Unser Azubi hat am 30.01.2026 seine Gesellenprüfung bestanden. Der Betrieb will ihn übernehmen.
Und jetzt meldet sich — wie könnte es anders sein — unser hoch geliebtes JC, das unbedingt schon vorab den Arbeitsvertrag sehen will, der erst am 01.02.2026 ausgehändigt werden soll.
Wer dieses JC kennt, weiß: Wenn man dort etwas falsch machen kann, dann wird es falsch gemacht. Ein kurzer Blick in die Vergangenheit:
Rechenkünste zum Kopfschütteln:
Die Division von 100 € durch 2 ergab dort ernsthaft gleich zwei Ergebnisse 50,01 € und 49,99 €. :lachen:
Und dann wurde es richtig ärgerlich:
Beim Azubi-Gehalt wurde ein völlig unrealistisches fiktives Nettogehalt angesetzt — offenbar wusste man im JC nicht, dass Azubis rund 20 % Sozialabgaben zahlen müssen.
Der erste Bescheid wurde sogar noch mit den veralteten Freibeträgen erstellt, obwohl ab Beginn seiner Lehre die neuen Azubi-Regelungen galten. :teuflisch:
Nach Widerspruch wurde das Wort fiktiv einfach gestrichen, die neuen Freibeträge korrekt angewendet — aber das falsche Nettogehalt blieb bestehen. :teuflisch:
Im nächsten Bescheid hieß es dann, die Ermittlung des korrekten Nettos sei mit ,,unüberwindlichen Schwierigkeiten" verbunden.
Unüberwindlich war offenbar nur das Abschreiben der Zahlen aus Gehaltszetteln und Kontoauszügen.
Erst ein Jahr später war jemand in der Lage, die korrekten Werte zu übernehmen und die vorenthaltenen Beträge auszuzahlen.
Und das war nicht der erste Fehltritt:
Wir sind eine Optionskommune.
Unser Azubi wurde damals mit seinem 15. Geburtstag vom Sozialamt ans JC übergeben — und beide Behörden nutzten die Gelegenheit für einen Abschieds- bzw. Begrüßungsbetrug.
Auch das dauerte rund ein Jahr, bis alles korrigiert war.
Gruß hko
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 10:19:54Und jetzt meldet sich — wie könnte es anders sein — unser hoch geliebtes JC, das unbedingt schon vorab den Arbeitsvertrag sehen will, der erst am 01.02.2026 ausgehändigt werden soll.
Ich nehme an, du meinst den 02.02.2026, also übermorgen.
UNd was ist jetzt deine Frage?
Ich meinte 01.02.2026, also Sonntag. Bäcker arbeiten auch mal an Sonntagen.
Eigentlich keine Frage. Aber: kann das JC den Arbeitsvertrag fordern? Genügt nicht die Meldung, dass mit diesem Vertrag keine aufstockenden Leistungen mehr notwendig sind?
Gruß hko
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 11:13:14Genügt nicht die Meldung, dass mit diesem Vertrag keine aufstockenden Leistungen mehr notwendig sind?
DAS hattest du eingangs nicht erwähnt. Hat der Azubi bereits aufstockende Leistungen für Februar erhalten? Dann muss er in irgendeiner Form sein Einkommen für Februar belegen. Eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber reicht da aber auch aus. Der Lohneingang sowie die Lohnabrechnung kommt ja wohl erst Ende Februar.
hko
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 11:13:14Eigentlich keine Frage. Aber: kann das JC den Arbeitsvertrag fordern?
auf keinen Fall den AV vorlegen, besonders bei so Koryphäen.
Zitat von: Sheherazade am 31. Januar 2026, 12:01:47Eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber reicht da aber auch aus.
oder die Lohnabrechnung da steht Brutto und netto und mehr braucht es nicht.
Zusätzlich der Kontoauszug aus dem Grund das der Zufluss bekannt ist.
MfG FN
Soeben überprüft: aufstockende Leistungen für Februar am 29.01. auf dem Konto.
Prüfungsergebnis aber erst am 30.01.
Bisher nur mündliche Zusage auf Übernahme. Am 01.02. soll der Vertrag abgeschlossen werden. Es ist aber noch offen, ob die Vertragsbedingungen akzeptiert werden und ob am 01.02. eine Einigung erzielt wird.
Der Grund: kleiner Betrieb, zwar beste Ausbildungsbedingungen aber nicht tarif-gebunden.
Gruß hko
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 14:04:09Bisher nur mündliche Zusage auf Übernahme. Am 01.02. soll der Vertrag abgeschlossen werden. Es ist aber noch offen, ob die Vertragsbedingungen akzeptiert werden und ob am 01.02. eine Einigung erzielt wird.
Und wie kommt das Jobcenter jetzt schon auf die Idee, den Arbeitsvertrag haben zu wollen? Da muss sich doch jemand beim Jobcenter mit einer Veränderung gemeldet haben obwohl noch gar nichts in trockenen Tüchern ist.
Richtig: die Prüfungstermine - auch der 30.01. - waren schon länger auch dem JC bekannt. Die haben dann einen Termin am 28.01 angesetzt, wollte da schon alles vorweg wissen.
Unser Azubi hat seine Wissenstand mitgeteilt und die - allerdings mündliche - Aufforderung erhalten.
Gruß hko
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 14:04:09Es ist aber noch offen, ob die Vertragsbedingungen akzeptiert werden und ob am 01.02. eine Einigung erzielt wird.
Dann hoffe ich mal für den Azubi, dass er noch andere Arbeitsplatzangebote hat, sollte es zu keiner Einigung kommen. Denn es wird sehr schwer, dem Jobcenter begreiflich zu machen, dass er ein Angebot abgelehnt hat und weiterhin hilfebedüftig sein wird.
Er hat noch keine anderen konkrete Angebote, nur unverbindliche Einladungen nach der sehr gut bestandenen Zwischenprüfung. Wenn am 01.02. keine Einigung erzielt wird, mÜsste er sich beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden. Das wissen wir schon, hoffen aber auf Einigung.
Gruß hko
Zitat von: hko am 31. Januar 2026, 14:16:08Die haben dann einen Termin am 28.01 angesetzt, wollte da schon alles vorweg wissen.
Unser Azubi hat seine Wissenstand mitgeteilt und die - allerdings mündliche - Aufforderung erhalten.
Der Termin war eindeutig vorgegriffen und der Azubi hat zuviel erzählt. Das Jobcenter hat -wenn überhaupt- erst Anspruch auf Informationen ab dem Werktag nach der Prüfung.
hko
Zur Vermeidung weiterer Fehler etwas Leselektüre für den Azubi:
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)
Hallo Fettnäpfchen,
alles bekannt, nur Beistand ist zur Zeit nicht möglich. Ich war zwar früher öfter als Beistand mit zum JC, jetzt kann ich nicht mehr (schwerbehindert GDB 100).Andere Leute, die einspringen könnten, haben wir nicht gefunden.
Gruß hko
hko
Zitat von: hko am 01. Februar 2026, 14:03:12nur Beistand ist zur Zeit nicht möglich
Beistand ist doch wirklich kein Kunststück.
Der Azubi wird ja wohl Freunde haben die sich da im JC nebenhin setzen und u.U. ein paar Notizen machen oder so zu tun, wenn nicht sind das vllt. keine Freunde.
MfG FN
Hallo Fettnäpfchen,
das ist ja das Problem von Bäckern, seine Schulfreunde besuchen noch die Oberschule oder haben Berufe, deren Arbeitszeiten mit denen vom JC übereinstimmen. Die JC-Termine waren für ihn kein Problem, da hatte er längst Feierabend - besser gesagt Feiertag -. Und einen Termin am Wochenende zu bekommen ???
Übrigens: jetzt nicht mehr Azubi sondern Geselle, er hat auch seinen Arbeitsvertrag mit akzeptierten Bedingungen.
Gruß hko
Herzlichen Glückwunsch. Einen besser bezahlten Arbeitsplatz kann er sich ja auch immer noch suchen. Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist es einfacher, einen neuen Job zu finden. Gerade im Bäckerhandwerk wird Personal gesucht.
Update: unser nunmehriger Geselle hat dem JC sofort die Bescheinigung über seine bestandene Gesellenprüfung und auch den Arbeitsvertrag geschickt.
Jetzt verlangen die zusätzlich:
die Einkommensbescheinigung (durch Arbeitgeber auszufüllen)
die Veränderungsmitteilung
Lohnabrechnungen ab März 2025 bis Januar 2026
Sollten die Unterlagen nicht bis 11.02.2026 vorliegen, werden die Leistungen bis zur endgültigen Klärung vorläufig eingestellt.
Sein Gesellenlohn wird voraussichtlich so um 2000 € netto pro Monat liegen, damit fallen die aufstockenden Leistungen für die Zukunft weg.
Was tun? Einfach ignorieren?
Gruß hko
Zitat von: hko am 09. Februar 2026, 11:15:45Jetzt verlangen die zusätzlich:
die Einkommensbescheinigung (durch Arbeitgeber auszufüllen)
die Veränderungsmitteilung
Lohnabrechnungen ab März 2025 bis Januar 2026
Einkommensbescheinigung und Veränderungsmitteilung sind mE in Ordnung, die Bescheinigung über die bestandene Prüfung und der Arbeitsvertrag waren unnötig. Hatte der Ex-Azubi nur einen vorläufigen Bescheid oder was wollen die mit den Lohnabrechnungen des letzten 3/4 Jahres?
Alternativ wäre auch noch ein Leistungsverzicht ab 03/2026 möglich, dann braucht es nur noch die Lohnabrechnung für Februar und den Kontoauszug als Nachweis für den Zufluss des Lohnes.
Azubigehalt noch für Januar 2026, Zufluss aber erst Anfang Februar
Gesellenlohn ab 01.02.2026 Zufluss Anfang März
Warum die Lohnabrechnungen des letzten Jahres wird nicht begründet.
Gruß hko
Zitat von: hko am 09. Februar 2026, 12:07:02Azubigehalt noch für Januar 2026, Zufluss aber erst Anfang Februar
Gesellenlohn ab 01.02.2026 Zufluss Anfang März
Ja, und? Soll das jetzt gegen den Leistungsverzicht sprechen oder was willst du jetzt damit ausdrücken? Die müssen den Februar entsprechend berechnen, die Leistungen hat er ja bereits erhalten. Ob der Zufluss des Gesellenlohnes tatsächlich erst im März stattfindet, wird sich Ende Februar, Anfang März erst herausstellen.
Ab Februar 2026 hat er keinen Anspruch auf aufstockende Leistungen. Warum auf etwas verzichten, das sowieso nicht mehr zusteht?
Gruß hko
Weil der Ablauf einfacher ist, wenn er ab März 2026 auf weitergehende Leistungen verzichtet. Er muss dann nur nachweisen, was ihm im letzten Monat des Leistungsbezuges (Februar) an Einkommen zugeflossen ist.
Mir ist es egal, er kann auch gerne nach der Pfeife des Jobcenter tanzen und Belege und Nachweise erbringen bis zum Gehtnichtmehr, damit die IRGENDWANN mal zu dem Schluß kommen, dass er nicht mehr leistungsberechtigt ist.
Zitat von: hko am 09. Februar 2026, 12:34:13Ab Februar 2026 hat er keinen Anspruch auf aufstockende Leistungen.
Ab März, für den Februar hat er schon Leistungen erhalten. Sollte sein Gesellenlohn tatsächlich erst im März eingehen, muss er auch nicht die volle Leistung zurückzahlen.
Zitat von: Birgit63 am 02. Februar 2026, 09:56:21Gerade im Bäckerhandwerk wird Personal gesucht.
:ironie:
Bäcker oder Schuster das waren zu unserer Zeit auch die (Alb)Traumberufe in der Volksschule. :grins: