Wenn der Job einfach nicht passt, führt eine Eigenkündigung trotz einer nur 2-wöchigen Kündigungsfrist unmittelbar zum Verlust des Einkommens und zur Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit – was einen Ersatzanspruch/ Rückforderung des Jobcenters zur Folge hat.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-sieht-eigenkuendigung-als-musterbeispiel-fuer-sozialwidrigen-verhalten
sozialwiedriges verhalten..wenn man den job kündigt..die haben nicht mehr alle..das ist doch jedem sein gutes recht den jop zu kündigen aus welchen gründen auch immer.. :teuflisch: :wand:
Zitat von: selbiger am Heute um 06:49:15das ist doch jedem sein gutes recht den jop zu kündigen aus welchen gründen auch immer.
Selbstverständlich, allerdings sollte man dann nicht auf Bürgergeld als Lohnersatz angewiesen sein oder -noch besser- einen neuen Job im Anschluß haben.
Zitat von: Sheherazade am Heute um 09:16:52Selbstverständlich, allerdings sollte man dann nicht auf Bürgergeld als Lohnersatz angewiesen sein oder -noch besser- einen neuen Job im Anschluß haben.
selbstverständlich habe ich früher auch gemacht gekündigt und vom ersparten meines Jobs eine Zeitlang gelebt das ist heute leider ja etwas schwieriger geworden.