AOK und Bürgergeld

Begonnen von seifert55, 01. April 2026, 23:13:28

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

seifert55

Hallo Forum,
ich beziehe BG und kann nicht mehr richtig arbeiten. Bislang war ich bei der Künstlersozialkasse. Nun hat die KSK mich gekündigt weil ich zuwenig verdiene. ich denke nun muss ich dann wieder direkt über die AOK versichert werden. meine Frage, regelt das der JC?
Vielen Dank
S.

Sheherazade

Du musst selbst bei der AOK (oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung) die Mitgliedschaft beantragen und dann dem Jobcenter schnellstens (je nachdem zu wann die KSK dir gekündigt hat) die Veränderung mitteilen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

seifert55

Warum eine Mitgliedschaft beantragen? Ich bin doch bereits bei der AOK versichert. Nur übernimmt jetzt eben die KSK nicht mehr eine Hälfte der Kosten.
S.

Sheherazade

Hat sich im Eingangsbeitrag völlig anders gelesen. Aber gut, dann klärst du das besser mit der AOK und dem Jobcenter, inwiefern da noch was zu regeln ist.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Rotti

Zitat von: seifert55 am 02. April 2026, 15:19:42Warum eine Mitgliedschaft beantragen? Ich bin doch bereits bei der AOK versichert. Nur übernimmt jetzt eben die KSK nicht mehr eine Hälfte der Kosten.
S.
Jobcenter zahlt alles du musst es nur angeben.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"