Guten Tag,
ich bin seit mehreren Jahren Obdachlos gemeldet (Kündigung des Hauses auf Eigenbedarf) und seither mit meinen Kindern in einer "Notunterkunft", Wohnung, der Stadt untergebracht. Die Stadt hat nun die Nutzungsgebühr für diese Wohnung von 246,73€ auf 701,65€, pro Kopf, erhöht. Wir sind zu sechst! Hierfür wurde im Dezember 2025, die Satzung der Stadt geändert.
Ich suche seit der Kündigung auf Eigenbedarf eine Wohnung oder ein Haus, doch da ich Alleinerziehend mit 5 Kindern bin, Witwe seit 10 Jahren, Schufaeintrag und Tiere habe bekomme ich nichts.
Meine Kinder sind alle noch in Ausbildung oder Schule.
Darf die Stadt die Nutzungsgebühr so extrem erhöhen?
Weiß jemand was ich hier tun kann?
Wer zahlt denn die Nutzungsgebühr? Gehst du arbeiten, haben deine Kinder Einkommen (z. B. Ausbildungsgehalt etc.)?
Zitat von: Birgit63 am 02. Februar 2026, 10:08:26Gehst du arbeiten, haben deine Kinder Einkommen (z. B. Ausbildungsgehalt etc.)?
Und was ist mit Witwen- und Halbwaisenrenten?
Zitat von: Biene am 02. Februar 2026, 09:55:37Darf die Stadt die Nutzungsgebühr so extrem erhöhen?
Weiß jemand was ich hier tun kann?
Da müsste man Klagen wenn du das selbst bezahlst.
https://harald-thome.de/files/pdf/2024/SG%20Leipzig%207.3.2024%20-%20S%209%20AS%201774%20-%2023%20ER.pdf