eine Zahlungspflicht gegenüber dem Versorger besteht.
Hast du irgendwie deine Zahlungspflicht gegenüber deiner Mutter belegt?
Ich würde mal einen Rechtsanwalt in Betracht ziehen.
Du hast mit dem Hauptantrag die erste Seite des Bescheides über die Grundbesitzangaben deiner Mutter mit eingereicht? Wozu? Selbst die Rechnungen zu den Energiekosten wären das Jobcenter nichts angegangen, hättest du von Anfang an einfach eine schlichte Kostenbeteiligungsvereinbarung aufgesetzt.
Zitat von: Sheherazade am 13. Juni 2025, 09:17:34Du hast mit dem Hauptantrag die erste Seite des Bescheides über die Grundbesitzangaben deiner Mutter mit eingereicht? Wozu? Selbst die Rechnungen zu den Energiekosten wären das Jobcenter nichts angegangen, hättest du von Anfang an einfach eine schlichte Kostenbeteiligungsvereinbarung aufgesetzt.
Weil auf dem Bescheid über die Grundbesitzabgaben auch einige Wohnnebenkosten genannt und abgerechnet werden. Würde ich mit heutigem Wissen natürlich auch nicht mehr so machen.
Also; wenn das Jobcenter bis jetzt immer noch keinerlei Einsicht gezeigt hat und schon mehrfach auf die Unterlagen meiner Mutter beharrt hat, am besten einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen? Könnte das heute machen.
Eine Unterhaltsvermutung bei über 25jährigen Personen gibt es laut Gesetz nicht. Was es gibt, ist eine Unterstützungsvermutung. Bei dieser müssen KEINE diversen Unterlagen an das Jobcenter gegeben werden, lediglich ein Schreiben mit dem Inhalt: Ich unterstütze Herrn/Frau....... weder in Geld noch in Geldeswert ist völlig ausreichen.
Der Gesetzgeber hat in der Unterstützungsvermutung Nach § 9 Abs 5 SGBII festgelegt das es völlig ausreichend ist, die Unterstützung zu verweigern, da ausschließlich eine FREIWILLIGE Zahlung angerechnet werden kann. Auch sind keine besonderen Bedingungen daran geknüpft. Selbst ein Millionär muß NICHT zahlen, wenn die Bedingungen: abgeschl. Ausbildung, über 25 Jahre erfüllt sind (ob das moralisch in Ordnung ist, steht auf einem anderen Blatt, jedoch gesetzlich ist Nicht-Zahlung möglich)
Ernie
P.S. Hier versucht wieder ein Jobcenter, sich der Zahlung zu entledigen. Passiert das öfter, ist das Vorsatz, oder Machtspielchen einer/nes SB!!!
vanite_triomphante
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Natürlich bekomme ich immer noch keine Leistungen,
Okay das wäre also klargestellt.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Hauptantrag vor drei Wochen gestellt, Antrag auf vorläufigen Bescheid vor 10 Tagen gestellt.
und jetzt noch einen Termin zur Klärung der erst in Drei Wochen ist.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Ich weiß also nicht, wann und wie das Jobcenter hier überhaupt weiter verfahren möchte. Zieht sich so halt Woche um Woche.
Ich würde das JC auffordern bis nächste Woche Freitag den Bescheid zu bewilligen ansonsten schaltest du das SG mit einem EA ein dafür zu sorgen dass das JC zur Zahlung verpflichtet wird.
Den hier Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064) müsstest du halt auf die Situation Erstantrag umbasteln.
Dabei die Sachen erwähnen die du hier auch erwähnt hast. Erstantrag am xxxxxxxx
Antrag auf vorläufige Zahlung am xxxxxxxx
Sowie die Antworten vom JC und die Hinhaltetaktik und Verletzung Ihrer Leistungspflicht sowie einen Termin in x Wochen
der sinnlos ist weil du eindeutig deine eigene BG bist, mittellos und ohne VM.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Definitiv seltsam, dass ich damals gar nichts von meiner Mutter vorlegen musste, und nun soll sie ihr ganzes Leben offenlegen. Allein daran sieht man doch schon, dass hier etwas nicht stimmt. Sonst hätte ich doch vor mehreren Jahren keine Leistungen bekommen. Habe ich aber.
Vergiß das endlich mal damals hat das JC richtig gehandelt und jetzt eben nicht mehr.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12HINWEIS: Habe auch das ERSTE Schreiben vom Jobcenter geschwärzt hier als Anhang gepostet - dieses kam natürlich VOR dem Schreiben an meine Mutter, welches heute ankam.
:scratch: :weisnich:
das hier aus Antwort 1 ist an deine Mutter
das von Heute an dich
Also hast du hier kein Erstes Schreiben eingestellt außer es geht um ein anderen Thread.
Ist aber sinnlos Infos zu streuen oder meinst du ausser
Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2025, 18:07:41Ich hatte dich ja schon in dem anderen Thread gebeten, das Schreiben vom Jobcenter an dich mal einzustellen, leider hast du das nicht mehr gemacht.
fällt das jemand auf.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Danke sehr!
Wofür ?
bis jetzt sind die zwei Anhänge überhaupt nicht geöffnet worden.
Ich denke mal dass
Zitat von: Sensoriker am 13. Juni 2025, 07:53:20Ich würde mal einen Rechtsanwalt in Betracht ziehen.
dürfte ein sehr guter Vorschlag sein wenn du einen RA weißt der dein Recht in kürzester Zeit umsetzen kann.
MfG FN
Zitat von: Quinky am 13. Juni 2025, 14:13:21Selbst ein Millionär muß NICHT zahlen, wenn die Bedingungen: abgeschl. Ausbildung, über 25 Jahre erfüllt sind
Darum ging es mir auch, um diese Bedingungen.
Sind die Bedingungen erfüllt, sind die Forderungen vom JC definitiv absolut daneben.
Es besteht keinerlei Pflicht für die Mutter, da überhaupt irgendwelche Unterlagen dem JC zur Verfügung zu stellen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2025, 17:03:35fällt das jemand auf
:zwinker: