ALG I Neuer Arbeitsvertrag?

Begonnen von Katrin, 10. August 2025, 12:54:09

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Katrin

Hallo liebe Leute,

ich bin seit dem 01.07.2025 arbeitslos und bekomme bis zum 30.06.2026 Arbeitslosengeld I. Nächste Woche will ich einen neuen befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben. Wenn ich bei dem neuen Arbeitgeber aber nur einen Monat arbeite, weil ich in der Probezeit festgestellt habe, dass der Job doch nichts für mich ist, würde ich nach einer Kündigung innerhalb der Probezeit weiterhin Arbeitslosengeld I in der heutigen Höhe bis zum 30.06.2026 erhalten? Oder würde ich dann Arbeitslosengeld I vom Arbeitsertrag erhalten, den ich nächste Woche unterschreiben will?

Danke für Rat!

Rotti

Zitat von: Katrin am 10. August 2025, 12:54:09Wenn ich bei dem neuen Arbeitgeber aber nur einen Monat arbeite, weil ich in der Probezeit festgestellt habe, dass der Job doch nichts für mich ist, würde ich nach einer Kündigung innerhalb der Probezeit weiterhin Arbeitslosengeld I in der heutigen Höhe bis zum 30.06.2026 erhalten?
wenn dein Arbeitgeber als Kündigung schreibt in das Formular der BA das Katrin auf eigenen Wunsch das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat kann es eine Sperre vom Arbeitsamt für einige Wochen geben.
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Sheherazade

Mal davon abgesehen, dass eine Eigenkündigung auch in der Probezeit eine unheimlich schlechte Idee ist, bekommst du nach nur kurzer Beschäftigung den gleichen Satz ALGI wie vor der Beschäftigung.
Interessant, wie sich bei Wahlen immer dasselbe Muster wiederholt.
Verlieren die Rechten, war es Wahlbetrug.
Gewinnen die Rechten, hat das Volk gesprochen.
Der Wählerwille gilt offenbar nur, wenn er rechts abbiegt.

Katrin

Zitat von: Rotti am 10. August 2025, 13:26:20wenn dein Arbeitgeber als Kündigung schreibt in das Formular der BA das Katrin auf eigenen Wunsch das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat kann es eine Sperre vom Arbeitsamt für einige Wochen geben.

Und wenn der Arbeitgeber mir in der Probezeit gekündigt hätte?

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 10. August 2025, 13:59:17Und wenn der Arbeitgeber mir in der Probezeit gekündigt hätte?

Dann ist es keine Eigenkündigung.
Interessant, wie sich bei Wahlen immer dasselbe Muster wiederholt.
Verlieren die Rechten, war es Wahlbetrug.
Gewinnen die Rechten, hat das Volk gesprochen.
Der Wählerwille gilt offenbar nur, wenn er rechts abbiegt.

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 10. August 2025, 14:02:48
Zitat von: Katrin am 10. August 2025, 13:59:17Und wenn der Arbeitgeber mir in der Probezeit gekündigt hätte?

Dann ist es keine Eigenkündigung.

Ah, ok, Danke!