AOK und Bürgergeld

Begonnen von seifert55, 01. April 2026, 23:13:28

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seifert55

Hallo Forum,
ich beziehe BG und kann nicht mehr richtig arbeiten. Bislang war ich bei der Künstlersozialkasse. Nun hat die KSK mich gekündigt weil ich zuwenig verdiene. ich denke nun muss ich dann wieder direkt über die AOK versichert werden. meine Frage, regelt das der JC?
Vielen Dank
S.

Sheherazade

Du musst selbst bei der AOK (oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung) die Mitgliedschaft beantragen und dann dem Jobcenter schnellstens (je nachdem zu wann die KSK dir gekündigt hat) die Veränderung mitteilen.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

seifert55

Warum eine Mitgliedschaft beantragen? Ich bin doch bereits bei der AOK versichert. Nur übernimmt jetzt eben die KSK nicht mehr eine Hälfte der Kosten.
S.

Sheherazade

Hat sich im Eingangsbeitrag völlig anders gelesen. Aber gut, dann klärst du das besser mit der AOK und dem Jobcenter, inwiefern da noch was zu regeln ist.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Rotti

Zitat von: seifert55 am 02. April 2026, 15:19:42Warum eine Mitgliedschaft beantragen? Ich bin doch bereits bei der AOK versichert. Nur übernimmt jetzt eben die KSK nicht mehr eine Hälfte der Kosten.
S.
Jobcenter zahlt alles du musst es nur angeben.
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.