Können Hartz-IV-Bezieher zahlreiche Widersprüche und Klageschriften verfassen, ist ihnen erst recht das Schreiben von zehn Bewerbungen pro Monat zuzumuten. Werden wiederholt und ohne ausreichenden Grund aber keine Bewerbungsbemühungen nachgewiesen, ist eine vollständige Hartz-IV-Kürzung gerechtfertigt, entschied das Sozialgericht Berlin in einem aktuell veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 28. April 2015 (Az.: S 168 AS 5850/14). Allein der Hinweis auf die angebliche Verfassungswidrigkeit der Sanktionen reicht nicht aus, um die unterlassenen Bewerbungsbemühungen zu begründen.
Im konkreten Fall wurde ein Hartz-IV-Bezieher in seiner Eingliederungsvereinbarung verpflichtet, dass er monatlich zehn Bewerbungen schreiben muss. Doch der Arbeitslose legte wiederholt keine Nachweise über seine Bewerbungsbemühungen vor.
Wegen der wiederholt nicht nachgewiesenen Bewerbungen strich das Jobcenter das Arbeitslosengeld II vollständig.
-->> http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-zehn-bewerbungen-pro-monat-sind-zumutbar-527138
Das gehört dazu:
http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/4-Klage-zweite-100%25-Sanktion/2015-04-28-SG-Gerichtsbescheid.pdf
ZitatSG Berlin: Zehn Bewerbungen pro Monat sind zumutbar
Hier urteilte das Landessozialgericht Mainz ähnlich -->>
LSG Mainz: 2 Bewerbungen pro Woche zumutbar (http://hartz.info/index.php?topic=90459.0). Da wurde geurteilt, dass es 8 Bewerbungen im Monat sind die zumutbar wären.
Ergänzend -->>
Zitat von: oldhoefi am 21. April 2015, 22:40:25
Es gibt ältere LSG-Beschlüsse - denen auch die aktuellen Rechtssprechungen folgen - dass 8 bis 10 Bewerbungen/Monat zumutbar sind.
Beispiele:
8 Bewerbungen/Monat = L 7 AS 40/13 B vom 12.06.2013
10 Bewerbungen/Monat = L 6 AS 129/09 vom 27.08.2012
Zitat von: oldhoefi am 21. April 2015, 21:03:30
Drei Bewerbungen pro Woche als Verkäuferin für ledige 29jährige Arbeitslose zumutbar und möglich
Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen stellen drei Bewerbungen pro Woche keine hohe Stressbelastung oder besonderen Zeitdruck dar
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass drei Bewerbungen pro Woche für eine ledige 29jährige Arbeitslose zumutbar und möglich sind und auch bei gewissen gesundheitlichen Einschränkungen keine hohe Stressbelastung oder einen besonderen Zeitdruck darstellen.
weiterlesen --> http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Einer+ledigen+Arbeitslosen+im+Alter+von+29+Jahren+sind+drei+Bewerbungen+pro+Woche+als+Verkaeuferin+zumutbar+und+moeglich/?LISTPAGE=2290388 (http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Einer+ledigen+Arbeitslosen+im+Alter+von+29+Jahren+sind+drei+Bewerbungen+pro+Woche+als+Verkaeuferin+zumutbar+und+moeglich/?LISTPAGE=2290388)
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2015 – AZ: S 17 AL 3360/14 (Volltext folgt)
Quelle: http://hartz.info/index.php?topic=90459.0
Ich würde die Gelben Seiten nehmen und bei A anfangen.
Den "Vorwurf" hält übrigens Richter Jens Petermann aus Gotha für falsch ... Sollte vielleicht auch mal festgehalten werden ...
Vielleicht solltest du dennoch die Meinung enes Sozialrichters nicht so ganz aus den Augen verlieren ...
Zitat aus dem Artikel:
ZitatKönnen Hartz-IV-Bezieher zahlreiche Widersprüche und Klageschriften verfassen, .. ff.
Nehmen Leistungsberechtigte ihre Rechte wahr, wird dies doch glatt zum Nachteil ausgelegt.
Ich erwarte jetzt ein Urteil, frei dem Motto: " Wer in sozialen Netzwerken aktiv ist, ...."
Grundsätzlich verkennen aber auch solche Richter eine Realität:
Es gibt Leute die haben keine Aussicht auf einen Job. Was ja auch gerade das BSG höchstrichterlich entschieden und bestätigt hat.
Ob da nun 8, 10 oder Drölf Bewerbungen geschrieben werden, wird an dieser kapitalistischen Realität nichts ändern.
Ich weiß nicht wieviele Leistungsberechtigte es in Berlin gibt, sollten jedoch alle zu 10 Bewerbungen in Zukunft verdonnert werden, wird bei den potientiellen AG ne Menge Aufwand auflaufen. Ob das wirklich hilfreich ist?
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 10:30:42wird bei den potientiellen AG ne Menge Aufwand auflaufen
Ich habe Kontakt zu ZAF-Menschen (die nur Stellen ausschreiben, für die sie auch im Moment suchen) und Gebäudereinigungsfirmen - viel Arbeit mit von vornherein (erkennbar an Bewerbung?) nicht interessierten Menschen, laden die dann schon gar nicht mehr ein. Leider kann ich nicht nach solchen "auffälligen" Bewerbungen fragen, weiß also nicht, ob es "Negativ-Bewerbungen" sind oder in Maßnahmen vorgegebene...
Hallo rat-los,
ich habe mal geschaut Arbeitslosenzahl in Berlin:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Berlin-Nav.html
Offiziell rund 195. 000 x 10 Bewerbungen. Kommt ne Menge bei raus. Monat für Monat.
Ich versetze mich mal in die Person eines AG. Jedesmal eingegangene Bewerbungen löschen? Kein Stück. Viel zuviel Action. Ergo würde ich versuchen Mails mit den Worten " Bewerbung, bewerbe oder ähnliches" als Spam definieren. und raus filtern lassen.
#Aber ich definiere die monatlichen Zwangsbewerbungen sowieso grundsätzlich als Sinnlos, kontrproduktiv, sogar als Umweltverschmutzung#
Werden diese 10 Bewerbungen denn auch erstattet?
ansonsten würde ich nämlich nur per Mail verschicken
Naja, wer nicht aktiv sich beteiligt um aus seiner Arbeitslosigkeit herauszukommen muß halt mit so etwas rechnen.
Was ist so schwierig an einem Bewerbungsschreiben ?? Im Prinzip brauch man, wenn es nur "Blindbewerbungen" sind, einfach ein Serienanschreiben zu verfassen und nur anschließend die Adressen ändern. Kopien der sonstigen Unterlagen en masse machen, und fertig ist der Brei. Und ab und zu mal in die Jobbörse gucken und auf etwas aktuelles hin bewerben. Aber wem das zuviel ist, tja, der bekommt halt Probleme.
Ein Problem liegt in dem Voraus auslegen der Kosten vor. Und dann z.T. monatelange Wartezeit der Erstattung.
Eoweit mir bekannt wird i. d. R. n 5er erstattet- nu mach ma ne " ansprechende" Bewerbung für nen 5er.
Tja, die Sache mit dem das Jede/R anscheinend nen PC mit Internetanschluss; Mailaccount hat. So anscheinend die gängige Meinung.
Pech nur das im SGB noch nicht dieser Zwang zum " must have" eingeführt wurde.
Ferner mache ich mit meinem PC das was ich will und nicht was irgendwelch JC glauben fordern zu können!!!
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 14:56:06
Ein Problem liegt in dem Voraus auslegen der Kosten vor. Und dann z.T. monatelange Wartezeit der Erstattung.
Wer sich per e-mail bewirbt, legt monatelang welche Kosten aus?
Der Kläger aus dem EP hat sich gar nicht erst beworben. Schau nach, welchen Grund er angab.
Und längst nicht jeder LZA in Berlin soll 10 Bewerbungen pro Monat verschicken---wie kommst du denn auf diese absurde Rechnerei??
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 14:56:06
Ferner mache ich mit meinem PC das was ich will und nicht was irgendwelch JC glauben fordern zu können!!!
Genau! Ich gucke mit meinem PC auch nur Pornos und schreibe auf hartz.info ... wo kämen wir hin, wenn da jeder verlangen könnte ... steht auch nicht im SGB ...
Zitat von: Gast36005 am 22. August 2015, 15:01:05
...Der Kläger aus dem EP hat sich gar nicht erst beworben. Schau nach, welchen Grund er angab.
Und längst nicht jeder LZA in Berlin soll 10 Bewerbungen pro Monat verschicken---wie kommst du denn auf diese absurde Rechnerei??
Nach meiner Erfahrung mit einem Berliner Jobcenter (Cha-Wi) werden bei älteren Kunden i.d.R. 4-5 bzw. bei gesundheitlichen Einschränkungen auch null Bewerbungen in einem EGV-VA festgelegt. Dennoch gilt allgemein die Obliegenheit nach § 2 SGB II. Und ich wundere mich schon, daß R.B. nicht imstande ist/sein will regelmäßig auch nur eine Bewerbung seiner Wahl freiwillig zu erstellen. R.B. hat offensichtlich dem bundesweiten Arbeitsmarkt nichts zu bieten. Für einen studierten 57-jährigen ein privates Desaster wenn ich daran denke, wie lange er noch bis zum Erreichen seiner Regelaltersgrenze (65Jahre + 11 Monate) benötigt.
Erstattung von Ausgaben für E-Mailbewerbungen werden nicht mehr geleistet (die Regelung von 5 EUR pauschaler Bewerbungskostenerstattung/je versendeter elektronischer Bewerbung ist leider Geschichte...). Demnach muß man auch hier im EX-Wowi-Land Ausgabenquittungen - Briefpapier, Umschläge, Briefmarken, Kopierkosten - als Nachweis für schriftliche Bewerbungenskopien dem Antrag auf Kostenerstattung beifügen.
vielleicht hat @shili noch nicht gelesen, wer der Kläger ist?
Warten wir es ab ob nach dem SG-Urteil in Berlin 10 Bewerbungen zum Regelfall werden. Die spd wird das schon hoinbekommen.
Hier vor Ort wurden jedenfalls 8 nach einem Gerichtsentscheid zur Regel. Vorher waren 5 üblich.
E-Mail Bewerbungen kosten schon Geld für mich- wer das kostenfrei hinbekommt bitte melden und als Spartipp hier veröffentlichen.
Und ja- so wie ich hier manchmal lesen konnte bekommen einige wohl auch für Mail-Bewerbung eine Erstattung.
Aber mir auch völlig egal.
Ich wünschte mir eben das 44lenzen, der seit Februar 2015 > 4000 Beiträge geschrieben hat, mal diese Zeit um die Ohren gehauen bekommt- und zwar als Nachteil für ihn selber.
Orakel,
mir ist auch ziemlich schnuppe wofür du deinen PC nutzt. Denn im Gegensatz zu dir finde ich es nämlich nicht lächerlich wenn dies einfach voraus gesetzt wird wofür ich meine private Sache einsetze.
shili,
hast Du denn keine Internetflatrate? In der Regel hat das doch jeder heutzutage, so das E-Mail-Bewerbungen zumindestens nicht zusätzlich kosten.
Angela
Na der Aufreger ist doch nicht gegeben Blindbewerbung eventuell bei der NASA als williger Kosmonaut ,oder beim Buprä als König von Deutschland etc. alles erlaubt wenn auch nicht ergiebig :mocking:
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 17:51:44
Warten wir es ab ob nach dem SG-Urteil in Berlin 10 Bewerbungen zum Regelfall werden.
Warum um HimmelsWillen sollte aus diesem Gerichtsbescheid ein Regelfall für 10 Bewerbungen werden??----Unvorstellbar!
Der Kläger ist schon bei der nächsten Instanz, das ist nicht die SPD, sondern das LSG. Wie viele Bewerbungen verlangt werden, kommt nicht auf eine Einzelentscheidung eines Gerichts an, sondern auf die Vereinbarung in einer EGV.
Kostenfrei sind e-mail-Bewerbungen nicht. Ich fragte dich nur nach der Höhe der Kosten. Kennst du die denn überhaupt? Vllt. brauchst du gar keine Spartipps?
Ich finde keine Nutzungsregel zum um-die Ohren-hauen, die jemandem die Zeit vorschreibt oder die Anzahl der Beiträge.
Ich sitze luftig und schattig im Grünen und habe nichts weiter zu tun. Das, was ich zu tun habe, erledige ich frühmorgens. Oder eben nebenbei.
Ich weis gar nicht warum sich hier aufgeregt wird. Der Kläger hatte das 1. in seiner EGV zu stehen. Hätte auf Grund der hohen Kosten schon vorher "Einspruch" erheben können oder festsetzen lassen können das diese ihm erstattet werden. Soweit ich aber gelesen habe war der Kläger sowieso gegen Bewerbungen überhaupt.
Habe selbst auch nie Bewerbungskosten erstattet bekommen. Also habe ich mich nur per E-Mail beworben oder auch vorher bei den Firmen angerufen ob es überhaupt Zeck hat sich zu bewerben. Da ich eine Festnetz und Internetflatrate habe, kostete mich beides nichts zusätzlich. Und da ich 2 Berufsfelder hatte auf die ich mich beworben habe bin ich gut auf 6-8 Bewerbungen im Monat gekommen, obwohl ich mich nur mindestens 2x bewerben sollte.
Angela
zu dem allen sage ich nur Clockwerk Orange der Filmtipp
Zitat von: Gast37908 am 22. August 2015, 18:24:00zu dem allen sage ich nur Clockwerk Orange
Ja doch der Boes will halt ein paar Instanzen weiter, funktioniert doch :grins:
Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 17:51:44
Denn im Gegensatz zu dir finde ich es nämlich nicht lächerlich wenn dies einfach voraus gesetzt wird wofür ich meine private Sache einsetze.
Wieder volle Zustimmung! Der Monitor steht auf meinem privaten Schreibtisch, an dem ich auf meinem privaten Schreibtischsessel sitze. Auf dem Schreibtisch eine private Tasse mit privat gebrühtem Kaffee, natürlich mit meiner privaten Kaffeemaschine. Und so lange nicht im SGB II geregelt ist, dass ich Bewerbungen schreiben muss, während ich privaten Kaffee genieße, werde ich auch keine Bewerbungen schreiben.
O.k., ich werde auch dann keine Bewerbungen schreiben, wenn das SGB irgendwann einmal verlangt, dass ich dazu meine privaten Sachen nutzen muss. Ich schreibe grundsätzlich keine Bewerbungen.
@shili
und mir ist auch ziemlich schnuppe was aus Dir wird. Aber vielleicht sollte man nochmal nachlesen wie die 399,- Euro Regelsatz aufgeteilt waren. Nur fürs Saufen und Rauchen und so war es glaube ich nicht nur. Hm ? :scratch:
http://www.hartziv.org/wp-content/uploads/regelsatztorte2015.jpg
Zitat von: Gast35872 am 22. August 2015, 18:36:27
Zitat von: Gast37908 am 22. August 2015, 18:24:00zu dem allen sage ich nur Clockwerk Orange
Ja doch der Boes will halt ein paar Instanzen weiter, funktioniert doch :grins:
ne falscher titel meinte eigentlich den Film BRAZIL von 1985
In einem von vorne bis hinten durchstrukturierten und bürokratisierten Staat, hat die Regierung völlig unsinnige Maßnahmen entwickelt, um Terroristen ausfindig zu machen. Eines Tages bringt ein verbeamteter Sekretär ausversehen den Nachnamen eines Terroristen namens Tuttle mit dem Namen eines unschuldigen Normalbürgers namens Buttle durcheinander. In Folge dessen wird der falsche Mann verhaftet und exekutiert, während Tuttle weiterhin auf freiem Fuß ist. Sam Lowry, ein absoluter Durchschnittsbürger soll nun ermitteln, wie es zu diesem Fehler gekommen ist. Zur selben Zeit versucht Jill Layton, ein Nachbar des verurteilten Buttles, den begangenen Fehler den Ämtern zu berichten. Doch wegen der zu verzahnten Bürokratie wird dieses Unterfangen zur ermüdenden Tortur. Gleichzeitig wird Sam Lowry - welcher derweil von Jill geträumt hat - ebenfalls ein Opfer der kontraproduktiven Ämter.