Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe gerade das Problem, dass mir das Jobcenter alle Leistungen ab den 1.8.2025 eingestellt hat. Insofern ist also eine Totalsanktion gegen mich verhängt worden.
Kurzfassung hierzu: Für den April 2025 hatte ich einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Arbeitsvermittlerin. Diesen konnte ich aufgrund eines zeitgleichen Facharzttermin nicht wahrnehmen (konnte dies auch nachweisen). Trotzdem wurden 10% an Sanktion gegen mich verhängt. Widerspruch ist von mir eingelegt worden. Danach bekam ich noch 2 weitere Termine, die ich nicht wahrgenommen habe, ok, meine Schuld. Sanktionen wurden da nicht verhängt.
Weil ich die Termine nicht wahrgenommen hatte, unterstellt mir das JC nun, dass nicht erreichbar i.S.d. § 7b SGB II sei und damit nicht mitwirken würde. Das ist natürlich totaler Quatsch.
Nun habe ich einen Eilantrag beim Sozialgericht eingelegt (und parallel Widerspruch beim JC), allerdings nimmt mir das nicht die finanziellen Sorgen und die Angst, dass ich das Verfahren vielleicht nicht gewinne.
Zudem wollte ich einen Termin zur persönlichen Vorsprache buchen, meine Online-Anfragen (u.a. Mail an die Arbeitsvermittlerin) gehen leider ins Leere. Zudem wurde ich von der Arbeitsvermittlung nunmehr "abgemeldet" und auch der App-Zugang wurde gesperrt.
Was soll ich jetzt noch machen, ich bin etwas verzweifelt.....
Gruß,
Noa
Zitat von: noa am 01. August 2025, 11:20:43Danach bekam ich noch 2 weitere Termine, die ich nicht wahrgenommen habe, ok, meine Schuld. Sanktionen wurden da nicht verhängt.
Weil ich die Termine nicht wahrgenommen hatte, unterstellt mir das JC nun, dass nicht erreichbar i.S.d. § 7b SGB II sei und damit nicht mitwirken würde. Das ist natürlich totaler Quatsch.
Warum ist das Quatsch? Hast du irgendwas unternommen oder einfach nur toter Mann bzw. tote Frau gespielt seit der Nichtwahrnehmung des 1. Termins?
Von wann ist denn der Einstellungsbescheid?
Was heißt toter Mann gespielt, ich habe in der Zeit schon viel schriftlich mit dem JC kommuniziert.
Der Entziehungsbescheid ist vom 21.7.2025.
Zitat von: noa am 01. August 2025, 11:44:59ich habe in der Zeit schon viel schriftlich mit dem JC kommuniziert.
Wann hast du was geschrieben? Ich lese nur von einem Widerspruch zu der Sanktion für den 1. nicht wahrgenommenen Termin. Gab es darauf eine Antwort? Was hast du wann wegen der anderen nicht wahrgenommenen Termine kommuniziert?
Grundsätzlich: Warum bist du den Folgeterminen, die mit Sicherheit als Nachholung der Mitwirkung gewertet worden wären, unentschuldigt ferngeblieben?
Zitat von: Sheherazade am 01. August 2025, 12:01:15Zitat von: noa am 01. August 2025, 11:44:59ich habe in der Zeit schon viel schriftlich mit dem JC kommuniziert.
Wann hast du was geschrieben? Ich lese nur von einem Widerspruch zu der Sanktion für den 1. nicht wahrgenommenen Termin. Gab es darauf eine Antwort? Was hast du wann wegen der anderen nicht wahrgenommenen Termine kommuniziert?
Grundsätzlich: Warum bist du den Folgeterminen, die mit Sicherheit als Nachholung der Mitwirkung gewertet worden wären, unentschuldigt ferngeblieben?
Ich hatte schriftlich immer abgesagt und auf eine Erkrankung verwiesen, konnte nur keine Krankschreibung erbringen. Dachte dann, notfalls wird sanktioniert, nur dass sie gleich komplett einstellen hatte ich nicht erwartet.
Zitat von: noa am 01. August 2025, 13:18:36Dachte dann, notfalls wird sanktioniert, nur dass sie gleich komplett einstellen hatte ich nicht erwartet.
Dann hast du die Schreiben vom Jobcenter scheinbar nicht richtig gelesen, da stand garantiert was zur Verhinderung im Krankheitsfall drin.
Zitat von: noa am 01. August 2025, 13:18:36Ich hatte schriftlich immer abgesagt und auf eine Erkrankung verwiesen, konnte nur keine Krankschreibung erbringen.
Was würdest Du denken, wenn Du so eine Geschichte von einem Fremden lesen würdest?
Zitat von: noa am 01. August 2025, 13:18:36Ich hatte schriftlich immer abgesagt und auf eine Erkrankung verwiesen, konnte nur keine Krankschreibung erbringen. Dachte dann, notfalls wird sanktioniert, nur dass sie gleich komplett einstellen hatte ich nicht erwartet.
Hand auf´s Herz
Hast du wirklich geglaubt, das reicht?
Dann würde keiner mehr zu einem Termin kommen - kurzer Brief "bin krank" und gut ist.
Ohne Bestätigung vom Arzt wird das nichts.
Zitat von: Oberfrank am 01. August 2025, 14:16:53Zitat von: noa am 01. August 2025, 13:18:36Ich hatte schriftlich immer abgesagt und auf eine Erkrankung verwiesen, konnte nur keine Krankschreibung erbringen. Dachte dann, notfalls wird sanktioniert, nur dass sie gleich komplett einstellen hatte ich nicht erwartet.
Hand auf´s Herz
Hast du wirklich geglaubt, das reicht?
Dann würde keiner mehr zu einem Termin kommen - kurzer Brief "bin krank" und gut ist.
Ohne Bestätigung vom Arzt wird das nichts.
Ok, aber sie haben ja die Möglichkeit zu sanktionieren, das taten sie ja nur eingeschränkt, bis zu 10%, eine Totaleinstellung ist nach derzeitiger Rechtslage ja nicht möglich.
Zitat von: noa am 01. August 2025, 14:23:13eine Totaleinstellung ist nach derzeitiger Rechtslage ja nicht möglich.
Dann wäre es ein bedingungsloses [sic!] Grundeinkommen. Beim Bürgergeld gibt es aber Bedingungen. (Kennst Du, hast Du unterschrieben.)
Es ist keine "Totalsanktion". Es gibt keine "Totalsanktion".
Zitat von: noa am 01. August 2025, 14:23:13eine Totaleinstellung ist nach derzeitiger Rechtslage ja nicht möglich.
Du bist auch nicht voll sanktioniert worden, sondern dir wurden die Leistungen eingestellt wegen fehlender Mitwirkung (nehme ich an, müsste aber im Schreiben genau drin stehen) und das ist auch nach derzeitiger Rechtslage sehr wohl möglich. In jedem Schreiben müsste drin gestanden haben, welche Konsequenzen es bei anhaltender fehlender Mitwirkung gibt und was du machen kannst um die Mitwirkung nachzuholen.
Hallo noa,
tut mir sehr leid, dass die Mitarbeiter in deinem jobcenter so mit dir umgehen. Der Umgang mit kranken Personen ist leider teils echt unmöglich. Obs mangelnde Empathie, Überlastung oder gar Absicht ist, ist natürlich nicht zu belegen.
Ich befürchte, dass du hier keinen guten Rat bekommen wirst. Wie du siehst, will man dich belehren, statt zu helfen.
Ich würde Kontakt mit sanktionsfrei eV aufnehmen. Die habe Anwälte und werden verstehen, dass bei Meldeversäumnissen und einem ständigem Kontakt mit dem jc eine Zahlungseinstellung unverhältnismässig ist. Die Hürden dafür sind nicht niedrig.
Setzt natürlich aus meiner Sicht voraus, dass du tatsächlich krank bist und Probleme hast und diese nachweisen kannst. Ggfls. wäre es dann für die Zukunft sinnvoll, wenn du das jobcenter mal um eine Klärung über den ärztlichen Dienst bittest.
Viel Erfolg!
Zitat von: vigilante am 01. August 2025, 15:38:22Hallo noa,
tut mir sehr leid, dass die Mitarbeiter in deinem jobcenter so mit dir umgehen. Der Umgang mit kranken Personen ist leider teils echt unmöglich. Obs mangelnde Empathie, Überlastung oder gar Absicht ist, ist natürlich nicht zu belegen.
Ich befürchte, dass du hier keinen guten Rat bekommen wirst. Wie du siehst, will man dich belehren, statt zu helfen.
Ich würde Kontakt mit sanktionsfrei eV aufnehmen. Die habe Anwälte und werden verstehen, dass bei Meldeversäumnissen und einem ständigem Kontakt mit dem jc eine Zahlungseinstellung unverhältnismässig ist. Die Hürden dafür sind nicht niedrig.
Setzt natürlich aus meiner Sicht voraus, dass du tatsächlich krank bist und Probleme hast und diese nachweisen kannst. Ggfls. wäre es dann für die Zukunft sinnvoll, wenn du das jobcenter mal um eine Klärung über den ärztlichen Dienst bittest.
Viel Erfolg!
Das klingt super, ich werde die mal anschreiben.
Danke für deine Hilfe!
Zitat von: vigilante am 01. August 2025, 15:38:22Ich befürchte, dass du hier keinen guten Rat bekommen wirst. Wie du siehst, will man dich belehren, statt zu helfen.
Ja, das ist manchmal so.
Vielleicht kann Ottokar etwas sagen.
Passierschein A38 gibt es in Rom nur mit dem gelben Formular: https://youtu.be/7dO9Lm_CXz0 (https://youtu.be/7dO9Lm_CXz0)
Tja so isses halt in Rom ! :zwinker:
Zitat von: vigilante am 01. August 2025, 15:38:22Ich befürchte, dass du hier keinen guten Rat bekommen wirst. Wie du siehst, will man dich belehren, statt zu helfen.
Diese "Belehrungen" sind Sachstandsinformationen die den Tatsachen entsprechen.
Wenn der Hilfesuchende keine benötigten Informationen rausrückt dann kann man auch nicht anders helfen.
Ist also wie beim JC keine Mitwirkung keine Unterstützung.
Zitat von: turbulent am 01. August 2025, 14:36:10Es ist keine "Totalsanktion". Es gibt keine "Totalsanktion".
sondern eine
Zitat von: Sheherazade am 01. August 2025, 14:41:13dir wurden die Leistungen eingestellt wegen fehlender Mitwirkung
Zitat von: noa am 01. August 2025, 11:20:43Zudem wollte ich einen Termin zur persönlichen Vorsprache buchen, meine Online-Anfragen (u.a. Mail an die Arbeitsvermittlerin) gehen leider ins Leere. Zudem wurde ich von der Arbeitsvermittlung nunmehr "abgemeldet" und auch der App-Zugang wurde gesperrt.
Dass in Verb. mit
Zitat von: noa am 01. August 2025, 11:20:43Zudem wollte ich einen Termin zur persönlichen Vorsprache buchen, meine Online-Anfragen (u.a. Mail an die Arbeitsvermittlerin) gehen leider ins Leere. Zudem wurde ich von der Arbeitsvermittlung nunmehr "abgemeldet" und auch der App-Zugang wurde gesperrt.
wäre unter Umständen ein Möglichkeit, je nach Inhalt, gegen die Leistungseinstellung in Verbindung mit einer nachgeholten Mitwirkungspflicht aus der Nummer raus zu kommen.
Geht bei Euch noch der E-Mailverkehr? sollte doch abgeschafft sein/werden.?Vermutlich ist es eine Menge an an zu sichtender Korrespondenz und daher vllt. auch sinnvoll dich an Sanktionsfrei zu wenden, falls die das übernehmen. Alternativ ein RA der speziell das SGB 2 als Schwerpunkt macht.
Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0)
Zitat• Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
MfG FN
Der Aufhebungsbescheid dürfte rechtswidrig sein. Im Zweifel muss das JC immer die rechtliche mildere, hier also ggf Sanktion wegen Meldeversäumnis, ausüben.
Bei echten Zweifeln an deinem Aufenthalt (diverse Termine nicht wahrgenommen, Postrückläufer u. ä.) wäre eine Aufhebung nachvollziehbar. Normalerweise kannst du das aber durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten klarstellen, schnellster Weg.
Und wenn jemand dazu nicht in der Lage ist, was ja durchaus der Fall sein kann, würde ich dessen Erwerbsfähigkeit massiv anzweifeln. Aber das ist jetzt nicht dein Problem, bezieht sich auf einen sehr verständnisvollen Beitrag ohne einen Hauch von Sachverstand.
Das Gericht wird dir Recht geben, du bist ja offensichtlich vor Ort und erreichbar. Das Jobcenter wird das höchstwahrscheinlich anerkennen aus den gleichen Gründen. Mit einer persönlichen Vorsprache vor Ort wäre das Thema vermutlich schon längst erledigt. Du bist aus Berlin oder?
Zitat von: JensM1 am 02. August 2025, 14:41:25Normalerweise kannst du das aber durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten klarstellen, schnellster Weg.
Wäre eine Vorsprache auch am Empfang mit Ausweis ausreichend? nur am Empfang?
Ich kenne mich nicht wirklich aus aber es heißt doch,
dass die Mitwirkung nachgeholt werden muß, um wieder Leistungen zu erhalten.
Das Jobcenter hat ja zu einem Termin (persönlichen Gespräch) geladen und nicht zur Vorsprache am Empfang oder?
ZitatWäre eine Vorsprache auch am Empfang mit Ausweis ausreichend? nur am Empfang?
Rechtlich gesehen Widerspruch gegen den Bescheid mit Begründung der Erreichbarkeit der korrekte Weg und ggf. Gericht wie OP es gemacht hat. Offensichtlich möchte die Arbeitsvermittler/in OP mal sehen. Ich hätte da sofort nach Erhalt des Schreibens vorgesprochen, mein Problem geschildert und um eine sofortige Klärung mit der Arbeitsvermittlung wegen drohender finanzieller Notlage gebeten und hätte noch am gleichen Tag zu 99 % eine Rücknahme des Aufhebungsbescheides erhalten. Aber man kann sich das Leben auch schwer machen.
Zu deiner Frage: Nur kurz unten Perso und ja, ich bin erreichbar wäre vermutlich zu wenig. Aber dazu müsste man die Hintergründe und den Bescheid kennen.
Gerade ganz aktuell und passend zum Thema
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100848084/jobcenter-chef-fordert-schaerfere-strafmassnahmen-beim-buergergeld.html
Jobcenter-Chef fordert drastische Bürgergeld-Sanktion
vllt. dient es der Inspiration
Wir sollten die Leute nicht zwingen in diesem Forum, dass sie zum Jobcenter gehen, sondern ihnen Wege zeigen, wenn sie nicht hingehen, wie sie sich wehren können.
Ja natürlich
aber es muß auch realistisch sein und Aussicht auf Erfolg haben. Keinesfalls dürfen Fragesteller/Hilfesuchende (durch unangemessene Vorschläge) in eine noch ungünstigere Situation gebracht werden.
ZitatDas Jobcenter hat ja zu einem Termin (persönlichen Gespräch) geladen und nicht zur Vorsprache am Empfang oder?
Rechtlich kaum haltbar. Solange es keine begründeten Zweifel an der Erreichbarkeit gibt, handelt es sich um Meldeversäumnisse und die sind klar geregelt.
Man versucht gerade im Bereich Arbeitsvermittlung Mittel durchzusetzen, um Menschen zu zwingen, sich aktiver einzubringen.
In Berlin gibt es dazu eine interne Anweisung, Zahlungseinstellungen nach mehrfacher Nichterscheinung zu Meldeterminen vorzunehmen. Normalerweise ein recht langer Prozess mit entsprechenden Belehrungen und Fristen. Ziemlich klar rechtswidrig,das ist allen klar.
Hintergrund dürfte die tolle Vermittlungsquote der Arbeitsvermittlung in 2024 sein, sie haben es mit allen Maßnahmen zur Eingliederung, Vermittlungsvorschägen etc geschafft, ungefähr 5% aller neu gefundenen Jobs zu vermitteln. Also von 100 Bürgergeldempfängern, die einen Job gefunden haben, haben sich 95 selbst einen gesucht.
Es gibt keine mir bekannte Studie zur Nachhaltigkeit dieser Jobs, aber man wohl davon ausgehen, dass ein selbst gefundenes Arbeitsverhältnis deutlich nachhaltiger sein dürfte als ein vermitteltes. Jetzt muss die Arbeitsvermittlung zeigen, wozu man sie überhaupt braucht.
Meine Meinung dazu, nein euch braucht kein Mensch.
Zitat von: JensM1 am 02. August 2025, 15:03:41Ich hätte da sofort nach Erhalt des Schreibens vorgesprochen, mein Problem geschildert und um eine sofortige Klärung mit der Arbeitsvermittlung wegen drohender finanzieller Notlage gebeten und hätte noch am gleichen Tag zu 99 % eine Rücknahme des Aufhebungsbescheides erhalten.
Bei mein Standort würde so was nicht gehen.
Ich hab erlebt wie eine Frau die ein Termin hatte, aber nicht Einladung mitgenommen hat, nicht weiter gelassen wurde. Auf die frage ob die nicht bei ihre Bearbeiterin anrufen kann und um es zu bestätigen das sie ein Termin hat, bekam sie die Antwort sie müsse selbst anrufen und die Bearbeiterin muss sie hier abholen. Als sie Handy rausholt um anzurufen, teile man ihr mit sie muss es draußen machen. in strömenden regen...
Ich sitz da mit 1 anderer und die 3 Türsteher sonst war der raum leer,
und der Warteraum war riesige, da sind so ca leere 40 sitze.
Zitat von: reigen am 02. August 2025, 17:03:36Bei mein Standort würde so was nicht gehen.
Bei uns auch nicht mehr seit Corona.
Auch nur Unterlagen abgeben wird nicht mehr gemacht, nur noch Briefkasten.
Neuantrag und man muss persönlich vorsprechen und sich ausweisen,also man kommt definitiv in jedes mir bekannte Jobcenter g. E. mit der richtigen Begründung rein, auch ohne Termin.
Finanzielle Notlage und man kommt rein.
Hallo ich möchte meinen WBA abgeben oft nicht mehr.
Bei einstellung wegen fehlender Mitwirkung, sollte die Zahlung doch wieder weiter gehen sobald man mitwirkt, egal ob es wegen Termine geht, wie bei dir und das JC denkt du Wohnst nicht mehr da, oder bist nicht mehr bedürftig, oder wenn Akten fehlen.
Einfach mal persönlich vorsprechen bei deinem JC oder wenn Akten fehlen nachreichen.
Bei deinem Fall müsste es nach dem Persönlichen Vorsprechen eigentlich wieder Geld geben, allerdings hast du 3 Termine verpast a 10% macht 30%, also erstmal mit 70% weiter gehen.
So verstehe ich gerade die Rechtsprechung im SGB, allerdings bin ich da auch kein Experte.
Zitat von: JensM1 am 02. August 2025, 14:41:25Der Aufhebungsbescheid dürfte rechtswidrig sein. Im Zweifel muss das JC immer die rechtliche mildere, hier also ggf Sanktion wegen Meldeversäumnis, ausüben.
Bei echten Zweifeln an deinem Aufenthalt (diverse Termine nicht wahrgenommen, Postrückläufer u. ä.) wäre eine Aufhebung nachvollziehbar. Normalerweise kannst du das aber durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten klarstellen, schnellster Weg.
Und wenn jemand dazu nicht in der Lage ist, was ja durchaus der Fall sein kann, würde ich dessen Erwerbsfähigkeit massiv anzweifeln. Aber das ist jetzt nicht dein Problem, bezieht sich auf einen sehr verständnisvollen Beitrag ohne einen Hauch von Sachverstand.
Das Gericht wird dir Recht geben, du bist ja offensichtlich vor Ort und erreichbar. Das Jobcenter wird das höchstwahrscheinlich anerkennen aus den gleichen Gründen. Mit einer persönlichen Vorsprache vor Ort wäre das Thema vermutlich schon längst erledigt. Du bist aus Berlin oder?
Ich bin aus Hamburg.
Danke erst einmal für dein Posting.
In dem Einstellubgsbescheid geht es nur um den 7b SGB II, also der Unterstellung, ganz knapp gesagt, ich würde nicht in der Stadt leben und deswegen nicht erreichbar sein. Völliger Quatsch. Das persönliche Vorsprechen wird mir ja derzeit auch noch erschwert: Mails an die Arbeitsvermittlerin bleiben unbeantwortet (sie hat mich auch schon abgemeldet) und der Online-Zugang ist zu. Will heißen: die haben mich schon komplett "rausgeschmissen". Werde wohl die Tage mal zum Tresen ins JC gehen, verspreche mir davon aber nicht allzuviel.
Zitat von: noa am 03. August 2025, 12:19:31also der Unterstellung, ganz knapp gesagt, ich würde nicht in der Stadt leben und deswegen nicht erreichbar sein
Nö. Ganz ohne Begründung bist Du nicht erreichbar, wenn Du auf nichts nachweislich reagierst. Jede "Deiner Reaktionen" hätte von Deiner Nachbarin kommen können, wenn nicht mal eine AU dabei war.
Zitat von: turbulent am 01. August 2025, 14:36:10Zitat von: noa am 01. August 2025, 14:23:13eine Totaleinstellung ist nach derzeitiger Rechtslage ja nicht möglich.
Dann wäre es ein bedingungsloses [sic!] Grundeinkommen. Beim Bürgergeld gibt es aber Bedingungen. (Kennst Du, hast Du unterschrieben.)
Es ist keine "Totalsanktion". Es gibt keine "Totalsanktion".
Das Existenzminimun hat jederzeit gewährt zu werden ,und ist unerveräußerlich. Das entschied schon das Bverfg 1 bvl1/09 und jetzt 1bvl 7/16 .
Das Grundrecht auf Menschenwürdige Existenz muss gewährt werden.
Ein Entzug der Leistungen ist ein Mordanschlag .
Denn der Bedürftige kann nicht mehr sein überleben Essen sichern und die Wohnung gehört auch dazu .
Das gibt unsere Grundrechte dar.
Wer nur sich auf das Sgb 2 einlässt und auf seine Grubdrechte verzichtet bekommt die Prügel des Jc .
Sgb 2 ist ein Austausch vertrag nach 55 sgb x .
Ausserdem sind wir ein Sozialstaat .
Das in Behörden und leider auch bei Gerichte Verfassungsfeindliche Gesinnung einzelner haben steht auf ein anderes Blatt geschrieben , die gerne jeden Bürgergeldempfänger sofort erschießen würden
Ein bedingungslose Grubdeinkommen ist ohne Bedingung .
Sgb 2 Bürgergeld ist an die Bedingung der Bedürftigkeit gebunden ,deswegen ist es kein Bedingungslose Grundeinkommen .
Grundrechte sind nicht verhandelbar .
Sogar das Sgb 1 sagt hier :(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Daran müssen sich die Jc halten und nicht schikane und Willkür ausüben .
Sie sind verpflichtet die Menschenwürde jeden einzelnen zu schützen .
Wenn wir kein Sozialstaat wehren ,dann würden nicht Millionen Menschen aus Kriegsgebiete her kommen und deren Leben wird auch geschützt ,weil genau das so geregelt ist .
Sozialleistungen bzw Grundrechte gibt es keine Gegenleistungen dann wehren es keine Grundrechte .
Wer arm ust hat den Anspruch auf das Existenzminimum .
Der betroffene Person würde ich empfehlen widerspruch gegen den Versagungsbescheid nach 60/66 einzulegen und einen Einstweiligen Rechtschutz auf Leistungen Existenzsicherung zu beantragen .
Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
Ein kleines Update: Gericht hat noch nicht entschieden, nur die Stellungnahme vom JC eingeholt.
Heute hat das JC die Entziehung vollumfänglich zurückgenommen und die Summe für den August auf das Konto angewiesen.
Noch dazu, eine damalige Sanktion gegen mich - quasi der Vorläufer der ganzen Causa - ebenfalls zurückgenommen und den damals geminderten Betrag ebenfalls an mich überwiesen.
Also ein voller Erfolg für mich, insbesondere wenn man bedenkt, dass ich den Eilantrag an das Sozialgericht selber geschrieben habe nebst Anlage.
Bin natürlich etwas stolz auf mich, aber ehrlich gesagt brauche ich so ein Theater (und die Ängste) nicht noch einmal.
Gruß,
Noa
noa
Gratuliere Dir! :sehrgut:
Ein schönes WE
FN
@ noa, herzlichen Glückwunsch .
Ein Wunder das dass Jobcenter von sich einsiehst einen Fehler begangen zu haben .
Das ist nicht die Regel
Vielen Dank für eure Beiträge. Dann kann ich ja froh sein, dass ich ein JC habe, welches von sich aus einsichtig ist.
Interessant ist auch folgendes: Ich habe den Eilantrag ja selber bei Gericht eingereicht. Nach Kontaktaufnahme mit Sanktionsfrei.de - welche man mir hier im Forum empfohlen hat - vermittelten die mir eine Anwaltskanzlei, die sodann Kontakt mit mir aufnahm.
Diese legitimierte sich dann gegenüber dem Gericht. Wollte dann noch einen Prozesskostenhilfe-Antrag stellen, aber zeitgleich kamen dann die Schreiben des JC, mit der entsprechende Rücknahme. Das teilte ich der Kanzlei dann natürlich auch mir. Forderten für den Prozesskostenhilfe-Antrag noch meinen Mietvertrag und meine Betriebskostenabrechnung an (?????), welche ich denen dann auch zusandte.
Tage vergehen. Keine weitere Aktivität der Kanzlei. Reagieren auf meine E-Mail-Nachfragen nicht, ghosten mich also quasi.
Kennt das jemand? Ist das normal von Anwälten?
Ich bin schon sehr froh, dass ich das alles selber ans Gericht geschrieben habe, denn wenn man sich auf Dritte verlässt bzw. verlassen muss, kann das sehr nervig sein.....
noa
Zitat von: noa am 15. August 2025, 15:30:49Kennt das jemand? Ist das normal von Anwälten?
Ich bin schon sehr froh, dass ich das alles selber ans Gericht geschrieben habe, denn wenn man sich auf Dritte verlässt bzw. verlassen muss, kann das sehr nervig sein.....
in deinem Fall
Zitat von: noa am 15. August 2025, 15:30:49zeitgleich kamen dann die Schreiben des JC, mit der entsprechende Rücknahme. Das teilte ich der Kanzlei dann natürlich auch mir.
kommtes darauf an ob sie sich die Arbeit noch machen. Schließlich ist dein Fall erledigt.
Ja das mit den Dritten ist gerne auch mal ein Vabanquespiel.
MfG FN