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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Sandro89 am 20. Oktober 2025, 23:02:39

Titel: Nahtlosigkeit nach Krankengeld: Aufforderung auf Rehaleistungen oder EMR
Beitrag von: Sandro89 am 20. Oktober 2025, 23:02:39
Hallo,

ich bin seit März 2024 AU und ausgesteuert im September 2025. Ich bin nach wie vor noch im Arbeitsverhältnis. Ich habe mich rechtzeitig bei der AfA gemeldet und ALG beantragt, beim pers. Anmelden und vor Ort ausfüllen bekam ich auch gleich den obligatorischen Gesundheitsfragebogen, den ich nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt habe (zig Dokumente und Befunde wie auch Schweigepflichtentbindungen mit mulmigem Gefühl). Ich wurde, was wohl sehr ungewöhnlich ist, sogar persönlich zum ärztlichen Dienst eingeladen. Der Termin war kurz und knapp. Ich solle die in dem Befundbericht meines behandelnden Psychiaters empfohlene Tagesklinik besuchen (ich warte noch, das hatte ich auch kommuniziert, wohl erst im nächsten Jahr) und danach würde man dann wohl eine medizinische Reha/EMR beantragen müssen. Das hörte sich erstmal für mich entlastend an.

Jetzt bekam ich etwa 3 Wochen nach dem Termin Post. Ich werde aufgefordert innerhalb von 1 Monat einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ich sei laut dem ärztlichen Dienst weniger als 15h arbeitsfähig und stehe somit nicht zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung und bin nicht arbeitslos im Sinne des §§ 137, 138 SGB III. 1-2 Tage später bekam ich dann auch nochmal Post und das ALG wurde auch bewilligt, jedenfalls nach §136 SGB III für 12 Monate.

Im Schreiben ist als Anlage der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben an die DRV beigefügt. Soll ich dies ausfüllen oder direkt über die DRV den Antrag stellen? Und was ist mit der psychosomatischen Tagesklinik für die ich vorangemeldet bin? Ich bin gerade echt überfordert und habe Angst, dass ich in die Reha geschickt werde (noch dieses Jahr?) bzw. die DRV eine Reha ablehnt und mich wieder zurück zur Arbeit schickt bzw. der Antrag auf Reha in einen Rentenantrag umgewandelt wird? Wie gehe ich am besten vor, hat hier jemand Tipps oder vielleicht auch eigene Erfahrungen gemacht? Achso und diese 1 Moantsfrist bezieht sich nur auf das Beantragen, aber nicht ausfüllen des Antrags? Wie lange habe ich dann dafür Zeit? Ich bin ehrlich überfordert, weiß auch sonst nicht was ich machen soll, daher war auch die psychomatische Tagesklinik geplant :weisnich:

Danke im Voraus!
Titel: Aw: Nahtlosigkeit nach Krankengeld: Aufforderung auf Rehaleistungen oder EMR
Beitrag von: Ottokar am 21. Oktober 2025, 11:15:04
Stelle einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und kreuze darin an, dass das Arbeitsamt dich zur Antragstellung aufgefordert hat.
Da du bereits für eine Tagesklinik angemeldet bist, hat sich die Aufforderung bezüglich Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben erst mal erledigt.
Alles Weitere wird die DRV dann klären.
Titel: Aw: Nahtlosigkeit nach Krankengeld: Aufforderung auf Rehaleistungen oder EMR
Beitrag von: Sandro89 am 22. Oktober 2025, 05:34:42
Danke für deine Antwort @Ottokar

Ich bin mir unsicher, ob ich das so richtig verstehe und nachvollziehen kann. Ich soll einen Antrag auf EMR stellen (also nicht über das beigefügte Schreiben der AfA sondern direkt über die DRV?) und dort angeben, dass ich aufgefordert wurde, gleichzeitig auch mitteilen, dass ich für die psychosomatische Tagesklinik angemeldet bin (noch kein Vorgespräch, vermutlich im Laufe der nächsten 2-4 Wochen und Beginn irgenwann Anfang 2026). Das geht so? Ich bin ehrlich überfordert, für eine EMR bin ich noch zu jung, zielt dein Vorschlag darauf ab, dass der Antrag auf EMR eh abgelehnt wird und sehr lange dauert?
Titel: Aw: Nahtlosigkeit nach Krankengeld: Aufforderung auf Rehaleistungen oder EMR
Beitrag von: Sheherazade am 22. Oktober 2025, 09:28:00
Zitat von: Sandro89 am 20. Oktober 2025, 23:02:39Im Schreiben ist als Anlage der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben an die DRV beigefügt. Soll ich dies ausfüllen

Ja, das solltest du tun, wenn du weiterhin ALGI bekommen möchtest.
Titel: Aw: Nahtlosigkeit nach Krankengeld: Aufforderung auf Rehaleistungen oder EMR
Beitrag von: Ottokar am 23. Oktober 2025, 12:03:52
Zitat von: Sandro89 am 20. Oktober 2025, 23:02:39Jetzt bekam ich etwa 3 Wochen nach dem Termin Post. Ich werde aufgefordert innerhalb von 1 Monat einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder eine Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Da steht also entweder
a) Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder
b) Antrag auf Erwerbsminderungsrente
stellen. D.h. also, dass du nur eines davon tun musst.
Ich würde b) tun. Im Antrag auf Erwerbsminderungsrente gibt es die Frage, ob du vom JC oder der AfA zur Antragstellung aufgefordert wurdest. Da kreuzt du JA an.
Dem JC teilst du anschließend mit, dass du b) getan hast.
Von der DRV bekommst du eine Antragseingangsbestätigung, eine Kopie davon schickst du dem JC.
Titel: Aw: Nahtlosigkeit nach Krankengeld: Aufforderung auf Rehaleistungen oder EMR
Beitrag von: Sandro89 am 23. Oktober 2025, 21:15:36
@Ottokar

es handelt sich nicht um JC, sondern AfA (ich bin ja noch angestellt, es geht um Nahtlosigkeit). Darf ich fragen, warum du EMR vor Reha beantragen würdest (bzw. du meintest ja auch "Da du bereits für eine Tagesklinik angemeldet bist, hat sich die Aufforderung bezüglich Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben erst mal erledigt." zählt es dann wie eine Reha oder wie kann ich das verstehen?) und wenn ich es so mache wie du vorgeschlagen hast: "reicht" dann der Antrag bei der DRV auch als Antrag für die AfA (1 Monatsfrist) oder muss ich dafür noch Dinge ausfüllen? Die AfA bietet mir ja an, dass sie die gesammelten Daten (musste ich für den Gesundheitsfragebogen zusammenfügen) an die DRV gesendet werden, ist es nicht klüger, dass so zu machen, weil doch ansonsten manuell per Antrag bei der DRV mehr Arbeit und Mehraufwand auf mich zukommt?

Entschuldige bitte die Fragen, ich möchte die möglichst beste Variante wählen und bin ängstlich und unsicher was hier am sinnvollsten ist. Wie eingangs gesagt, dachte ich, dass ich in die psychosomatische Tagesklinik gehen kann (wenn denn mal das AUfnahmegespräch stattfindet, Anmeldung war im Juli) und erst DANACH irgendwann im Februar, März oder später irgendetwas mit Reha oder so ist. Ich bin echt überfordert ob meiner Optionen.
Titel: Aw: Nahtlosigkeit nach Krankengeld: Aufforderung auf Rehaleistungen oder EMR
Beitrag von: Ottokar am 24. Oktober 2025, 09:39:03
Medizinische Reha bedeutet, medizinische Leistungen zur Erhaltung und Wiedererlangung der Gesundheit. Bezahlt von der Krankenkasse.
In deinem Fall ist die medizinische Leistung die Tagesklinik, bezahlt von der Krankenkasse.

Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben gehen einer Erwerbsminderungsrente vor, d.h. die DRV prüft automatisch, ob in deinem Fall Reha oder Teilhabe vorrang haben. Falls nicht, geht es in Richtung Erwerbsminderung.
Mit einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente hast du somit alles umfasst. Und sollten Reha oder Teilhabe nichts bringen, was die DRV prüft, geht es automatisch in die Erwerbsminderung.
Außerdem wird mit dem Antrag die DRV als Träger für Reha und Teilhabe zuständig und die hat da mehr und bessere Möglichkeiten als die Krankenkasse.