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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ganesha am 26. Januar 2026, 14:53:41

Titel: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 26. Januar 2026, 14:53:41
Hallo zusammen,  :smile:

habe nächste Woche einen Termin beim JC.
Davor möchte ich mich allerdings etwas vorbereiten und habe ein paar Fragen.

Kurz zum letzten Treffen vor etwa 15 Monaten:

Damals wurde im Anschreiben lediglich gefordert einen ausgedruckten Lebenslauf mitzubringen.
Beim Termin sagte ich der SB dann, dass ich nun schon mehrfach einen eingereicht hatte, worauf sie meinte, der werde in regelmäßigen Abständen vernichtet(?) und ich wäre trotzdem zur Mitwirkung dbzgl. verpflichtet, was ich verneinte.

Daraufhin begann sie meinen Fall im Computer nachzusehen und mir daraus vorzulesen. Ich merkte sofort, dass sie das falsche Kundenprofil geöffnet hatte, nämlich das irgendeiner anderen Kundin. Ich machte sie 2 Mal darauf aufmerksam. was sie einfach ignorierte und fortfuhr mir daraus vorzulesen.

Als ich sie dann auf einen Fehler in einem ihrer letzten Anschreiben aufmerksam machte (es war eine RFB angeheftet, obwohl das in dem Fall unrechtmäßig war, was sie auch überhaupt nicht verneinte, aber herunterspielte), eskalierte die Situation und es wurde die Leiterin des JC herbeigerufen.
Diese sah da auch nichts besonderes dabei und meinte einfach, diese RFBs würden einfach automatisch überall angeheftet.

Dann sah die Leiterin, dass die SB das falsche Profil offen hatte und bat diese es umgehend zu schließen.
Ich sagte darauf, dass ich das alles hier daten- und strafrechtlich überprüfen lassen würde, worauf die SB  völlig die Nerven verlor und laut sagte, sie hätte hier das Hausrecht und ich solle sofort gehen.
Ihre Chefin stand daneben und sagte garnichts dazu.
Also ging ich einfach wieder Heim. Kurzer Besuch letztendlich lol.

Dann kam jetzt über ein Jahr nichts mehr. Und nun dieses Schreiben, und zwar gleich mit Forderung nach einer Transportunfähigkeitsbescheinigung im Krankheitsfall und den Forderungen nach Kopien der Bewerbungen über die letzten 15(!) Monate und ausgedruckten Lebenslauf.

Es besteht keine Eingliederungsvereinbarung, aus welcher eine derartige Verpflichtung hervorgehen würde.
Genauer gesagt gibt es momentan überhaupt keine Eingliederungsvereinbarung.
Die Sachbearbeiterin ist nach wie vor dieselbe.

Wie verhält sich das?
Meiner Rechtsauffassung nach bin ich weder zudem einen noch zu dem anderen verpflichtet.
Und ist es rechtmäßig, von mir gleich eine Transportunfähigkeitsbescheinigung beim ersten Anschreiben zu fordern?

Anschreiben wurde angehängt.


LG Ganesha  :flag:

Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Januar 2026, 15:26:26
Ganesha

Zitat von: Ganesha am 26. Januar 2026, 14:53:41und zwar gleich mit Forderung nach einer Transportunfähigkeitsbescheinigung im Krankheitsfall
Das steht da zwar ein bißer'l anders. Aber egal.
Die Wegeunfähigkeitsbescheinung da hefte ich mal was in den Anhang.

Zitat von: Ganesha am 26. Januar 2026, 14:53:41Es besteht keine Eingliederungsvereinbarung, aus welcher eine derartige Verpflichtung hervorgehen würde.
gibt es auch nur wenn du für deine Bewerbungen Kosten erstattet bekommst. Ohne Kostenerstattung auch keine Vorlagepflicht.
Zumindest war es zu Zeiten von Einv's noch so.
Aber auch da setze ich dir was in den Anhang.

MfG FN
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 26. Januar 2026, 16:31:21
Hallo Fettnäpchen, Danke!   :smile:

"Das steht da zwar ein bißer'l anders. Aber egal.
Die Wegeunfähigkeitsbescheinung da hefte ich mal was in den Anhang.
"

Stimmt, ich war mir nicht sicher, was da exakt gemeint ist.
SA schreibt explizit weder was von "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" oder "Transportunfähikeitsbescheinigung", nur dass "normales" Attest nicht reicht, was mich etwas verwirrt.


"gibt es auch nur wenn du für deine Bewerbungen Kosten erstattet bekommst. Ohne Kostenerstattung auch keine Vorlagepflicht."

Ah, OK, wunderbar.

Ganz allgemein gefragt, diese RFB bezieht sich immer nur auf das Wahrnehmen des Termins, oder auch auf die Forderungen der SB im Anschreiben(Vorlage Bewerb. und Lebenslauf)?

Und für den Fall, dass ich zu einer Eingliederungsvereinbarung gedrängt werde: Ohne vorherige gesundheitliche Untersuchung, kann diese nicht abgeschlossen werden, oder, ist das immer noch so?



Werde mir deine Anhänge gleich durchlesen.

LG u. Danke  :flag:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2026, 13:42:27
Ganesha

Zitat von: Ganesha am 26. Januar 2026, 16:31:21Ganz allgemein gefragt, diese RFB bezieht sich immer nur auf das Wahrnehmen des Termins, oder auch auf die Forderungen der SB im Anschreiben(Vorlage Bewerb. und Lebenslauf)?
aus meiner Erfahrung würde ich sagen auf den Termin. Ich hatte auch schon die Forderung nach LL und Bewerbung und habe die nie mitgebracht weil das allein schon nicht rechtmäßig ist und es gab nie Probleme.

Zitat von: Ganesha am 26. Januar 2026, 16:31:21Und für den Fall, dass ich zu einer Eingliederungsvereinbarung gedrängt werde: Ohne vorherige gesundheitliche Untersuchung, kann diese nicht abgeschlossen werden, oder, ist das immer noch so?
EinV kann nicht sein weil das abgeschafft wurde, wenn dann ein Kooperationsplan und dazu lies dir mal unteres durch da deine Frage nicht so einfach zu beantworten ist.
Quelle im Anhang:
Zitat§ 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan
(1) 1Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen
persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststellen; diese Feststellungen
erstrecken sich auch auf die individuellen Stärken sowie darauf, ob und durch welche Umstände die
berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird (Potenzialanalyse). 2Tatsachen, über die
die Agentur für Arbeit nach § 9a Satz 2 Nummer 2 des Dritten Buches unterrichtet wird, müssen nicht
erneut festgestellt werden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass sich Umstände, die
für die Eingliederung maßgebend sind, verändert haben.
(2) 1Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger unverzüglich nach der
Potenzialanalyse mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der
Feststellungen nach Absatz 1 gemeinsam einen Plan zur Verbesserung der Teilhabe
(Kooperationsplan) erstellen.
(2) 1In diesem werden das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung
festgehalten, insbesondere soll festgelegt werden
1. welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem
Abschnitt in Betracht kommen,
2. welche für eine erfolgreiche Überwindung von Hilfebedürftigkeit, vor allem durch
Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit, erforderlichen Eigenbemühungen
erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens unternehmen und nachweisen,
3. eine vorgesehene Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des
Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen
Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes,
4. wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen
werden,
5. in welche Ausbildung, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die erwerbsfähige
leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll und
6. ob ein möglicher Bedarf für Leistungen zur beruflichen oder medizinischen
Rehabilitation mit dem Ziel einer entsprechenden Antragstellung in Betracht
kommt.
2Im Kooperationsplan kann auch festgehalten werden,
25
Tacheles: Konsolidierte Fassung des SGB II zum 01.01.bzw. 01.07.20231. welche Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf
mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den
Arbeitsmarkt entgegenstehen, in Betracht kommen und welche anderen
Leistungsträger im Hinblick auf diese Beeinträchtigungen voraussichtlich zu
beteiligen sind und
2. welche Leistungen nach diesem Abschnitt für Personen in Betracht kommen, die
mit der oder dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer
Bedarfsgemeinschaft leben, um Hemmnisse der erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt
Person zu beseitigen oder zu verringern; diese Personen sind hierbei zu beteiligen.
(3) 1Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person erhält den Kooperationsplan in Textform.
2Der Kooperationsplan soll spätestens nach Ablauf von jeweils sechs Monaten gemeinsam
aktualisiert und fortgeschrieben werden.
(4) Die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des
Kooperationsplans erfolgt ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme.
(5) 1Die Agentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte
Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. 2Aufforderungen hierzu
erfolgen grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung, insbesondere bei Maßnahmen gemäß §§
16, 16d ist eine Rechtsfolgenbelehrung vorzusehen.
(6) Wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder nicht fortgeschrieben werden
kann, erfolgen Aufforderungen zu erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit
Rechtsfolgenbelehrung.
>>Tritt am 1. Juli 2023 in Kraft<<

MfG FN
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 27. Januar 2026, 15:48:02
Die SB orientiert sich augenscheinlich daran

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html

Alle Möglickeiten meint auch Bewerbungen. Im gesamten Zeitraum.
Da genügt aber eine Auflistung in einer Matrix. Ich mache das mit Nachweis des Sendeprotokolls per Mail. Dafür bekomme ich generell gar keine Erstattung, was mich aber nicht vom Nachweis befreit.

Kooperationspläne nutzen SB für unmotivierte Kunden- ebenso diverse Maßnahmen, insbesondere, wenn da noch der Anschein von fehlenden Kentnissen zur Erstellung von marktüblichen Bewerbungen vorliegt.

Wer da nicht präventiv selbst mit  Bewerbungen tätig wird, der riskiert da eben solche Überraschungen.

Allerdings- nicht jeder verfügt über einen Drucker. Das kann die SB auch nicht verlangen.

Ich sende siwas immer vorab per Mail., welche man ja nun flächendeckend gekappt hat. In meinem JC gibt es allerdings trotzdem noch eine allgemeine Mail , die ich immer noch nutze.

Mal im Impressum des Jobcenters  gucken,vob das bei Dir auch noch der Fall ist.
Das ist die einfachste Form des Nachweises.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 27. Januar 2026, 18:24:13
Hallo Fettnäpchen und Yasha!  :flag:
Danke für eure Antworten!

@Fettnäpchen
"EinV kann nicht sein weil das abgeschafft wurde, wenn dann ein Kooperationsplan und dazu lies dir mal unteres durch da deine Frage nicht so einfach zu beantworten ist.
Quelle im Anhang:
"
Danke, hab ich mir durchgelesen und im großen und ganzen halbwegs verstanden.

Bis auf "(4) Die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des
Kooperationsplans erfolgt ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme.
"

Mal vorausgesetzt der Termin dient zur "Potenzialanalyse und Kooperationsplanerstellung", warum hat mir die SB dann trotzdem eine RFB angeheftet? Oder verstehe ich da was falsch?
Dann kann es beim Termin "Berufliche Situation" ja gar nicht um Potenzialanalyse und K-Plan gehen?

@Yasha

"Da genügt aber eine Auflistung in einer Matrix. Ich mache das mit Nachweis des Sendeprotokolls per Mail. Dafür bekomme ich generell gar keine Erstattung, was mich aber nicht vom Nachweis befreit."

Dann besteht bei dir allerdings ein K-Plan, schließe ich das richtig?
Ich ohne K-Plan bin ja dazu nicht verpflichtet, zudem ohne Kostenerstattung der Bewerbungen?


Habe mich jetzt ein paar Stunden schlau gemacht zum K-Plan. Scheint mir so ne Art Vorstufe zur guten alten EGV zu sein.
Ich denke, ich werde die SB zuerst einmal auf meinen schlechten Gesundheitszustand hinweisen.
Ich habe seit etwa einem 3/4 Jahr extreme, chronische Rückenschmerzen, oft ausstrahlend bis in den Genitalbereich.
Ohne tägliche Opiatschmerzmittel kaum zu ertragen, hab auch zig Fachärzte nun hinter mir ohne wirklichen Erfolg.
Nächste/Letzte Station wird vermutlich bald ein Neurologe sein.


Ich werde der SB sagen, dass mein momentaner Fokus auf der vollständigen Gesundung liegt, um dem Arbeitsmarkt überhaupt wieder zur Verfügung stehen zu können.
Momentan kann ich unter diesen Schmerzen ohnehin nicht Vollzeit arbeiten.
Auf eine gesundheitliche Begutachtung beim "JC-Arzt" habe ich ja nach wie vor Anspruch, wenn sich meine gesundheitliche Situation derart verschlechtert hat, oder?

Falls mir ein K-Plan aufs Auge gedrückt werden sollte, werde ich ihr sagen, dass ich mir das in Ruhe durchlesen und rechtlich prüfen will und werde dafür 4 Wochen Zeit erbitten. Unterschreiben werde ich vor Ort gar nichts.

Den Schrieb nach Hause mitnehmen muss ich ja wohl, wenn er mir im JC vorgelegt wird, oder?  :smile:
Oder kann ich sagen, nehme ich nicht mit, mir bitte postalisch zukommen lassen?


LG Ganesha  :flag:


Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 27. Januar 2026, 21:39:20
Wozu ein Kooperationsplan. Ich bin doch nachweislich motiviert, wenn ich aus eigenem Antrieb Bewerbungen versende.

Kostenerstattung ist zudem imme eine Frage des Ermessens des Jobcenters bzw. Der SB.. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Auch ein Kooperationsplan sieht keinen Anspruch und kein Recht am Inhalt für den Kunden vor. Und eine Unterschrift  ist bei jenem ohnehin rechtlich nicht vorgesehen.

Das Erstellen dessen im gegenseitigen Einvernehmen wird ohnehin fast nie beachtet  Die meisten werden einseitig hoheitlich festgelegt und dem Kunden aufs Auge gedrückt. Was dann meist auch am Inhalt klar ersichtlich ist.

Trotzdem ist das kein Argument für die Umgehung des Paragraphen 2 SGB 2.

Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Bundspecht am 28. Januar 2026, 09:26:26
Zitat von: Yasha am 27. Januar 2026, 21:39:20Kostenerstattung ist zudem imme eine Frage des Ermessens des Jobcenters bzw. Der SB.. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Seid wann das denn ????? Ich war der Meinung, wenn das JC verlangt, dass ich X Bewerbungen /Monat schreiben soll, diese dann auch die Kosten dafür zu tragen haben ....

Oder hat sich da was geändert ????
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 11:00:19
Hallo Bundspecht  :smile:

"Seid wann das denn ????? Ich war der Meinung, wenn das JC verlangt, dass ich X Bewerbungen /Monat schreiben soll, diese dann auch die Kosten dafür zu tragen haben ...."

Das scheint auch die vorherrschende Meinung des Forums zu sein.
Zudem scheint es mir nicht logisch, Dinge vom Kunden zu fordern, die überhaupt im Nachhinein nicht leistbar sind, Paragraph 2 hin oder her.
Aus §2 geht meines Erachtens keine Pflicht zur Archivierung von Bewerbungen per se hervor und einen K-Plan, wo dies vorher festgeschrieben wurde, gibt es nicht.

Die SB "bittet" zwar nur darum im Anschreiben, aber ich überlege mir schon, sollte das keine Rechtsgrundlage haben, mich über die SB schriftlich bei übergeordneter Stelle zu beschweren.

Witzigerweise erzählte mir die SB damals sofort ungefragt, sie sei auch noch Richterin am Amtsgericht, was mir bis heute extrem seltsam vorkommt.

Als ich damals keinen Lebenslauf dabei hatte, fiel ihr außer §2 "Mitwirkung" auch nicht mehr ein.
Ich negierte das einfach, sie guckte sauer und das war´s.

Stand heute werde ich weder Bewerbungskopien noch Lebenslauf zum Termin mitnehmen.

LG  :flag:


Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Bundspecht am 28. Januar 2026, 11:17:48
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 11:00:19Hallo Bundspecht  :smile:

"Seid wann das denn ????? Ich war der Meinung, wenn das JC verlangt, dass ich X Bewerbungen /Monat schreiben soll, diese dann auch die Kosten dafür zu tragen haben ...."

Das scheint auch die vorherrschende Meinung des Forums zu sein.

Das WAR auch so .... Wenn ich eine EGV bekommen habe, wo drin stand, dass ich z.B. 10 Bewerbungen /Monat zu schreiben habe, gab es da natürlich auch die Kosten erstattet.

Allerdings kenne ich das so, dass das eine JC eine Pauschale pro Bewerbung erstattet hat, bei anderen musste man Belege sammeln und dann einreichen.

Aber man hat die Kosten wieder bekommen.

Es heißt ja nicht umsonst, wer die Musik bestellt , muss diese auch bezahlen....

Daher ja die Frage, ob und wann sich das geändert hat !
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2026, 11:44:42
Zitat von: Bundspecht am 28. Januar 2026, 11:17:48Daher ja die Frage, ob und wann sich das geändert hat !

Vermutlich mit der Umstellung von Eingliederungsvereinbarung auf Kooperationsplan.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 28. Januar 2026, 15:34:33
Ein genereller Rechtsanspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget-jobcenter

Im Detail:

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-diese-bewerbungskosten-zahlt-das-jobcenter

Wenn in der EGV noch so manche Zusicherung im Einzelfall möglich war. Im Kooperationsplan ist das so nicht mehr möglich.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Bundspecht am 28. Januar 2026, 15:38:45
Zitat von: Yasha am 28. Januar 2026, 15:34:33Ein genereller Rechtsanspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget-jobcenter

Ganz ehrlich, dann würde ich aber auch nicht nur eine Bewerbung schreiben, sollte das JC dies von mir verlangen !
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 28. Januar 2026, 15:46:26
Solche Aussagen bei einer SB können nach hinten losgehen.
Wer sowas meint, der darf die kostenlos schreiben- in einer Maßnahme. Bewerbungscoaching, Bewerbungsmanagement etc.

Denn damit hat er einen Bedarf danach formuliert, in der Logik vieler SB.Bei manchen Maßnahmen kommunaler Jobcenter wird  zudem das Bewerben per  " Klinkenputzen" im Wohnumfeld forciert.

Das ist kein Witz . Sondern leider Bestandteil einer Maßnahme des Jobcenters Offenbach, wo ich mal die Leistungsbeschreibung gespeichert hatte.

Allerdings- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen werden dagegen meistens ersetzt, sofern der AG die nicht ersetzt. Und man sich vorher das entsprechende Blanko Formular  dafür von der oder dem SB besorgt hat.

Anmerkung. Wenn die Sb keine Beamtin ist, dann kann jene selbstverständlich  zum Ehrenamt als ehrenamtliche Richterin ( Schöffin ) eingesetzt sein .

Ich selbst bekleide auch ein solches Ehrenamt seit 2014. In Berlin beim Amtsgericht. Bin aber keine SB und war auch nie eine. Das Fortwirken des Amtes als ehrenamtliche Richterin wird jedes Jahr neu ausgelost .Ob oder nicht. Und wenn, wo dann in welcher Abteilung  der Strafgerichtsbarkeit und welchem Richter als Beigeordnete.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: malsumis am 28. Januar 2026, 15:46:40
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 11:00:19und einen K-Plan, wo dies vorher festgeschrieben wurde, gibt es nicht
Dann bekommst du halt einen, wenn du es dir so stark wünschst.
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 11:00:19Die SB "bittet" zwar nur darum im Anschreiben, aber ich überlege mir schon, sollte das keine Rechtsgrundlage haben, mich über die SB schriftlich bei übergeordneter Stelle zu beschweren.
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 11:00:19Stand heute werde ich weder Bewerbungskopien noch Lebenslauf zum Termin mitnehmen.
Na dann pass mal auf, dass du mit deinem Querulantentum den Bogen nicht überspannst, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Das JC sitzt immer am längeren Hebel und kann dir das Leben zu Hölle machen, insbesondere mit den anstehenden Verschärfungen der "neuen" Grundsicherung. Wundere dich dann nicht, wenn in irgendeine Maßnahme gesteckt wirst.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 15:59:46
@malsumis

Sorry, aber wenn du nichts Konstruktives beitragen kannst, sei bitte still, deine Einschüchterungsversuche interessieren mich nicht.

Die SB kann froh sein, dass ich bisher auf rechtliche/disziplinarische Schritte verzichtet habe, nachdem was sie sich beim letzten Mal geleistet hat.

Gewonnen hab ich bisher schon 2 Mal vor dem Sozialgericht, da mach ich mir keine Sorgen.   :smile:

Und in aller letzter Konsequenz entscheidet immer noch ein Sozialgericht und nicht das JC, Herr Schlauberger.


LG
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: malsumis am 28. Januar 2026, 16:04:38
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 15:59:46Die SB kann froh sein, dass ich bisher auf rechtliche/disziplinarische Schritte verzichtet habe, nachdem was sie sich beim letzten Mal geleistet hat.

Gewonnen hab ich bisher schon 2 Mal vor dem Sozialgericht, da mach ich mir keine Sorgen.
oh wow die machen sich alle bestimmt die Hosen voll
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 16:10:59
@admin

Was toleriert ihr hier eigentlich für Leute in diesem Forum?
Muss man sich hier dumm anmachen lasen, obwohl man lediglich ein paar Fragen gestellt hat?

Zitat von: malsumis am 28. Januar 2026, 16:04:38
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 15:59:46Die SB kann froh sein, dass ich bisher auf rechtliche/disziplinarische Schritte verzichtet habe, nachdem was sie sich beim letzten Mal geleistet hat.

Gewonnen hab ich bisher schon 2 Mal vor dem Sozialgericht, da mach ich mir keine Sorgen.
oh wow die machen sich alle bestimmt die Hosen voll

LG Ganesha
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: turbulent am 28. Januar 2026, 16:15:39
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 16:10:59lediglich ein paar Fragen
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 15:59:46Die SB kann froh sein, dass ich bisher auf rechtliche/disziplinarische Schritte verzichtet habe
Es ist lächerlich, zu denken, dass irgendwer im JC davon irgendwie berührt sein könnte.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 16:17:23
@Yasha

"Ich selbst bekleide auch ein solches Ehrenamt seit 2014. In Berlin beim Amtsgericht. Bin aber keine SB und war auch nie eine. Das Fortwirken des Amtes als ehrenamtliche Richterin wird jedes Jahr neu ausgelost .Ob oder nicht. Und wenn, wo dann in welcher Abteilung  der Strafgerichtsbarkeit und welchem Richter als Beigeordnete."

Auch dich würde ich bitten, beim Thema zu bleiben und nicht ständig off topic zu posten.
Deine persönliche Lebensgeschichte tut hier genau NULL zur Sache und interessiert mich auch nicht.
Danke.  :grins:

LG Ganesha  :flag:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Bundspecht am 28. Januar 2026, 16:22:47
Zitat von: Yasha am 28. Januar 2026, 15:46:26Solche Aussagen bei einer SB können nach hinten losgehen.

Tja, wie will eine SB mich denn dazu zwingen ???? Ich habe kein Geld für Bewerbungen zack Fertig aus... Und nun ?

Zitat von: Yasha am 28. Januar 2026, 15:46:26Wer sowas meint, der darf die kostenlos schreiben- in eiber Maßnahme. Bewerbungscoaching, Bewerbungsmanagement etc.

Auch so eine "Maßnahme" muss eine Rechtsgrundlage haben.

Zitat von: malsumis am 28. Januar 2026, 15:46:40Na dann pass mal auf, dass du mit deinem Querulantentum den Bogen nicht überspannst, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Man muss sich aber auch nicht alles vom JC gefallen lassen ! Und JA wenn es aus dem Wald (JC) blöde rauskommt, dann kommt es eben blöde (zu not mit Gericht) zurück !


Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: malsumis am 28. Januar 2026, 16:23:25
nicht mal drei Tage registriert und schon dem Forum eigene Regeln vorschreiben und Maulkörbe verteilen
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Bundspecht am 28. Januar 2026, 16:26:14
Zitat von: malsumis am 28. Januar 2026, 16:23:25nicht mal drei Tage registriert und schon dem Forum eigene Regeln vorschreiben und Maulkörbe verteilen

Sie hat aber doch Recht !
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 16:32:29
@turbulent

Zitat von: turbulent am 28. Januar 2026, 16:15:39
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 16:10:59lediglich ein paar Fragen
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 15:59:46Die SB kann froh sein, dass ich bisher auf rechtliche/disziplinarische Schritte verzichtet habe
Es ist lächerlich, zu denken, dass irgendwer im JC davon irgendwie berührt sein könnte.

Tatsächlich?
Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht.
Mir wurde sogar schon hinterher telefoniert, mit der Frage, ob ich die Sachbeschwerde gegen den 5B denn nun WIRKLICH ernst meinen und darauf bestehen würde.
Was ich natürlich bejahte.

Gefolgt von einem Schreiben, nochmal mit der selben Frage.
Ganz kalt lässt die das nicht, glaub mir  :grins:
Und kurz danach wurde mir ein anderer Sachbearbeiter zugewiesen.
Zufälle gibt´s.  :grins:

LG
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Vollloser am 28. Januar 2026, 16:42:16
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 16:10:59Muss man sich hier dumm anmachen lasen, obwohl man lediglich ein paar Fragen gestellt hat?

Stockholmsyndrom ist hier halt mächtich am grassieren !  :weisnich:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 28. Januar 2026, 16:47:04
Ich beschrieb nur das Amt des ehrenamtlichen Richters. Aus glaubhafter erster Hand sozusagen.Also persönliche Erfahrung.

Und meine Lebensgeschichte hat damit gar nichts zu tun. Nur mit einer Erfahrung

Und das Forum wird mithin auch von persönlichen Erfahrungen flankiert, die hilfreich sein können - aber nicht sein müssen.

Such Dir was aus. Aber andere User vollkommen anlasslos anzupampen- das geht gar nicht.

Zitat von: Ganesha link=msg=1644746
Und in aller letzter Konsequenz entscheidet immer noch ein Sozialgericht und nicht das JC,
date=1769612386
Und

Ach was. tja- Wenn Du das bei allen Machtproben mit der SB als einzig erfolgreiche  Taktik weiterhin gegeben ansiehst- dann bist Du wohl ansonsten wohl einfach beratungsresistent.

Ist meine Einschätzung dazu.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 16:49:02
Zitat von: Vollloser am 28. Januar 2026, 16:42:16
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 16:10:59Muss man sich hier dumm anmachen lasen, obwohl man lediglich ein paar Fragen gestellt hat?

Stockholmsyndrom ist hier halt mächtich am grassieren !  :weisnich:

Stockholmsyndrom  :grins:  herrlich, bin immer noch am Lachen.  :lachen:
Das trifft es wohl perfekt.
Imagine, du bist in einem "Grundsicherungsforum" unterwegs und machst white knight für das arme Jobcenter. UwU
lol

LG.  :flag:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. Januar 2026, 17:30:32
Ganesha

Zitat von: Ganesha am 27. Januar 2026, 18:24:13Mal vorausgesetzt der Termin dient zur "Potenzialanalyse und Kooperationsplanerstellung", warum hat mir die SB dann trotzdem eine RFB angeheftet? Oder verstehe ich da was falsch?
Dann kann es beim Termin "Berufliche Situation" ja gar nicht um Potenzialanalyse und K-Plan gehen?
Dazu dient er sicher nicht, mir ist nicht eine gemachte Potentialanalyse bekannt und beim KOOP ist es egal da es kein Vertrag ist. Man kann vllt. mitreden aber was SB's daraus machen und dann gibt es halt als nächstes die Schlichtung.
Berufliche Situation ist einer der vier Gründe warum einen das JC einladen darf. Da reicht dann ein Satz und es geht zum nächsten "Thema" über.

Zitat von: Ganesha am 27. Januar 2026, 18:24:13Ich denke, ich werde die SB zuerst einmal auf meinen schlechten Gesundheitszustand hinweisen.
Ich habe seit etwa einem 3/4 Jahr extreme, chronische Rückenschmerzen, oft ausstrahlend bis in den Genitalbereich.
Ohne tägliche Opiatschmerzmittel kaum zu ertragen, hab auch zig Fachärzte nun hinter mir ohne wirklichen Erfolg.
Nächste/Letzte Station wird vermutlich bald ein Neurologe sein.
Unter solchen Umständen das beste was du machen kannst!
Das JC weiß nichts davon und es besteht keine sozialmedizinische Stellungsnahme vom ärztlichen Dienst?

Zitat von: Ganesha am 27. Januar 2026, 18:24:13Auf eine gesundheitliche Begutachtung beim "JC-Arzt" habe ich ja nach wie vor Anspruch, wenn sich meine gesundheitliche Situation derart verschlechtert hat, oder?
ja und wenn SB nicht darauf kommt kannst du das beantragen.:
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit (http://hartz.info/index.php?topic=9636.0)

Zitat von: Ganesha am 27. Januar 2026, 18:24:13Falls mir ein K-Plan aufs Auge gedrückt werden sollte, werde ich ihr sagen, dass ich mir das in Ruhe durchlesen und rechtlich prüfen will und werde dafür 4 Wochen Zeit erbitten. Unterschreiben werde ich vor Ort gar nichts.

Den Schrieb nach Hause mitnehmen muss ich ja wohl, wenn er mir im JC vorgelegt wird, oder?  :smile:
Oder kann ich sagen, nehme ich nicht mit, mir bitte postalisch zukommen lassen?
Du kannst das schon prüfen ob was geändert wird ist etwas anderes.
Ein KOOP ist halt anders als eine EinV deswegen muss die nicht unterschrieben werden. Lies dir wenn du die Muße dazu hast ruhig das Thema KOOP nochmal durch.
Und immer mitnehmen was du bekommst nur nicht unterschreiben das kann man nach einer Prüfung machen.

Zitat von: Bundspecht am 28. Januar 2026, 11:17:48Daher ja die Frage, ob und wann sich das geändert hat !
Zitat von: Yasha am 27. Januar 2026, 21:39:20Trotzdem ist das kein Argument für die Umgehung des Paragraphen 2 SGB 2.
Der hat aber nichts mit Kostenerstattung zu tun.
Ich glaube ihr redet aneinander vorbei  :weisnich:

Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 11:00:19Als ich damals keinen Lebenslauf dabei hatte, fiel ihr außer §2 "Mitwirkung" auch nicht mehr ein.
Ich negierte das einfach, sie guckte sauer und das war´s.
ja das kommt mir bekannt vor.....

Zitat von: Yasha am 28. Januar 2026, 15:46:26Allerdings- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen werden dagegen meistens ersetzt, sofern der AG die nicht ersetzt. Und man sich vorher das entsprechende Blanko Formular  dafür von der oder dem SB besorgt hat.
so ist das richtig. s. Anhang

MfG FN
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 28. Januar 2026, 17:44:36
quote author=Fettnäpfchen link=msg=1644765
so ist das richtig. s. Anhang.
date=1769617832]Trotzdem[/quote]

Das Urteil ist 20 Jahre alt!!

VS ,was ich aktuell verlinkte. Fakt ust zudem:

Zitat. Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Ihnen Kosten entstehen. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass Ihre Kosten erstattet werden können. Der Antrag auf Erstattung der Kosten kann Ihnen direkt ausgehändigt oder zugesandt werden.   

Quelle:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget

Ergänzend, was die Einschaltung des ÄD anbelangt.

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst

Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 17:52:30
@Fettnäpfchen

Vielen lieben Dank für deinen detaillierten Post!    :cool:

"Das JC weiß nichts davon und es besteht keine sozialmedizinische Stellungsnahme vom ärztlichen Dienst?"

Nein, meine Gesundheit hat sich einige Monate nach dem letzten Termin massiv verschlechtert.
Anfangs dachte ich, es wären nur akute Schmerzen, aber die wollen einfach nicht verschwinden und ich befürchte, dass die chronisch werden könnten bzw. schon sind, geht ja jetzt schon seit Monaten so...

Also werde ich dem SB gleich zu Gesprächsbeginn das mitteilen und auf den ÄD drängen, bevor irgendwas weiter verhandelt wird.


Vielen Dank und LG!  :flag:

PS: Gibt es hier einen speziellen Thread/Sammelthread, der sich mit dem KOOP beschäftigt?
Die Suche "KOOP"/"Kooperationsplan" ergibt irgendwie kaum Treffer...  ://

Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Sheherazade am 28. Januar 2026, 18:50:33
Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 17:52:30Nein, meine Gesundheit hat sich einige Monate nach dem letzten Termin massiv verschlechtert.

Dann hast du dich hoffentlich auch jedes Mal vom Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen. Ohne regelmäßige AU kannst du denen nämlich was vom Pferd erzählen, das glauben die dann sowieso nicht und sehen keine Veranlassung für die Einschaltung des ÄD.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 28. Januar 2026, 19:00:32
Ich glaube ihr redet aneinander vorbei  :weisnich:, Zitat von @Fettnäppchen.

Zitat von: Ganesha am Heute um 11:00:19
Als ich damals keinen Lebenslauf dabei hatte, fiel ihr außer §2 "Mitwirkung" auch nicht mehr ein.
Ich negierte das einfach, sie guckte sauer und das war´s.
ja das kommt mir bekannt vor- Zitat von @Fettnäppchen.

Ach was- ich wies beim Paragraphen 2  SGB 2 nur auf die ergänzenden Bewerbungen hin, was SB ebenso noch tun könnte.

Und das gilt abhängig von etwaigen Kosten, wobei die meisten JC für Mail Bewerbungen und deren Nachweis ohnehin nichts zahlen,weil die nichts kosten.

Es gibt keine mir bekannte Argumentation gegen Bewerbungen, die das Jobcenter akzeptieren muss und auch nicht darf.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 19:12:29
@Sheherazade
Wie, "jedes" Mal?

Hab einige Krankschreibungen, aber natürlich nicht ununterbrochen über Monate hinweg.
Ich kann Verschreibungen zur Krankengymnastik durch den Orthopäden belegen, ebenso Besuche bei anderen Fachärzten.
Sollte die SB nicht darauf eingehen, werden ich das schriftlich beantragen und dem ÄD diese Diagnosen zugänglich machen.

Wäre mir auch neu, dass eine gewisse Mindestanzahl an AUs notwendig ist, um den ÄD einzuschalten.
Hast du da evtl. eine Rechtsgrundlage/Quelle?

@Yasha

"Es gibt keine mir bekannte Argumentation gegen Bewerbungen, die das Jobcenter akzeptieren muss und auch nicht darf.
"

Darum ging es von Anfang an nicht, @Yasha, zentraler Punkt war, wie SGB 2 konform die Forderung nach Vorlage von Bewerbungskopien über die vergangenen 15 Monate ist, ohne dass eine vorherige Vereinbarung dbzgl. getroffen wurde.

Keiner behauptet, dass das JC keine Bewerbungen per se fordern dürfte.
Kommt halt auf die Umstände an.

Und nicht böse gemeint, aber das Verlinken dieser reinen arbeitsagentur.de links kannst du dir sparen, da es mich kein Stück weiter bringt.

"Quelle:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget

Ergänzend, was die Einschaltung des ÄD anbelangt.

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst
"

LG   :flag:


Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 28. Januar 2026, 20:18:41
Nee, natürlich bringen die nicht weiter, wenn Du die Ignorierst. Oder ggf.nicht verstehst.

Was Du mithin übersiehst- ohne die Zusage der SB , dass jene die Einschaltung des ÄD befürwortet, da besitzt Du keinerlei Rechte, was die Verbreitung von Diagnosen anbelangt.

Zitat von @Ganesha

Keiner behauptet, dass das JC keine Bewerbungen per se fordern dürfte.
Kommt halt auf die Umstände an.

Zitatende.

Eben . Und wenn SB Deine Orientierung , Motivation und Einhaltung Deiner Bemühungen um eine Arbeitsaufnahme kontrollieren will, dann kann sie das.

Es geht um den Nachweis dessen. Nicht die Form.

Es muss auch keine Vereinbarung dazu vorher geben. Bürgergeld ist kein leistungsloses Grundeinkommen.

Und selbstverständlich hat Dich  da die SB auf dem "Kieker" wie man in Berlin sagt, wenn da die Passage mit der Wegeunfähigkeit mithin in einem Schreiben  drin ist.

Schon allein das in Kombination mit den Nachweisen will die generelle Motivation und Bereitschaft  zur Arbeitsaufnahme vorab  überprüfen.

Je nach Ergebnis folgen dann ggf. andere Schritte.

Was Dich hier garantiert nicht weiter bringt- das ist die Erwartung  und Filterung auf nur von Dir als genehm bewerteten Posts.

Denn  dann willst eben keine Beratung sondern suchst Bestätigung für Deine grundsätzlich vorgefasste Haltung und Einstellung., die hier aber niemand bedienen muss.







Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 20:56:17
"Nee, natürlich bringen die nicht weiter, wenn Du die Ignorierst. Oder ggf.nicht verstehst."

Die Jobcenter behaupten viel,  wenn der Tag lang ist und legen das SGB2 permanent falsch aus.


"Was Du mithin übersiehst- ohne die Zusage der SB besitzt keinerlei Rechte, was die Verbreitung von Diagnosen anbelangt."

Verstehe nur Bahnhof, bitte nochmal in vernünftigem Deutsch.

"Eben . Und wenn SB Deine Orientierung , Motivation und Einhaltung Deiner Bemühungen um eine Arbeitsaufnahme kontrollieren will, dann kann sie das."

Wo hab ich behauptet, die SB könne das nicht versuchen?

"Es geht um den Nachweis dessen. Nicht die Form."

Falsch, es wird explizit die Form erwähnt, nämlich als "AUSGEDRUCKTE Bewerbungsunterlagen", rückwirkend.

"Und selbstverständlich hat Dich  da die SB auf dem "Kieker" wie man in Berlin sagt, wenn da die Passage mit der Wegeunfähigkeit mithin in einem Schreiben  drin ist."

Die Forderung nach einer Wegeunfähigkeit ist ja nun wirklich nichts Besonderes.
Und ob mich die Dame auf dem Kieker hat, tangiert mich nicht.


"Was Dich hier garantiert nicht weiter bringt- das ist die Erwartung  und Filtrierung von Dir als genehm bewerteten Posts."

Reine Unterstellung deinerseits.
Was mich garantiert nicht weiter bringt, ist wenn ich einen Thread über Thema X auf mache, mir aber Leute den Thread zerschreddern mit Thema Y ("Ich bin übrigens Schöffin am Amtsgericht...")

"Denn  dann willst eben keine Beratung sondern suchst Bestätigung für Deine grundsätzlich vorgefasste Haltung und Einstellung., die hier aber niemand bedienen muss."

Was bildest du dir überhaupt ein? Dann hör doch einfach auf in meinem Thread zu posten. Zwingt dich ja keiner, oder?

DANKE

LG  :flag:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 28. Januar 2026, 21:08:01
"Die Jobcenter behaupten viel,  wenn der Tag lang ist und legen das SGB2 permanent falsch aus"

Hä- der Satz stammt nicht von mir.

Zitat von Ganesha:

Verstehe nur Bahnhof, bitte nochmal in vernünftigem Deutsch.
Zitatende.

Tja steht auch in meiner Verlinkung:.

Zitat. Beauftragung und Ablauf
Sie können sich nicht direkt an die Ärztinnen und Ärzte wenden. Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft übernimmt dies. Auch Jobcenter können den Ärztlichen Dienst beauftragen.

Quelle/ nochmals.
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst

Niemand muss einen Drucker besitzen . Aber es sollten Nachweise vorhanden sein. Nachweisbar,was Bewerbungen betrifft.

Ich kann posten, wie alle anderen. Den Inhalt passe ich dem Verhalten Deinerseits an., wie alle anderen auch. Und schon vorherige Kritiken anderer  sind und waren berechtigt.

Wenn dich das Verhalten der SB - nicht tangiert- was dann?

Du bist da allein gegenüber dem JC  verantwortlich und bleibst es auch .


Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 21:14:29
Zitat von: Yasha am 28. Januar 2026, 21:08:01"Die Jobcenter behaupten viel,  wenn der Tag lang ist und legen das SGB2 permanent falsch aus"

Hä- der Satz stammt nicht von mir.

Nein, der stammt von mir, weil das meine Erfahrung ist und auch die Realität widerspiegelt.
Ist ja auch nicht als dein Zitat in "" gekennzeichnet, oder?

PS:

"Niemand muss einen Drucker besitzen . Aber es sollten Nachweise vorhanden sein. Nachweisbar. , was Bewerbungen betrifft."

Nun, das ist genau das, was mich an deinen Posts so stört: Keine konkreten Paragraphen oder Sozialgerichtsurteile als Beleg.
Maximal kommt der Verweis auf den Gummiparagraph 2 "Mitwirkung".

Und was ist überhaupt mit "SOLLTEN Nachweise" gemeint? Sollten oder müssen?
Weil "sollten" interessiert mich überhaupt nicht.

Was soll ich mit derart schwammigen Formulierungen anfangen können?

"Ich kann posten, wie alle anderen. Den Inhalt passe ich dem Verhalten Deinerseits an., wie alle anderen auch. Und schon vorherige Kritiken anderer  sind und waren berechtigt."

Merkst du eigentlich nicht, was du hier für einen anmaßenden Stuss zusammenschreibst?
Unfassbar.


LG :flag:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 28. Januar 2026, 21:54:19
Du hast eine anscheinend andere Grundhaltung. Mir geht es und ging es immer vorrangig um die präventive Vermeidung des Tatvorwurfs:

Zitat. Als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 gilt auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.

https://lxgesetze.de/sgb-ii/34

Und  vorab anderen Einschätzungen der SB , was vermutete  angebliche Vermttlungshemmnisse anbelangt, um nicht überhaupt  oder gar andauernd in irgendwelchen Maßnahmen zu landen.

Das ist mir bisher bestens  gelungen.

Und das sehe ich bei Dir nicht. Was Auslegungen von Gesetzen betrifft, die Wertung dessen ist Sache von Anwälten. Und reicht allein meist nicht. Es geht letztlich um den Gesamteindruck, was Du meiner Meinung nach unterschätzt.

Ich wünsche Dir dabei viel Glück. Du wirst es brauchen.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 28. Januar 2026, 22:08:05
Ja genau... der Klage seh ich höchst entspannt entgegen.   :grins:

"... Mir geht es und ging es immer vorangig um die präventive Vermeidung des Tatvorwurfs

https://lxgesetze.de/sgb-ii/34
"


Meines Erachtens geht es dir hier hauptsächlich darum, die Leute zu trollen.

Meine Einschätzung.


"Ich wünsche Dir dabei viel Glück. Du wirst es brauchen"

Alles klar, yasha, vielen Dank für deine konstruktiven Beiträge!    :mail:

Jetzt wissen wir dank dir immerhin, dass man zur "Mitwirkung" verpflichtet ist, wie das konkret aussieht leider nicht, aber so im Allgemeinen halt.
Und dass du Schöffin bist und Angst vor Paragraph § 34 hast.

Es war mir ein Volksfest. 

ps:

"Und Du hast das Thema ehrenamtliche Richterin zuerst erwähnt, was Deine SB betrifft. Auch unwichtig, was das Thema betrifft"

Wieder gelogen.
Von "ehrenamtlich" war überhaupt nicht die Rede. Das hast du lediglich sofort auf dich bezogen, wie so vieles hier. Musst auch in fremden Threads immer im Mittelpunkt stehen, was, yasha?

Eigentlich ging es darum, wieso ein SB gegenüber einem Kunden überhaupt sofort erwähnt, dass er irgendwo Richter ist.
M.E. soll das zusätzlich einschüchternd wirken. Was sonst?

Und was in meinem Thread wichtig ist oder nicht, entscheidest ja nun nicht du, oder?
Kannst ja deinen eigenen Thread eröffnen über $34 und dass du auch Schöffin bist, und wie viel toller deine "Grundhaltung" so ist.


LG  :flag:

Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 28. Januar 2026, 22:18:24
Mit meinem positiven Beispiel und einer anderen erfolgreichen Grundhaltung...

Glaubst Du doch selber nicht. Wer wurde denn hier bislang zu Recht vorher auch von anderen Usern  kritisiert?

Anmerkung. Welche Defizite ggf. Deine bisherige Mitwirkung im Detail in Deinem Jobcenter  aufweist, das kann hier niemand beantworten , Denn dazu müsste man Deinen Einzelfall im bisherigen Verlauf  in Gänze kennen. Aus der Sicht des Jobcenters.

Und Du hast das Thema ehrenamtliche Richterin zuerst erwähnt, was Deine SB betrifft. Auch unwichtig, was das Thema betrifft

Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 29. Januar 2026, 00:03:02
Nachtrag.

ZitatNatürlich müssen Sie auch als Empfänger des Arbeitslosengeld II dafür Sorge tragen, dass Ihre Hilfsbedürftigkeit möglichst schnell beendet wird. Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und vor allem.
Zitat. aktiv eine neue Stelle suchen.

Quelle:
https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/mitwirkungspflicht-welche-pflichten-bei-arbeitslosigkeit
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 29. Januar 2026, 00:51:10
Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 00:03:02Nachtrag.

ZitatNatürlich müssen Sie auch als Empfänger des Arbeitslosengeld II dafür Sorge tragen, dass Ihre Hilfsbedürftigkeit möglichst schnell beendet wird. Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und vor allem.
Zitat. aktiv eine neue Stelle suchen.

Quelle:
https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/mitwirkungspflicht-welche-pflichten-bei-arbeitslosigkeit


Nachtrag? Was für Nachtrag? NACHTRAG?!?!   :wand:

Was soll das alles? Ich versteh´s nicht mehr.
Deine Beiträge sind exakt 0 hilfreich....

Du bist unfähig, auch nur ansatzweise etwas Produktives zu posten.

"Natürlich müssen Sie auch als Empfänger des Arbeitslosengeld II dafür Sorge tragen, dass Ihre Hilfsbedürftigkeit möglichst schnell beendet wird. Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und vor allem."

Glaubst du ernsthaft, das wäre mir nicht bekannt?   :weisnich:

Worum geht´s die hier eigentlich?
Immer das Letzte Wort zu haben? Ist doch kindisch sowas.

Bitte aufhören, ich kann nicht mehr.... ernsthaft.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Vollloser am 29. Januar 2026, 08:22:25
@Ganesha

ICH finde ja die Wirkpflichten von Deinem Jobcenter sind höchst bedenklich nicht erfüllt !
Verwechselt Deine Akte mit der eines anderen "Kunden" - Lebenslauf wird immer wieder gelöscht (sowas hab ich ja noch nie jehört/erlebt !) - Rembrandt !?!?
Ich würde sagen, Dein Jobcenter (oder zumindest Deine (immer noch dieselbe !) "Fachkraft" !?) hat ein Problem mit dem Datenschutz !
Und nach einem Jahr taucht Deine (selbige) Fachkraft da auf einmal Kai aus der Kiste mäßig wieder auf - mit vergangenen Forderungen !?
Hoffen die, dass deren unfachlichen Bemühungen mit Dir damals nach einem Jahr verjährt sind, oder so ??
Vielleicht solltest Du da mal so eine sogenannte DSGVO-Anfrage machen: https://youtu.be/du3O4YrFhb8 (https://youtu.be/du3O4YrFhb8)  :yes:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ottokar am 29. Januar 2026, 10:45:35
Es gibt keine Möglichkeit, die Nichtvorlage von Lebenslauf und - ohne VA zu Mitwirkungshandlungen - Bewerbungen zu sanktionieren, die Nichterfüllung dieser "Bitte" kann somit vom JC nicht bestraft werden.
Die Forderung nach einer ärztlichen Bescheinigung, dass eine Meldung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ist lt. Rechtsprechung des BSG in dieser Form zulässig.
Auch die Forderung, dass im Fall einer solchen ärztlich bescheinigten Nichtmeldung die Meldung am ersten Tag nach dem Wegfall der Hinderungsgründ beim JC zu erfolgen hat, ist gesetzlich zulässig (vgl. § 309 Abs. 3 SGB III).

Den Lebenslauf benötigt das JC nur einmal und zwar um im Zuge der Potentialanalyse das Bewerberprofil zu erstellen.
Wie Bewerbungen nachzuweisen sind, durch Kopien der Bewerbungsschreiben oder eine Liste, muss zwingend in einem KooP festgelegt werden, ebenso deren Mindestanzahl.
Bei Verstößen gegen den KooP müssen zunächst die dort geregelten Mitwirkungspflichten per Verwaltungsakt eingefordert werden. Erst wenn danach Verstöße gg die mit VA geforderten Mitwirkungspflichten erfolgen, kann sanktioniert werden.
Was Bewerbungen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen betrifft, muss zumindest die Möglichkeit der Kostenerstattung im KooP vereinbart bzw. im VA zugesichert worden sein.

Zitat von: Yasha am 27. Januar 2026, 21:39:20Kostenerstattung ist zudem imme eine Frage des Ermessens des Jobcenters bzw. Der SB.. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Das ist ein Irrtum.
Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sind nicht im Regelsatz enthalten. Die Pflicht des JC zur Erstattung dieser Kosten, ja sogar die Vorauszahlung für Vorstellungsgespräche wenn der Bewerber diese Kosten finanziel nicht vorverauslagen kann, ist längst höchstrichterlich geklärt.

Zur Klarstellung:
Schöffen werden für jeweils 5 Jahre gewählt. Zwar kann man sich nach 5 Jahren erneut zur Wahl stellen, es ist aber höchst unwarscheinlich, dass man zwei Wahlperioden nacheinander Schöffe wird.
In drei Wahlperioden nacheinander sowohl auf die Vorschlagsliste zu kommen, als auch zum Hauptschöffen berufen zu werden, ist ohne Vitamin B faktisch unmöglich, weil sowas gg § 36 GVG zuwider läuft.
Nicht das "Fortwirken des Amtes als ehrenamtliche Richterin wird jedes Jahr neu ausgelost", denn Schöffen werden ja für 5 Jahre gewählt, sondern welchen Verfahren die Hauptschöffen zugeordnet werden. Die Hauptschöffen haben auch keine Wahl, "Ob oder nicht", sie müssen.
Nur wenn ein Hauptschöffe z.B. wegen Krankheit rechtskräftig entschuldigt ist, rückt der erste Ersatzschöffe nach und nimmt dessen Platz ein, und kann der erste Ersatzschöffe nicht, dann der zweite usw.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 29. Januar 2026, 10:53:52
Hallo Vollloser    :smile:

Zitat von: Vollloser am 29. Januar 2026, 08:22:25@Ganesha

ICH finde ja die Wirkpflichten von Deinem Jobcenter sind höchst bedenklich nicht erfüllt !
Verwechselt Deine Akte mit der eines anderen "Kunden" - Lebenslauf wird immer wieder gelöscht (sowas hab ich ja noch nie jehört/erlebt !) - Rembrandt !?!?
Ich würde sagen, Dein Jobcenter (oder zumindest Deine (immer noch dieselbe !) "Fachkraft" !?) hat ein Problem mit dem Datenschutz !
Und nach einem Jahr taucht Deine (selbige) Fachkraft da auf einmal Kai aus der Kiste mäßig wieder auf - mit vergangenen Forderungen !?
Hoffen die, dass deren unfachlichen Bemühungen mit Dir damals nach einem Jahr verjährt sind, oder so ??
Vielleicht solltest Du da mal so eine sogenannte DSGVO-Anfrage machen: https://youtu.be/du3O4YrFhb8 (https://youtu.be/du3O4YrFhb8)  :yes:


"Hoffen die, dass deren unfachlichen Bemühungen mit Dir damals nach einem Jahr verjährt sind, oder so ??"

Das habe ich mir auch gedacht.
Frau "Richterin" denkt vermutlich wirklich so, will auf Nummer sicher gehen, und wartet sicherheitshalber über ein Jahr(!), um Fehlverhalten juristisch verjähren zu lassen.
Wie gesagt, die Nerven lagen blank und ich wurde regelrecht angeschrien, bevor die "security" kam und mich nach draußen begleitete. Die SB und ihre Chefin waren sich ihres Fehlverhaltens schon bewusst, m.M.n..

Deswegen schaue ich dem Termin auch rel. entspannt entgegen, falls die Datenschutzverletzung verjährt sein sollte, bleiben mir denke ich immer noch Sach/Dienstbeschwerde.

Ich fühle mich auch überhaupt nicht "gefördert".
Was soll das für eine Förderung sein?
Der letzte Termin wurde abgebrochen, ohne mein Verschulden und dann höre ich 15(!) Monate NICHTS.

Je nachdem. wie sich die SB nun verhält, werde ich u.U. auf einen neuen SB drängen. Begründungen habe ich ja genügend.

"Vielleicht solltest Du da mal so eine sogenannte DSGVO-Anfrage machen: https://youtu.be/du3O4YrFhb8  :yes:"

Danke. Da werde ich gleich mal reinschauen.

LG  :flag:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 29. Januar 2026, 11:24:21
Zitat von: Ganesha am 29. Januar 2026, 10:53:52Je nachdem. wie sich die SB nun verhält, werde ich u.U. auf einen neuen SB drängen. Begründungen habe ich ja genügend.


Info:

https://anwey.de/kein-anspruch-auf-wechsel-des-sachbearbeiters-beim-jobcenter/

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001358450

@Ottokar. Ich wurde jetzt das dritte Mal gewählt- bis 2028. Bin im Amt seit 20214. Das ist nicht unwahrscheinlich . Das ist Fakt. Und in Berlin auch nicht ungewöhnlich.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 29. Januar 2026, 11:49:30
Hallo Ottokar  :flag:

Danke für deine genauen Ausführungen.  :mail:

Ok, alles klar, dann ist die Forderung nach mehr als einem normalen Attest bei der ersten Einladung also rechtens.
Ich hatte mir nur eingebildet, mal gelesen zu haben, dass das schrittweise erfolgen muss. Lag ich wohl falsch.

Ich danke dir und allen für die Ausführungen zum "KOOP". Mein etwas eingerosteter Wissensstand kennt sich nur mit der ehemaligen "EGV" halbwegs aus.
Auch damals galt ja schon:  ohne EGV keine Vorlage vergangener Bewerbungsbemühungen, es hat sich also primär nichts geändert.
Und beim Lebenslauf wohl ebenso.

@Yasha

"Info:

https://anwey.de/kein-anspruch-auf-wechsel-des-sachbearbeiters-beim-jobcenter/
"

Und? Weiter?
Dass kein rechtlicher Anspruch darauf besteht, heißt ja nicht, dass es nicht trotzdem stattfinden könnte, oder?

Und nettes neues Profilbild, yasha. Gefällt mir.    :grins:


@Ottokar Danke und LG  :flag:


Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 29. Januar 2026, 12:43:49
Weiter? Bitteschön:
https://www.buergergeld.org/news/jobcenter-befangen-schadenersatz-wechsel/

Die Hoffnung stirbt zuletzt..🤨.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 29. Januar 2026, 13:03:22
Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 12:43:49Weiter? Bitteschön:
https://www.buergergeld.org/news/jobcenter-befangen-schadenersatz-wechsel/


"Befangenheitsverdacht muss daher zuerst nach einer Anzeige bei der Jobcenter Leitung intern geprüft werden – führt die Prüfung zu Zweifeln, kann der Mitarbeiter vom konkreten Fall abgezogen werden."

wer lesen kann, ist klar im Vorteil, yasher.    :bye:

"Die Hoffnung stirbt zuletzt.."

Du hast doch nicht ansatzweise Ahnung von was du hier schreibst.

Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Januar 2026, 13:07:41
Zitat von: Yasha am 28. Januar 2026, 17:44:36Das Urteil ist 20 Jahre alt!!
und immer noch gültig, oder hast du ein aktuelleres BSG Urteil dass das aufhebt. Da lasse ich mich gerne überzeugen will ich doch nicht falsche Tips abgeben.

Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 17:52:30Gibt es hier einen speziellen Thread/Sammelthread, der sich mit dem KOOP beschäftigt?
Die Suche "KOOP"/"Kooperationsplan" ergibt irgendwie kaum Treffer...  ://
nicht speziell wie du es meinst.
Ich kann dir das von der AfA und noch etwas von Ottokar verlinken und
falls es dich interessiert was und wie genau eine Potentialanalyse gemacht werden sollte.

MfG FN
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 29. Januar 2026, 13:23:57
@Fettnäppchen.Die Rechtsgrundlagen haben sich in 20 Jahren geändert. Und aktuell gibt es kein BSG Urteil,was das berücksichtigt.Zumal die Inhalte des Kooperationsplans kein Recht oder Anspruch für den Kunden begründen. Anders als in der EGV.

Es gibt zudem heute seit ca. 2019 die Möglichkeit einer erweiterten Potentialanalyse,auch Tiefenprofiling genannt,über einen Träger. Solch eine Maßnahme kann 2 Tage bis zu 2 Wochen dauern. Da gibt es unterschiedliche Konzepte.

Ob die alternativ eine SB nutzt-'das entscheidet jede selbst.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Januar 2026, 13:34:29
Yasha

Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 13:23:57@Fettnäppchen.Die Rechtsgrundlagen haben sich in 20 Jahren geändert. Und aktuell gibt es kein BSG Urteil , was das berücksichtigt.Zumal die Inhalte des Kooperationsplans kein Recht oder Anspruch für den Kunden begründen. Anders als in der EGV.
Also kein Urteil das meine Ansage widerlegt
und zu dem fett markierten zitiere ich der Einfachheit halber
Zitat von: Ottokar am 29. Januar 2026, 10:45:35Wie Bewerbungen nachzuweisen sind, durch Kopien der Bewerbungsschreiben oder eine Liste, muss zwingend in einem KooP festgelegt werden, ebenso deren Mindestanzahl.
Bei Verstößen gegen den KooP müssen zunächst die dort geregelten Mitwirkungspflichten per Verwaltungsakt eingefordert werden. Erst wenn danach Verstöße gg die mit VA geforderten Mitwirkungspflichten erfolgen, kann sanktioniert werden.
Was Bewerbungen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen betrifft, muss zumindest die Möglichkeit der Kostenerstattung im KooP vereinbart bzw. im VA zugesichert worden sein.

Zitat von: Yasha
 - Heute um 13:23:57
Kostenerstattung ist zudem imme eine Frage des Ermessens des Jobcenters bzw. Der SB.. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Das ist ein Irrtum.
Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sind nicht im Regelsatz enthalten. Die Pflicht des JC zur Erstattung dieser Kosten, ja sogar die Vorauszahlung für Vorstellungsgespräche wenn der Bewerber diese Kosten finanziel nicht vorverauslagen kann, ist längst höchstrichterlich geklärt.

MfG FN
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: malsumis am 29. Januar 2026, 14:01:50
Zitat von: Ganesha am 29. Januar 2026, 10:53:52Ich fühle mich auch überhaupt nicht "gefördert".
Was soll das für eine Förderung sein?
Der letzte Termin wurde abgebrochen, ohne mein Verschulden und dann höre ich 15(!) Monate NICHTS.
Willst du etwa jeden Monat oder jede Woche vorgeladen werden? Kein Problem, sag ihnen einfach Bescheid, die werden das bestimmt organisieren können. Natürlich mit RFB, sämtlichen Rechtsgrundlagen und der obligatorischen Drohung mit Leistungsminderung, so wie du es gerne hättest.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 29. Januar 2026, 14:08:54
Zitat von: malsumis am 29. Januar 2026, 14:01:50
Zitat von: Ganesha am 29. Januar 2026, 10:53:52Ich fühle mich auch überhaupt nicht "gefördert".
Was soll das für eine Förderung sein?
Der letzte Termin wurde abgebrochen, ohne mein Verschulden und dann höre ich 15(!) Monate NICHTS.
Willst du etwa jeden Monat oder jede Woche vorgeladen werden? Kein Problem, sag ihnen einfach Bescheid, die werden das bestimmt organisieren können. Natürlich mit RFB, sämtlichen Rechtsgrundlagen und der obligatorischen Drohung mit Leistungsminderung, so wie du es gerne hättest.

Was sollen diese Unterstellungen, malsumis?
Du hast offenbar nicht verstanden, was ich da geschrieben habe.

Und nachdem ich jetzt über ein Jahr lang nicht eingeladen wurde, und davor wiederum über ein Jahr nicht, denke ich kaum, dass das jetzt auf einmal viel häufiger stattfnden sollte. Wie kommst du auf sowas?

Was "hätte" ich gerne? "Leistungsminderung"? lol, geht´s noch?
Auch an dich die Bitte, meinen Thread nicht mit diesem Einschüchterungsmist vollzuspammen. Danke.

LG
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: malsumis am 29. Januar 2026, 14:27:50
Die Einschüchterung erledigt das JC selbst, bewaffnet mit §§ 15 Abs. 5 und 6 sowie §§ 31 ff. SGB II. Schön mit Rechtsgrundlagen, ganz nach deinem Geschmack.
Darfst dann gern wieder zum SG sprinten, aber deine bisher so stolze Siegesserie dürfte dort ein paar deutliche Kratzer abbekommen.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 29. Januar 2026, 14:39:34
Zitat von: malsumis am 29. Januar 2026, 14:27:50Die Einschüchterung erledigt das JC selbst, bewaffnet mit §§ 15 Abs. 5 und 6 sowie §§ 31 ff. SGB II. Schön mit Rechtsgrundlagen, ganz nach deinem Geschmack.
Darfst dann gern wieder zum SG sprinten, aber deine bisher so stolze Siegesserie dürfte dort ein paar deutliche Kratzer abbekommen.

:grins:  :grins:  :grins:

Kannst du mir sagen, wo man diese Glaskugeln kaufen kann, die du da benutzt?
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: ReGa741 am 29. Januar 2026, 14:41:39
Zitat von: Ottokar am 29. Januar 2026, 10:45:35Das ist ein Irrtum.
Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sind nicht im Regelsatz enthalten. Die Pflicht des JC zur Erstattung dieser Kosten, ja sogar die Vorauszahlung für Vorstellungsgespräche wenn der Bewerber diese Kosten finanziel nicht vorverauslagen kann, ist längst höchstrichterlich geklärt.

Wenn man mit dem SB diese Dinge bespricht (Bewerbungskosten, Vorstellungsgesprächskosten, Umzugskosten), etc. sollte man dann darauf bestehen, dass diese Dinge und mündlichen Zusagen im KOOP festgehalten werden? Wenn mir der SB sagt, dass das alles übernommen wird, wie kann ich ihn bzw. seine Aussage dann festnageln? Mit einer schriftlichen Anfrage über das gleiche oder eben mit der Bitte, genau das alles in den KOOP zu schreiben?
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 29. Januar 2026, 15:00:25
Probe auf Exempel machen. Jede Bewerbung einzeln zur Erstattung einreichen. Und dazu auf rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen.erst damit kannst Du jenen (theoretisch) festnageln.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Vollloser am 29. Januar 2026, 17:43:08
@malsumis, Yasha, Ganesha


Das finde ich aber sehr interessant, dass Jobcenter-Fachkräfte sogar ihre freie Rest-Lebenszeit auch noch als Richter am Sozialgericht gestalten !!
Die spielen sich tatsächlich armen bedürftigen Menschen gegenüber als Richter auf !?  :schock:
Wer hätte DAS gedacht ?
Das sieht ja schon richtich nach "Beruf aus Leidenschaft" aus - in gewisser weise (mal "was mit Menschen machen", und so) !
Und als selbst bedürftige Person Richter spielen, ist ja schon Stockholmsyndrom XL !  :mocking:  :sad:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 29. Januar 2026, 18:06:11
@Volloser. Nix mit spielen. Jene sind Richter/ Schöffen gemäß Vereidigung. Jedes Jahr neu. und jene sind nur Spruchkörper. Entscheiden mit Stimmenanteil.

Also -lieber mal vorab informieren, anstatt unsachlichen Schwachsinn zu posten.
https://ra-kohn.de/das-schoeffenamt/

Falls es Dir zudem noch nicht aufgefallen sein sollte. Das Thema hier ist ein anderes.  Das angefügte englische Musikvideo von 1987 macht da  mithin welchen Sinn?
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Vollloser am 29. Januar 2026, 18:37:49
Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 18:06:11Entscheiden mit Stimmenanteil.
Respekt.  :ok:

Und äh - "Spruchkörper" !?  :scratch:

Naja und den New-Order-Film betrachte dann meinetwegen einfach mal als "sozialen Dadaismus", oder sowas.  :yes:
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ganesha am 29. Januar 2026, 19:44:42
@ Yasha

"Also -lieber mal vorab informieren, anstatt unsachlichen Schwachsinn zu posten.
https://ra-kohn.de/das-schoeffenamt/
"

Ich fordere dich erneut auf, auf Beleidigungen und spam zu verzichten, sowas möchte ich hier in meinem Thread von Leuten, die die ganze Zeit eh nichts Konstruktives zur Diskussion beitragen, nicht lesen.
Ich hoffe, das ist jetzt endlich angekommen.
Danke.

LG
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 29. Januar 2026, 20:38:40
Ich bin unabhängig und neutral. Schon immer und weiterhin.

Alles andere ist nur weitere anlasslose  Schmähkritik Deinerseits.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Januar 2026, 13:28:45
 :offtopic:

ReGa741
Zitat von: ReGa741 am 29. Januar 2026, 14:41:39Wenn mir der SB sagt, dass das alles übernommen wird, wie kann ich ihn bzw. seine Aussage dann festnageln? Mit einer schriftlichen Anfrage über das gleiche oder eben mit der Bitte, genau das alles in den KOOP zu schreiben?
Mit der Forderung!
Bitte bitte beim JC kannst du so schnell vergessen wie SB ihre mdl. Aussagen vergessen wenn es um Kostenerstattung geht.

Zitat von: ReGa741 am 29. Januar 2026, 14:41:39Bewerbungskosten, Vorstellungsgesprächskosten, Umzugskosten
und Fahrtkosten.
Umzugskosten haben da nichts zu suchen das muss extra beantragt werden.
:offtopic: (Ende)

MfG FN
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ottokar am 30. Januar 2026, 14:09:24
Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 11:24:21Das ist nicht unwahrscheinlich . Das ist Fakt. Und in Berlin auch nicht ungewöhnlich.
Das kenne ich anders und das wurde mir von mehreren Richtern am LG auch so erklärt wie ich es beschrieb und dient dazu, die Unparteilichkeit der Schöffen sicherzustellen.
Und gerade für Berlin kann ich mir nicht vorstellen, dass es einen Mangel an geeigneten Bewerbern fürs Schöffenamt gibt.

Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 18:06:11Jene sind Richter/ Schöffen gemäß Vereidigung. Jedes Jahr neu. und jene sind nur Spruchkörper. Entscheiden mit Stimmenanteil.
Schöffen werden nur einmal zu Beginn der 5jährigen Amtszeit vereidigt, nicht jedes Jahr neu.
Der Spruchkörper besteht am Strafgericht des AG je nach zu erwartender Strafe nur aus einem Berufsrichter (§ 25 GVG), oder aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen (§ 28 GVG). In Ausnahmefällen auch aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen.
Der Spruchkörper entscheidet in der Schuldfrage und über die Rechtsfolgen der Tat mit zwei Drittel Mehrheit, ansonsten mit absoluter Mehrheit.
Diese Grundlagen solltest du als Schöffe nach 2 Amtszeiten mittlerweile kennen.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28
Selbst verständlich kenne ich meine Pflichten. Und ich wurde dieses Jahr einer neuen Kammer zugelost, was jedes Jahr innerhalb der fünf Jahre so ist und immer war. Und zu Dienstantritt wurde und werde ich dort neu vereidigt. Sollte mich wundern, wenn das diesmal nicht so wäre.Werde mir die Vereidigung dann bestätigen lassen.
Das dürfte im März passieren, Februar wurde per Mail abgesagt.

Abladung als Schöffe

212@ag-tg.berlin.de
An

19. Jan.

19. Jan. um 10:06
Sehr geehrte Frau ******

am 18.02.2026 findet hier keine Sitzung statt. Sie brauchen also nicht erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

Zo*****

Justizbeschäftigte

Serviceteam 21

Wenn Du Fragen hast- wende Dich doch bitte an die zugeloste Kammer. Die Mail hat Du ja nun.

Warten wir es ab, was dann im März bei Dienstantritt in dieser neuen Kammer  passiert.

Was Dir gesagt wurde, das kann nicht bestätigen ich wurde das dritte Mal gewählt- bis 2028. Dass das so sein kann - auch das kannst Du Dir dort - bei Bedarf -bestätigen lassen..

Du kennst das anders. Ich erlebe das anders- seit 2014. Fertig.


Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Sensoriker am 30. Januar 2026, 20:04:02
@Ganesha
Mal aus Neugier. Hast du in den letzten 15 Monaten auch nur 1 Bewerbung geschrieben oder warum machst du dir solche Sorgen, dass du evtl. welche nachweisen müsstest?
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Ottokar am 31. Januar 2026, 08:58:02
Zitat von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28Selbst verständlich kenne ich meine Pflichten.
Bei meinen Ausführungen ging es, leicht erkennbar, nicht um die Pflichten eines Schöffen, sondern um Grundlagenwissen zur Arbeitsweise eines Schöffengerichts. Das der Berufsrichter und die beigeordneten Schöffen rechtlich gleichgestellt sind und zusammen den sog. Spruchkörper bilden, darüber wird man normalerweise vom Vorsitzenden Richter einer Kammer zu Beginn des ersten Verfahrens belehrt. Nach zwei Amtsperioden und 10 solchen Belehrungen sollte man das dann eigentlich wissen.

Zitat von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28Und ich wurde dieses Jahr einer neuen Kammer zugelost, was jedes Jahr innerhalb der fünf Jahre so ist und immer war.
Du wirst keiner Kammer zugelost, sondern es erfolgt eine Auslosung der Schöffen zu den anhängigen Verfahren einer Kammer.
Um die Neutralität der Schöffen sicherzustellen, wechselt diese mindestens jährlich.

Zitat von: Yasha am 30. Januar 2026, 16:49:28Und zu Dienstantritt wurde und werde ich dort neu vereidigt.
Wie schon geschrieben erfolgt die Vereidigung nur einmal vor dem ersten Verfahren der Amtsperiode und gilt für die gesamte Amtszeit.
Das kannst du auch im offiziellen MERKBLATT FÜR SCHÖFFEN (https://justiz.de/service/formular/dateien/vordruck124.pdf) nachlesen.
Möglicherweise verwechselst du die Vereidigung mit der individuellen Pflichtenbelehrung, die der Vorsitzende Richter zu Verfahrensbeginn macht, denn ich glaube nicht, dass das AG Berlin hier verfahrenswidrig unnötige Vereidigungen während der laufenden Amtsperiode vornimmt. Die haben auch so genug zu tun.

Und da du das offenbar noch immer nicht verstanden hast:
Ich zweifele keineswegs an, dass du drei Wahlperioden nacheinander sowohl auf die Vorschlagsliste gekommen, als auch zum Hauptschöffen berufen wurdest. Ich kenne solche Sonderfälle und auch die Gründe dafür.
Ich weis auch, dass das nicht grundsätzlich verboten ist. Ich habe lediglich geschrieben, dass sowas dem Grundgedanken des Gesetzgebers zur Unparteilichkeit von Schöffen zuwider läuft.
Titel: Aw: Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf
Beitrag von: Yasha am 31. Januar 2026, 14:03:38
Ich stehe nicht für alle Verfahren zur Verfügung. Nur für jene an vorher schon im voraus festgelegten Tagen für das ganze Jahr .ich bin dort nicht der einzige Schöffe. Die einzige Verbindlichkeit für mich ist und bleibt die zuständige Richterin in diesem Jahr.Alles andere ist und bleibt für mich im Detail unklar - bis 15 Minuten vor einer Sitzungseröffnung.

Das mal zur Klarstellung. Insofern ist und bleibt die Kammer die einzig sbekannte Option. Was mir wichtig ist und bleibt, das musst Du schon mir überlassen, wie ich das für mich interpretiere.

Spruchkörper kann jeder selbst ergoogeln Da muss ich in jenem anderen Thema Schwerpunkt nicht noch Steilvorlagen für neue  Spam Vorhalte liefern.

Im Merkblatt steht nicht alles drin. Als Schöffin pausiere ich im Moment. Aktiviert werde ich nur von Anfang bis Ende eines Termins. Und habe somit dann meinen jeweiligen Dienstantritt. Für die Zeit der Anwesenheit.für die ich auch Aufwandsentschädigung bekomme.

Also werde ich in der neuen Kammer bei erstmaligen Dienstantritt neu vereidigt. Steht auch wo drin. Nämlich hier:

"Wie lange gilt die Vereidigung eines Schöffen? Muss ich wieder neu vereidigt werden, wenn ich zum zweiten Mal zum Schöffen gewählt wurde?
Nach neuerer Rechtslage sind Schöffen, die wieder gewählt wurden, nicht erneut zu vereidigen. In § 45 Abs. 2 DRiG steht, dass die Vereidigung für die Dauer des Amtes gilt, ,,bei erneuter Bestellung auch für die sich unmittelbar anschließende Amtszeit". Schöffen, die zwischen ihren Amtszeiten pausierten, müssen dagegen wieder neu vereidigt werden. Ansonsten gelten sie in der Verhandlung als ,,nicht anwesend", und das Gericht wäre nicht ordnungsgemäß besetzt."

Quelle
https://ehrenamtliche-richter.org/faq/

Das Pausieren wird automatisch erzeugt- mit Absolvierung des letzten Termins  in der vorherigen Kammer im alten Jahr. Und noch nicht anstehendem ersten Termin in der neuen Kammer.  Dann werde ich für diese Kammer vereidigt- für den Rest meiner Termine des Jahres. Das ist so und das war immer so.

Frag Du Dich doch mal - was Dich das eigentlich angeht , wie ich mein Amt seit Jahren erfolgreich ausübe  oder verstehe. 

Mögliche vermutete Gründe für den Rückgriff auf erfahrene Schöffen bei der  Schöffenwahl könnte  mithin auch daran liegen.

https://jan-lehmann.de/2024/11/18/das-schoeffenamt-in-berlin-ist-gefaehrdet/

Auch wichtig zu wissen:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kg-berlin-3ws2524-schoeffen-keinen-anspruch-auf-urteilsabschrift-urteilsgruende-ungleichbehandlung-kommentar

Insofern kann die SB des Jobcenter niemandem mit Ihrem " Richteramt" drohen, sofern ehrenamtlich. Denn jene ist ausserhalb von Verfahren nur Privatperson.