Auf Beschäftigte mit hohen Einkommen kommen 2027 deutlich höhere Sozialabgaben zu. Das Bundeskabinett beschloss die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article6ac60b916a0860be6e2091d5/sozialabgaben-bundeskabinett-beschliesst-deutlich-hoehere-sozialbeitraege-fuer-gutverdiener.html
was verstehen die unter gutverdiener..??die die 30.000 im jahr verdienen..??oder gar drunter..? :weisnich:
Steht doch gleich zu Anfang des Artikels .. "Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt demnach von 5812,50 auf 6375 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird sie von 8450 auf 8850 Euro angehoben."
Zitat von: selbiger am 07. Oktober 2026, 15:21:27was verstehen die unter gutverdiener..??die die 30.000 im jahr verdienen..??oder gar drunter..?
Steht im Artikel, einfach die Monatsbeträge mal 12 nehmen.
Übrigens: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge (für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) berechnet werden. Jeder Euro, der über diese Grenze hinaus verdienten wird, bleibt für die Sozialabgaben beitragsfrei.
Zitat von: Robert22 am 07. Oktober 2026, 15:47:38Steht doch gleich zu Anfang des Artikels .. "Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt demnach von 5812,50 auf 6375 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird sie von 8450 auf 8850 Euro angehoben."
die beitragsbemessungsgrenze sagt aber nichts über den jeweiligen verdienst aus..also ab wann ist man ein gut oder besserverdiener..??meinen die die jenigen die mal grade 25-35.000 euro im jahr verdienen..
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze, einfach erklärt: Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden in Prozent des Bruttoeinkommens berechnet. Wer mehr Geld verdient, zahlt mehr. Doch die Beiträge sind auch gedeckelt. Wer über einen bestimmten Betrag hinaus verdient, zahlt einen konstanten Höchstbetrag. Zu deutsch: Wer man mehr als die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdient, bleibt der Teil des Einkommens, der über dieser Grenze liegt, beitragsfrei für die Sozialversicherungen.
Die Werte für das Jahr 2026
Da es unterschiedliche Finanzbedarfe gibt, unterscheidet man zwischen zwei Hauptgrenzen (Stand 2026):
• Kranken- und Pflegeversicherung:
• Jahreslimit: 69.750,00 Euro
• Monatslimit: 5.812,50 Euro
• Renten- und Arbeitslosenversicherung:
• Jahreslimit: 101.400,00 Euro
• Monatslimit: 8.450,00 Euro
Die Bundesregierung passt diese Beträge jedes Jahr an die allgemeine Lohnentwicklung an.