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Rechtslage Nachweise Kindeseinkommen Rausfall aus BG

Begonnen von May, 18. Oktober 2025, 15:53:40

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May

Hallo

Ich habe heute den Weiterbewilligungsantrag erhalten. Ich selbst beziehe Bürgergeld und habe einen Minijob.

Meine Tochter ist 19 Jahre jung, ausgelernt und geht seit August Vollzeit arbeiten.
Das Jobcenter hat im August den Nachweis ihres Arbeitsvertrages verlangt, sowie die erste Lohnabrechnung. Beides wurde eingereicht und es folgte ein Änderungsbescheid. In diesem steht zwar noch der Name meines Kindes aber sie wird "genullt" da sie mit ihrem Einkommen ihren Regelbedarf+ halbe Miete selbst decken kann. Sie hat ca 1600€ netto.

Nun steht in dem Weiterbewilligungsantrag das ich von allen im Haushalt lebenden Personen die Kontoauszüge der letzten Monate und Einkommensnachweise beifügen soll.

Rechtlich gesehen dürfte das doch nun von meiner Tochter nicht mehr verlangt werden dürfen. Auch der Datenschutz ist hier doch bestimmt relevant

Hat jemand § oder anderes für mich, was ich dem Antrag beifügen kann? Ich und meine Tochter stehen schon lange nicht mehr füreinander ein. Wir haben uns lieb :) aber finanziell macht jeder seines. Alles was die Wohnung und diverse andere Kosten wie Internet usw. anbelangt wird halbiert. Nahrungsmittel zahlt jeder selbst, gewisse Hygieneprodukte wie zb Waschmittel wird geteilt.

Was sollte ich tun?
Oder einfach erstmal ausfüllen ohne jegliche Unterlagen welche meine Tochter betreffen?

Freundliche Grüße
May.

Rotti

#1
Zitat von: May am 18. Oktober 2025, 15:53:40Beides wurde eingereicht und es folgte ein Änderungsbescheid. In diesem steht zwar noch der Name meines Kindes aber sie wird "genullt"
dürfte eigentlich nicht sein wenn sie aus der Bg ist.

Zitat von: May am 18. Oktober 2025, 15:53:40Nun steht in dem Weiterbewilligungsantrag das ich von allen im Haushalt lebenden Personen die Kontoauszüge der letzten Monate und Einkommensnachweise beifügen soll.

kannst ja nur deine Kontoauszüge einreichen weil deine Tochter ein eigenes Konto hat.
Geld regiert die Welt

In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?

May

Zitat von: Rotti am 18. Oktober 2025, 16:21:17dürfte eigentlich nicht sein wenn sie aus der Bg ist.

Erst anhand des Einreichens von Lohnabrechnung und Arbeitsvertrag konnte ja berechnet werden das sie keine Leistung mehr erhält. In der Ausbildung bekam sie ja noch etwas an Bürgergeld.

Und ein Konto hatte sie vorher auch schon.

Rotti

Geld regiert die Welt

In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?


May

Hallo ihr lieben.

Ich muss nochmal nachfragen.

Ich habe all die Hinweise beim letzten Weiterbewilligungsantrag umgesetzt.

Eine Kostenaufteilung, welche Anteile meine Tochter (eigenes Einkommen / Vollzeit berufstätig) begleicht (Miete, Strom, Internet usw.).
Schriftstück das wir nicht füreinander einstehen usw. und dennoch wird sie weiterhin in der BG aufgeführt und ich bin mir nicht sicher ob das richtig ist.

Heute habe ich den neuen Bewilligungsbescheid (gültig ab Januar 26) erhalten. Von der Berechnung her ist alles in Ordnung, die Zahlen stimmen.

Was mich etwas fuchst ist dass weiterhin im Bescheid steht:
1.
....erhalten Sie für die Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus folgenden Personen:
-Ich
-meine Tochter

2.
Im Haupttext wird sie erwähnt "...zunächst ein voraussichtliches Einkommen in Höhe von xy, aus der nicht selbstständigen Beschäftigung von meiner Tochter zugrunde gelegt".

3.
Und im Berechnungsbogen steht sie auch weiterhin zb. bei der Mietkosten-Aufteilung, Einkommensaufteilung und Ermittlung des Anspruches, wobei hier dann "aufgrund von Leistungsausschluss nicht zu realisieren" mit einem Minusbetrag genullt wird.

Wie geschrieben sind die Berechnungen alle richtig. Mein Minijob wird korrekt berechnet, mir wird von ihrem Lohn nichts angerechnet und die Aufteilung der Miete ist auch korrekt.

Ich habe nur irgendwie etwas Bammel, dass mir irgendwann etwas berechnet oder angerechnet wird, was nicht korrekt ist.

Zb. wenn ich das nächste mal erneut Kontoauszüge einreichen werde, das man sich immer wieder erklären muss wie sich die Wohnungskosten meiner Tochter, welche sie mir überweist, zusammen setzen. Oder warum sie keine Kontoauszüge einreicht oder oder oder. Ich hoffe ihr wisst was ich meine.

Lass ich das jetzt so stehen oder muss ich irgendwas tun wie zb. Widerspruch einlegen?

Ich danke Euch und wünsche eine schöne Vorweihnachtszeit.

May.

Sheherazade

Zitat von: May am 11. Dezember 2025, 10:35:24Lass ich das jetzt so stehen oder muss ich irgendwas tun wie zb. Widerspruch einlegen?

Wenn die Berechnungen stimmen, wüsste ich nicht, wogegen du mit welcher rechtlichen Begründung Widerspruch einlegen kannst bzw. solltest.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

May


Wenn die Berechnungen stimmen, wüsste ich nicht, wogegen du mit welcher rechtlichen Begründung Widerspruch einlegen kannst bzw. solltest.
[/quote]

Ich ging davon aus, bzw. wurde mir erklärt, dass ich und meine Tochter keine Bedarfsgemeinschaft mehr bilden.

Sie ist volljährig und kann durch ihr Einkommen , welches sie seit September 2025 (Zufluss) erhält, ihren Bedarf + Mietkosten selbst erwirtschaften.

Dennoch bilden wir laut Bescheid weiterhin eine BG. Ich verstehe es halt einfach nicht.

Sheherazade

Zitat von: May am 11. Dezember 2025, 12:38:48Dennoch bilden wir laut Bescheid weiterhin eine BG. Ich verstehe es halt einfach nicht.

Welchen Unterschied macht es für dich ob deine Tochter (ggf. wegen der prozentualen Aufteilung der Miete) ohne Leistungsbezug noch im Bescheid steht oder ob ihr eine WG seid, ggf. mit Untermietvertrag?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

May


Quinky

Rechnerisch ist zwar alles richtig, kann jedoch weil hier von einer gemeinsamen BG gesprochen wird (die nicht besteht!) in der Zukunft Schwierigkeiten ergeben.
z.B. bei der Angemessenheit der Wohnung, für 2 Personen als BG oder 2 x 1 als WG  liegen die Angemessenheitsgrenzen unterschiedlich. Auch wenn kein Einkommen der Tochter angerechnet wird, liegen die Angemessenheit für die Mutter einmal bei 30qm und einmal bei 45qm. Falls einmal Mieterhöhungen kommen oder höhere Nebenkosten können dann Differenzen entstehen, sofern im Jobcenter weiter als BG gerechnet wird. Aktuell kann noch alles stimmen, d.h. es ist egal ob mit 30 bzw. 45qm, es bleibt angemessen, in der ZUkunft aber eventuell nicht.
Daher ein Widerspruch das im Bescheid KEINE gemeinsame BG besteht.

Ernie