Nutzungsgebühr Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Begonnen von Biene, 02. Februar 2026, 09:55:37

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Biene

Guten Tag,
ich bin seit mehreren Jahren Obdachlos gemeldet (Kündigung des Hauses auf Eigenbedarf) und seither mit meinen Kindern in einer "Notunterkunft", Wohnung, der Stadt untergebracht. Die Stadt hat nun die Nutzungsgebühr für diese Wohnung von 246,73€ auf 701,65€, pro Kopf, erhöht. Wir sind zu sechst! Hierfür wurde im Dezember 2025, die Satzung der Stadt geändert.

Ich suche seit der Kündigung auf Eigenbedarf eine Wohnung oder ein Haus, doch da ich Alleinerziehend mit 5 Kindern bin, Witwe seit 10 Jahren, Schufaeintrag und Tiere habe bekomme ich nichts.
Meine Kinder sind alle noch in Ausbildung oder Schule.
 
Darf die Stadt die Nutzungsgebühr so extrem erhöhen?
Weiß jemand was ich hier tun kann?

Birgit63

Wer zahlt denn die Nutzungsgebühr? Gehst du arbeiten, haben deine Kinder Einkommen (z. B. Ausbildungsgehalt etc.)?

Sheherazade

Zitat von: Birgit63 am 02. Februar 2026, 10:08:26Gehst du arbeiten, haben deine Kinder Einkommen (z. B. Ausbildungsgehalt etc.)?

Und was ist mit Witwen- und Halbwaisenrenten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Geld regiert die Welt

Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD geben.
Friedrich Merz