hi,
ich habs ergattert :cool: - das Formular #309
Oben in der Mitte prangt im Original das Logo des JC - ich habs raugenommen.
Siehe .doc im Anhang
Anhang auf Wunsch entfernt. / Wolf27
Anhang oben bitte so nicht verwenden - hab was übersehen!
so nun aber in diesem Post
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
coolio
:sehrgut: Schon, also gleich, abgespeichert.
Schaut ein bißerl anders aus als bei uns aber daran soll es nicht scheitern.
(http://smiles.kolobok.us/artists/just_cuz/JC_ThankYou.gif)
FN
Und nun noch ein ausfüllbares PDF - Danke an @Karo54 und Familie :sehrgut:
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Ui - klasse! :danke:
Sehr schön. :danke:
Das ist coolio :ok:
:danke: :ok: :sehrgut:
Ich habe dieses Formular verwendet, und bekam dann von meinem SB wieder Post, mit dem Hinweis das ich ein falsches Formular verwendet habe. Jetzt hat er mir ein neues mit gesendet, 2 Seiten zum ausfüllen für einen Meldetermin. Gehts noch? Dachte eigt. sind Anträge nicht an Formulare gebunden, oder irre ich mich da?
(Wollte kein neuen Thread öffnen, passt hier aber gut rein)
Formulare sind Arbeithshilfen - mehr nicht. Anträge sind mit wenigen Ausnahmen an keine Form gebunden.
Also kann ich meinem SB antworten, dass ein Antrag auf Fahrgeld an keine Form gebunden ist? Hast du mir dazu den passenden §?
Zitat von: Gast31634 am 01. März 2015, 17:30:48Hast du mir dazu den passenden §?
Hab ich mal aus dem Musterschreibenbereich von Sebastian rauskopiert. Da geht es aber um Bewerbungskosten.
http://hartz.info/index.php?topic=10936.msg95182#msg95182
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__9.html
MfG FN
Zitat von: Gast31634 am 01. März 2015, 17:30:48
Also kann ich meinem SB antworten, dass ein Antrag auf Fahrgeld an keine Form gebunden ist? Hast du mir dazu den passenden §?
JAA kannst du.
Unter Berufung auf § 9 SGB X wird;
Zitat
in der Einführung zur 8. Auflage des Wulffen-Kommentars (Seite 158 (4)) hierzu ausgeführt:
,,Nichtförmlichkeit bedeutet das Fehlen von Formzwang für die Handlungen der Beteiligten und der verfahrensführenden Behörde. Der Beteiligte kann sich grundsätzlich mündlich, schriftlich, elektronisch (§ 36a SGB I), zur Niederschrift der Behörde, auch telefonisch, durch Email (Hessischer VGH v 13.08.2007 – 3 UZ 522/07 – NVwZ 2008, 343, 344) oder SMS (Rixen/Waschull in LPK-SGB X, § 9 Rn 5: nach vorheriger Absprache) an die Behörde wenden. Er ist ohne besondere gesetzliche Verpflichtung nicht gezwungen, sich amtliche Formulare zu bedienen (BSG v 18.8.205 – B 7a/7 AL 66/04 R – SozR 4-4300 § 415 Nr 1 Rn 19; siehe aber Rn 5)."
Zitat18.8.205
??? Schreibfehler?
ja, sieht so aus.
Zitat von: coolio am 28. Mai 2014, 17:07:12
hi,
ich habs ergattert :cool: - das Formular #309
Oben in der Mitte prangt im Original das Logo des JC - ich habs raugenommen.
Siehe .doc im Anhang
Anhang auf Wunsch entfernt. / Wolf27
das ist jetzt nicht mehr gültig sagt mein Sb deshalb wollte ich fragen was für Formular anerkannt wird bei Fahrtkostenerstattung oder wie man das genehmigt bekommt vor oder nach einen Vorstellungsgespräch habe immerhin 60km hin und zurück.
Wenn Du einen Vorstellungstermin hast, rufe bei der Service- Hotline an. Die schicken Dir dann ein Formular zu. Hast Du den AG gefragt, ob er die Fahrkosten übernimmt ?
Muß er eigentlich. Beim Temin läßt Du Dir dann eine Bestätigung unterschreiben, dass Du den Termin wahrgenommen hast. Beides reichst Du dann beim Amt ein.
Zitat von: Schnuffel01 am 14. Juli 2017, 18:56:58Hast Du den AG gefragt, ob er die Fahrkosten übernimmt ?
im VV steht nichts über Fahrtkosten er hat mich eingeladen zu kommen.
Danke das werde ich dann so handhaben, sollte er mich einstellen bin ich natürlich froh dann Frage ich auch nicht mehr danach.
Zur Gültigkeit/Ungültigkeit stehen 2 Posts (mit §§§) auf Seite 1 hier....
Allerdings gilt das nur für Fahrten zum JC oder durch JC veranlassten Termin (§59 i.V.m. §309 SGB III)
Das was Du suchst ist für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget - andere Hausnummer
also formlos stellen.
ja genau so war es ich hab ihn gefragt ob das Formular ausfüllen soll und dann hat er mir Fahrkarten zur Vorladung geschickt.
Also danke dann so
Leistungen aus dem Vermittlungsbudget - andere Hausnummer
also formlos stellen.
@all
Weils gerade der Thread ist - ich stelle das ausfüllbare pdf gerne nochmal hier ein, wenns einer braucht.
ja danke, und das du mir es nicht übel nimmst das ich den uralten Thread wiederbelebt habe. :smile:
ich nehm mal an, das sollte ein Ja auf meine Frage werden?
Hab mich auch gewundert, daß der Thread noch lebt - üblicherweise sind die Löschfristen kürzer.
Ich hab hier garnix zu entscheiden - Forenleitung + Mods sind da zuständig. Meckern kommt von mir an anderen Stellen :lachen:
Hier nochmal für hoffentlich ein paar mehr Tage
(pdf - ausfüllbar)
[gelöscht durch Administrator Erreichen der Speicherfrist]
Zitat von: coolio am 14. Juli 2017, 23:11:47Hier nochmal für hoffentlich ein paar mehr Tage
(pdf - ausfüllbar)
und hier im Anhang das odt das die Speicherfrist erreicht hat.
MfG FN
[gelöscht durch Administrator Erreichen der Speicherfrist]
Hinweis @ all:
Da das System die Anhänge in regelmäßigen Abständen entfernt, hier mal beide Formular-Versionen verlinkt:
* Formular-Fahrtkosten leer (PDF) (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Formular-Fahrtkosten%20leer.pdf)
* Formular_Fahrtkosten (odt = OpenOffice) (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Formular_Fahrtkosten.odt)
Damit sollte das Problem mit den Speicherfristen gelöst sein. :zwinker:
LG Wolf
:sehrgut:
und :danke:
Ich hab es zwar abgespeichert, aber man weiß ja nie....
und die anderen freuen sich bestimmt!
MfG FN
Zitat von: Schnuffel01 am 14. Juli 2017, 18:56:58
Wenn Du einen Vorstellungstermin hast, rufe bei der Service- Hotline an. Die schicken Dir dann ein Formular zu. Hast Du den AG gefragt, ob er die Fahrkosten übernimmt ?
Muß er eigentlich. Beim Temin läßt Du Dir dann eine Bestätigung unterschreiben, dass Du den Termin wahrgenommen hast. Beides reichst Du dann beim Amt ein.
ist das hier auch zu finden, anrufen möchte ich da nicht so gerne oder sind das spezielle Formulare mit BG Eintrag?
Habe ja bisher immer die An und ABfahrt zum Gespräch selbst bezahlt, aber es nimmt langsam überhand mit den Einladungen.
Zitat von: Gast42062 am 08. August 2017, 12:55:04ist das hier auch zu finden,
:scratch:
schau mal Antwort 25 an!
MfG FN
gilt das jetzt doch für Vorstellung beim Ag? coolio ist da anderer Meinung. :weisnich:
Kann sein coolio hat Mist gebaut oder was falsch verstanden.
ZitatHabe ja bisher immer die An und ABfahrt zum Gespräch selbst bezahlt, aber es nimmt langsam überhand mit den Einladungen.
Wodurch kamen diese Gespräche zustande? Wer hat die veranlasst? Bei wem fanden die statt?
1VV und die anderen selbst Gesuche, alle durch den Ag und keiner hat bei der Stellenagabe die Fahrtkosten ausgeklammert.
Mir ging es in erster Linie um dieses Formular bei Vorstellungsgespräche beim Ag, hab noch keines von BA für jemals gesehen nur diese bei Vorladung zum JC.
In meiner EGV steht 0,20km zum Vorstellunggesprächen und die waren alle außerhalb meiner Stadt.
Wie jetzt bitte genau einfordern?
Soll ich beim Ag der mich nicht einstellt fordern? steht aber so nicht in meiner EGV.
Das sind dann Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, aber eben nur, wenn der AG die Fahrtkostenübernahme (nachweisbar) ablehnt.
Ob aus einem VV eine eigenständige Pflicht des JC entsteht, mag ich gerade nicht einschätzen, tendiere aber hier auch zum Eingangssatz.
Die Kosten für die Bewerbung an sich sind aus dem VV jedenfalls vom JC zu erstatten - Briefkosten und was auch immer dazu gehört.
Vorstellungstermine dann siehe wieder oben...
Das steht so nicht in meiner EGV da steht 3€ pro Bewerbung es wird auch auf die möglichkeit im Jobclub hingewiesen und eben die Fahrtkosten pro km 0,20 mehr nicht.
Und wie beantrage ich das nun schriftlich das ich die Kosten erstattet bekomme, das oben genannte Formular ist es ja nicht.
Das Auto kostet ja ich brauche es Privat überhaupt nicht mehr aber ohne Auto no Chancen auf einen Arbeitsplatz jetzt wird wieder bald TÜV fällig muß die Bremsscheiben und Beläge neu aufziehen und der Auspuff den werde ich wohl machen lassen komme durch meine Körperfülle einfach nicht mehr unter das Auto.
Lass mal den Passus aus der EGV lesen....
Hast Du jemals einen beworbenen AG nach Fahrtkostenerstattung gefragt?
Steht im Job Angebot schon 'Fahrtkosten werden nicht übernommen' ???
Zitat von: coolio am 08. August 2017, 23:46:46Lass mal den Passus aus der EGV lesen....
einen Moment bitte.
Zitat von: coolio am 08. August 2017, 23:46:46Hast Du jemals einen beworbenen AG nach Fahrtkostenerstattung gefragt?
ja 1x war etwas weiter weg
Zitat von: coolio am 08. August 2017, 23:46:46Steht im Job Angebot schon 'Fahrtkosten werden nicht übernommen' ???
steht da nicht aber wenn ich dann frage heißt es nein, einer schrieb mir dann auf den Antwortzettel von dem VV Probearbeit den möchte ich aber nicht abgeben.
Wie lange sollte die Probearbeit gehen?
und genau das war der VV?
Da klingeln doch schon wieder alle Glocken :teuflisch:
Was hat Probearbeit mit Kostenerstattung zu tun??????
Zitat von: coolio am 09. August 2017, 00:03:35
Wie lange sollte die Probearbeit gehen?
und genau das war der VV?
Da klingeln doch schon wieder alle Glocken :teuflisch:
Was hat Probearbeit mit Kostenerstattung zu tun??????
es sollte eine sozialversicherungspflichtige Arbeit sein der Ag hat auf dem Zettel geschrieben das ich zum Gespräch anwesend war und auch das er Probearbeit anbieten will für eine Woche.
uiii - haben die Leipziger dazugelernt? Ohhh Wunder
Also Fahrtkosten entsprechend dem dort genannten §§§ formlos beantragen - das sollte es gewesen sein.
"pro gefahrenem KM 0,20 €" ist richtig.
-----------
Nur für mich: warum hast Du die Probearbeit nicht abgeleistet?
Zitat von: coolio am 09. August 2017, 00:20:01
uiii - haben die Leipziger dazugelernt? Ohhh Wunder
Also Fahrtkosten entsprechend dem dort genannten §§§ formlos beantragen - das sollte es gewesen sein.
"pro gefahrenem KM 0,20 €" ist richtig.
-----------
Nur für mich: warum hast Du die Probearbeit nicht abgeleistet?
hat mit dir zu tun du hast mal ein schreiben aufgesetzt das ich dem Teamleiter gab.
danke schön.
kann ich nicht sagen der Sb liest womöglich mit da er weiß das ich hier im Forum verweile.
Nur soviel bezahlte Probearbeit gibt es nicht.Nur Aufwandentschädigung und dann ist es auch nur Reinschnuppern in einer Tätigkeit wo es um Reinigungsarbeiten und Unkraut jäten geht.
Unbezahlte Probearbeit gibt es nicht !!!!
Die gesamte Tätigkeit dreht sich um Unkraut jäten?????
Nennt sich dann wohl Landschaftsgärtner?
Achtung: bei VV gibts eine Rückmeldung des AG an das JC.
Die verschmähten AG sind da meist recht rachsüchtig.
-----------
Hilf mir mal sortieren, welches Angebot der VV beinhaltete?
glaube ich jetzt nicht er weiß ja wie es auch in der EGV steht das er eine Förderung auf Eingliederungszuschuß bekommt oder bekommen kann, komisch nur das alle auf die ca.700 € pro Monat verzichten wollen. :scratch:
verstehe kein Wort mehr....
ganz unten in der EGV den Zuschuß wo er beantragen kann oder eine MAG wenn er will, ich kann das ja nicht entscheiden ohne Einwilligung des JC wenn er mich nicht Probezeit arbeiten lässtmit einem ordentlichen Arbeitsvertrag.
morgen ausgeschlafen ist wohl besser....
Zitat von: coolio am 09. August 2017, 01:45:56morgen ausgeschlafen ist wohl besser....
du warst ja mal im Krankenhaus glaube ich und länger nicht online was war los ?
Mit 58 Jahren schon schlapp erzähl.
OT:
Junge, geh schlafen!