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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ottokar am 08. März 2026, 12:27:00

Titel: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Ottokar am 08. März 2026, 12:27:00
Fragen und Meinungen zu Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert (https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html) bitte hier hinein!
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: vigilante am 08. März 2026, 12:50:50
Zitat§ 31b Beginn und Dauer der Minderung
Der Minderungszeitraum beträgt generell drei Monate, die bisherige Staffelung entfällt.
Kann der Zeitraum dann noch verkürzt werden, wenn die Mitwirkung nachgeholt wird?
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: 2_Gerhaard am 08. März 2026, 13:57:50
Hallo Ottokar:
Ab wann gilt die Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht von Vermietern? gilt dies für NEUE Mietverträge ab 01.07. oder auch für alle anderen Mietverträge vor dem 01.07.2026?
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Vollloser am 08. März 2026, 14:02:24
Zitat...tritt bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Und wann ist diese Verkündigung im Bundesgesetzblatt ?
Auch am 1. Juli 2026, oder am 30. Juni 2026, oder wann ?
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 15:42:49
Was ist wenn man garnicht der Mieter ist nur nur anteilig die kdu erhält ? Wird dann trotzdem der Vermieter angeschrieben was ist mit dem Datenschutz ? Was ist mit personen die pflegen ?
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: GoetzB am 08. März 2026, 17:21:40
ZitatAus Raider wird Twix. Sonst ändert sich nix.

Dieser oft gelesene höhnische Spruch ist falsch.
- Aussagen die oft von der Seite kam, die gerne die Hoffnung hatten, das Geld wird stark gesenkt oder zeitlich begrenzt. Bzw. wer einmal die Arbeit verweigert, dauerhaft keine Leistung mehr erhält.

Kurzfassung:

Im H.IV System war Druck Angst und Bedrohung ein Faktor.
Im Bürgergeld war versucht die Augenhöhe ein Faktor.
In der neuen Grundsicherung ist Druck Angst und Bedrohung der Faktor überhaupt.
Und die Dummheit die in diese Gesetze gegossen wurde, ist nur die der (gefühlt ?) gesellschaftlichen Prägung.

Leider konnte mir noch niemand erklären, welchen Sinn es macht, jemand mit 100 Prozent Kürzung für 2 Monate zu bedrohen, nur damit er den Job annimmt, bzw. sich beim Vorstellungsgespräch so verhält, als will er den Job ?
- wäre es nicht ehrlicher der Arbeitgeber weiß von vorn herein, das er sich nur bewirbt weil er muss ?
- glaubt irgend ein Arbeitgeber das er so motivierte und gute Mitarbeiter bekommt ?
Zudem ist es schon an sich verfassungswidrig, das vom Verhalten im VG abhängig zu machen.
Die Randziffer des damaligen Urteils sagt was anderes aus.
Zitat§ 14 Grundsatz des Förderns
Das Jobcenter soll frühzeitig Leistungsbezieher zur Inanspruchnahme von medizinischen und psychologischen Behandlungen und Präventionsleistungen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichten.
Wo liest man das ?
Also die Verpflichtung dazu ...

Wäre im übrigen absolut rechtswidrig.
Sagt selbst der ehemalige Chef des Bundessozialgerichtes.
Der für die CDU das Konzept im Mai 2024 vorgestellt hat.

Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: 2_Gerhaard am 08. März 2026, 18:37:14
Zitat von: GoetzB am 08. März 2026, 17:21:40
ZitatAus Raider wird Twix. Sonst ändert sich nix.


Zitat§ 14 Grundsatz des Förderns
Das Jobcenter soll frühzeitig Leistungsbezieher zur Inanspruchnahme von medizinischen und psychologischen Behandlungen und Präventionsleistungen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichten.
Wo liest man das ?
Also die Verpflichtung dazu ...

Wäre im übrigen absolut rechtswidrig.
Sagt selbst der ehemalige Chef des Bundessozialgerichtes.
Der für die CDU das Konzept im Mai 2024 vorgestellt hat.


Wenn man die Wörter zwang medizinischen massnahmen in Google eingibt, dann kommt gleich die KI Ergebnisse, also ein Text oben als Erstes, sagt, dass medizinische Zwangsmaßnahmen tatsächlich verboten sind.
Es ist auch von Patientenverfügung die Rede, dass  man sogar auf die Patientenverfügung achten muss, ob medizinische Zwangsmaßnahmen erlaubt sind.
Das hieße, dass die Betroffenen dann eine Patientenverfügung unterschreiben müssten und darin die Erlaubnis erteilen müssten.
Wenn es aber nicht so ist, dann sind solche Zwangsmaßnahmen verboten.
Es bleibt ja jetzt nicht nur bei der Einschaltung des medizinischen Diensts.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Vollloser am 08. März 2026, 19:04:18
Zitat von: GoetzB am 08. März 2026, 17:21:40
Zitat§ 14 Grundsatz des Förderns
Das Jobcenter soll frühzeitig Leistungsbezieher zur Inanspruchnahme von medizinischen und psychologischen Behandlungen und Präventionsleistungen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichten.
Wo liest man das ?
Also die Verpflichtung dazu ...

Na jetzt in diesem § 14 da jetzt.

Zitat von: GoetzB am 08. März 2026, 17:21:40Wäre im übrigen absolut rechtswidrig.

Genauso wie dieses Hartz4 schon rechtswidrig war !
Artikel 1 (bedingungslose (!) Menschenwürde) GG,
Artikel 12 (freie Berufs u. Arbeitsplatzwahl) GG
missachtet !

Der Arbeitsmarkt scheint mit Menschenrechten nicht (mehr) kompatibel zu sein !?!  :sad:

Zitat von: GoetzB am 08. März 2026, 17:21:40Sagt selbst der ehemalige Chef des Bundessozialgerichtes.
Der für die CDU das Konzept im Mai 2024 vorgestellt hat.

Ja genauso, wie dieser Peter Hartz, der Initiator dieser Hartz-Gesetze in den Nullerjahren, auch nicht dieses Sanktionsregieme da mit reingedacht hat. DAS kam dann erst nachträglich von der Schröderregierung !
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Ottokar am 08. März 2026, 21:01:35
Zitat von: vigilante am 08. März 2026, 12:50:50Kann der Zeitraum dann noch verkürzt werden, wenn die Mitwirkung nachgeholt wird?
Minderungen sind aufzuheben, sobald erwerbsfähige Leistungsberechtigte die Pflichten erfüllen oder sich nachträglich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, diesen künftig nachzukommen, wobei der Minderungszeitraum jedoch mindestens einen Monat betragen muss. Das ist bereits Gesetz und daran ändert sich auch nichts.

Zitat von: 2_Gerhaard am 08. März 2026, 13:57:50Ab wann gilt die Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht von Vermietern? gilt dies für NEUE Mietverträge ab 01.07. oder auch für alle anderen Mietverträge vor dem 01.07.2026?
Diese gilt ab in Kraft treten des 13. SGB II-ÄndG, unabhängig davon wann ein Mietvertrag begann.

Zitat von: Vollloser am 08. März 2026, 14:02:24Und wann ist diese Verkündigung im Bundesgesetzblatt ?
Zeitnah nachdem der Bundesrat dem 13. SGB II-ÄndG zugestimmt hat. Wann dies passieren wird, ist noch nicht bekannt.

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 15:42:49Was ist wenn man garnicht der Mieter ist nur nur anteilig die kdu erhält ?
Wenn man Miete zahlt, gibt es auch immer einen Vermieter, dieser ist dann zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet.

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 15:42:49was ist mit dem Datenschutz ?
Bislang galt, dass Leistungsbezieher gegenüber Vermietern ihren Leistungsbezug nicht offenlegen müssen.
Ob die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht von Vermietern nachrangig der des Leistungsbeziehers ist, sodass diese nur greift, wenn die benötigten Daten nicht vom Leistungsbezieher erhoben werden können, werden der Bundesdatenschutzbeauftrage oder die Gerichte klären müssen.

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 15:42:49Was ist mit personen die pflegen ?
Was soll mit denen sein?

Zitat von: GoetzB am 08. März 2026, 17:21:40Wo liest man das ?
Also die Verpflichtung dazu ...
Am Einfachsten in der konsolidierten SGB II-Fassung von Tacheles (https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/konsolidierter-sgb-ii-gesetzestext-nach-arbeits-und-sozialausschuss-vom-2-3-2026.html),
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 22:45:24
Zitat von: Ottokar am 08. März 2026, 21:01:35
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 15:42:49Was ist wenn man garnicht der Mieter ist nur nur anteilig die kdu erhält ?
Wenn man Miete zahlt, gibt es auch immer einen Vermieter, dieser ist dann zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet.

Dritte also z.b in meinen Fall wäre hier meine Mutter die Person obwohl mit jc keinen Vertrag

Die Vermieter haben doch auch keinen Vetrag mit den jc

Wâre ja genauso wenn jeder über jeden Auskünpfte holen könnte

Zitat von: Ottokar am 08. März 2026, 21:01:35
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 15:42:49was ist mit dem Datenschutz ?
Bislang galt, dass Leistungsbezieher gegenüber Vermietern ihren Leistungsbezug nicht offenlegen müssen.
Ob die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht von Vermietern nachrangig der des Leistungsbeziehers ist, sodass diese nur greift, wenn die benötigten Daten nicht vom Leistungsbezieher erhoben werden können, werden der Bundesdatenschutzbeauftrage oder die Gerichte klären müssen.

Genau wie alles andere dann auch . Da werden die dann sehr viel zu tun bekommen 😁

Zitat von: Ottokar am 08. März 2026, 21:01:35
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 15:42:49Was ist mit personen die pflegen ?
Was soll mit denen sein?
Ob die auch verpflichtet werden vollzeit zu arbeiten wie die das sich wünschen
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Ottokar am 09. März 2026, 10:36:05
Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 22:45:24Die Vermieter haben doch auch keinen Vetrag mit den jc
Deshalb wird die Mitwirkungs-, Auskunfts- und Nachweispflicht ja auch gesetzlich geregelt.

Zitat von: Bimimaus5421 am 08. März 2026, 22:45:24Ob die auch verpflichtet werden vollzeit zu arbeiten wie die das sich wünschen
An den Zumutbarkeitskriterien bei der Pflege von Angehörigen ändert sich nichts.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Frechdachs am 13. März 2026, 18:12:25
Arbeitslose tun sich schon jetzt extrem schwer, eine Wohnung zu finden. Man braucht sich da nur mal im Vermieter-Forum bei reddit umzuschauen. Alles, was potenzielle zusätzliche Arbeit für einen Vermieter macht, wird vermieden. Man hat es in der Praxis ziemlich häufig, dass Vermieter sich nicht korrekt verhalten. Wenn sie jetzt im Falle von Arbeitslosen über die Jobcenter z.B. zu einer korrekten Nebenkostenabrechnung verpflichtet werden können, werden die noch weniger an Arbeitslose vermieten als jetzt schon.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Ottokar am 14. März 2026, 09:07:50
Jobcenter können und dürfen ausschließlich (vorhandene) Daten zum Mietverhältnis erheben, sie haben keinerlei Rechte, die sich aus dem Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter ergeben.
Jobcenter können also Vermieter von Leistungsempfängern NICHT auffordern, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen, oder beim Vermieter Widerspruch gegen eine ihrer Meinung nach falsche Betriebskostenabrechnung einlegen. Das bleibt weiterhin allein dem Mieter vorbehalten.

Während der Mieter lt. BGB nur ein Einsichtsrecht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Abrechnungen hat, verpflichtet diese neue Regelung zur Datenerhebung Vermieter, diese Unterlagen dem Jobcenter vorzulegen.
Ich halte das für fragwürdig, weil Jobcenter keine Kompetenzen haben, Betriebskostenabrechnungen zu prüfen. Es sind in der Vergangenheit bereits Fälle bekannt geworden, in denen sich Jobcenter dieses Recht angemaßt haben. Diese neue Regelung befördert solche Kompetenzüberschreitungen und kann in der Praxis dazu führen, das Jobcenter Leistungsempfänger dazu verpflichten, gegen Betriebskostenabrechnungen Widerspruch einzulegen, obwohl diese rechtlich nicht zu beanstanden sind, nur weil der zuständige Mitarbeiter des JC anderer Meinung ist. Um solche Kompetenzüberschreitungen zu verhindern, fehlt eine entsprechende Klarstellung im Gesetz.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Maxh am 15. März 2026, 17:32:30
Hallo,

danke für den verlinkten Infobeitrag!
Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass die Beträge zu § 12 reduziert worden sind:

Zitat§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
1. Die bisherige Karenzzeit und der dabei geltende höhere Vermögensfreibetrag entfallen.
2. Für ein selbstgenutztes Hausgrundstück oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung die unangemessen sind, gilt ein Verwertungsverbot für die Dauer der in § 22 SGB II geregelt 12monatigen Karenzzeit.
3. Der Vermögensfreibetrag wird wie folgt altersabhängig gestaffelt:
- bis zur Vollendung des 30 Lebensjahres 5.000 Euro,
- ab dem 31. Lebensjahr 10.000 Euro,
- ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro,
- ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro.

VG
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Rotti am 15. März 2026, 17:57:23
Zitat von: Maxh am 15. März 2026, 17:32:30- ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro.
ab 51 hätte man die 40.000€ beibehalten sollen da finden doch die wenigsten schnell Arbeit und so kann man etwas in Würde Leben.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Maxh am 15. März 2026, 18:54:38
Bei den angegebenen Zahlenwerten geht es doch um das Vermögen, das man noch dauerhaft besitzen darf.
Diese Werte sind meines Wissens inzwischen weiter gekürzt worden.

VG
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Ottokar am 16. März 2026, 10:13:43
Zitat von: Maxh am 15. März 2026, 18:54:38Bei den angegebenen Zahlenwerten geht es doch um das Vermögen, das man noch dauerhaft besitzen darf.
Diese Werte sind meines Wissens inzwischen weiter gekürzt worden.

VG
Da ist dein Wissen unzutreffend.
Die Zahlen wurden im Gesetzgebungsprozess nicht geändert.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Maxh am 17. März 2026, 16:23:44
Hallo,

danke für die Richtigstellung!
Ich hatte auf Seiten die ich als seriös erachtet hatte gesehen, dass die Werte geändert worden sind.
Anscheinend informiert man sich auf verschiedenen Seiten nicht direkt an der Quelle, wie es Bürger wie ich, auch nicht immer tun.

https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf
Hier findet sich auf der Seite 13 tatsächlich noch das, was hier im Forum bereits mitgeteilt wurde:

2026-03-17 16_16_18-Deutscher Bundestag Drucksache 21_3541 Gesetzentwurf der Bundesregierungf.jpg

VG

Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: sjukto am 20. März 2026, 23:28:05
Quelle?

Zitat§ 7b Erreichbarkeit
Wer drei aufeinanderfolgenden Meldeaufforderungen des Jobcenters ohne Darlegung und Nachweis eines wichtigen Grundes nicht nachkommt, gilt ab dem Folgemonat als nicht erreichbar mit der Folge des vollständigen Leistungsentzuges.
Der Leistungsentzug gilt bis zur Nachholung der persönlichen Meldung beim Jobcenter.
Wenn man sich meldet, werden die Leistungen nachgezahlt?

Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Ottokar am 21. März 2026, 10:14:35
Wenn die Meldung im ersten Monat des Leistungsentzuges nachgeholt wird, gilt die Person als durchgehend erreichbar mit der Folge, dass die Leistung nachgezahlt wird.
Allerdings kann das JC dann für das dritte Meldeversäumnis auch eine Sanktion erlassen.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: sjukto am 21. März 2026, 14:10:08
Zitat von: Ottokar am 21. März 2026, 10:14:35Wenn die Meldung im ersten Monat des Leistungsentzuges nachgeholt wird, gilt die Person als durchgehend erreichbar mit der Folge, dass die Leistung nachgezahlt wird.
Allerdings kann das JC dann für das dritte Meldeversäumnis auch eine Sanktion erlassen.
Also Leistungsentzug, Leistungsstopp = nachzahlbar, Sanktion = nicht nachzahlbar? Gibt es Quellen dafür?
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Ottokar am 22. März 2026, 08:37:49
Zitat von: sjukto am 21. März 2026, 14:10:08Gibt es Quellen dafür?
Nö, das habe ich mir ausgedacht. :ironie:

Natürlich gibt es Quellen dafür, steht alles in den Drucksachen zum 13. SGB II Änderungsgesetz (https://dip.bundestag.de/vorgang/dreizehntes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-und-anderer/329524).
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Rhön_Fan am 11. April 2026, 03:45:03
Zitat von: Ottokar am 14. März 2026, 09:07:50Jobcenter können und dürfen ausschließlich (vorhandene) Daten zum Mietverhältnis erheben, sie haben keinerlei Rechte, die sich aus dem Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter ergeben.
Jobcenter können also Vermieter von Leistungsempfängern NICHT auffordern, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen, oder beim Vermieter Widerspruch gegen eine ihrer Meinung nach falsche Betriebskostenabrechnung einlegen. Das bleibt weiterhin allein dem Mieter vorbehalten.

Während der Mieter lt. BGB nur ein Einsichtsrecht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Abrechnungen hat, verpflichtet diese neue Regelung zur Datenerhebung Vermieter, diese Unterlagen dem Jobcenter vorzulegen.
Ich halte das für fragwürdig, weil Jobcenter keine Kompetenzen haben, Betriebskostenabrechnungen zu prüfen. Es sind in der Vergangenheit bereits Fälle bekannt geworden, in denen sich Jobcenter dieses Recht angemaßt haben. Diese neue Regelung befördert solche Kompetenzüberschreitungen und kann in der Praxis dazu führen, das Jobcenter Leistungsempfänger dazu verpflichten, gegen Betriebskostenabrechnungen Widerspruch einzulegen, obwohl diese rechtlich nicht zu beanstanden sind, nur weil der zuständige Mitarbeiter des JC anderer Meinung ist. Um solche Kompetenzüberschreitungen zu verhindern, fehlt eine entsprechende Klarstellung im Gesetz.

Bei Allem korrekt betrachtetem Einwand, die sogenannte 2.te Miete ist, in den Wirren der irrlichternden Energiewendeideologie, komplett eskaliert, von daher in meiner Sicht einer der logischsten Punkte dieses Konstrukts, zumal der Laie (Mieter) hier komplett überfordert ist, sicherlich deutlich mehr als eventuell endlich einmal sinnvoll eingestellte Experten zu dieser Thematik. Ich melde mich schon einmal an.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Rotti am 11. April 2026, 10:43:53
es macht schon Sinn das der Vermieter bekannt sein muss, weil leider zu viel Betrug stattfindet wo Leute in schäbigen Wohnungen leben und der Vermieter meint die Miete weit über der Angemessenheit anzuheben zahlen tut ja das JC. Und wenn dann noch Verwandtschaftsverhältnis besteht na ja dazu sag ich mal nix.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Maxh am 11. April 2026, 22:15:06
Hallo,
ist es eigentlich richtig, dass man zukünftig gezwungenermaßen seinen Vermieter über seine Situation informieren muss, da die Miete nur noch direkt an den Vermieter gezahlt wird?
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Ottokar am 12. April 2026, 12:00:58
Zitat von: Maxh am 11. April 2026, 22:15:06Hallo,
ist es eigentlich richtig, dass man zukünftig gezwungenermaßen seinen Vermieter über seine Situation informieren muss, da die Miete nur noch direkt an den Vermieter gezahlt wird?
Das ist NICHT richtig.
Das Jobcenter darf die Miete weiterhin nur in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen direkt an den Vermieter zahlen. Daran hat sich nichts geändert und die gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen sind gleich geblieben.
Zu den in § 22 Abs. 7 SGB II genannten Ausnahmesituationen wurde lediglich eine weitere hinzugefügt: wenn eine Person wegen drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen als unerreichbar gilt.
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: derdlio am 12. April 2026, 21:02:41
gilt die neue regelung auch für pauschalmieten? wohne zurzeit bei meiner mutter (300 euro pauschalmiete, ist günstiger als so ziemlich alles hier) ... nebenkosten abrechnungen etc. gibt es für mich nicht

Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Maxh am 13. April 2026, 23:24:51
Zitat von: Ottokar am 12. April 2026, 12:00:58
Zitat von: Maxh am 11. April 2026, 22:15:06Hallo,
ist es eigentlich richtig, dass man zukünftig gezwungenermaßen seinen Vermieter über seine Situation informieren muss, da die Miete nur noch direkt an den Vermieter gezahlt wird?
Das ist NICHT richtig.
Das Jobcenter darf die Miete weiterhin nur in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen direkt an den Vermieter zahlen. Daran hat sich nichts geändert und die gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen sind gleich geblieben.

Hallo,

besten Dank für die Klarstellung!

Als ich es im letzten Jahr zum ersten Mal beantragen musste, war es so voreingestellt, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird.
Es handelt sich bei mir um einen privaten Vermieter. Ich wohne hier schon sehr lange. Es wäre mir sehr unangenehm gewesen, wenn er davon erfahren würde.
So wie ich es damals verstanden hatte, ist es nur mit Glück möglich gewesen, dass die Miete nicht an den Vermieter gezahlt wird.

Ich hatte gehört, dass sich diesbzgl. Etwas geändert hat, aber es scheint also nicht die normale Konstellation zu betreffen.

VG
Titel: Aw: Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert
Beitrag von: Ottokar am 14. April 2026, 19:12:03
Zitat von: derdlio am 12. April 2026, 21:02:41gilt die neue regelung auch für pauschalmieten?
Welche Regelung ist gemeint?