Was einreichen zur Bekannmachung eines Minijobs beim Jobcenter?

Begonnen von ReGa741, 13. März 2026, 13:58:18

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ReGa741

Hallo,

um ein neues Einkommen eines neuen (ersten) Minijobs beim Jobcenter anzuzeigen, soll man ja die VÄM und die Anlage EK ausfüllen und einreichen, richtig?

Welche Anlagen sollte man dazu einreichen? Was darf das JC verlangen und was nicht?

Vielen Dank.

PS.: Wo gibt man an, dass man ein schwankendes Einkommen hat? Ich konnte dazu in der VÄM und der Anlage EK nichts finden.

Dwight Manfredi

Für den Start eines Minijobs sind in der Regel folgende Formulare und Dokumente nötig.
VÄM (Veränderungsmitteilung): Hier kreuzst du an, dass du eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hast.
Anlage EK (Einkommenserklärung): Hier trägst du die Details zu deinem Verdienst ein.
Das Jobcenter möchte meist den Vertrag sehen, um Arbeitszeit und vereinbarten Lohn zu prüfen.
Anlage EKS (optional, aber wichtig). Diese ist eigentlich für Selbstständige, aber bei schwankendem Einkommen im Angestelltenverhältnis wird oft die Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt) oder eine monatliche Einreichung der Lohnabrechnung verlangt.

Zitat von: ReGa741 am 13. März 2026, 13:58:18Wo gibt man an, dass man ein schwankendes Einkommen hat? Ich konnte dazu in der VÄM und der Anlage EK nichts finden.
"Mein Einkommen schwankt" gibt es in der VÄM oder Anlage EK oft nicht direkt.
In der Anlage EK: Trage unter Punkt 3 (Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit) den monatlichen Durchschnitt oder den Betrag ein, den du laut Vertrag sicher erhältst.
Zusatzblatt/Anschreiben: Da die Formulare starr sind, ist es sehr empfehlenswert, ein kurzes, formloses Anschreiben beizufügen.
Hiermit zeige ich die Aufnahme eines Minijobs ab dem [Datum] an. Da die Arbeitsstunden je nach Bedarf variieren, wird das monatliche Einkommen schwanken. Ich werde die Lohnabrechnungen monatlich nach Erhalt einreichen.
Das Jobcenter wird dein Einkommen wahrscheinlich vorläufig anrechnen (einen Schätzwert nehmen) und nach Einreichung der Lohnabrechnung eine Spitzabrechnung (Nachzahlung oder Rückforderung) machen.

Zitat von: ReGa741 am 13. März 2026, 13:58:18Welche Anlagen sollte man dazu einreichen?
Einkommensbescheinigung: Ein Formular, das der Arbeitgeber ausfüllen muss.
Lohnabrechnungen: Diese musst du einreichen, sobald sie dir vorliegen.
Kontoauszüge: Um den tatsächlichen Zufluss des Geldes (wann war das Geld auf dem Konto?) zu prüfen.

Zitat von: ReGa741 am 13. März 2026, 13:58:18Was darf das JC verlangen und was nicht?
Vollständiger Arbeitsvertrag: Das Jobcenter hat ein Recht auf die Daten, die für die Berechnung relevant sind (Lohn, Stunden, Kündigungsfrist). Du darfst Passagen schwärzen, die nichts mit der Leistungsgewährung zu tun haben (z.B. Wettbewerbsklauseln oder interne Verhaltensregeln).
Direktkontakt zum Arbeitgeber: Das Jobcenter darf ohne deine Zustimmung (oder ohne begründeten Verdacht auf Betrug) nicht einfach deinen Arbeitgeber kontaktieren oder dort anrufen.

ReGa741

Danke für die Ausführungen.

Leider finde ich in der Anlage EK keinen Punkt 3 zum Einragen einer Lohn/Gehaltshöhe:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageek_ba032960.pdf

Aber der Hinweis mit dem formlosen Anschreiben ist gut.

Eine erste Lohnabrechnung und einen ersten Geldeingang, heute, habe ich ja schon, dann sieht das JC, was ich verdiene und kann dann entsprechend zurückfordern.

Dwight Manfredi

Zitat von: ReGa741 am 13. März 2026, 16:20:59Leider finde ich in der Anlage EK keinen Punkt 3 zum Einragen einer Lohn/Gehaltshöhe:

Dann war das noch das alte Formular. Dann gibts das in dem neuen nicht mehr. Dann füll das aus wie es ist und nimm ein leeres Blatt Papier und schreibe groß oben drüber:

Anlage zur Anlage EK / Erläuterung zum Einkommen
Name:
BG-Nummer:

"Hiermit teile ich mit, dass mein Einkommen aus der Tätigkeit bei [Arbeitgeber] monatlich schwankend ist. Da das Formular Anlage EK kein entsprechendes Feld für diese Angabe vorsieht, weise ich auf diesem Weg darauf hin. Die jeweiligen Lohnabrechnungen werde ich monatlich nach Erhalt einreichen, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen."

ReGa741

Das werde ich so übernehmen. Ich hoffe, das JC wird es nicht ignorieren.

Kann man das JC darum bitten, einzeln monatlich abzurechnen oder wird das grundsätzlich nicht gemacht, so dass man immer ein halbes Jahr warten muss bis zur Nachzahlung und Zurückzahlung von zu viel / zu wenig ausgezahltem Bürgergeld?

Dwight Manfredi

Glaube ich nicht das die das machen, fragen kannst du ja.
Was aber viel mehr Sinn machen würde ist das du jeden Monat den selben monatlichen Verdienst hast und evtl. mehr oder weniger geleistete Stunden auf ein Arbeitszeitkonto gehen. So könntest du zu viel geleistete Stunden mit Freizeit abbummeln und wenn mal weniger Arbeit da ist die fehlenden Stunden vom Arbeitszeitkonto ausgleichen. Dann hättest du nicht den Stress mit dem unterschiedlichen Verdienst jeden Monat und müsstest auch keine Angst haben das sich das JC bei der Berechnung verrechnet was ja allzu häufig passiert.

ReGa741

Gut, wenn sich das JC verrechnet, dann kann ich ja in Widerspruch gehen bei dem jeweiligen Bescheid. Und wenn dann auch nichts kommt, dann halt mit einstweiliger Anordnung.

Schon schade, dass man dann unter Umständen seinem Geld mal wieder hinterherlaufen muss. Aber abwarten, vielleicht wird ja hier vor Ort korrekt gearbeitet.

Ottokar

Die Höhe des Einkommens wird doch in der Anlage EK gar nicht erfragt, das erfolgt in der vom AG auszufüllenden Einkommensbescheinigung. Dort wird dann auch danach gefragt, ob das Arbeitsentgelt monatlich gleich hoch ist oder nicht.
Bei schwankendem Einkommen wirst du vermutlich eine vorläufige Bewilligung erhalten, die kann man bezüglich der Einkommensanrechnung nicht mit Widerspruch anfechten. Da kann man nur fordern, dass das JC zu hohe Einkommensschätzungen gemäß § 41a Abs 2 SGB II korrigiert. Notfalls mithilfe einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ReGa741

Reicht es nicht aus, wenn ich einfach monatlich die Gehaltsabrechnung einreiche? Dort steht ja dann auch alles drauf an "Zahlen"? Oder ist der "doppelte Aufwand" Pflicht, d. h. Lohnzettel einreichen mit allen Fakten und zusätzlich Einkommensbescheinigung mit den identischen Fakten.

Sheherazade

Bei einer vorläufigen Bewilligung muss man keine monatlichen Einkommensnachweise einreichen, nur zu Anfang die Einkommensbescheinigung des AG. Am Ende des vorläufigen Bewilligugszeitraumes dann die Lohnabrechnungen und Kontoauszüge wegen des Zuflusses.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ReGa741

Diese Arbeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ist ja sinnfrei.

Ich habe jetzt erst einen halben Monat im Unternehmen gearbeitet. Woher soll der Arbeitgeber wissen, wie hoch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit ist, wenn noch nicht mal ein voller Monat rum ist? Ich kann das Woche für Woche frei wählen, wie soll der Arbeitgeber da mit Glaskugel vorausschauen, geschweige denn ich?

Sheherazade

Man sollte wenigstens ungefähr wissen, was man durchschnittlich verdienen will/wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ReGa741

Und das sage ich dann meinem Arbeitgeber und er füllt das Formular dann entsprechend aus?

Es wäre also vorteilhaft, dem Arbeitgeber das Formular nebst eigenen "Anmerkungen" einzureichen?

Na gut, ich werde jetzt beim JC den Nebenjob "anmelden", mit Arbeitsvertrag, erster "halber" Lohnabrechnung und erstem Geldeingang von gestern auf meinem Konto. So habe ich schon mal einige Belege zusammen zwecks ungefährer Höhe und Geldzufluss auf dem Konto.

Mal gucken, wie es dann weitergeht.

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 14. März 2026, 13:10:03Und das sage ich dann meinem Arbeitgeber

Idealerweise hat man vor Aufnahme des Minijobs mit dem Arbeitgeber schon eine Mindeststundenzahl bzw. Arbeitszeit vereinbart. Ansonsten handelt es sich eher um Rufbereitschaft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ReGa741

Ja, es gibt eine vertraglich festgehaltene Mindeststundenanzahl pro Woche. Dabei kommt man auf ca. 250-300 Euro im Monat.

Jedoch kann man auch mehr, wenn man will, solange man nicht die Grenze des Minijobs überschreitet.

Aber gut, ich werde jetzt einfach mit dem Arbeitgeber etwas "Fixes" ausmachen und ihn bitten, das dann auch in die Einkommensbescheinigung zu schreiben.