FORMULAR FAHRTKOSTENERSTATTUNG

Begonnen von coolio, 28. Mai 2014, 17:07:12

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coolio

Kann sein coolio hat Mist gebaut oder was falsch verstanden.
ZitatHabe ja bisher immer die An und ABfahrt zum Gespräch selbst bezahlt, aber es nimmt langsam überhand mit den Einladungen.
Wodurch kamen diese Gespräche zustande? Wer hat die veranlasst? Bei wem fanden die statt?

Gast42062

1VV und die anderen selbst Gesuche, alle durch den Ag und keiner hat bei der Stellenagabe die Fahrtkosten ausgeklammert.

Mir ging es in erster Linie um dieses Formular bei Vorstellungsgespräche beim Ag, hab noch keines von BA für jemals gesehen nur diese bei Vorladung zum JC.
In meiner EGV steht 0,20km zum Vorstellunggesprächen und die waren alle außerhalb meiner Stadt.
Wie jetzt bitte genau einfordern?
Soll ich beim Ag der mich nicht einstellt fordern? steht aber so nicht in meiner EGV.

coolio

Das sind dann Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, aber eben nur, wenn der AG die Fahrtkostenübernahme (nachweisbar) ablehnt.
Ob aus einem VV eine eigenständige Pflicht des JC entsteht, mag ich gerade nicht einschätzen, tendiere aber hier auch zum Eingangssatz.
Die Kosten für die Bewerbung an sich sind aus dem VV jedenfalls vom JC zu erstatten - Briefkosten und was auch immer dazu gehört.
Vorstellungstermine dann siehe wieder oben...

Gast42062

Das steht so nicht in meiner EGV da steht 3€ pro Bewerbung es wird auch auf die möglichkeit  im Jobclub hingewiesen und eben die Fahrtkosten pro km 0,20 mehr nicht.
Und wie beantrage ich das nun schriftlich das ich die Kosten erstattet bekomme, das oben genannte Formular ist es ja nicht.
Das Auto kostet ja ich brauche es Privat überhaupt nicht mehr aber ohne Auto no Chancen auf einen Arbeitsplatz jetzt wird wieder bald TÜV fällig muß die Bremsscheiben und Beläge neu aufziehen und der Auspuff den werde ich wohl machen lassen komme durch meine Körperfülle einfach nicht mehr unter das Auto.

coolio

Lass mal den Passus aus der EGV lesen....
Hast Du jemals einen beworbenen AG nach Fahrtkostenerstattung gefragt?
Steht im Job Angebot schon 'Fahrtkosten werden nicht übernommen' ???

Gast42062

Zitat von: coolio am 08. August 2017, 23:46:46Lass mal den Passus aus der EGV lesen....
einen Moment bitte.
Zitat von: coolio am 08. August 2017, 23:46:46Hast Du jemals einen beworbenen AG nach Fahrtkostenerstattung gefragt?
ja 1x war etwas weiter weg
Zitat von: coolio am 08. August 2017, 23:46:46Steht im Job Angebot schon 'Fahrtkosten werden nicht übernommen' ???
steht da nicht aber wenn ich dann frage heißt es nein, einer schrieb mir dann auf den Antwortzettel von dem VV Probearbeit den möchte ich aber nicht abgeben.

coolio

Wie lange sollte die Probearbeit gehen?
und genau das war der VV?
Da klingeln doch schon wieder alle Glocken  :teuflisch:
Was hat Probearbeit mit Kostenerstattung zu tun??????

Gast42062

#37
Zitat von: coolio am 09. August 2017, 00:03:35
Wie lange sollte die Probearbeit gehen?
und genau das war der VV?
Da klingeln doch schon wieder alle Glocken  :teuflisch:
Was hat Probearbeit mit Kostenerstattung zu tun??????
es sollte eine sozialversicherungspflichtige Arbeit sein der Ag hat auf dem Zettel geschrieben das ich zum Gespräch anwesend war und auch das er Probearbeit anbieten will für eine Woche.


coolio

uiii - haben die Leipziger dazugelernt? Ohhh Wunder
Also Fahrtkosten  entsprechend dem dort genannten §§§ formlos beantragen - das sollte es gewesen sein.
"pro gefahrenem KM 0,20 €" ist richtig.

-----------
Nur für mich: warum hast Du die Probearbeit nicht abgeleistet?


Gast42062

Zitat von: coolio am 09. August 2017, 00:20:01
uiii - haben die Leipziger dazugelernt? Ohhh Wunder
Also Fahrtkosten  entsprechend dem dort genannten §§§ formlos beantragen - das sollte es gewesen sein.
"pro gefahrenem KM 0,20 €" ist richtig.

-----------
Nur für mich: warum hast Du die Probearbeit nicht abgeleistet?
hat mit dir zu tun du hast mal ein schreiben aufgesetzt das ich dem Teamleiter gab.
danke schön.
kann ich nicht sagen der Sb liest womöglich mit da er weiß das ich hier im Forum verweile.
Nur soviel bezahlte Probearbeit gibt es nicht.Nur Aufwandentschädigung und dann ist es auch nur Reinschnuppern in einer Tätigkeit wo es um Reinigungsarbeiten und Unkraut jäten geht.

coolio

Unbezahlte Probearbeit gibt es nicht !!!!
Die gesamte Tätigkeit dreht sich um Unkraut jäten?????
Nennt sich dann wohl Landschaftsgärtner?
Achtung: bei VV gibts eine Rückmeldung des AG an das JC.
Die verschmähten AG sind da meist recht rachsüchtig.
-----------
Hilf mir mal sortieren, welches Angebot der VV beinhaltete?

Gast42062

glaube ich jetzt nicht er weiß ja wie es auch in der EGV steht das er eine Förderung auf Eingliederungszuschuß bekommt oder bekommen kann,  komisch nur das alle auf die ca.700 € pro Monat verzichten wollen.  :scratch:

coolio


Gast42062

ganz unten in der EGV den Zuschuß wo er beantragen kann oder eine MAG wenn er will, ich kann das ja nicht entscheiden ohne Einwilligung des JC wenn er mich nicht Probezeit arbeiten lässtmit einem ordentlichen Arbeitsvertrag.

coolio

morgen ausgeschlafen ist wohl besser....