Azubi-->Geselle

Begonnen von hko, 31. Januar 2026, 10:19:54

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Birgit63

Herzlichen Glückwunsch. Einen besser bezahlten Arbeitsplatz kann er sich ja auch immer noch suchen. Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist es einfacher, einen neuen Job zu finden. Gerade im Bäckerhandwerk wird Personal gesucht.

hko

Update: unser nunmehriger Geselle hat dem JC sofort die Bescheinigung über seine bestandene Gesellenprüfung und auch den Arbeitsvertrag geschickt.

Jetzt verlangen die zusätzlich:
die Einkommensbescheinigung (durch Arbeitgeber auszufüllen)
die Veränderungsmitteilung
Lohnabrechnungen ab März 2025 bis Januar 2026
Sollten die Unterlagen nicht bis 11.02.2026 vorliegen, werden die Leistungen bis zur endgültigen Klärung vorläufig eingestellt.

Sein Gesellenlohn wird voraussichtlich so um 2000 € netto pro Monat liegen, damit fallen die aufstockenden Leistungen für die Zukunft weg.

Was tun? Einfach ignorieren?

Gruß hko

Sheherazade

Zitat von: hko am 09. Februar 2026, 11:15:45Jetzt verlangen die zusätzlich:
die Einkommensbescheinigung (durch Arbeitgeber auszufüllen)
die Veränderungsmitteilung
Lohnabrechnungen ab März 2025 bis Januar 2026

Einkommensbescheinigung und Veränderungsmitteilung sind mE in Ordnung, die Bescheinigung über die bestandene Prüfung und der Arbeitsvertrag waren unnötig. Hatte der Ex-Azubi nur einen vorläufigen Bescheid oder was wollen die mit den Lohnabrechnungen des letzten 3/4 Jahres?

Alternativ wäre auch noch ein Leistungsverzicht ab 03/2026 möglich, dann braucht es nur noch die Lohnabrechnung für Februar und den Kontoauszug als Nachweis für den Zufluss des Lohnes.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

hko

Azubigehalt noch für Januar 2026, Zufluss aber erst Anfang Februar
Gesellenlohn ab 01.02.2026 Zufluss Anfang März

Warum die Lohnabrechnungen des letzten Jahres wird nicht begründet.

Gruß hko

Sheherazade

Zitat von: hko am 09. Februar 2026, 12:07:02Azubigehalt noch für Januar 2026, Zufluss aber erst Anfang Februar
Gesellenlohn ab 01.02.2026 Zufluss Anfang März

Ja, und? Soll das jetzt gegen den Leistungsverzicht sprechen oder was willst du jetzt damit ausdrücken? Die müssen den Februar entsprechend berechnen, die Leistungen hat er ja bereits erhalten. Ob der Zufluss des Gesellenlohnes tatsächlich erst im März stattfindet, wird sich Ende Februar, Anfang März erst herausstellen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

hko

Ab Februar 2026 hat er keinen Anspruch auf aufstockende Leistungen. Warum auf etwas verzichten, das sowieso nicht mehr zusteht?

Gruß hko

Sheherazade

Weil der Ablauf einfacher ist, wenn er ab März 2026 auf weitergehende Leistungen verzichtet. Er muss dann nur nachweisen, was ihm im letzten Monat des Leistungsbezuges (Februar) an Einkommen zugeflossen ist.

Mir ist es egal, er kann auch gerne nach der Pfeife des Jobcenter tanzen und Belege und Nachweise erbringen bis zum Gehtnichtmehr, damit die IRGENDWANN mal zu dem Schluß kommen, dass er nicht mehr leistungsberechtigt ist.

Zitat von: hko am 09. Februar 2026, 12:34:13Ab Februar 2026 hat er keinen Anspruch auf aufstockende Leistungen.
Ab März, für den Februar hat er schon Leistungen erhalten. Sollte sein Gesellenlohn tatsächlich erst im März eingehen, muss er auch nicht die volle Leistung zurückzahlen.

,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Rotti

Zitat von: Birgit63 am 02. Februar 2026, 09:56:21Gerade im Bäckerhandwerk wird Personal gesucht.
:ironie:
Bäcker oder Schuster das waren zu unserer Zeit auch die (Alb)Traumberufe in der Volksschule. :grins:
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"