Ein Lottogewinn ist steuerfrei und ein Segen für jeden Arbeitnehmer. Für Hartz IV Beziehende währt die Freude bei geringeren Gewinnen nicht lange. Denn das gewonnene Geld ist sogleich zerronnen und wird auf die laufenden Hartz IV Regelleistungen angerechnet. So erging es Dennis Krause, der 10.000 Euro kurz vor Weihnachten beim Keno-Spiel von Lotto gewann. Sogleich meldete sich das Jobcenter. In einem Bescheid rechnete die Behörde den Gewinn auf die kommenden 10 Monate um. Denn zunächst muss der 33-Jährige seinen Gewinn aufbrauchen.
Damit bestätigte das Gericht ein vorangegangenes Urteil des Sozialgerichts Detmolds (Aktenzeichen: L 19 AS 77/09).In diesem Fall hatte der Betroffene bei der ,,Aktion Mensch" gerade einmal 500 Euro gewonnen. Auch dieser Betrag musste angerechnet werden. Selbst der Kauf des Lottoscheins kann nicht als Ausgabe geltend gemacht werden, wie das Gericht betonte.
-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-kassiert-lotto-gewinn.php
Also normalerweise weis ein Sozialeistungsempfänger das auch ein Lottogewinn, egal in welcher Höhe, sofort angerechnet wird als Einkommen. Das ist nichts neues. Weswegen man da gekalgt hat ist mir unklar.
Angela
Selbstverständlich ist diese Berichterstattung FALSCH, da bei einem ALGII-Empfänger, der dem SGBII unterliegt, eine Anrechnung auf 10 Monate laut GESETZ völlig unmöglich ist.
Auch ich habe diesen Bericht in einer Zeitung gelesen, hier wurde aber korrekt berichtet, wie es das Gesetz vorschreibt.
JEDE einmalige Einnahme, egal ob Erbschaft, Geschenk, Lottogewinn oder was auch immer, wird auf 6 Monate !!!! als Einkommen angerechnet. Nach diesen 6 Monaten wird das übrig gebliebene Einkommen zu Vermögen und sofern der der Vermögensfreibetrag nach § 12 SGB II nicht überschritten ist, wird dieser Restgewinn zu SCHONVERMÖGEN und kann laut GESETZ NICHT angerechnet werden.
Sorry, Meck, Du bist einem falschen Berichterstatter aufgesessen.
Der Bericht über den Menschen mit Gewinn von 500€ ist richtig, denn diese 500€ deckten seinen Bedarf der nächsten 6 Monate nicht und mußten somit zwangsläufig in voller Höhe angerechnet werden.
Das selbst die Lottoscheingebühr nicht als Ausgabe gerechnet wurde, habe ich auch gelesen, ist aber eine absolute Frechheit, womit mal wieder klar, Hartz-IV sind der letzte Dreck, so zumindest teilweise Gerichte.
Gruß
Ernie
Zitat von: Quinky am 09. Januar 2016, 18:15:19
Das selbst die Lottoscheingebühr nicht als Ausgabe gerechnet wurde, habe ich auch gelesen, ist aber eine absolute Frechheit, womit mal wieder klar, Hartz-IV sind der letzte Dreck, so zumindest teilweise Gerichte.
Irren ist menschlich, sprach der Igel und kletterte von der Kleiderbürste. Weshalb sollte nur der Lottogewinner die Kosten für den Lottoschein als Ausgabe geltend machen dürfen? Weshalb nicht auch der Lottoverlierer? Lotto spielen auf Kosten des Steuerzahlers ... Das wäre doch mal eine Idee!
Zitat von: Orakel am 09. Januar 2016, 18:21:07Weshalb sollte nur der Lottogewinner die Kosten für den Lottoschein als Ausgabe geltend machen dürfen? Weshalb nicht auch der Lottoverlierer? ...
vermutlich, weil Absetzungen nicht von Nix abgesetzt werden können. warum sollte ein Kapitalanleger seine Kosten bspw von Zinsen absetzen können und ein Lottospieler nicht? Logisch ist es nicht.
Zitat von: Orakel am 09. Januar 2016, 18:21:07
Weshalb sollte nur der Lottogewinner die Kosten für den Lottoschein als Ausgabe geltend machen dürfen? Weshalb nicht auch der Lottoverlierer? ...
Weil man dann logischerweise auch die Regelsätze der anderen erfolglosen Unternehmer um die von ihnen eingefahrenen Verluste erhöhen müßte.
Die Idee, den Preis des Lottoscheines von Gewinn abzusetzen, ist aber trotzdem Unsinn. Nach § 11b Abs. 2 SGB II müßte bei Kleingewinnen bis 400 Euro die Pauschale von 100 Euro greifen, bei Gewinnen darüber ggf. die vom LE nachgewiesenen höheren Kosten. In dem Fall kämen auch noch die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II hinzu ... Die Ungleichbehandlung gegenüber den Angestellten, die ja auch hin und wieder mal einen Chef im Lostopf finden, der ihnen ein (bedarfsdeckendes) Gehalt zahlt, ist so nicht länger hinzunehmen.
im Übrigen stimmt die Behauptung nicht, dass die Kosten beim Lottospiel nicht absetzbar sind. Von den 500 EUR wurden nämlich nur 485 EUR angerechnet und der Preis des Loses (15 EUR) in Abzug gebracht.
Ne andere Frage ist, was man beim klassischen Lottospiel als Kosten betrachten will. Wenn das dann nur der Preis für den einen Tipp mit dem Treffer ist, muss man darüber nicht streiten.
Das war doch von vornherein klar, das sowas wie Lotto für uns rausgeschmissenes Geld ist! Das Geld, welches man dafür ausgibt sollte man besser sparen, dann hat man eher was davon!
Ich war ja vor einiger Zeit in einer ähnlichen Situation und hatte beim PS-Sparen meiner Bank (eigentlich hatte ich gar nicht damit gerechnet und hatte den Vertrag für 5,- € monatlich nur zum "sparen" angelegt)! Das ich da mal 10000 € gewinne, hätte ich nie gedacht! Naja, Vater Staat hat sich gefreut und ich habe sozusagen einen Teil von den Leistungen "zurückgezahlt"
Ein Lottogewinn ist steuerfrei und ein Segen für jeden Arbeitnehmer. Für Hartz IV Beziehende währt die Freude bei geringeren Gewinnen nicht lange. Denn das gewonnene Geld ist sogleich zerronnen und wird auf die laufenden Hartz IV Regelleistungen angerechnet.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-kassiert-lotto-gewinn.php
genau..der könnte sonst reich werden..blos nix gönnen..man ist das krank..ich finde das mies..egal ob er geld vom staat bekommt oder nicht..den diese kohle hätte er sinnvoll anlegen könen..altschulden..usw..usf..den würde es ihm auch selisch besser gehen..wer weis..ich hätte das so gemacht..und ich würde mich dan bestimmt leicher fühlen..kein incasso mehr..keine pfändungen usw..
mich würde es nicht wundern..wenn er genau dadurch,das ihm das weg genommen wird,psyschisch ein knaks krigt..und sich eventuell was antut..solche fälle gab es mit 100% sicherheit auch schon..
Nur mal so am Rande: Das Jobcenter hat den Lotto-Gewinn nicht kassiert, sondern der Lottogewinner muss sein Einkommen - hier in Form eines Lotto-Gewinns - zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einsetzen wie jeder andere Leistungsberechtigte auch.
Zitat von: Orakel am 10. Januar 2016, 17:08:00
Nur mal so am Rande: Das Jobcenter hat den Lotto-Gewinn nicht kassiert, sondern der Lottogewinner muss sein Einkommen - hier in Form eines Lotto-Gewinns - zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einsetzen
Das ist doch voll unfair!
Warum kriegt der denn jetzt kein ALG2 mehr? Nur, weil er nicht mehr bedürftig ist????
Scheiß-System!
Zitat von: NevAda am 10. Januar 2016, 17:14:52Scheiß-System!
ja. Durchaus richtig. Das System macht nämlich einen gravierenden Unterschied zwischen guten und bösen Leistungsempfängern. Der ganz normale AN bzw. auch Kapitaleigner wird nämlich vom System nicht weniger "beschenkt". Das mag zwar verfassungsrechtlich in Ordnung sein, wird aber trotzdem vielfach als ungerecht empfunden und dies darf man auch hierherschreiben, ohne dass man belehrt oder verhöhnt wird.
Zitat von: NevAda am 10. Januar 2016, 17:14:52
Warum kriegt der denn jetzt kein ALG2 mehr? Nur, weil er nicht mehr bedürftig ist????
Richtig, genau deswegen.
Macht auch keinen Sinn dagegen zu klagen, ist längst durchgeurteilt.
ZitatDas Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) wird durch die Anrechnung von Einkommen nicht verletzt. Dieses Grundrecht greift dann ein, wenn und soweit andere Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. –, NJW 2010, S. 505 <507, Rn. 134>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2010 –1 BvR 688/10 –, n.v.). Die Verfassung gebietet nicht die Gewährung von bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen. Der Gesetzgeber hat vielmehr einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, sonstiges Einkommen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird (vgl. BVerfGE 100, 195 <205>).
BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, Az. 1 BvR 2556/09
https://openjur.de/u/53658.html
Zitat von: MichaK am 10. Januar 2016, 17:47:58wird aber trotzdem vielfach als ungerecht empfunden
Ist doch aber schräg, oder? Ist doch wurscht, warum ich nicht (mehr) bedürftig bin, wenn ich's nicht mehr bin.
Zitat von: MichaK am 10. Januar 2016, 17:47:58und dies darf man auch hierherschreiben, ohne dass man belehrt oder verhöhnt wird
war nicht als Verhöhnen gemeint. Aber ich wollte verdeutlichen, dass es ich es abstrus finde (ich. subjektiv!), es als ungerecht zu empfinden, dass ALG2 (nur) an Bedürftige gezahlt wird.
Zinsen werden ja auch angerechnet und da ist nichts mit 800€ Freibetrag für Verheiratete.
@NevAda
Selbst schuld. Was vergißt du auch die Ironie-Tags :cool:
Zitat von: NevAda am 10. Januar 2016, 18:01:30
Ist doch aber schräg, oder?
schräg ist Vieles in Deutschland. Schwierig, da objektiv zu sein. Am Ende ist das einfach nur eine Frage, wen der Gesetzgeber wie beschenken möchte. Die Einen halten das für völlig normal und die Anderen werden jeden Tag drauf hingewiesen, abhängig von staatl. Leistungen zu sein.
Der wo viel besitzt bekommt auch am meisten, ob und wieviel er an Steuern bezahlt bleibt nebensächlich, Schulden machen zahlt sich für Reiche immer aus denn diese sind vom Staat immer absetzbar.
Wussten Sie, dass man sich Ausgaben für die Putzfrau und den Handwerker vom Staat zurückholen kann?
Zitat von: Gast37908 am 10. Januar 2016, 18:35:04Wussten Sie, dass man sich Ausgaben für die Putzfrau und den Handwerker vom Staat zurückholen kann?
gut. Beispielsweise. Es ist das natürliche Recht des Staates, bestimmte Personengruppen mehr zu fördern..... Wie gesagt, kann man das so oder so finden und man darf das schreiben. Ironie ist da fehl am Platze. Argumente sind besser.
Ein Lottogewinn ist steuerfrei und ein Segen für jeden Arbeitnehmer. Für Hartz IV Beziehende währt die Freude bei geringeren Gewinnen nicht lange. Denn das gewonnene Geld ist sogleich zerronnen und wird auf die laufenden Hartz IV Regelleistungen angerechnet.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-kassiert-lotto-gewinn.php
ja kein cent zuviel haben lassen..man könnte ja ein würdiges leben führen..und sei es nur für kurze zeit.. :teuflisch:
Vor dieser widerwärtigen, sozialrassistischen Hass-4-Gesetzgebung und den dafür Verantwortlichen kann man nur kräftig ausspucken. :teuflisch:
Zitat von: NevAda am 10. Januar 2016, 17:14:52
Das ist doch voll unfair!
Warum kriegt der denn jetzt kein ALG2 mehr? Nur, weil er nicht mehr bedürftig ist????
So ein paar Millionen gewinnen und trotzdem weiter ALG II bekommen, DAS hätte schon etwas... :mocking:
Dann wäre ich aber auch dafür, dass das Jobcenter kein Erbe mehr kassiert ... und kein Erwerbseinkommen ... und so ... :grins:
Zitat von: Gast27461 am 11. Januar 2016, 10:23:44So ein paar Millionen gewinnen und trotzdem weiter ALG II bekommen, DAS hätte schon etwas... :mocking:
och naja, es gibt hierzulande durchaus Millionäre, die 20 fach den ALG II - Betrag (Bedarf) als Staatsgehalt beziehen, ohne dafür einen Finger krumm zu machen.
Selbst wenn von den Lottogewinn finanziell nichts bliebe - oder zumindest ein kleiner Freibetrag;
es ist an sich doch ein Gewinn: Während des Zeitraumes wo die Leistung verrechnet wird, ist man vor den Vorladungen und "Angeboten" des Jobcenters geschützt.
Das kann schon ein beträchtlichen Gewinn darstellen.
Wie gegen-hartz.de schon am 09.01.2016 berichtete (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-kassiert-lotto-gewinn.php), muss sich ein Hartz IV Bezieher seinen Weihnachts-Lottogewinn von 10.000 Euro als Einkommen anrechnen lassen.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, allerdings ist das zuständige Jobcenter dabei unzulässigerweise weit über das Ziel hinaus gegangen, denn statt auf 6 Monate hat es den Gewinn auf 10 Monate angerechnet, was es aber lt. Gesetz gar nicht darf.
§ 11 Abs. 3 S. 3 SGB II begrenzt eine solche Einkommensverteilung auf 6 Monate. Was danach noch nicht zur angemessenen Lebensführung verbraucht wurde, zählt als Vermögen und ist damit im Rahmen des § 12 SGB II geschützt.
Gegen diese gesetzlichen Vorschriften, die auch hinreichend durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gesichert sind, hat das zuständige Jobcenter hier - zumindest grob fahrlässig - verstoßen.
Abgesehen davon muss eine Person, deren ALG II Anspruch - wie hier - durch Einkommen entfällt, keineswegs auf Hartz IV Niveau leben, wie das zuständdige Jobcenter hier meint. Lediglich eine der sparsame Lebensführung ist erforderlich - auch das ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gesichert.
Ich kann dem Gewinner hier nur raten, sich gegen die unzulässige Art der Anrechnung mittels Widerspruch zu wehren und auch den Klageweg nicht zu scheuen.
Aus aktuellem Anlaß stellt sich mir aber die Frage, welche Folgen die diversen Vermögenszuwächse hätten, die einen als LE so im Laufe der Zeit treffen könnten. Neben dem Lottogewinn geht es mir hier um die Regelungen in Rz. 108 und 109 der aktuellen HEGA (vom 20.08.2014) zu den §§ 11, 11a, 11b SGB II - bspw. Aufwandsentschädigungen für Blut- und Plasmaspenden.
Folgt bei Zuführungen zum Vermögen nach Erstantragstellung eine erneute Vermögensüberprüfung (und wenn ja, wann) mit dem eventuellen Ergebnis, daß man durch Überschreitens der Vermögensgrenzen aus dem Bezug fiele oder gar Leistungen rückerstatten müßte?
Die HEGA hat keinerlei Rechtscharakter und erhebt auch keinen Anspruch auf rechtliche Korrektheit, sie gibt lediglich die Meinung der BA wieder.
Abgesehen davon ist das schon lange klar, auch hier im Forum.
Jeder Weiterbewilligungsantrag ist rechtlich ein Neuabtrag, d.h. es erfolgt auch eine Vermögensprüfung.
Ist Vermögen nicht geschützt, verwertbar und die Verwertung nicht offensichtlich unwirtschaftlich, dann geht die Vermögensverwertung einem ALG II Anspruch vor.
Danke, erstmal - offen gelassen hattest Du die Frage, ob es im sehr wahrscheinlichen Falle, daß die Vermögensgrenze inmitten und nicht am Ende eines BWZ gerissen würde, Rückforderungen für die Zeit zwischen dem Überschreiten und dem Ende des BWZ geben könnte.
Die HEGA bezieht sich bei den Zahlungen auf § 11a Abs. 4 und 5 SGB II, der m. E. keine Rechtsgrundlage bietet, daraus Vermögen werden zu lassen. Freilich könnte es entsprechende Rechtssprechung geben. Man könnte theoretisch jede Woche zur Blutplasmaspende oder alle zwei Wochen zur Thrombozytenspende, zusätzlich einmal alle zwei Monate zur Blutspende. Damit könnte sich das Vermögen monatlich um 100 bis 120 Euro erhöhen, wenn die Entschädigung nicht verbraucht würde.
Nimm mir das jetzt bitte nicht übel, aber solche Spenden liegen - im Gegensatz zu einem Erbe oder Lottogewinn - eben in jedermanns Hand, der dazu gesundheitlich in der Lage ist. Und jeder kann in die Gelegenheit kommen, die Spende zu brauchen. Manche Universitätskliniken bieten einem die Gewißheit, daß die Spenden im eigenen Haus verwendet und nicht irgendwohin verhökert werden.
Zitat von: Gast28219 am 16. Januar 2016, 13:20:04offen gelassen hattest Du die Frage, ob es im sehr wahrscheinlichen Falle, daß die Vermögensgrenze inmitten und nicht am Ende eines BWZ gerissen würde, Rückforderungen für die Zeit zwischen dem Überschreiten und dem Ende des BWZ geben könnte.
Ich sehe diese Frage hier bislang nicht. Abgesehen davon wurde auch diese bereits inhaltlich und auch schon lange höchstrichterlich beantwortet.
Lt. BSG ist alles, was man vor dem Tag der Antragstellung bekommen hatte, Vermögen, und alles was man ab dem Tag der Antragstellung dazu bekommt, Einkommen.
Zu beachten ist dabei die mögliche Rückwirkung zum Monatsersten bei einem Erstantrag. Außerdem musst du jeden Bewilligungszeitraum als in sich abgeschlossen betrachten, denn jeder Weiterbewilligungsantrag ist Kraft Gesetz ein Neuantrag.
Alles was man im laufenden ALG II Bewilligungszeitraum dazu erhält, ist Einkommen, somit kann es im laufenden ALG II Bewilligungszeitraum zu keiner Vermögenserhöhung kommen.
Im Fall eines Weiterbewilligungsantrages erfolgt eine neue Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Stichtag dafür ist (abweichend von der Antragstellung) der 1. Tag des neuen Bewilligungszeitraumes (vorausgesetzt dieser schließt nahtlos an den vorherigen an), da für den Zeitraum davor ja schon entschieden wurde.
Für den 1. Tag des neuen Bewilligungszeitraumes gilt somit: alles, was man vor dem Tag bekommen hatte, ist Vermögen, und alles was man ab dem Tag dazu bekommt, Einkommen.
Nach den aktuellen rechtlichen Regelungen ist es also vollkommen unmöglich, dass sich im laufenden Bewilligungszeitraum das nach § 12 SGB II zu berücksichtigende Vermögen erhöht.
Bsp.: Wenn man einen Vermögensgegenstand, der beim Antragsstichtag mit 5000€ bewertet und nach § 12 SGB II geschützt ist, im laufenden Bewilligungszeitraum für 6000€ verkauft, dann ist die Differenz von 1000€ keine Vermögenserhöhung, sondern Gewinn und damit als Einkommen anzurechnen.
Zitat von: Gast28219 am 16. Januar 2016, 13:20:04Man könnte theoretisch jede Woche zur Blutplasmaspende oder alle zwei Wochen zur Thrombozytenspende, zusätzlich einmal alle zwei Monate zur Blutspende. Damit könnte sich das Vermögen monatlich um 100 bis 120 Euro erhöhen, wenn die Entschädigung nicht verbraucht würde.
Irrtum.
Diese 100€ bis 120€ würden im laufenden Bewilligungszeitraum als Einkommen betrachtet. Erst mit Beginn eines neuen Bewilligungszeitraumes würden sie als Vermögen betrachtet.
Du verwechselst hier die für laufendes Einkommen anzuwendende monatsbezogene Anrechnung, mit der für den gesamten Bewilligungszeitraum geltenden Einstufung, ob es sich um Einkommen oder Vermögen handelt.
Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2016, 11:56:34
Zitat von: Gast28219 am 16. Januar 2016, 13:20:04Man könnte theoretisch jede Woche zur Blutplasmaspende oder alle zwei Wochen zur Thrombozytenspende, zusätzlich einmal alle zwei Monate zur Blutspende. Damit könnte sich das Vermögen monatlich um 100 bis 120 Euro erhöhen, wenn die Entschädigung nicht verbraucht würde.
Irrtum.
Diese 100€ bis 120€ würden im laufenden Bewilligungszeitraum als Einkommen betrachtet. Erst mit Beginn eines neuen Bewilligungszeitraumes würden sie als Vermögen betrachtet.
Du verwechselst hier die für laufendes Einkommen anzuwendende monatsbezogene Anrechnung, mit der für den gesamten Bewilligungszeitraum geltenden Einstufung, ob es sich um Einkommen oder Vermögen handelt.
http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---20.08.2014.pdf
Zitat
5.7 Zuwendungen Dritter ohne rechtliche bzw. sittliche Verpflichtung (zu § 11a Abs. 5 SGB II)
Rz. 108 (1) Geschenke und sonstige Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche oder sittliche Verpflichtung erbracht werden, sind nicht zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die leistungsberechtigte Person entweder grob unbillig wäre oder sie die Lage der Empfängerin oder des Empfängers nicht so günstig beeinflussen würden, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären.
Dies sind z. B.:
• Gesellschaftliche Preise zur Ehrung von Zivilcourage,
• Ehrengaben aus öffentlichen Mitteln (Altersjubiläum, Lebensrettung),
• Spenden aus Tombolas für bedürftige Menschen (insbesondere in der Vorweihnachtszeit),
• Begrüßungsgelder für Neugeborene,
• Entschädigungen für Blut-/Plasmaspender,
• Leistungen aus Härtefonds für NS-Verfolgte,
• Zuwendungen aus dem Fonds Heimerziehung West oder Ost zum Ausgleich von Folgeschäden aus einer Heimunterbringung in den Jahren 1949–1975/90.
Rz. 109 (2) Obergrenze für die Nichtberücksichtigung derartiger Zuwendungen sind die geltenden Vermögensfreibeträge nach § 12. Eine Berücksichtigung der Zuwendung als Vermögen ist nicht automatisch ,,besonders hart" im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6
Man kann sich zwar darüber streiten, ob die "Fachlichen Hinweise zu § 11 bis § 11b SGB II" irgendeine Relevanz hätten. Soweit sie aber in Anbetracht der schwammigen Begriffe im Gesetz für einen LE im Einzelfall weniger nachteilig sind, sollte man sie wenigstens zur Kenntnis nehmen und über ihre Folgen nachdenken dürfen.
Bei mir wurden die 10000 Euronen komplett angerechnet! Soll heißen, mir wurde der ALGII Anspruch ganz versagt, bis ich das "Geld" aufgebraucht hatte.
:offtopic: Das dauerte nicht mal 6 Monate, dann stand ich bei denen wieder auf der Matte ...
@P3
Ich habe die Frage beantwortet, wann und wie diese 100€ bis 120€ als Einkommen betrachtet würden, jedoch nicht, ob sie als Einkommen angerechnet werden.
Einkommen ist es per se, ob dieses Einkommen angerechnet wird oder nicht, ist eine andere Frage, um es hier gar nicht geht.
Ich frage mich ob eine Gewinnabholung beim Lottokiosk in bar, der Meldepflicht eines Lottogewinns einen Strich durch die Rechnung macht. In einigen Bundesländern lassen sich schließlich auch Beträge über 1.000 Euro in bar auszahlen (http://www.lottozahlen24.de/gewinnauszahlung/). Werden hierbei Personalien an der Lottoannahmestelle aufgenommen und ggf. weitergeleitet?
Zitat von: Gast39851 am 06. März 2016, 11:41:41
Ich frage mich ob eine Gewinnabholung beim Lottokiosk in bar, der Meldepflicht eines Lottogewinns einen Strich durch die Rechnung macht.
wieso ? An der Meldung ist man doch nicht gehindert, wenn bar gegen Lottoschein ausgezahlt wird. Man bekommt doch eine Auszahlquittung, oder ?
Zitat von: MichaK am 06. März 2016, 12:29:07
Zitat von: Gast39851 am 06. März 2016, 11:41:41
Ich frage mich ob eine Gewinnabholung beim Lottokiosk in bar, der Meldepflicht eines Lottogewinns einen Strich durch die Rechnung macht.
wieso ? An der Meldung ist man doch nicht gehindert, wenn bar gegen Lottoschein ausgezahlt wird. Man bekommt doch eine Auszahlquittung, oder ?
Auf der Auszahlquittung steht aber kein Name drauf, außer man hat eine Lotto-Card verwendet (dann wird der Gewinn allerdings immer aufs Konto überwiesen).
Normalerweise kann jeder, der den Lottoschein vorlegt auch den Gewinn mitnehmen. Wer im Leistungsbezug ist, könnte im Falle eines höheren Gewinns also einfach einen Verwandten oder Bekannten vorschicken, der keine Leistungen bezieht. Davon würde das Jobcenter nichts mitbekommen. Wird in den meisten Fällen wahrscheinlich auch so gemacht :zwinker:.
Ich selbst spiele allerdings eher selten Lotto. Und wenn doch, dann eigentlich nur Euro-Millions in Luxemburg. Da meldet garantiert keiner Gewinne an deutsche Behörden :cool:
Zitat von: Gast39858 am 06. März 2016, 18:29:00Verwandten oder Bekannten vorschicken, der keine Leistungen bezieht. ....
klar, das sind die Ersten, die dich dann verpfeifen werden. :zwinker:
Zitat von: Gast39858 am 06. März 2016, 18:29:00
Da meldet garantiert keiner Gewinne an deutsche Behörden
Normadressaten des § 60 SGB I sind Antragsteller und Leistungsberechtigte,
nicht deutsche Behörden!
Zitat von: Angela1968 am 09. Januar 2016, 16:45:21
Also normalerweise weis ein Sozialeistungsempfänger das auch ein Lottogewinn, egal in welcher Höhe, sofort angerechnet wird als Einkommen. Das ist nichts neues. Weswegen man da gekalgt hat ist mir unklar.
Angela
Habe zufällig diesen Beitrag gefunden und wollte dazu einfach mal die Frage in den Raum werfen, wenn es nicht ok ist bitte einfach entfernen, verschieben oder was auch immer.
Frage lautet: "Warum ist es denn nun besser für Allgemeinheit, wenn der Bürger Max Muster z.B. wegen Lottogewinn von 10.000 Euro raus fällt, und der gleiche Max Muster ab dem Tag wo er 0,00 Jobcenter-Kohle bekommt darf er ca. 40.000 Euro Vermögen besitzen, wenn es das richtige Vermögen, z.B. Auto im erlaubten Wert, Altersvorsorge usw. am richtigen Konto ist.
Tut es der Allgemeinheit echt so sehr weh und ist es wirklich unsozial und unpraktisch, wenn wir sagen würden :
" Jeder, jederzeit darf bis Betrag X alles gewinnen, erben, finden, sich erarbeiten, alles bis Betrag X darf deins sein auf allen Konten, als PKW, Goldbarren oder wie auch immer".
Ich rede natürlich nicht von Summen wie 10.000 Euro monatlicher, oder evtl. doch, hängt von den Gesamtumständen ab.
Nettolohn von 10.000/ Monat führt dann z.B. dazu, dass man Summe von erlaubten 40.000(egal ob Vermögen, Verdienst oder was auch immer) plus angemessene Eigentumswohnung schnell erreicht.
Dann und nur dann fällt man raus aus der sprichwörtlichen "sozialen Hängematte" wie sie der Volksmund so gerne nennt.
Würde es dem Volk wirklich so schwer fallen wenn wir jedem sowas gönnen egal wo die Kohle her kommt!?
Jetzt würde ein Lottogewinner z.B. bei 0,00 Euro vom Jobcenter incl. Eigentumswohnung Altersvorsorge, PKW ca. 65.000 Vermögen haben dürfen und wäre in der Lage damit wieder Hartz4 bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 zu bekommen. Irgendwie ne verrückte Welt.
Wo sind die Medien wenn es drum geht die Denkweise zu ändern, den Sprachgebrauch zu verändern, keiner sagt als Rentner "ich bekomm Bismarck 1", ob wohl der Herr B. ja mehr oder weniger der Begründer dieser Sache war, da klappt es also mit einem anderen Namen, warum nicht auch bei verurteiltem Verbrecher Peter H.!?
Das wollte ich einfach mal so in den Raum werfen
Zitat von: Gast39851 am 06. März 2016, 11:41:41
Ich frage mich ob eine Gewinnabholung beim Lottokiosk in bar, der Meldepflicht eines Lottogewinns einen Strich durch die Rechnung macht. In einigen Bundesländern lassen sich schließlich auch Beträge über 1.000 Euro in bar auszahlen (http://www.lottozahlen24.de/gewinnauszahlung/). Werden hierbei Personalien an der Lottoannahmestelle aufgenommen und ggf. weitergeleitet?
Beim Keno-Lotto und anderen z.B. Toto-Sportwette ist eine persönliche Lottocard Vorschrift. Lottocard ist personengebunden und daher ist Ehepartner/in nur mit eigener Card zu Spiel berechtigt. Im Falle von Streit fliegt dir dieser krumme Deal dann evtl. Jahre später um die Ohren, kurzer Hinweis reicht und Fahndung steht vor der Tür.
Wenn 500 oder 1000 Euro in Lottostelle ausgezahlt werden bedeutet es entweder, alles ab 1000,01 geht aufs Konto, oder es bedeutet 9000 gehen aufs Konto und 1000 in die Hand. Ich vermute mal das wenn dann einmal alles auf Konto kommt, also 9999,70 in dem Fall wohl. Egal wo es hin kommt, alles angeben und nicht vor Gericht landen find ich den netteren Weg, zum absetzen also verschwinden ins Ausland fehlt mindestens eine null bei der fast 10000 Summe ;-)
"Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt" ist immer Gefahr wenn du dafür andere Leute bzw. deren Konten brauchst, heißt nicht umsonst bei Geld hört die Freundschaft auf. :teuflisch:
Zitat von: Gast40356 am 09. Mai 2016, 20:57:36Würde es dem Volk wirklich so schwer fallen wenn wir jedem sowas gönnen egal wo die Kohle her kommt!?
Die Frage kann - und sollte - man auch anders herum stellen:
Warum sollte die Allgemeinheit für jemanden aufkommen, der genügend Geld hat, um seinen Lebensunterhalt selbst sicher zu stellen?
Allerdings gibt es genügend Leute, die wegen ihrem Vermögen/Einkommen ein schlechtes Gewissen haben und sich dadurch läutern, indem sie einen Teil davon für soziale Zwecke spenden.
Von diesem Personenkreis provitieren auch Gewinnspielvereine wie "Mein Grundeinkommen e.V.", letzterer beschäftigt lt. aktueller Pressemitteilung derzeit 17 Mitarbeiter, die auch von den Spendengeldern bezahlt werden.
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2016, 07:55:25
"Mein Grundeinkommen e.V."
Mittels Impressum habe ich nachgeschaut und stelle fest, dass dies in Berlin ihren Sitz haben.
Werde mal vor Ort prüfen und teile abfotografieren (
natürlich unter Einhaltung des Persönlichkeitsrecht),
was vielleicht verdächtig sein könnte?
Mooooment mal, die Strasse und Hausnummer ist doch dort, wo ich ab und zu vorglühe. Das gibt doch nicht (http://www.rubstudent.de/RS7/Forum/images/smilies/rs6/15_doh.gif)