Hallo liebe Leute,
ich bin seit dem 01.07.2025 arbeitslos und bekomme bis zum 30.06.2026 Arbeitslosengeld I. Nächste Woche will ich einen neuen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben. Wenn ich bei dem neuen Arbeitgeber aber nur einen Monat arbeite, weil ich in der Probezeit festgestellt habe, dass der Job doch nichts für mich ist, würde ich nach einer Kündigung innerhalb der Probezeit weiterhin Arbeitslosengeld I in der heutigen Höhe bis zum 30.06.2026 erhalten? Oder würde ich dann Arbeitslosengeld I vom Arbeitsertrag erhalten, den ich nächste Woche unterschreiben will?
Danke für Rat!
Zitat von: Katrin am 10. August 2025, 12:54:09Wenn ich bei dem neuen Arbeitgeber aber nur einen Monat arbeite, weil ich in der Probezeit festgestellt habe, dass der Job doch nichts für mich ist, würde ich nach einer Kündigung innerhalb der Probezeit weiterhin Arbeitslosengeld I in der heutigen Höhe bis zum 30.06.2026 erhalten?
wenn dein Arbeitgeber als Kündigung schreibt in das Formular der BA das Katrin auf eigenen Wunsch das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat kann es eine Sperre vom Arbeitsamt für einige Wochen geben.
Mal davon abgesehen, dass eine Eigenkündigung auch in der Probezeit eine unheimlich schlechte Idee ist, bekommst du nach nur kurzer Beschäftigung den gleichen Satz ALGI wie vor der Beschäftigung.
Zitat von: Rotti am 10. August 2025, 13:26:20wenn dein Arbeitgeber als Kündigung schreibt in das Formular der BA das Katrin auf eigenen Wunsch das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat kann es eine Sperre vom Arbeitsamt für einige Wochen geben.
Und wenn der Arbeitgeber mir in der Probezeit gekündigt hätte?
Zitat von: Katrin am 10. August 2025, 13:59:17Und wenn der Arbeitgeber mir in der Probezeit gekündigt hätte?
Dann ist es keine Eigenkündigung.
Zitat von: Sheherazade am 10. August 2025, 14:02:48Zitat von: Katrin am 10. August 2025, 13:59:17Und wenn der Arbeitgeber mir in der Probezeit gekündigt hätte?
Dann ist es keine Eigenkündigung.
Ah, ok, Danke!