Jobcenter verzögert Zahlungen + will ALLE Unterlagen der Eltern

Begonnen von vanite_triomphante, 12. Juni 2025, 16:48:28

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Quinky

Eine Unterhaltsvermutung bei über 25jährigen Personen gibt es laut Gesetz nicht. Was es gibt, ist eine Unterstützungsvermutung. Bei dieser müssen KEINE diversen Unterlagen an das Jobcenter gegeben werden, lediglich ein Schreiben mit dem Inhalt: Ich unterstütze Herrn/Frau....... weder in Geld noch in Geldeswert ist völlig ausreichen.
Der Gesetzgeber hat in der Unterstützungsvermutung Nach § 9 Abs 5 SGBII festgelegt das es völlig ausreichend ist, die Unterstützung zu verweigern, da ausschließlich eine FREIWILLIGE Zahlung angerechnet werden kann. Auch sind keine besonderen Bedingungen daran geknüpft. Selbst ein Millionär muß NICHT zahlen, wenn die Bedingungen: abgeschl. Ausbildung, über 25 Jahre erfüllt sind (ob das moralisch in Ordnung ist, steht auf einem anderen Blatt, jedoch gesetzlich ist Nicht-Zahlung möglich)

Ernie

P.S. Hier versucht wieder ein Jobcenter, sich der Zahlung zu entledigen. Passiert das öfter, ist das Vorsatz, oder Machtspielchen einer/nes SB!!!

Fettnäpfchen

vanite_triomphante

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Natürlich bekomme ich immer noch keine Leistungen,
Okay das wäre also klargestellt.

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Hauptantrag vor drei Wochen gestellt, Antrag auf vorläufigen Bescheid vor 10 Tagen gestellt.
und jetzt noch einen Termin zur Klärung der erst in Drei Wochen ist.
Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Ich weiß also nicht, wann und wie das Jobcenter hier überhaupt weiter verfahren möchte. Zieht sich so halt Woche um Woche.
Ich würde das JC auffordern bis nächste Woche Freitag den Bescheid zu bewilligen ansonsten schaltest du das SG mit einem EA ein dafür zu sorgen dass das JC zur Zahlung verpflichtet wird.
Den hier Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) müsstest du halt auf die Situation Erstantrag umbasteln.
Dabei die Sachen erwähnen die du hier auch erwähnt hast. Erstantrag am xxxxxxxx
Antrag auf vorläufige Zahlung am xxxxxxxx
Sowie die Antworten vom JC und die Hinhaltetaktik und Verletzung Ihrer Leistungspflicht sowie einen Termin in x Wochen
der sinnlos ist weil du eindeutig deine eigene BG bist, mittellos und ohne VM.

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Definitiv seltsam, dass ich damals gar nichts von meiner Mutter vorlegen musste, und nun soll sie ihr ganzes Leben offenlegen. Allein daran sieht man doch schon, dass hier etwas nicht stimmt. Sonst hätte ich doch vor mehreren Jahren keine Leistungen bekommen. Habe ich aber.
Vergiß das endlich mal damals hat das JC richtig gehandelt und jetzt eben nicht mehr.

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12HINWEIS: Habe auch das ERSTE Schreiben vom Jobcenter geschwärzt hier als Anhang gepostet - dieses kam natürlich VOR dem Schreiben an meine Mutter, welches heute ankam.
:scratch:  :weisnich:
das hier aus Antwort 1 ist an deine Mutter
das von Heute an dich
Also hast du hier kein Erstes Schreiben eingestellt außer es geht um ein anderen Thread.
Ist aber sinnlos Infos zu streuen oder meinst du ausser
Zitat von: Sheherazade am 12. Juni 2025, 18:07:41Ich hatte dich ja schon in dem anderen Thread gebeten, das Schreiben vom Jobcenter an dich mal einzustellen, leider hast du das nicht mehr gemacht.
fällt das jemand auf.

Zitat von: vanite_triomphante am 12. Juni 2025, 20:19:12Danke sehr!
Wofür ?
bis jetzt sind die zwei Anhänge überhaupt nicht geöffnet worden.

Ich denke mal dass
Zitat von: Sensoriker am 13. Juni 2025, 07:53:20Ich würde mal einen Rechtsanwalt in Betracht ziehen.
dürfte ein sehr guter Vorschlag sein wenn du einen RA weißt der dein Recht in kürzester Zeit umsetzen kann.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Quinky am 13. Juni 2025, 14:13:21Selbst ein Millionär muß NICHT zahlen, wenn die Bedingungen: abgeschl. Ausbildung, über 25 Jahre erfüllt sind
Darum ging es mir auch, um diese Bedingungen.

Sind die Bedingungen erfüllt, sind die Forderungen vom JC definitiv absolut daneben.
Es besteht keinerlei Pflicht für die Mutter, da überhaupt irgendwelche Unterlagen dem JC zur Verfügung zu stellen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2025, 17:03:35fällt das jemand auf
:zwinker: