Nutzungsgebühr Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Begonnen von Biene, 02. Februar 2026, 09:55:37

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Biene

Guten Tag,
ich bin seit mehreren Jahren Obdachlos gemeldet (Kündigung des Hauses auf Eigenbedarf) und seither mit meinen Kindern in einer "Notunterkunft", Wohnung, der Stadt untergebracht. Die Stadt hat nun die Nutzungsgebühr für diese Wohnung von 246,73€ auf 701,65€, pro Kopf, erhöht. Wir sind zu sechst! Hierfür wurde im Dezember 2025, die Satzung der Stadt geändert.

Ich suche seit der Kündigung auf Eigenbedarf eine Wohnung oder ein Haus, doch da ich Alleinerziehend mit 5 Kindern bin, Witwe seit 10 Jahren, Schufaeintrag und Tiere habe bekomme ich nichts.
Meine Kinder sind alle noch in Ausbildung oder Schule.
 
Darf die Stadt die Nutzungsgebühr so extrem erhöhen?
Weiß jemand was ich hier tun kann?

Birgit63

Wer zahlt denn die Nutzungsgebühr? Gehst du arbeiten, haben deine Kinder Einkommen (z. B. Ausbildungsgehalt etc.)?

Sheherazade

Zitat von: Birgit63 am 02. Februar 2026, 10:08:26Gehst du arbeiten, haben deine Kinder Einkommen (z. B. Ausbildungsgehalt etc.)?

Und was ist mit Witwen- und Halbwaisenrenten?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
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