Moin,
gestern hatte ich einen neuen "Bescheid" im Briefkasten mit Datum 1. Dez. , da ich ja nun auch ab 2026 Rente beziehen werde. Soweit , so gut.
Nun habe ich heute noch einen "Brief" vom JC (ebenfalls vom 1. Dez.). Laut den Unterlagen vom JC soll ich nun Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen (unter den üblichen "Drohungen").
Laut dem Sozialamt (hatte ich schonmal telefoniert), würden wir aber kein Wohngeld bekommen, da die Leistung, die die Kinder noch bekommen höher wäre als Wohngeld !
Ob diese Aussage nun auch stimmt, kann ich nicht sagen, weil ich mich damit nun überhaupt nicht auskenne.
Was mich nun völlig verwirrt ist folgendes. Ich habe eben mal eine ganze Menge dazu gelesen. Meine Frau und ich bekommen kein ALG II Ähhhhh BG mehr. Aber die Kinder ....
Nun lese ich aber das man kein Wohngeld/KIZ bekommt , wenn man in irgendeiner Form andere Leistungen wie eben BG bekommt ....
Ich dachte, da nun Rentner, bin ich den ganzen Mist los .... Aber Nööööö :nea:
Auch will das JC nun die Rentenversicherungsnummer unsere Tochter... Wozu frage ich mich da. :weisnich: :weisnich: :scratch:
Zitat von: Bundspecht am 06. Dezember 2025, 16:53:41Nun lese ich aber das man kein Wohngeld/KIZ bekommt , wenn man in irgendeiner Form andere Leistungen wie eben BG bekommt ....
Keine Ahnung, wo du das gelesen hast, kann aber nicht stimmen. Meine Tochter bezieht mit ihrer Familie (2 Erw., 2 Ki.) Wohngeld und Kinderzuschlag, weil die Erwerbseinkommen von ihr und ihrem Mann nicht völlig ausreichen, aber zu hoch für Bürgergeld sind. Das sollte dann auch zutreffen, wenn die Eltern Rente beziehen.
Stell also die Anträge auf Wohngeld und Kinderzuschlag, sieh zu, dass du jeweils Eingangsbestätigungen bekommst, die kannst du dem Jobcenter dann einreichen. Die Bearbeitung von Wohngeld und Kinderzuschlag dauert erfahrungsgemäß eine Weile, das Jobcenter muss aber bis zu den Bescheiden weiterleisten.
Wegen der Rentenversicherungsnummer deiner Tochter: Wirklich die oder doch nur die Steuer-ID?
Zitat von: Sheherazade am 06. Dezember 2025, 17:04:35Keine Ahnung, wo du das gelesen hast, kann aber nicht stimmen.
Auf der betreffende Seite meiner Stadt....
"Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
Bürgergeld"Und beide Kinder bekommen dies ja noch. Laut Bescheid zwar nur bummelig 405€ aber sie bekommen es (zumindest Anteilig auch Wohnkosten).
Darum ja meine "Verwirrung"
Zitat von: Sheherazade am 06. Dezember 2025, 17:04:35Wegen der Rentenversicherungsnummer deiner Tochter: Wirklich die oder doch nur die Steuer-ID?
Nein, nur die Rentenversicherungsnummer
Zitat von: Bundspecht am 06. Dezember 2025, 17:27:15Und beide Kinder bekommen dies ja noch. Laut Bescheid zwar nur bummelig 405€ aber sie bekommen es (zumindest Anteilig auch Wohnkosten).
Im Wohngeldantrag kann man ankreuzen, dass derzeit noch Bürgergeld bezogen wird. Sollte euch Wohngeld und Kinderzuschlag bewilligt werden, endet der Bürgergeldbezug und das Jobcenter verrechnet mit der Wohngeldstelle die bis dahin geleisteten Zahlungen.
Zitat von: Bundspecht am 06. Dezember 2025, 17:27:15Nein, nur die Rentenversicherungsnummer
Ach, ist das die Tochter, die jetzt Vorstand der BG ist? Vielleicht deswegen. Wie alt ist sie denn? Ich nehme an, dass sie noch gar keine RV-Nummer hat, wenn sie noch keinen Job hatte. Das kannst du dann dem Jobcenter so mitteilen.
Zitat von: Sheherazade am 06. Dezember 2025, 17:36:29Ach, ist das die Tochter, die jetzt Vorstand der BG ist? Vielleicht deswegen. Wie alt ist sie denn?
gehe ich mal von Aus, weil der letzte Bescheid vom JV an sie adressiert war. Sie ist 15 geworden letzten Monat.
Lt. § 12a SGB II ist man verpflichtet, vorrangige Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen.
Der Punkt hierbei ist, dass Kinderzuschlag nur bewilligt wird, wenn mit Kinderzuschlag zzgl. Wohngeld Hilfebedürftigkeit nach SGB II vermieden wird.
Die Anträge müssen deshalb zeitgleich gestellt werden und beide Behörden müssen wissen, das es darum geht zu ermitteln, ob Kinderzuschlag + Wohngeld anstatt Bürgergeld bezogen werden kann.
Die BA fragt dann bei der Wohngeldbehörde die Höhe des zustehenden Wohngeldes ab und berechnet, ob der Gesamtbetrag aus Kinderzuschlag + Wohngeld den aktuellen SGB II Bedarf der Kinder deckt oder nicht.
Wird der Bedarf nicht gedeckt, wird beides abgelehnt.
Wird der Bedarf gedeckt, wird Kinderzuschlag + Wohngeld bewilligt und das JC wird bei den Behörden einen Erstattungsantrag nach § 104 SGB X i.H. des den Kindern bis dahin gezahlten Bürgergeldes stellen.
Da Wohngeld für ein Jahr, Kinderzuschlag aber nur für 6 Monate bewilligt wird, kann es sein, dass du nach der Bewilligung, die schon mal 6 Monate dauern kann, gleich einen Folgeantrag stellen musst.
Außerdem kann es passieren, dass infolge einer Regelsatzerhöhung die Voraussetzung irgendwann nicht mehr zutrifft, dass Kinderzuschlag + Wohngeld den aktuellen SGB II Bedarf der Kinder deckt. Dann würde der Anspruch auf beides entfallen und es müsste stattdessen wieder Bürgergeld beantragt werden.
So, mein Drucker Explodiert glaube ich , sollte der heute auch nur noch eine Seite drucken :lachen: :lol: :zwinker:
Was DIE alles an Nachweisen haben wollen ..... Wahnsinn. :schock:
Man gut , dass ich heute Morgen gleich Früh bei der Wohngeldstelle und der Familienkasse angerufen hatte...
Da waren noch so einige Fragen offen, und da wurden noch "Nachweise" benötigt, von denen so nichts zu Lesen war.
Ich bin nun seid Samstag viele Stunden täglich dabei gewesen. Ich hoffe, dass da nun auch was bei "rum" kommt !!!
Zitat von: Bundspecht am 08. Dezember 2025, 12:35:00Was DIE alles an Nachweisen haben wollen ..... Wahnsinn.
Das ist nur beim Erstantrag so extrem umfangreich, bei den Weiterbewilligungsanträgen ist es überschaubar.
Zitat von: Sheherazade am 08. Dezember 2025, 13:09:31Das ist nur beim Erstantrag so extrem umfangreich, bei den Weiterbewilligungsanträgen ist es überschaubar.
Dennoch, springe ich im Dreieck, wenn der ganze Mist abgelehnt würde....
Hätte auch Vorteile, dass z.B. das Kindergeld wie beim Bürgergeld eben nicht angerechnet wird .... :zwinker:
Auf alle Fälle gibt meine Frau den Antrag auf Wohngeld morgen persönlich hier ab. Und der Antrag auf KIZ geht morgen per Post nach Hamburg.
Ich frage mich nur, wie ich das ganz bis Mittwoch dem JC gegenüber nachweise soll :weisnich: :scratch:
So fix wird das nix mit einer Eingangsbestätigung.... :nea:
Zitat von: Bundspecht am 08. Dezember 2025, 15:09:37Ich frage mich nur, wie ich das ganz bis Mittwoch dem JC gegenüber nachweise soll
Die müssen dann ganz einfach deinem Wort vertrauen. Wieso eigentlich bis Mittwoch, dem 10. Dezember, das Schreiben vom Jobcenter ist doch erst vom 1. Dezember. Normalerweise sind die nicht so realitätsfern, dass die für sowas eine Frist von etwas über einer Woche setzen.
Zitat von: Sheherazade am 08. Dezember 2025, 15:53:27Normalerweise sind die nicht so realitätsfern, dass die für sowas eine Frist von etwas über einer Woche setzen.
Tja, dass hatte ich ja "mit den Üblichen Drohungen" gemeint..... Ja Datum vom 1. Dez. am 6. Dez. im Briefkasten .... Seidtdem bin ich an dem "Mist" bei ....
Bei dem Schreiben war "nur" so ein Antwortzettel bei. Da kann ich entweder den Eingang des Schreibens bestätigen , und oder wann Wohngeld /KIZ ausbezahlt wird, ankreuzen :schock: :wand:
Die Post hat momentan bei uns auch eine längere Laufzeit ! Aber auch DAS sollte das JC wissen.
Zitat von: Bundspecht am 08. Dezember 2025, 16:01:08Bei dem Schreiben war "nur" so ein Antwortzettel bei. Da kann ich entweder den Eingang des Schreibens bestätigen
Das muss dann reichen, dem Jobcenter ist nur wichtig, dass die Antragstellungen WoG/Kizu noch im Dezember erfolgt. Kannst ja noch drunter kritzeln: Antragstellung erfolgt am ....
AAAArrrggghhhh .... Ich bekomme die Kriese hier! :wand: :wand: :wand:
Ich wollte mich eben dransetzten, um einen Antrag auf ein Überbrückung Darlehen zu stellen. Da ich aber nun nicht genau wusste was da ,,verlangt" wird bzw. benötigt wird, habe ich beim JC in der Zentrale angerufen.
Der Truller fix meinen ,,Fall" geschildert. Die wusste da nicht weiter und hat mich zu meiner Leistungs SB verbunden.
Die war nun etwas perplex!...
O-Ton SB:..... Sie bekommen doch Wohngeld UND Kiz, dann kann ich ihnen kein Darlehen gewähren!!! :schock: :schock: :schock:
Ich: die Anträge sind heute raus, ob das überhaupt gewährt, wird, steht doch noch gar nicht fest. Außerdem glaube ich nicht, dass beide Stellen das noch in diesem Jahr fertig bearbeiten UND Auszahlen .....
SB: doch doch, die machen das schon ....Ich soll aber Tun was ich nicht lassen kann (Arrogante Zicke) und kann einen Antrag stellen.
Ich: Ok, mache ich ..... Tschüss.....
Daraufhin bei der Wohngeldstelle nochmal angerufen. Der netten Dame auch mein ,,Dilemma" geschildert. Die hat erstmal herzlichst über das JC gelacht....
8-12 Wochen Minimum an Bearbeitungszeit!!!
Dieses Jahr noch ???? keine Chance!
Dieselbe Aussage, habe ich von der Familienkasse bekommen. Nur da sind es Minimum ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit....
Was mache ich nun, wenn das JC uns das Darlehn nicht gewährt? Das, was meine Frau als Rente bekommt, + Den Rest vom JC für die Kinder +Kindergeld, reicht nicht für vier Personen.......
Zitat von: Bundspecht am 09. Dezember 2025, 12:04:38Was mache ich nun, wenn das JC uns das Darlehn nicht gewährt?
Mach dir da Gedanken drüber, wenn du auf deinen schriftlichen Antrag eine schriftliche Ablehnung bekommst. Was mit an Sicherheit grenzener Wahrscheinlichkeit nicht passieren wird.
Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 12:57:59Mach dir da Gedanken drüber, wenn du auf deinen schriftlichen Antrag eine schriftliche Ablehnung bekommst.
Sorry, aber DIE mache ich mir aber !!!.... Wir haben immerhin zwei Kinder. Und ich wäre glaube ich ein schlechter Vater, würde ich mir da keine Gedanken machen...
Und das alles noch vor Weihnachten....
Hinzu kommt noch , dass der Pflegegrad (beide II) der Kinder geprüft werden soll. Sollte dieser wegfallen .... :weisnich: :weisnich: :weisnich:
Zitat von: Bundspecht am 09. Dezember 2025, 13:02:47Wir haben immerhin zwei Kinder. Und ich wäre glaube ich ein schlechter Vater, würde ich mir da keine Gedanken machen...
Ich wollte eigentlich damit zum Ausdruck bringen, dass du dich von der "Trulla" nicht ins Bockshorn jagen lassen sollst, sondern heute noch einen schriftlichen Antrag auf ein Darlehen stellst, wenn du die Möglichkeit hast, spätestens morgen persönlich gegen Quittung abgeben.
Es ist einfach der falsche Zeitpunkt, das Gedankenkarussel frei rotieren zu lassen, das blockiert nur. Mir sind solche Felsbrocken im Weg nicht unbekannt mit 4 Kindern, zwei davon schwerbehindert.
Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 13:11:44sondern heute noch einen schriftlichen Antrag auf ein Darlehen stellst, wenn du die Möglichkeit hast, spätestens morgen persönlich gegen Quittung abgeben.
Den Antrag habe ich eben geschrieben. Nun noch die Kontoauszüge der letzten drei Monate ausdrucken. Meine Frau wird das morgen persönlich im JC abgeben, aber eine "Quittung" bekommt man da nicht..... :weisnich:
Hallo Bundspecht,
fühle mit Dir und das ganze Theater noch vor Weihnachten. :empathy: 🎄
Vielleicht kann Deine Gattin am Empfang einen Stempel bekommen auf die Abschrift, wenn keine Quittung ausgestellt wird?
Bei mir hat das Wohngeldamt sehr schnell gearbeitet, nur 2 Wochen Bearbeitungszeit.
Habt Ihr Verwandte, oder Freunde, die Euch unter die Arme helfen können mit dem Kredit?
Grüßle
Papagena
Ich schaffe es nicht, die letzten Beiträge nach den Infos zu durchsuchen, daher mal eine Verständnisfrage: Deine Frau bekommt ihre Rente schon, du ab 01.01.2026 (Zahlung erst Ende Januar), richtig? Bis wann geht euer derzeitiger Bürgergeld-Bewilligungsbescheid?
Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 14:33:46Deine Frau bekommt ihre Rente schon, du ab 01.01.2026 (Zahlung erst Ende Januar), richtig? Bis wann geht euer derzeitiger Bürgergeld-Bewilligungsbescheid?
Ja , meine Frau hatte eine auf drei Jahre befristete "Arbeitsmarktrente". Die wäre Ende August 2025 ausgelaufen, wurde dann aber in eine unbefristete Erwerbsminderungsrente umgewandelt (bis 2052).
Meine Rente (laut Bescheid) gilt ab Antrag Stellung (02.06.2025), und wird ab dem 01.01.2026 das erste mal (am Ende des Monats) ausbezahlt. Soweit alles richtig.
Unser "alter" Bescheid hätte noch bis Ende April seine Gültigkeit gehabt.
Nun haben wir einen Änderungsbescheid bekommen (mit Datum 01.12.2025), der an unsere Tochter Adressiert gewesen ist (neuer Haushaltsvorstand).
Aus dem Bescheid geht eben hervor, dass meine Rente (bis auf die 30€) angerechnet wird, und dass unsere Kinder noch eine Rest Summe von 405,21€ ab Januar bis wieder Ende April 2026 ausbezahlt würden.
OK, dann sollte das mit dem Überbrückungsdarlehen für dich auch funktionieren.
Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 16:38:27OK, dann sollte das mit dem Überbrückungsdarlehen für dich auch funktionieren.
Das hoffe ich mal auch .....
Feste Daumen drück Bundspecht! 🍀
Zitat von: Papagena am 09. Dezember 2025, 19:06:25Feste Daumen drück Bundspecht! 🍀
Danke....
Aber ich könnte schon wieder explodieren !!!! :teuflisch: :teuflisch: :teuflisch:
Meine Frau heute morgen zum JC und den Antrag persönlich abzugeben...
Die Truller am "Empfang" wollte die Annahme verweigern, und verwies auf den Briefkasten ! :wand:
Es ist hier aber für jeden der mit dem hiesigen JC zu tun hat, mehr als bekannt, dass die ihren "Briefkasten" (um es mal salopp auszudrücken) sehr "unregelmäßig" leeren ....
Und DAS ist noch Milde ausgedrückt. Meine Frau ist da aber Stur geblieben (keine Ahnung wo sie das her hat "Träller") :zwinker:
Eine "Eingangsbestätigung/ Stempel" gab es natürlich nicht, obwohl ich ein extra Zettel geschrieben hatte.....
Es ist einfach nur zum :kotz: :kotz: :kotz: :kotz: :kotz:
Ich mache drei extrem große XXX wenn das mit dem Wohngeld /KiZ klappen sollte ....
Das beste habe ich ja noch vergessen.... :lol:
Meine Frau hatte mir noch erzählt, dass die sich da bei der "Anmeldung" so einen richtigen "Glaskasten" gebaut haben, wo die Truller drin sitz ....
Mit einem kleinen Schlitz für Papiere (wozu eigentlich???) und ein Paar Löcher, damit die einen versteht.... Wie ein Bunker.
Und da steht nun ein "Apparat" (den sollte meine Frau benutzen) wo man seine Unterlagen selber in das System einscannen/hochladen kann.
Aber das ist erstens Technik (kennt sich meine Frau nicht mit aus) und zweitens wären das über 40 Seiten(incl. Kontoauszüge) gewesen.
Da Frage ich mich allen ernstes. Warum sind die überhaupt noch da vor Ort ??? :wand: :wand: :wand:
Fehlt nur noch ein Terminal, wo man die Daten selbst ins System A2LL einträgt, dann muss nur noch ein SB drüberschauen und den Antrag bewilligen.
Ach ne, das gibts ja schon. Nennt sich Online-Antrag.
:mocking:
Moin....
und so wird Steuergeld verpulvert.... :schock:
Habe ja einen Änderungsbescheid für die Kinder bekommen mit Datum 01.12.2025. Sollten laut Bescheid noch 405€ bekommen.
Heute nun ein dicker Brief vom JC im Kasten. Ich dachte dass es eine Antwort auf mein Darlehn wäre ....
Aber Pustekeks....
Ein weiterer Änderungsbescheid mit Datum vom 02.12.2025 !!! Ab 2026 erhöht sich das Kindergeld um 4€ pro Nase....
Und das muss natürlich sofort gegen gerechnet werden .... Diese "Info" hatte man am 1. Dez. "natürlich" noch nicht :wand:
Also mal schön doppelt Papier, doppelt Porto usw.... Wir haben es ja :nea: :no:
Zitat von: Bundspecht am 13. Dezember 2025, 16:55:01Ab 2026 erhöht sich das Kindergeld um 4€ pro Nase....
Das Schriftstück habe ich vor 2 Tagen auch bekommen. :grins:
Arrrrrgh :wand: :wand: :wand:
ich brauche Schnaps :empathy:
So langsam glaube ich wirklich im JC arbeiten nur "bekloppte" !!!
Aber der Reihe nach...
Ich habe einen Antrag auf Wohngeld gestellt, und alles, was an Nachweisen verlangt wurde in Kopie beigefügt.
So weit, so gut.
Gesten nun Post von der Wohngeldstelle. Sie würden noch gerne Kontoauszüge der letzten 90 Tage haben ... ok kein Problem. :yes:
Dann aber, wollte man von mir den ,,Bescheid" über Grundsicherung für meine Frau haben ....
Ähmmm .... :weisnich: :schock:
Meine Frau bekommt aber keine Grundsicherung, da ihre Rente größer ist als der Bedarf.
Ich also da angerufen und nachgefragt.
Laut Wohngeldstelle würde meine Frau ,,laufend" Leistung nach (SGB XII) erhalten, und das würde Wohngeld sofort ausschließen.... :schock:
Ich war nun völlig verwirrt, und frage höfflich, wie die Wohngeldstelle darauf kämme.... :weisnich:
Antwort: das steht doch so im BG-Bescheid vom JC (01.12.2025) so drin.
Ähhhh, wie jetzt. :nea: Ich den fix rausgesucht, und frage, wo das Stehen würde.... Und ja, es steht tatsächlich auf der ersten Seite, ganz unten im Text.
Ich meinte dann, dass meine Frau aber keine Sozialhilfe bekommt, da die Rente ausreichend ist für den Bedarf. Es ist ja auch aus den Berechnungsbogen so zu entnehmen.
Ich möchte das doch bitte mit dem JC klären.... OK !
Ich also die Truller im JC angerufen, und ihr den Sachverhalt geschildet. Die meine nur ,,Nö ihre Frau bekommet doch keine Sozialhilfe" ... :mocking:
Ich meinte, dass wüsste ich, es steht aber so im Bescheid drin.
Ja, dass wäre eine ,,unglückliche" Formulierung, aber man könne das ja im Berechnungsbogen sehen, und sie könne das auch nicht ändern!" :schock: :wand: :wand: :wand:
Bei Bedarf soll sich die Wohngeldstelle mit dem JC ,,kurz" Schließen.... UFF :teuflisch:
Also wieder in der Wohngeldstelle angerufen, und der da dort genau so erklärt. Die Dame hat dann erstmal herzlich gelacht, und hat was von ,,was nehmen die da im JC eigentlich ein" gemurmelt.... :lol: :lol: :lol:
Naja, ich habe heute alles an fehlenden Unterlagen eingereicht, und nochmal ein ,,Begleitschreiben" beigefügt, wo ich das alles nochmal erläutert habe....
Bin mal gespannt, wie das nun weiter geht ....
PS: Frage.... ist dieser Bescheid, dann überhaupt "Gültig" ????
Das JC hat es wieder geschafft :lol: :lol: :lol:
Da waren am 24. zwei dicke Umschläge von JC im Briefkasten. Ich dachte, dass zumindest in einem was drin ist, was das Darlehn betrifft, dass ich beantragt hatte....
Beide Briefe waren wieder an unsere Tochter adressiert, obwohl ICH ja eigentlich noch bis Ende Dez. der Haushaltsvorstand sein "müsste".
Aber da will ich mal nicht kleinlich sein.
So , in dem einen Umschlag, war ein Schreiben drin nach dem Motto " Sollte sie wieder oder weiterhin BG benötigen haben wir für Sie einen Weiterbewilligungsantrag beigelegt. Diese bitte rechtzeitig ausfüllen" !!!
In dem anderen Umschlag, war eine Aufforderung dem JC eine Schulbescheinigung zukommen zu lassen. Und zwar bis zum 30. Dez. (mit den üblichen Drohungen , von wegen Mitwirkungspflicht usw.).
Beide Schreiben hatte das Datum vom 16. Dez., waren aber erst am 24. im Briefkasten....
Über eine Woche Laufzeit innerhalb der Ortschafft ! Wow :wand: :wand: :wand: (Danke deutsche Post) :teuflisch:
Das zum einem. Währe das JC aber mal ein wenig Schlauer, dann hätte das JC wissen müssen, dass der 18. Dez. der letzte Schultag für das Jahr 2025 gewesen ist, und dass es schlicht ein Ding der Unmöglichkeit ist, eine Schulbescheinigung bis zum 30. einzureichen..... :wand: :wand: :wand:
Alles nur noch Deppen da :nea:
Mal ganz davon abgesehen, dass wir ab dem 1. Jan. ehh nix mehr mit dem JC zu schaffen haben. Da weis die linke Hand nicht, was die rechte Hand macht ....
Alles SB´s müssten doch auf die Daten zugreifen können , oder ?
Naja, bis zum 31.12. seid ihr aber noch im Bezug und so lange greifen scheinbar noch automatisierte Abläufe wie z. B. der Versand des WBA oder Fristverlängerungen von Anforderungen.
Bundspecht
Zitat von: Bundspecht am 26. Dezember 2025, 09:29:34Alles SB´s müssten doch auf die Daten zugreifen können , oder ?
Klar
aber dann müssten die nicht nur denken sondern auch arbeiten.
Daher wird das einfach auf den Bürger abgewälzt.
Bei euch halt ohne Folgen
bei anderen die noch BG brauchen kommt es darauf an, in fast jedem Fall müssen die dann reagieren und wie das ausgehen kann kennen wir ja.
MfG FN
Zitat von: Sheherazade am 26. Dezember 2025, 09:32:58Naja, bis zum 31.12. seid ihr aber noch im Bezug
Das mag ja so sein, aber es müsste für jeden SB im System hinterlegt sein, dass wir ab Januar weg sind vom JC....
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Dezember 2025, 12:50:59aber dann müssten die nicht nur denken sondern auch arbeiten.
:lachen: :lachen: :lachen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Dezember 2025, 12:50:59Bei euch halt ohne Folgen
Na das will ich doch auch hoffen.
Aber eins kommt mir komisch vor. Meine Frau uns ich sind ja Krankenversichert. Unsere Kinder (12 und 15) sind ja "eigentlich " über die Familie mitversichert.
Weil ich den letzten Beiden Schreiben vom JC drin stand, dass man sich um die Krankenversicherung kümmern sollte.... :schock: :weisnich:
Beim JC deswegen anrufen kann man vergessen. Einzig die KK könnte da helfen, aber da erreiche ich keinen vor Montag.
Zitat von: Bundspecht am 26. Dezember 2025, 13:04:43Meine Frau uns ich sind ja Krankenversichert. Unsere Kinder (12 und 15) sind ja "eigentlich " über die Familie mitversichert.
Ihr werdet die Kinder bei einem von euch in der Familienversicherung anmelden müssen bei der jeweiligen KV. Oder was bedeutet, dass die Kinder eigentlich über die Familien versichert sind?
Ab 15 ist ein Kind im SGB II pflichtversichert, die Familienversicherung muss man dann wieder anmelden, d.h. der Kasse mitteilen, bei welchem Elternteil das Kind beitragsfrei mitversichert sein soll.
Da nach dem Ende der Pflichtversicherung eine einmonatige Nachversicherungszeit greift, kannst du das bequem Anfang Januar erledigen.
Funfact:
Das minderjährige Kinder aus Haushalten ohne Bürgergeld (75%) i.d.R. bis zum 18. LJ in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind, im SGB II aber vom 15 LJ an pflichtversichert werden (25%), wird bei den Berechnungen regelmäßig ignoriert, wo der BuReg vorgehalten wird, zu wenig KV Beiträge für ALG II Empfänger zu zahlen.
Sorry Leute , ich nochmal ..... :schaem:
da meine Rente ja erst Ende Jan. ausgezahlt wird, habe ich ja beim JC ein Darlehn beantragt. Laut Aussage der Leistung SB könnten maximal 400€ als Summe festgelegt werden.
Nachdem ich mir das durchgerechnet habe, habe ich dem zugestimmt.
So heute nun endlich Post zu dem Thema vom JC im Briefkasten.....
Man bewilligt uns ein Zinsloses Darlehn in Höhe von 400€ .....So weit, so gut......
Aber.... Ich/wir sollen das Darlehn bereits komplett in einer Summe am 31.01.2026 zurückzahlen !!!!!
Das ist doch :wand: :wand: :wand: Dann fehlt uns das Geld ja für Februar :schock: :wand:
Was tun ????
Steht da irgendwo (vielleicht weiter unten) etwas von der Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
Wenn du von der Rente, die erstmals Ende Januar zufließt, Ende Januar das komplette Darlehen zurückzahlst, fehlt dieser Betrag dann bis Ende Februar zur Bedarfsdeckung, was dem Zweck dem Darlehens zuwider läuft, eine rechtswidrige Bedarfsunterdeckung infolge der unterschiedlichen Auszahlungstermine von Bürgergeld (Monatsanfang) und Rente (Monatsende) zu verhindern.
Das sog. Erstrentenproblem wird im SGB XII dadurch gelöst, dass einerseits ein Darlehensanspruch i.H. des Rentenzahlbetrags besteht (§ 37a Abs. 1 SGB XII), andererseits die Rückzahlung - unabhängig von einem bestehenden Leistungsanspruch - in monatlichen Raten i.H.v. 5% des Regelsatzes erfolgt (§ 37a Abs. 2 und 3 SGB XII).
Daran hat sich - wegen des Verbotes der Ungleichbehandlung - auch das JC zu halten.
Das würde ich dem JC mitteilen und eine Ratenzahlung i.H.v. 5% des Regelsatzes (28,15€) ab 01.02.2026 anbieten.
Ich habe das Schreiben mal Eingefügt. Da ist nix zu lesen (zumindest sehe ich da nix von) von einer möglichen Ratenzahlung :weisnich: :nea:
(https://up.picr.de/50414116hq.jpg)
(https://up.picr.de/50414117ih.jpg)
Zitat von: Ottokar am 28. Dezember 2025, 11:38:07Wenn du von der Rente, die erstmals Ende Januar zufließt, Ende Januar das komplette Darlehen zurückzahlst, fehlt dieser Betrag dann bis Ende Februar zur Bedarfsdeckung, was dem Zweck dem Darlehens zuwider läuft,
Das lieber Ottokar war auch genau mein erster Gedanke.... Weil, dann brauche ich das Darlehn nicht.
Zitat von: Ottokar am 28. Dezember 2025, 11:38:07Das sog. Erstrentenproblem wird im SGB XII dadurch gelöst, dass einerseits ein Darlehensanspruch i.H. des Rentenzahlbetrags besteht (§ 37a Abs. 1 SGB XII), andererseits die Rückzahlung - unabhängig von einem bestehenden Leistungsanspruch - in monatlichen Raten i.H.v. 5% des Regelsatzes erfolgt (§ 37a Abs. 2 und 3 SGB XII).
Kann es sein, dass es damit was zu tun haben "könnte" dass wir (die ganze Familie) ab Januar weg sind vom JC, da wir nun Wohngeld bekommen ?
Die JC "Tante" am Telefon meinte , dass sie so eine "Konstellation" noch nicht hatte, und das alles ihrer Vorgesetzten vorlegen müsse... :weisnich: :scratch:
Die Regelungen zum Darlehen im SGB II verfolgen auch einen anderen Zweck als die in § 37a SGB XII.
Tatsächlich wäre für das Darlehen wegen dem Erstrentenproblem im Januar auch das Sozialamt zuständig und nicht das JC.
Das JC kann aber gemäß § 43 SGB I als Ermessenshandlung die Darlehensleistung für Januar erbringen, muss sich dabei aber an die dafür im SGB XII geltenden Regelungen halten, da es de facto für Januar ja nicht mehr zuständig ist, sondern das Sozialamt.
Ich würde warten bis das Darlehen ausgezahlt wurde und dann Widerspruch gegen den Darlehensbescheid einlegen.
Begründung wie in Beitrag #38.
Moin @ Ottokar.....
Sooo , ich habe heute Vormittag viel Telefoniert.
Zitat von: Ottokar am 29. Dezember 2025, 10:33:31Tatsächlich wäre für das Darlehen wegen dem Erstrentenproblem im Januar auch das Sozialamt zuständig und nicht das JC.
Diese Idee hatte ich schon Anfang Dezember, als ich das Darlehn beantragen wollte. Ich hatte daraufhin mit einem sehr netten Herrn beim zuständigen Sozialamt telefoniert.
Da aber zu dem Zeitpunkt der Wohngeldantrag noch in "Bearbeitung" war, wäre das Sozialamt außen vor. Das ganze hatte sich nun alles überschnitten, daher ja auch die besondere "Konstellation" von dem die SB gesprochen hatte.
Fakt ist nun, dass ich (wenn ich ehrlich bin) keine große Lust mehr hatte mich mit dem JC auseinander zu setzen.
Mir ist nämlich eingefallen, dass wir vor einem Jahr (als meine Frau ihre Rente bekam) ja schonmal ein Darlehn bekommen hatten.
Da stand aber was vom Inkasso Service in Recklinghausen bei.... In unserem Schreib aber kein Wort !
Ich da also angerufen, der Dame da alles erklärt.
Und ohne das ich weiter was sagen musste kam nur O-Ton "Was soll den der Blödsinn, dann fehlt ihnen das Geld doch im Februar" ..... :mocking: :mocking: :mocking:
Die Dame konnte auf die Unterlagen zugreifen, und ich konnte das "Kopfschütteln" förmlich hören :lol:
Um es kurz zu machen, natürlich können wir das in kleinen Raten zurückzahlen. Dazu bekomme ich dann Post vom Inkasso Service. Ausfüllen und wieder hinschicken FERTIG :zwinker: :bye:
Ach ja, und unsere Tochter muss ich auch wieder bei der Familienversicherung anmelden, da bekommen ich auch die Unterlagen für zugesandt. :clever:
Ich danke aber für die ganze Hilfe, und hoffe, dass das neue Jahr dann "etwas" ruhiger wird.... Die Familienkasse will noch den Bescheid über Wohngeld haben (geht heute noch zur Post). Dann hoffe ich, dass da auch noch was bei rum kommt....
Ich wünsche Euch alles auf alle Fälle einen Guten Rutscht ins neue Jahr :zwinker: :clever: :yiepieh:
Kurzes Update:
da ich schon ne Zeit lang nix von der BA gehört habe , was die Ratenzahlung angeht , habe ich da eben mal angerufen. Ist gestern "bewilligt" worden ! :grins:
Kann also die 400€ Darlehn nun in Raten zu je 30€/Monat zurückzahlen. Der Vorschlag mit den 30€ kam von mir selber .