Weniger Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner

Begonnen von selbiger, Heute um 14:05:39

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selbiger

Wer bereits vor dem 1. Januar 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, kann keine nachträgliche Anpassung nach den später eingeführten, günstigeren Berechnungsregeln verlangen. Das Bundessozialgericht hat damit klargestellt, dass die Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten nur für Renten gelten, die ab den gesetzlichen Stichtagen neu begonnen haben.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/weniger-erwerbsminderungsrente-fuer-bestandsrentner

der eine rentner bekommt der andere schaut zu.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: selbiger am Heute um 14:05:39der eine rentner bekommt der andere schaut zu.

Das gibt es doch auch oft in anderen Bereichen.

Bei solchen Gesetzesänderungen geht das nun mal nicht rückwirkend.