Nun hat es das JC geschafft mich völlig zu verwirren .......

Begonnen von Bundspecht, 06. Dezember 2025, 16:53:41

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Bundspecht

Moin,

gestern hatte ich einen neuen "Bescheid" im Briefkasten mit Datum 1. Dez. , da ich ja nun auch ab 2026 Rente beziehen werde. Soweit , so gut.

Nun habe ich heute noch einen "Brief" vom JC (ebenfalls vom 1. Dez.). Laut den Unterlagen vom JC soll ich nun Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen (unter den üblichen "Drohungen").

Laut dem Sozialamt (hatte ich schonmal telefoniert), würden wir aber kein Wohngeld bekommen, da die Leistung, die die Kinder noch bekommen höher wäre als Wohngeld !

Ob diese Aussage nun auch stimmt, kann ich nicht sagen, weil ich mich damit nun überhaupt nicht auskenne.

Was mich nun völlig verwirrt ist folgendes. Ich habe eben mal eine ganze Menge dazu gelesen. Meine Frau und ich bekommen kein ALG II Ähhhhh BG mehr. Aber die Kinder ....

Nun lese ich aber das man kein Wohngeld/KIZ bekommt , wenn man in irgendeiner Form andere Leistungen wie eben BG bekommt ....

Ich dachte, da nun Rentner, bin ich den ganzen Mist los .... Aber Nööööö  :nea:

Auch will das JC nun die Rentenversicherungsnummer unsere Tochter... Wozu frage ich mich da.  :weisnich:  :weisnich:  :scratch:

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 06. Dezember 2025, 16:53:41Nun lese ich aber das man kein Wohngeld/KIZ bekommt , wenn man in irgendeiner Form andere Leistungen wie eben BG bekommt ....

Keine Ahnung, wo du das gelesen hast, kann aber nicht stimmen. Meine Tochter bezieht mit ihrer Familie (2 Erw., 2 Ki.) Wohngeld und Kinderzuschlag, weil die Erwerbseinkommen von ihr und ihrem Mann nicht völlig ausreichen, aber zu hoch für Bürgergeld sind. Das sollte dann auch zutreffen, wenn die Eltern Rente beziehen.

Stell also die Anträge auf Wohngeld und Kinderzuschlag, sieh zu, dass du jeweils Eingangsbestätigungen bekommst, die kannst du dem Jobcenter dann einreichen. Die Bearbeitung von Wohngeld und Kinderzuschlag dauert erfahrungsgemäß eine Weile, das Jobcenter muss aber bis zu den Bescheiden weiterleisten.

Wegen der Rentenversicherungsnummer deiner Tochter: Wirklich die oder doch nur die Steuer-ID?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 06. Dezember 2025, 17:04:35Keine Ahnung, wo du das gelesen hast, kann aber nicht stimmen.


Auf der betreffende Seite meiner Stadt....

"Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

Bürgergeld"



Und beide Kinder bekommen dies ja noch. Laut Bescheid zwar nur bummelig 405€ aber sie bekommen es (zumindest Anteilig auch Wohnkosten).

Darum ja meine "Verwirrung"

Zitat von: Sheherazade am 06. Dezember 2025, 17:04:35Wegen der Rentenversicherungsnummer deiner Tochter: Wirklich die oder doch nur die Steuer-ID?

Nein, nur die Rentenversicherungsnummer
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 06. Dezember 2025, 17:27:15Und beide Kinder bekommen dies ja noch. Laut Bescheid zwar nur bummelig 405€ aber sie bekommen es (zumindest Anteilig auch Wohnkosten).

Im Wohngeldantrag kann man ankreuzen, dass derzeit noch Bürgergeld bezogen wird. Sollte euch Wohngeld und Kinderzuschlag bewilligt werden, endet der Bürgergeldbezug und das Jobcenter verrechnet mit der Wohngeldstelle die bis dahin geleisteten Zahlungen.

Zitat von: Bundspecht am 06. Dezember 2025, 17:27:15Nein, nur die Rentenversicherungsnummer

Ach, ist das die Tochter, die jetzt Vorstand der BG ist? Vielleicht deswegen. Wie alt ist sie denn? Ich nehme an, dass sie noch gar keine RV-Nummer hat, wenn sie noch keinen Job hatte. Das kannst du dann dem Jobcenter so mitteilen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 06. Dezember 2025, 17:36:29Ach, ist das die Tochter, die jetzt Vorstand der BG ist? Vielleicht deswegen. Wie alt ist sie denn?

gehe ich mal von Aus, weil der letzte Bescheid vom JV an sie adressiert war. Sie ist 15 geworden letzten Monat.
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Ottokar

Lt. § 12a SGB II ist man verpflichtet, vorrangige Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen.
Der Punkt hierbei ist, dass Kinderzuschlag nur bewilligt wird, wenn mit Kinderzuschlag zzgl. Wohngeld Hilfebedürftigkeit nach SGB II vermieden wird.
Die Anträge müssen deshalb zeitgleich gestellt werden und beide Behörden müssen wissen, das es darum geht zu ermitteln, ob Kinderzuschlag + Wohngeld anstatt Bürgergeld bezogen werden kann.
Die BA fragt dann bei der Wohngeldbehörde die Höhe des zustehenden Wohngeldes ab und berechnet, ob der Gesamtbetrag aus Kinderzuschlag + Wohngeld den aktuellen SGB II Bedarf der Kinder deckt oder nicht.
Wird der Bedarf nicht gedeckt, wird beides abgelehnt.
Wird der Bedarf gedeckt, wird Kinderzuschlag + Wohngeld bewilligt und das JC wird bei den Behörden einen Erstattungsantrag nach § 104 SGB X i.H. des den Kindern bis dahin gezahlten Bürgergeldes stellen.
Da Wohngeld für ein Jahr, Kinderzuschlag aber nur für 6 Monate bewilligt wird, kann es sein, dass du nach der Bewilligung, die schon mal 6 Monate dauern kann, gleich einen Folgeantrag stellen musst.
Außerdem kann es passieren, dass infolge einer Regelsatzerhöhung die Voraussetzung irgendwann nicht mehr zutrifft, dass Kinderzuschlag + Wohngeld den aktuellen SGB II Bedarf der Kinder deckt. Dann würde der Anspruch auf beides entfallen und es müsste stattdessen wieder Bürgergeld beantragt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

So, mein Drucker Explodiert glaube ich , sollte der heute auch nur noch eine Seite drucken  :lachen:  :lol:  :zwinker:

Was DIE alles an Nachweisen haben wollen ..... Wahnsinn.  :schock:

Man gut , dass ich heute Morgen gleich Früh bei der Wohngeldstelle und der Familienkasse angerufen hatte...

Da waren noch so einige Fragen offen, und da wurden noch "Nachweise" benötigt, von denen so nichts zu Lesen war.

Ich bin nun seid Samstag viele Stunden täglich dabei gewesen. Ich hoffe, dass da nun auch was bei "rum" kommt !!!
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 08. Dezember 2025, 12:35:00Was DIE alles an Nachweisen haben wollen ..... Wahnsinn. 

Das ist nur beim Erstantrag so extrem umfangreich, bei den Weiterbewilligungsanträgen ist es überschaubar.
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 08. Dezember 2025, 13:09:31Das ist nur beim Erstantrag so extrem umfangreich, bei den Weiterbewilligungsanträgen ist es überschaubar.

Dennoch, springe ich im Dreieck, wenn der ganze Mist abgelehnt würde....

Hätte auch Vorteile, dass z.B. das Kindergeld wie beim Bürgergeld eben nicht angerechnet wird .... :zwinker:

Auf alle Fälle gibt meine Frau den Antrag auf Wohngeld morgen persönlich hier ab. Und der Antrag auf KIZ geht morgen per Post nach Hamburg.

Ich frage mich nur, wie ich das ganz bis Mittwoch dem JC gegenüber nachweise soll  :weisnich:  :scratch:

So fix wird das nix mit einer Eingangsbestätigung....  :nea:
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 08. Dezember 2025, 15:09:37Ich frage mich nur, wie ich das ganz bis Mittwoch dem JC gegenüber nachweise soll 

Die müssen dann ganz einfach deinem Wort vertrauen. Wieso eigentlich bis Mittwoch, dem 10. Dezember, das Schreiben vom Jobcenter ist doch erst vom 1. Dezember. Normalerweise sind die nicht so realitätsfern, dass die für sowas eine Frist von etwas über einer Woche setzen.
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 08. Dezember 2025, 15:53:27Normalerweise sind die nicht so realitätsfern, dass die für sowas eine Frist von etwas über einer Woche setzen.


Tja, dass hatte ich ja "mit den Üblichen Drohungen" gemeint..... Ja Datum vom 1. Dez. am 6. Dez. im Briefkasten .... Seidtdem bin ich an dem "Mist" bei ....


Bei dem Schreiben war "nur" so ein Antwortzettel bei. Da kann ich entweder den Eingang des Schreibens bestätigen , und oder wann Wohngeld /KIZ ausbezahlt wird, ankreuzen  :schock:  :wand: 

Die Post hat momentan bei uns auch eine längere Laufzeit ! Aber auch DAS sollte das JC wissen.
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 08. Dezember 2025, 16:01:08Bei dem Schreiben war "nur" so ein Antwortzettel bei. Da kann ich entweder den Eingang des Schreibens bestätigen

Das muss dann reichen, dem Jobcenter ist nur wichtig, dass die Antragstellungen WoG/Kizu noch im Dezember erfolgt. Kannst ja noch drunter kritzeln: Antragstellung erfolgt am ....
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Bundspecht

AAAArrrggghhhh .... Ich bekomme die Kriese hier!  :wand:  :wand:  :wand:

Ich wollte mich eben dransetzten, um einen Antrag auf ein Überbrückung Darlehen zu stellen. Da ich aber nun nicht genau wusste was da ,,verlangt" wird bzw. benötigt wird, habe ich beim JC in der Zentrale angerufen.

Der Truller fix meinen ,,Fall" geschildert. Die wusste da nicht weiter und hat mich zu meiner Leistungs SB verbunden.

Die war nun etwas perplex!...
O-Ton SB:..... Sie bekommen doch Wohngeld UND Kiz, dann kann ich ihnen kein Darlehen gewähren!!! :schock:  :schock:  :schock:

Ich: die Anträge sind heute raus, ob das überhaupt gewährt, wird, steht doch noch gar nicht fest. Außerdem glaube ich nicht, dass beide Stellen das noch in diesem Jahr fertig bearbeiten UND Auszahlen .....

SB: doch doch, die machen das schon ....Ich soll aber Tun was ich nicht lassen kann (Arrogante Zicke) und kann einen Antrag stellen.

Ich: Ok, mache ich ..... Tschüss.....

Daraufhin bei der Wohngeldstelle nochmal angerufen. Der netten Dame auch mein ,,Dilemma" geschildert. Die hat erstmal herzlichst über das JC gelacht....

8-12 Wochen Minimum an Bearbeitungszeit!!!

Dieses Jahr noch ???? keine Chance!

Dieselbe Aussage, habe ich von der Familienkasse bekommen. Nur da sind es Minimum ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit....

Was mache ich nun, wenn das JC uns das Darlehn nicht gewährt? Das, was meine Frau als Rente bekommt, + Den Rest vom JC für die Kinder +Kindergeld, reicht nicht für vier Personen.......
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 09. Dezember 2025, 12:04:38Was mache ich nun, wenn das JC uns das Darlehn nicht gewährt?

Mach dir da Gedanken drüber, wenn du auf deinen schriftlichen Antrag eine schriftliche Ablehnung bekommst. Was mit an Sicherheit grenzener Wahrscheinlichkeit nicht passieren wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 12:57:59Mach dir da Gedanken drüber, wenn du auf deinen schriftlichen Antrag eine schriftliche Ablehnung bekommst.

Sorry, aber DIE mache ich mir aber !!!.... Wir haben immerhin zwei Kinder. Und ich wäre glaube ich ein schlechter Vater, würde ich mir da keine Gedanken machen...

Und das alles noch vor Weihnachten....

Hinzu kommt noch , dass der Pflegegrad (beide II) der Kinder geprüft werden soll. Sollte dieser wegfallen ....  :weisnich:  :weisnich:  :weisnich:
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