Wer bereits vor dem 1. Januar 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, kann keine nachträgliche Anpassung nach den später eingeführten, günstigeren Berechnungsregeln verlangen. Das Bundessozialgericht hat damit klargestellt, dass die Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten nur für Renten gelten, die ab den gesetzlichen Stichtagen neu begonnen haben.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/weniger-erwerbsminderungsrente-fuer-bestandsrentner
der eine rentner bekommt der andere schaut zu.. :wand:
Zitat von: selbiger am Heute um 14:05:39der eine rentner bekommt der andere schaut zu.
Das gibt es doch auch oft in anderen Bereichen.
Bei solchen Gesetzesänderungen geht das nun mal nicht rückwirkend.