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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 18. April 2026, 14:05:39

Titel: Weniger Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
Beitrag von: selbiger am 18. April 2026, 14:05:39
Wer bereits vor dem 1. Januar 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, kann keine nachträgliche Anpassung nach den später eingeführten, günstigeren Berechnungsregeln verlangen. Das Bundessozialgericht hat damit klargestellt, dass die Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten nur für Renten gelten, die ab den gesetzlichen Stichtagen neu begonnen haben.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/weniger-erwerbsminderungsrente-fuer-bestandsrentner

der eine rentner bekommt der andere schaut zu.. :wand:
Titel: Aw: Weniger Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. April 2026, 17:31:41
Zitat von: selbiger am Heute um 14:05:39der eine rentner bekommt der andere schaut zu.

Das gibt es doch auch oft in anderen Bereichen.

Bei solchen Gesetzesänderungen geht das nun mal nicht rückwirkend.