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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 18. April 2026, 06:49:15

Titel: Jobcenter sieht Eigenkündigung als Musterbeispiel für sozialwidriges Verhalten
Beitrag von: selbiger am 18. April 2026, 06:49:15
Wenn der Job einfach nicht passt, führt eine Eigenkündigung trotz einer nur 2-wöchigen Kündigungsfrist unmittelbar zum Verlust des Einkommens und zur Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit – was einen Ersatzanspruch/ Rückforderung des Jobcenters zur Folge hat.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-sieht-eigenkuendigung-als-musterbeispiel-fuer-sozialwidrigen-verhalten

sozialwiedriges verhalten..wenn man den job kündigt..die haben nicht mehr alle..das ist doch jedem sein gutes recht den jop zu kündigen aus welchen gründen auch immer.. :teuflisch:  :wand:
Titel: Aw: Jobcenter sieht Eigenkündigung als Musterbeispiel für sozialwidriges Verhalten
Beitrag von: Sheherazade am 18. April 2026, 09:16:52
Zitat von: selbiger am Heute um 06:49:15das ist doch jedem sein gutes recht den jop zu kündigen aus welchen gründen auch immer.

Selbstverständlich, allerdings sollte man dann nicht auf Bürgergeld als Lohnersatz angewiesen sein oder -noch besser- einen neuen Job im Anschluß haben.
Titel: Aw: Jobcenter sieht Eigenkündigung als Musterbeispiel für sozialwidriges Verhalten
Beitrag von: Rotti am 18. April 2026, 09:35:49
Zitat von: Sheherazade am Heute um 09:16:52Selbstverständlich, allerdings sollte man dann nicht auf Bürgergeld als Lohnersatz angewiesen sein oder -noch besser- einen neuen Job im Anschluß haben.
selbstverständlich habe ich früher auch gemacht gekündigt und vom ersparten meines Jobs eine Zeitlang gelebt das ist heute leider ja etwas schwieriger geworden.