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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ReGa741 am 13. März 2026, 13:58:18

Titel: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 13. März 2026, 13:58:18
Hallo,

um ein neues Einkommen eines neuen (ersten) Minijobs beim Jobcenter anzuzeigen, soll man ja die VÄM und die Anlage EK ausfüllen und einreichen, richtig?

Welche Anlagen sollte man dazu einreichen? Was darf das JC verlangen und was nicht?

Vielen Dank.

PS.: Wo gibt man an, dass man ein schwankendes Einkommen hat? Ich konnte dazu in der VÄM und der Anlage EK nichts finden.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 13. März 2026, 15:23:19
Für den Start eines Minijobs sind in der Regel folgende Formulare und Dokumente nötig.
VÄM (Veränderungsmitteilung): Hier kreuzst du an, dass du eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hast.
Anlage EK (Einkommenserklärung): Hier trägst du die Details zu deinem Verdienst ein.
Das Jobcenter möchte meist den Vertrag sehen, um Arbeitszeit und vereinbarten Lohn zu prüfen.
Anlage EKS (optional, aber wichtig). Diese ist eigentlich für Selbstständige, aber bei schwankendem Einkommen im Angestelltenverhältnis wird oft die Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt) oder eine monatliche Einreichung der Lohnabrechnung verlangt.

Zitat von: ReGa741 am 13. März 2026, 13:58:18Wo gibt man an, dass man ein schwankendes Einkommen hat? Ich konnte dazu in der VÄM und der Anlage EK nichts finden.
"Mein Einkommen schwankt" gibt es in der VÄM oder Anlage EK oft nicht direkt.
In der Anlage EK: Trage unter Punkt 3 (Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit) den monatlichen Durchschnitt oder den Betrag ein, den du laut Vertrag sicher erhältst.
Zusatzblatt/Anschreiben: Da die Formulare starr sind, ist es sehr empfehlenswert, ein kurzes, formloses Anschreiben beizufügen.
Hiermit zeige ich die Aufnahme eines Minijobs ab dem [Datum] an. Da die Arbeitsstunden je nach Bedarf variieren, wird das monatliche Einkommen schwanken. Ich werde die Lohnabrechnungen monatlich nach Erhalt einreichen.
Das Jobcenter wird dein Einkommen wahrscheinlich vorläufig anrechnen (einen Schätzwert nehmen) und nach Einreichung der Lohnabrechnung eine Spitzabrechnung (Nachzahlung oder Rückforderung) machen.

Zitat von: ReGa741 am 13. März 2026, 13:58:18Welche Anlagen sollte man dazu einreichen?
Einkommensbescheinigung: Ein Formular, das der Arbeitgeber ausfüllen muss.
Lohnabrechnungen: Diese musst du einreichen, sobald sie dir vorliegen.
Kontoauszüge: Um den tatsächlichen Zufluss des Geldes (wann war das Geld auf dem Konto?) zu prüfen.

Zitat von: ReGa741 am 13. März 2026, 13:58:18Was darf das JC verlangen und was nicht?
Vollständiger Arbeitsvertrag: Das Jobcenter hat ein Recht auf die Daten, die für die Berechnung relevant sind (Lohn, Stunden, Kündigungsfrist). Du darfst Passagen schwärzen, die nichts mit der Leistungsgewährung zu tun haben (z.B. Wettbewerbsklauseln oder interne Verhaltensregeln).
Direktkontakt zum Arbeitgeber: Das Jobcenter darf ohne deine Zustimmung (oder ohne begründeten Verdacht auf Betrug) nicht einfach deinen Arbeitgeber kontaktieren oder dort anrufen.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 13. März 2026, 16:20:59
Danke für die Ausführungen.

Leider finde ich in der Anlage EK keinen Punkt 3 zum Einragen einer Lohn/Gehaltshöhe:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageek_ba032960.pdf

Aber der Hinweis mit dem formlosen Anschreiben ist gut.

Eine erste Lohnabrechnung und einen ersten Geldeingang, heute, habe ich ja schon, dann sieht das JC, was ich verdiene und kann dann entsprechend zurückfordern.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 13. März 2026, 17:53:30
Zitat von: ReGa741 am 13. März 2026, 16:20:59Leider finde ich in der Anlage EK keinen Punkt 3 zum Einragen einer Lohn/Gehaltshöhe:

Dann war das noch das alte Formular. Dann gibts das in dem neuen nicht mehr. Dann füll das aus wie es ist und nimm ein leeres Blatt Papier und schreibe groß oben drüber:

Anlage zur Anlage EK / Erläuterung zum Einkommen
Name:
BG-Nummer:

"Hiermit teile ich mit, dass mein Einkommen aus der Tätigkeit bei [Arbeitgeber] monatlich schwankend ist. Da das Formular Anlage EK kein entsprechendes Feld für diese Angabe vorsieht, weise ich auf diesem Weg darauf hin. Die jeweiligen Lohnabrechnungen werde ich monatlich nach Erhalt einreichen, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen."
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 13. März 2026, 17:57:18
Das werde ich so übernehmen. Ich hoffe, das JC wird es nicht ignorieren.

Kann man das JC darum bitten, einzeln monatlich abzurechnen oder wird das grundsätzlich nicht gemacht, so dass man immer ein halbes Jahr warten muss bis zur Nachzahlung und Zurückzahlung von zu viel / zu wenig ausgezahltem Bürgergeld?
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Dwight Manfredi am 14. März 2026, 08:49:53
Glaube ich nicht das die das machen, fragen kannst du ja.
Was aber viel mehr Sinn machen würde ist das du jeden Monat den selben monatlichen Verdienst hast und evtl. mehr oder weniger geleistete Stunden auf ein Arbeitszeitkonto gehen. So könntest du zu viel geleistete Stunden mit Freizeit abbummeln und wenn mal weniger Arbeit da ist die fehlenden Stunden vom Arbeitszeitkonto ausgleichen. Dann hättest du nicht den Stress mit dem unterschiedlichen Verdienst jeden Monat und müsstest auch keine Angst haben das sich das JC bei der Berechnung verrechnet was ja allzu häufig passiert.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 14. März 2026, 11:38:02
Gut, wenn sich das JC verrechnet, dann kann ich ja in Widerspruch gehen bei dem jeweiligen Bescheid. Und wenn dann auch nichts kommt, dann halt mit einstweiliger Anordnung.

Schon schade, dass man dann unter Umständen seinem Geld mal wieder hinterherlaufen muss. Aber abwarten, vielleicht wird ja hier vor Ort korrekt gearbeitet.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Ottokar am 14. März 2026, 12:08:21
Die Höhe des Einkommens wird doch in der Anlage EK gar nicht erfragt, das erfolgt in der vom AG auszufüllenden Einkommensbescheinigung. Dort wird dann auch danach gefragt, ob das Arbeitsentgelt monatlich gleich hoch ist oder nicht.
Bei schwankendem Einkommen wirst du vermutlich eine vorläufige Bewilligung erhalten, die kann man bezüglich der Einkommensanrechnung nicht mit Widerspruch anfechten. Da kann man nur fordern, dass das JC zu hohe Einkommensschätzungen gemäß § 41a Abs 2 SGB II korrigiert. Notfalls mithilfe einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 14. März 2026, 12:12:28
Reicht es nicht aus, wenn ich einfach monatlich die Gehaltsabrechnung einreiche? Dort steht ja dann auch alles drauf an "Zahlen"? Oder ist der "doppelte Aufwand" Pflicht, d. h. Lohnzettel einreichen mit allen Fakten und zusätzlich Einkommensbescheinigung mit den identischen Fakten.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Sheherazade am 14. März 2026, 12:39:16
Bei einer vorläufigen Bewilligung muss man keine monatlichen Einkommensnachweise einreichen, nur zu Anfang die Einkommensbescheinigung des AG. Am Ende des vorläufigen Bewilligugszeitraumes dann die Lohnabrechnungen und Kontoauszüge wegen des Zuflusses.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 14. März 2026, 12:47:03
Diese Arbeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ist ja sinnfrei.

Ich habe jetzt erst einen halben Monat im Unternehmen gearbeitet. Woher soll der Arbeitgeber wissen, wie hoch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit ist, wenn noch nicht mal ein voller Monat rum ist? Ich kann das Woche für Woche frei wählen, wie soll der Arbeitgeber da mit Glaskugel vorausschauen, geschweige denn ich?
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Sheherazade am 14. März 2026, 13:03:33
Man sollte wenigstens ungefähr wissen, was man durchschnittlich verdienen will/wird.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 14. März 2026, 13:10:03
Und das sage ich dann meinem Arbeitgeber und er füllt das Formular dann entsprechend aus?

Es wäre also vorteilhaft, dem Arbeitgeber das Formular nebst eigenen "Anmerkungen" einzureichen?

Na gut, ich werde jetzt beim JC den Nebenjob "anmelden", mit Arbeitsvertrag, erster "halber" Lohnabrechnung und erstem Geldeingang von gestern auf meinem Konto. So habe ich schon mal einige Belege zusammen zwecks ungefährer Höhe und Geldzufluss auf dem Konto.

Mal gucken, wie es dann weitergeht.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Sheherazade am 14. März 2026, 15:06:56
Zitat von: ReGa741 am 14. März 2026, 13:10:03Und das sage ich dann meinem Arbeitgeber

Idealerweise hat man vor Aufnahme des Minijobs mit dem Arbeitgeber schon eine Mindeststundenzahl bzw. Arbeitszeit vereinbart. Ansonsten handelt es sich eher um Rufbereitschaft.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 14. März 2026, 15:10:41
Ja, es gibt eine vertraglich festgehaltene Mindeststundenanzahl pro Woche. Dabei kommt man auf ca. 250-300 Euro im Monat.

Jedoch kann man auch mehr, wenn man will, solange man nicht die Grenze des Minijobs überschreitet.

Aber gut, ich werde jetzt einfach mit dem Arbeitgeber etwas "Fixes" ausmachen und ihn bitten, das dann auch in die Einkommensbescheinigung zu schreiben.

Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Sheherazade am 14. März 2026, 15:17:22
Zitat von: ReGa741 am 14. März 2026, 15:10:41Ja, es gibt eine vertraglich festgehaltene Mindeststundenanzahl pro Woche. Dabei kommt man auf ca. 250-300 Euro im Monat.

Das reicht doch schon um einen Mittelwert zu bilden. Wird in den 6 Monaten zeitweise mehr verdient, bekommst du eine Nachforderung, weniger kannst du ja nicht verdienen als diese Mindeststundenzahl.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 14. März 2026, 15:26:40
Gut, dann sage ich das dem AG, dass er einfach die Mindeststundenanzahl reinnehmen soll und fertig.

Der AG wird sich ja wohl mit den Formularen vom JC etwas auskennen, denke ich, keine Ahnung.

Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 24. März 2026, 13:08:22
So, mein Antrag ist durch nach einer Woche, heute erfolgte die Bewilligung mit der Einkommensanrechnung, wenn auch etwas zu hoch, so dass ich etwas Geld für das halbe Jahr "vorstrecken" muss, wie auch immer.


Was aber merkwürdig ist:

Ich hatte die Anmeldung / Anzeige zu dem Nebenjob sehr ausführlich in einem formlosen Anschreiben bekannt gegeben, inklusiver erstem Gehaltseingang, ebenso schrieb ich dem JC gesondert, wie viele Tage die Woche ich dort arbeiten werde und was mein Verdienst wohl ungefähr sein wird.

Dies alles genügte, um jetzt einen neuen Bewilligungsbescheid aufzusetzen.

Ich bekam kein "Einkommens-Formular", welches der Arbeitgeber eigentlich ausfüllen soll (Arbeitsbescheinigung).

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033945.pdf

Dieses Formular wurde auch hier schon erwähnt.
Kann es sein, dass das JC das Formular selbst dem Arbeitgeber zum Ausfüllen zugeschickt hat? Ich wurde vom Arbeitgeber auch nicht informiert, dass jene etwas vom JC auf dem Tisch haben. Oder ruft das JC da kurz in der Minijob-Zentrale an?

Also alles berechnet und bewiligt mit VÄM, Anlage EK, formlosem Anschreiben mit Zusatzinfos OHNE ausgefülltes Arbeitgeberformular/Arbeitsbescheinigung.

?
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Sheherazade am 24. März 2026, 13:16:59
Sei doch zufrieden, wenn es ohne Formulare geklappt hat.

Zitat von: ReGa741 am 24. März 2026, 13:08:22so dass ich etwas Geld für das halbe Jahr "vorstrecken" muss, wie auch immer.

Vorstrecken? Dürfte nicht passieren, wenn bei dir der Freibetrag in etwa deinem Einkommen berücksichtigt wurde.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 24. März 2026, 13:19:10
Ich schrieb ja, dass das Einkommen zwischen 250 Euro und 300 Euro sein wird, je nachdem, wie viele Wochen ein Monat hat. Das JC hat jetzt einfach pauschal die 300 Euro pro Monat genommen, ohne Rücksicht, dass es halt auch Monate gibt, wo es nur 250 Euro Einkommen werden.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Sheherazade am 24. März 2026, 16:43:26
Zitat von: ReGa741 am 24. März 2026, 13:19:10je nachdem, wie viele Wochen ein Monat hat

Ein Monat hat immer mindestens 4 Wochen (z. B. der Februar), alle anderen mehr. Deshalb nimmt man in der Regel aufs Jahr gesehen den Wert 4,3.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 24. März 2026, 17:28:22
Zitat von: Sheherazade am 24. März 2026, 16:43:26
Zitat von: ReGa741 am 24. März 2026, 13:19:10je nachdem, wie viele Wochen ein Monat hat

Ein Monat hat immer mindestens 4 Wochen (z. B. der Februar), alle anderen mehr. Deshalb nimmt man in der Regel aufs Jahr gesehen den Wert 4,3.


Dann habe ich mich unklar ausgedrückt:

Ich gehe dem Job einen Tag in der Woche nach.

Das JC berechnete dies so, als gäbe es diesen Tag immer 5 x im Monat. Aber es gibt auch Monate, da gibt es den Wochentag nur 4 x.

Korrekterweise hätte das JC also 4,5 Arbeitstage im Monat berechnen sollen, tat dies aber nicht, sondern nahm immer die "vollen" 5 Tage im Monat.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 25. März 2026, 09:50:31
Nachtrag:

Anzumerken ist noch, dass ich keinen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten habe, sondern einen Bescheid mit "Änderung von Bürgergeld" mit Zeitraum 04/26 bis 10/26, dazu dann der passende Berechnungsbogen.

Bei der Begründung zum Änderungsbescheid steht:

"Folgendes hat sich geändert:

Sie erzielen Einkommen aus Ihrer Nebentätigkeit. Dieses mindert Ihren Anspruch auf Leistungen.
Ich habe daher eine fiktive Anrechnung vorgenommen um eine Überzahlung zu vermeiden.
Nach Eingang der jeweiligen Einkommensnachweise erfolgt eine Überprüfung.

Grundlage für die Abänderung:

Die Entscheidung der Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II. Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft für die Zeit vom 01.04.2026 bis 31.10.2026 aufzuheben."


Ist das so in Ordnung? Ich ging immer davon aus, dass man immer vorläufige Bescheide bekommt, wenn man Einkommen erzielt, dann mit den Einkmmensnachweisen eine Nachberechnung beantragt und dann endgültig entschieden wird. Es steht auch nichts davon drin, dass mein Einkommen schwankend ist, obwohl ich das so angab.

Hier scheint das irgendwie anders zu laufen, oder?
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Ottokar am 25. März 2026, 10:30:33
Zitat von: ReGa741 am 25. März 2026, 09:50:31Ich habe daher eine fiktive Anrechnung vorgenommen um eine Überzahlung zu vermeiden.
Das BSG hat bereits mit Urteil vom 29.11.2012, B 14 AS 161/11 R, klargestellt, dass die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme als bedarfsmindernd rechtswidrig ist.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 02. April 2026, 21:23:19
Und nun?

a) Widerspruch einlegen und darauf bestehen, dass man einen vorläufigen Bescheid bekommt, da man ja schwankendes Einkommen zw. 250 Euro und 300 Euro pro Monat angegeben hatte, aber das JC einfach pauschal für die nächsten 7 Monate 300 Euro als Einkommen nahm, was nicht stimmt -> juristischer und bürokratischer Aufwand und wer weiß, wann darüber beschieden wird und vor allem in welcher Höhe dann, kann ja noch falscher berechnet werden

b) damit leben, dass man für einige Monate weniger Geld verdient und somit auch weniger Geld vom JC erhält, da falsch berechnet, dann halt alles nach 7 Monaten korrekt abrechnen mit dem JC und gut ist's, also Füße still halten -> finanzielle Einbußen für eine gewisse Zeit von ca. 50 Euro im Monat oder bedeutet die Begründung vom JC für diesen Bescheid, siehe Post #22, dass ich eh monatlich die Einkommensnachweise einreichen soll? Dazu ist im Bescheid gar nichts vermerkt, wann und wie man jetzt die Nachweise möchte, nur eben der Vermerk, den ich bei #22 zitierte.

c) "von selbst" dann doch irgendwie dafür sorgen, dass man jeden Monat 300 Euro verdient und nicht wie angekündigt zwischen 250 Euro und 300 Euro, damit man eben keine Einbußen hat vom "falschen Bescheid", da jener ja auch bei 300 Euro Einkommen im Monat liegt -> hier könnte das JC dann einem wohl den "Strick daraus drehen", dass man ja gleich hätte mehr an Einkommen angeben können, wenn man "denn arbeiten will". Und wer weiß, vielleicht zieht das JC dann noch mehr ab, weil es ja sieht, dass ich mich dem "zu hohen  Einkommensabzugsbetrag" anpasse und von selbst finanziell die Löcher "ausgleiche" mit Mehrarbeit, die gar nicht vorgesehen war.

Irgendwie hat alles Nachteile.

Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Dagmar81 am 02. April 2026, 23:41:34
Es ist ja auch nicht das Ziel des JC das jemand in einen Mini Selbstänigkeit rumhängt...

Richtig oder garnicht. Nach dem Motto " bisschen selbständig" und das lassen die mich sonst mit Vermittlung etc. in Ruhe.
Ich denke das es diesem dieses Modell "Mini Selbstständig + BG" es immer schwerer gemacht wird.
Vieleicht auch bald abgeschafft. Ziel von Selbstständigkeit ist es auf eigenen Füssen zu stehen.

Passt auch zur Debatte "Teilzeit Job"




Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Ottokar am 03. April 2026, 08:48:16
Das korrekte Rechtsmittel wäre hier ein Widerspruch unter Bezug auf die Rechtsprechung des BSG.
Parallel dazu würde ich hier sogar beim SG beantragen, das JC im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Bewilligung der Leistung ohne Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens zu verurteilen.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: ReGa741 am 03. April 2026, 12:52:18
Zitat von: Dagmar81 am 02. April 2026, 23:41:34Es ist ja auch nicht das Ziel des JC das jemand in einen Mini Selbstänigkeit rumhängt...

Es ist ein Minijob, keine Selbständigkeit.

Zitat von: Ottokar am 03. April 2026, 08:48:16Das korrekte Rechtsmittel wäre hier ein Widerspruch unter Bezug auf die Rechtsprechung des BSG.
Parallel dazu würde ich hier sogar beim SG beantragen, das JC im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Bewilligung der Leistung ohne Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens zu verurteilen.

Entstünden mir denn Nachteile, wenn ich jetzt die Option c) wähle?

Wie gesagt, ich weiß auch gar nicht, wie wann das JC die monatlichen Einkommensabrechnungen möchte, also ob monatlich oder nach dem Bewilligungszeitraum.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: turbulent am 03. April 2026, 18:04:12
Zitat von: ReGa741 am 02. April 2026, 21:23:19"von selbst" dann doch irgendwie dafür sorgen, dass man jeden Monat 300 Euro verdient
Ich finde es super. Je mehr Du verdienst, umso besser. Oder? Kannst Du es vielleicht sogar so steuern, dass Du 400 kriegst? Oder gar Vollzeit arbeitest?
Ich würde auch gerne "von selbst" 50 Euro mehr kriegen jeden Monat. Aber scheint bei mir eine andere Konstellation zu sein.
Titel: Aw: Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?
Beitrag von: Ottokar am 03. April 2026, 18:42:58
Zitat von: ReGa741 am 03. April 2026, 12:52:18Entstünden mir denn Nachteile, wenn ich jetzt die Option c) wähle?
Nein.