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Aktuelles zum Bürgergeld => Gesetze-Verordnungen-Weisungen-Urteile => Thema gestartet von: Gast37908 am 05. September 2015, 14:11:10

Titel: VwG Gießen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Beitrag von: Gast37908 am 05. September 2015, 14:11:10
Verwaltungsgericht Gießen hat erhebliche Zweifel, dass es sich bei den Jobcentern um eine Behörde handelt mit Urteil vom 24.2.2014

Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung "Jobcenter" handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff "Jobcenter" firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann. Dies gilt ungeachtet dessen, dass im Bereich der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung in der letzten Zeit vermehrt Anglizismen und andere Fremdworte Einzug gefunden haben, denn einer ordentlichen hoheitlichen deutschen Verwaltung ist auch eine deutsche Begrifflichkeit immanent.

http://data9.blog.de/media/342/7741342_9878a168ad_d.pdf
Titel: Re: VwG Gießen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Beitrag von: Gast37751 am 05. September 2015, 15:38:10
Die Entscheidung spricht eher gegen den Richter. Es gibt in § 1 Abs. 2 SGB X eine Legaldefinition des sozialrechtlichen Behördenbegriffs (der mit dem VwVfG identisch ist; § 1 Abs. 4 VwVfG) und dass sich der Richter bei der Frage nach der Behördeneigenschaft der Jobcenter nicht ein einziges mal mit der Legaldefinition befasst, lässt auf Unkenntnis oder methodische Mängel schließen. Wie dem auch sei, das BSG hat bereits zu den ARGEn entschieden, dass sie Behörden iSd. § 1 Abs. 2 SGB X sind (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R). Das ist bei den Jobcentern nicht anders.
Titel: Re: VwG Gießen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Beitrag von: Orakel am 05. September 2015, 15:51:50
Zitat von: Gast37751 am 05. September 2015, 15:38:10
Die Entscheidung spricht eher gegen den Richter.

Nein, weil auch einem Richter das Recht zur Ironie zusteht --> klick (http://hartz.info/index.php?topic=93477.msg969068#msg969068)

Übrigens auch so in der Fachliteratur kommentiert ...
Titel: Re: VwG Gießen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Beitrag von: Unwissender am 05. September 2015, 22:17:00
Wurde das nicht schon mal geklärt? Da ein "Jobcenter" einen Geschäftsführer hat, kann es sich um keine Behörde handeln!  :weisnich:
Titel: Re: VwG Gießen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Beitrag von: Gast32821 am 07. September 2015, 09:19:49
Grundgesetz = Verfassung
Amsel            = Adler