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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: May am 18. Oktober 2025, 15:53:40

Titel: Rechtslage Nachweise Kindeseinkommen Rausfall aus BG
Beitrag von: May am 18. Oktober 2025, 15:53:40
Hallo

Ich habe heute den Weiterbewilligungsantrag erhalten. Ich selbst beziehe Bürgergeld und habe einen Minijob.

Meine Tochter ist 19 Jahre jung, ausgelernt und geht seit August Vollzeit arbeiten.
Das Jobcenter hat im August den Nachweis ihres Arbeitsvertrages verlangt, sowie die erste Lohnabrechnung. Beides wurde eingereicht und es folgte ein Änderungsbescheid. In diesem steht zwar noch der Name meines Kindes aber sie wird "genullt" da sie mit ihrem Einkommen ihren Regelbedarf+ halbe Miete selbst decken kann. Sie hat ca 1600€ netto.

Nun steht in dem Weiterbewilligungsantrag das ich von allen im Haushalt lebenden Personen die Kontoauszüge der letzten Monate und Einkommensnachweise beifügen soll.

Rechtlich gesehen dürfte das doch nun von meiner Tochter nicht mehr verlangt werden dürfen. Auch der Datenschutz ist hier doch bestimmt relevant

Hat jemand § oder anderes für mich, was ich dem Antrag beifügen kann? Ich und meine Tochter stehen schon lange nicht mehr füreinander ein. Wir haben uns lieb :) aber finanziell macht jeder seines. Alles was die Wohnung und diverse andere Kosten wie Internet usw. anbelangt wird halbiert. Nahrungsmittel zahlt jeder selbst, gewisse Hygieneprodukte wie zb Waschmittel wird geteilt.

Was sollte ich tun?
Oder einfach erstmal ausfüllen ohne jegliche Unterlagen welche meine Tochter betreffen?

Freundliche Grüße
May.
Titel: Aw: Rechtslage Nachweise Kindeseinkommen Rausfall aus BG
Beitrag von: Rotti am 18. Oktober 2025, 16:21:17
Zitat von: May am 18. Oktober 2025, 15:53:40Beides wurde eingereicht und es folgte ein Änderungsbescheid. In diesem steht zwar noch der Name meines Kindes aber sie wird "genullt"
dürfte eigentlich nicht sein wenn sie aus der Bg ist.

Zitat von: May am 18. Oktober 2025, 15:53:40Nun steht in dem Weiterbewilligungsantrag das ich von allen im Haushalt lebenden Personen die Kontoauszüge der letzten Monate und Einkommensnachweise beifügen soll.

kannst ja nur deine Kontoauszüge einreichen weil deine Tochter ein eigenes Konto hat.
Titel: Aw: Rechtslage Nachweise Kindeseinkommen Rausfall aus BG
Beitrag von: May am 18. Oktober 2025, 17:55:14
Zitat von: Rotti am 18. Oktober 2025, 16:21:17dürfte eigentlich nicht sein wenn sie aus der Bg ist.

Erst anhand des Einreichens von Lohnabrechnung und Arbeitsvertrag konnte ja berechnet werden das sie keine Leistung mehr erhält. In der Ausbildung bekam sie ja noch etwas an Bürgergeld.

Und ein Konto hatte sie vorher auch schon.
Titel: Aw: Rechtslage Nachweise Kindeseinkommen Rausfall aus BG
Beitrag von: Rotti am 18. Oktober 2025, 20:44:00
nun ihr seit jetzt eine HG https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagehg_ba032950.pdf

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html

https://hartz.info/index.php/topic,23932.0.html

https://hartz.info/index.php?topic=4590.msg39917#msg39917
Titel: Aw: Rechtslage Nachweise Kindeseinkommen Rausfall aus BG
Beitrag von: May am 19. Oktober 2025, 08:33:03
Zitat von: Rotti am 18. Oktober 2025, 20:44:00nun ihr seit jetzt eine HG https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagehg_ba032950.pdf

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html

https://hartz.info/index.php/topic,23932.0.html

https://hartz.info/index.php?topic=4590.msg39917#msg39917

Wow, danke Rotti. Du hast uns sehr geholfen.
 :smile: