SG Berlin: Zehn Bewerbungen pro Monat sind zumutbar

Begonnen von Meck, 18. August 2015, 13:12:35

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Meck

Können Hartz-IV-Bezieher zahlreiche Widersprüche und Klageschriften verfassen, ist ihnen erst recht das Schreiben von zehn Bewerbungen pro Monat zuzumuten. Werden wiederholt und ohne ausreichenden Grund aber keine Bewerbungsbemühungen nachgewiesen, ist eine vollständige Hartz-IV-Kürzung gerechtfertigt, entschied das Sozialgericht Berlin in einem aktuell veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 28. April 2015 (Az.: S 168 AS 5850/14). Allein der Hinweis auf die angebliche Verfassungswidrigkeit der Sanktionen reicht nicht aus, um die unterlassenen Bewerbungsbemühungen zu begründen.

Im konkreten Fall wurde ein Hartz-IV-Bezieher in seiner Eingliederungsvereinbarung verpflichtet, dass er monatlich zehn Bewerbungen schreiben muss. Doch der Arbeitslose legte wiederholt keine Nachweise über seine Bewerbungsbemühungen vor.

Wegen der wiederholt nicht nachgewiesenen Bewerbungen strich das Jobcenter das Arbeitslosengeld II vollständig.


-->> http://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-zehn-bewerbungen-pro-monat-sind-zumutbar-527138
LG Meck :bye:


Meck

ZitatSG Berlin: Zehn Bewerbungen pro Monat sind zumutbar

Hier urteilte das Landessozialgericht Mainz ähnlich -->> LSG Mainz: 2 Bewerbungen pro Woche zumutbar. Da wurde geurteilt, dass es 8 Bewerbungen im Monat sind die zumutbar wären.

Ergänzend -->>

Zitat von: oldhoefi am 21. April 2015, 22:40:25
Es gibt ältere LSG-Beschlüsse - denen auch die aktuellen Rechtssprechungen folgen - dass 8 bis 10 Bewerbungen/Monat zumutbar sind.

Beispiele:
8 Bewerbungen/Monat = L 7 AS 40/13 B vom 12.06.2013
10 Bewerbungen/Monat = L 6 AS 129/09 vom 27.08.2012

Zitat von: oldhoefi am 21. April 2015, 21:03:30

Drei Bewerbungen pro Woche als Verkäuferin für ledige 29jährige Arbeitslose zumutbar und möglich

Auch bei gesundheitlichen Einschränkungen stellen drei Bewerbungen pro Woche keine hohe Stressbelastung oder besonderen Zeitdruck dar

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass drei Bewerbungen pro Woche für eine ledige 29jährige Arbeitslose zumutbar und möglich sind und auch bei gewissen gesundheitlichen Einschränkungen keine hohe Stressbelastung oder einen besonderen Zeitdruck darstellen.

weiterlesen --> http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Einer+ledigen+Arbeitslosen+im+Alter+von+29+Jahren+sind+drei+Bewerbungen+pro+Woche+als+Verkaeuferin+zumutbar+und+moeglich/?LISTPAGE=2290388

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2015 – AZ: S 17 AL 3360/14 (Volltext folgt)

Quelle: http://hartz.info/index.php?topic=90459.0
LG Meck :bye:

Gast37622

Ich würde die Gelben Seiten nehmen und bei A anfangen.

Orakel

Den "Vorwurf" hält übrigens Richter Jens Petermann aus Gotha für falsch ... Sollte vielleicht auch mal festgehalten werden ...

Orakel

Vielleicht solltest du dennoch die Meinung enes Sozialrichters nicht so ganz aus den Augen verlieren ...

Gast38010

Zitat aus dem Artikel:
ZitatKönnen Hartz-IV-Bezieher zahlreiche Widersprüche und Klageschriften verfassen, .. ff.
Nehmen Leistungsberechtigte ihre Rechte wahr, wird dies doch glatt zum Nachteil ausgelegt.

Ich erwarte jetzt ein Urteil, frei dem Motto: " Wer in sozialen Netzwerken aktiv ist, ...."

Grundsätzlich verkennen aber auch solche Richter eine Realität:
Es gibt Leute die haben keine Aussicht auf einen Job. Was ja auch gerade das BSG höchstrichterlich entschieden und bestätigt hat.
Ob da nun 8, 10 oder Drölf Bewerbungen geschrieben werden, wird an dieser kapitalistischen  Realität nichts ändern.

Ich weiß nicht wieviele Leistungsberechtigte es in Berlin gibt, sollten jedoch alle zu 10 Bewerbungen in Zukunft verdonnert werden, wird bei den potientiellen AG ne Menge Aufwand auflaufen. Ob das wirklich hilfreich ist?

Gast25563

Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 10:30:42wird bei den potientiellen AG ne Menge Aufwand auflaufen
Ich habe Kontakt zu ZAF-Menschen (die nur Stellen ausschreiben, für die sie auch im Moment suchen) und Gebäudereinigungsfirmen - viel Arbeit mit von vornherein (erkennbar an Bewerbung?) nicht interessierten Menschen, laden die dann schon gar nicht mehr ein. Leider kann ich nicht nach solchen "auffälligen" Bewerbungen fragen, weiß also nicht, ob es "Negativ-Bewerbungen" sind oder in Maßnahmen vorgegebene...

Gast38010

Hallo rat-los,

ich habe mal geschaut Arbeitslosenzahl in Berlin:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur/Berlin-Nav.html

Offiziell rund 195. 000 x 10 Bewerbungen. Kommt ne Menge bei raus. Monat für Monat.
Ich versetze mich mal in die Person eines AG. Jedesmal eingegangene Bewerbungen löschen? Kein Stück. Viel zuviel Action. Ergo würde ich versuchen Mails mit den Worten " Bewerbung, bewerbe oder ähnliches" als Spam definieren. und raus filtern lassen.

#Aber ich definiere die monatlichen Zwangsbewerbungen sowieso grundsätzlich als Sinnlos, kontrproduktiv, sogar als Umweltverschmutzung#



Delfinanne

Werden diese 10 Bewerbungen denn auch erstattet?

ansonsten würde ich nämlich nur per Mail verschicken
Carpe diem! ich lebe jetzt, ich lebe heute und ich geniesse in vollen Zügen

Gast36163

Naja, wer nicht aktiv sich beteiligt um aus seiner Arbeitslosigkeit herauszukommen muß halt mit so etwas rechnen.
Was ist so schwierig an einem Bewerbungsschreiben ?? Im Prinzip brauch man, wenn es nur "Blindbewerbungen" sind, einfach ein Serienanschreiben zu verfassen und nur anschließend die Adressen ändern. Kopien der sonstigen Unterlagen en masse machen, und fertig ist der Brei. Und ab und zu mal in die Jobbörse gucken und auf etwas aktuelles hin bewerben. Aber wem das zuviel ist, tja, der bekommt halt Probleme. 

Gast38010

Ein Problem liegt in dem Voraus auslegen der Kosten vor. Und dann  z.T. monatelange Wartezeit der Erstattung.

Eoweit mir bekannt wird  i. d. R. n 5er erstattet- nu mach ma ne " ansprechende" Bewerbung für nen 5er.

Tja, die Sache mit dem das Jede/R anscheinend nen PC mit Internetanschluss; Mailaccount hat. So anscheinend die gängige Meinung.
Pech nur das im SGB noch nicht dieser Zwang zum " must have" eingeführt wurde.
Ferner mache ich mit meinem PC das was ich will und nicht was irgendwelch JC glauben fordern zu können!!!



Gast36005

Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 14:56:06
Ein Problem liegt in dem Voraus auslegen der Kosten vor. Und dann  z.T. monatelange Wartezeit der Erstattung.
Wer sich per e-mail bewirbt, legt monatelang welche Kosten aus?
Der Kläger aus dem EP hat sich gar nicht erst beworben. Schau nach, welchen Grund er angab.

Und längst nicht jeder LZA in Berlin soll 10 Bewerbungen pro Monat verschicken---wie kommst du denn auf diese absurde Rechnerei??

Orakel

Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 14:56:06
Ferner mache ich mit meinem PC das was ich will und nicht was irgendwelch JC glauben fordern zu können!!!

Genau! Ich gucke mit meinem PC auch nur Pornos und schreibe auf hartz.info ... wo kämen wir hin, wenn da jeder verlangen könnte ... steht auch nicht im SGB ...

Ferenz

#14
Zitat von: Gast36005 am 22. August 2015, 15:01:05
...Der Kläger aus dem EP hat sich gar nicht erst beworben. Schau nach, welchen Grund er angab.

Und längst nicht jeder LZA in Berlin soll 10 Bewerbungen pro Monat verschicken---wie kommst du denn auf diese absurde Rechnerei??

Nach meiner Erfahrung mit einem Berliner Jobcenter (Cha-Wi) werden bei älteren Kunden i.d.R. 4-5 bzw. bei gesundheitlichen Einschränkungen auch null Bewerbungen in einem EGV-VA festgelegt. Dennoch gilt allgemein die Obliegenheit nach § 2 SGB II. Und ich wundere mich schon, daß R.B. nicht imstande ist/sein will regelmäßig auch nur eine Bewerbung seiner Wahl freiwillig zu erstellen. R.B. hat offensichtlich dem bundesweiten Arbeitsmarkt nichts zu bieten. Für einen studierten 57-jährigen ein privates Desaster wenn ich daran denke, wie lange er noch bis zum Erreichen seiner Regelaltersgrenze (65Jahre + 11 Monate) benötigt.

Erstattung von Ausgaben für E-Mailbewerbungen werden nicht mehr geleistet (die Regelung von 5 EUR pauschaler Bewerbungskostenerstattung/je versendeter  elektronischer Bewerbung ist leider Geschichte...). Demnach muß man auch hier im EX-Wowi-Land Ausgabenquittungen - Briefpapier, Umschläge, Briefmarken, Kopierkosten - als Nachweis für schriftliche Bewerbungenskopien dem Antrag auf Kostenerstattung beifügen.