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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: seifert55 am 01. April 2026, 23:13:28

Titel: AOK und Bürgergeld
Beitrag von: seifert55 am 01. April 2026, 23:13:28
Hallo Forum,
ich beziehe BG und kann nicht mehr richtig arbeiten. Bislang war ich bei der Künstlersozialkasse. Nun hat die KSK mich gekündigt weil ich zuwenig verdiene. ich denke nun muss ich dann wieder direkt über die AOK versichert werden. meine Frage, regelt das der JC?
Vielen Dank
S.
Titel: Aw: AOK und Bürgergeld
Beitrag von: Sheherazade am 02. April 2026, 09:19:10
Du musst selbst bei der AOK (oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung) die Mitgliedschaft beantragen und dann dem Jobcenter schnellstens (je nachdem zu wann die KSK dir gekündigt hat) die Veränderung mitteilen.
Titel: Aw: AOK und Bürgergeld
Beitrag von: seifert55 am 02. April 2026, 15:19:42
Warum eine Mitgliedschaft beantragen? Ich bin doch bereits bei der AOK versichert. Nur übernimmt jetzt eben die KSK nicht mehr eine Hälfte der Kosten.
S.
Titel: Aw: AOK und Bürgergeld
Beitrag von: Sheherazade am 02. April 2026, 16:27:28
Hat sich im Eingangsbeitrag völlig anders gelesen. Aber gut, dann klärst du das besser mit der AOK und dem Jobcenter, inwiefern da noch was zu regeln ist.
Titel: Aw: AOK und Bürgergeld
Beitrag von: Rotti am 08. April 2026, 17:39:17
Zitat von: seifert55 am 02. April 2026, 15:19:42Warum eine Mitgliedschaft beantragen? Ich bin doch bereits bei der AOK versichert. Nur übernimmt jetzt eben die KSK nicht mehr eine Hälfte der Kosten.
S.
Jobcenter zahlt alles du musst es nur angeben.