SG Detmold: Hartz IV - Jobcenter kassiert Lotto-Gewinn

Begonnen von Meck, 09. Januar 2016, 16:37:00

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Gast28219

Zitat von: Ottokar am 17. Januar 2016, 11:56:34
Zitat von: Gast28219 am 16. Januar 2016, 13:20:04Man könnte theoretisch jede Woche zur Blutplasmaspende oder alle zwei Wochen zur Thrombozytenspende, zusätzlich einmal alle zwei Monate zur Blutspende. Damit könnte sich das Vermögen monatlich um 100 bis 120 Euro erhöhen, wenn die Entschädigung nicht verbraucht würde.
Irrtum.
Diese 100€ bis 120€ würden im laufenden Bewilligungszeitraum als Einkommen betrachtet. Erst mit Beginn eines neuen Bewilligungszeitraumes würden sie als Vermögen betrachtet.
Du verwechselst hier die für laufendes Einkommen anzuwendende monatsbezogene Anrechnung, mit der für den gesamten Bewilligungszeitraum geltenden Einstufung, ob es sich um Einkommen oder Vermögen handelt.

http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---20.08.2014.pdf

Zitat
5.7 Zuwendungen Dritter ohne rechtliche bzw. sittliche Verpflichtung (zu § 11a Abs. 5 SGB II)

Rz. 108 (1) Geschenke und sonstige Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche oder sittliche Verpflichtung erbracht werden, sind nicht zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die leistungsberechtigte Person entweder grob unbillig wäre oder sie die Lage der Empfängerin oder des Empfängers nicht so günstig beeinflussen würden, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären.

Dies sind z. B.:
• Gesellschaftliche Preise zur Ehrung von Zivilcourage,
• Ehrengaben aus öffentlichen Mitteln (Altersjubiläum, Lebensrettung),
• Spenden aus Tombolas für bedürftige Menschen (insbesondere in der Vorweihnachtszeit),
• Begrüßungsgelder für Neugeborene,
• Entschädigungen für Blut-/Plasmaspender,
• Leistungen aus Härtefonds für NS-Verfolgte,
• Zuwendungen aus dem Fonds Heimerziehung West oder Ost zum Ausgleich von Folgeschäden aus einer Heimunterbringung in den Jahren 1949–1975/90.

Rz. 109 (2) Obergrenze für die Nichtberücksichtigung derartiger Zuwendungen sind die geltenden Vermögensfreibeträge nach § 12. Eine Berücksichtigung der Zuwendung als Vermögen ist nicht automatisch ,,besonders hart" im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6

Man kann sich zwar darüber streiten, ob die "Fachlichen Hinweise zu § 11 bis § 11b SGB II" irgendeine Relevanz hätten. Soweit sie aber in Anbetracht der schwammigen Begriffe im Gesetz für einen LE im Einzelfall weniger nachteilig sind, sollte man sie wenigstens zur Kenntnis nehmen und über ihre Folgen nachdenken dürfen.

Unwissender

Bei mir wurden die 10000 Euronen komplett angerechnet! Soll heißen, mir wurde der ALGII Anspruch ganz versagt, bis ich das "Geld" aufgebraucht hatte.

:offtopic: Das dauerte nicht mal 6 Monate, dann stand ich bei denen wieder auf der Matte ...
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

@P3
Ich habe die Frage beantwortet, wann und wie diese 100€ bis 120€ als Einkommen betrachtet würden, jedoch nicht, ob sie als Einkommen angerechnet werden.
Einkommen ist es per se, ob dieses Einkommen angerechnet wird oder nicht, ist eine andere Frage, um es hier gar nicht geht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast39851

Ich frage mich ob eine Gewinnabholung beim Lottokiosk in bar, der Meldepflicht eines Lottogewinns einen Strich durch die Rechnung macht. In einigen Bundesländern lassen sich schließlich auch Beträge über 1.000 Euro in bar auszahlen. Werden hierbei Personalien an der Lottoannahmestelle aufgenommen und ggf. weitergeleitet?

MichaK

Zitat von: Gast39851 am 06. März 2016, 11:41:41
Ich frage mich ob eine Gewinnabholung beim Lottokiosk in bar, der Meldepflicht eines Lottogewinns einen Strich durch die Rechnung macht.

wieso ? An der Meldung ist man doch nicht gehindert, wenn bar gegen Lottoschein ausgezahlt wird. Man bekommt doch eine Auszahlquittung, oder ?

Gast39858

Zitat von: MichaK am 06. März 2016, 12:29:07
Zitat von: Gast39851 am 06. März 2016, 11:41:41
Ich frage mich ob eine Gewinnabholung beim Lottokiosk in bar, der Meldepflicht eines Lottogewinns einen Strich durch die Rechnung macht.

wieso ? An der Meldung ist man doch nicht gehindert, wenn bar gegen Lottoschein ausgezahlt wird. Man bekommt doch eine Auszahlquittung, oder ?

Auf der Auszahlquittung steht aber kein Name drauf, außer man hat eine Lotto-Card verwendet (dann wird der Gewinn allerdings immer aufs Konto überwiesen).

Normalerweise kann jeder, der den Lottoschein vorlegt auch den Gewinn mitnehmen. Wer im Leistungsbezug ist, könnte im Falle eines höheren Gewinns also einfach einen Verwandten oder Bekannten vorschicken, der keine Leistungen bezieht. Davon würde das Jobcenter nichts mitbekommen. Wird in den meisten Fällen wahrscheinlich auch so gemacht  :zwinker:.

Ich selbst spiele allerdings eher selten Lotto. Und wenn doch, dann eigentlich nur Euro-Millions in Luxemburg. Da meldet garantiert keiner Gewinne an deutsche Behörden  :cool:

MichaK

Zitat von: Gast39858 am 06. März 2016, 18:29:00Verwandten oder Bekannten vorschicken, der keine Leistungen bezieht. ....

klar, das sind die Ersten, die dich dann verpfeifen werden.  :zwinker:

Orakel

Zitat von: Gast39858 am 06. März 2016, 18:29:00
Da meldet garantiert keiner Gewinne an deutsche Behörden

Normadressaten des § 60 SGB I sind Antragsteller und Leistungsberechtigte, nicht deutsche Behörden!

Gast40356

#38
Zitat von: Angela1968 am 09. Januar 2016, 16:45:21
Also normalerweise weis ein Sozialeistungsempfänger das auch ein Lottogewinn, egal in welcher Höhe, sofort angerechnet wird als Einkommen. Das ist nichts neues. Weswegen man da gekalgt hat ist mir unklar.

Angela

Habe zufällig diesen Beitrag gefunden und wollte dazu einfach mal die Frage in den Raum werfen, wenn es nicht ok ist bitte einfach entfernen, verschieben oder was auch immer. 

Frage lautet: "Warum ist es denn nun besser für Allgemeinheit, wenn der Bürger Max Muster z.B. wegen Lottogewinn von 10.000 Euro raus fällt, und der gleiche Max Muster ab dem Tag wo er 0,00 Jobcenter-Kohle bekommt darf er ca. 40.000 Euro Vermögen besitzen, wenn es das richtige Vermögen, z.B. Auto im erlaubten Wert, Altersvorsorge usw. am richtigen Konto ist.   

Tut es der Allgemeinheit echt so sehr weh und ist es wirklich unsozial und unpraktisch, wenn wir sagen würden :
" Jeder, jederzeit darf bis Betrag X alles gewinnen, erben, finden, sich erarbeiten, alles bis Betrag X  darf deins sein auf allen Konten, als PKW, Goldbarren oder wie auch immer". 
Ich rede natürlich nicht von Summen wie 10.000 Euro monatlicher, oder evtl. doch, hängt von den Gesamtumständen ab. 
Nettolohn von 10.000/ Monat führt dann z.B. dazu, dass man Summe von erlaubten 40.000(egal ob Vermögen, Verdienst oder was auch immer) plus angemessene Eigentumswohnung schnell erreicht. 

Dann und nur dann fällt man raus aus der sprichwörtlichen "sozialen Hängematte" wie sie der Volksmund so gerne nennt. 
Würde es dem Volk wirklich so schwer fallen wenn wir jedem sowas gönnen egal wo die Kohle her kommt!?

Jetzt würde ein Lottogewinner z.B. bei 0,00 Euro vom Jobcenter incl. Eigentumswohnung Altersvorsorge, PKW ca. 65.000 Vermögen haben dürfen und wäre in der Lage damit wieder Hartz4 bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 zu bekommen.   Irgendwie ne verrückte Welt.

Wo sind die Medien wenn es drum geht die Denkweise zu ändern, den Sprachgebrauch zu verändern, keiner sagt als Rentner "ich bekomm Bismarck 1", ob wohl der Herr B. ja mehr oder weniger der Begründer dieser Sache war, da klappt es also mit einem anderen Namen, warum nicht auch bei verurteiltem Verbrecher Peter H.!?

Das wollte ich einfach mal so in den Raum werfen

Gast40356

Zitat von: Gast39851 am 06. März 2016, 11:41:41
Ich frage mich ob eine Gewinnabholung beim Lottokiosk in bar, der Meldepflicht eines Lottogewinns einen Strich durch die Rechnung macht. In einigen Bundesländern lassen sich schließlich auch Beträge über 1.000 Euro in bar auszahlen. Werden hierbei Personalien an der Lottoannahmestelle aufgenommen und ggf. weitergeleitet?

Beim Keno-Lotto und anderen z.B. Toto-Sportwette ist eine persönliche Lottocard Vorschrift. Lottocard ist personengebunden und daher ist Ehepartner/in nur mit eigener Card zu Spiel berechtigt. Im Falle von Streit fliegt dir dieser krumme Deal dann evtl. Jahre später um die Ohren, kurzer Hinweis reicht und Fahndung steht vor der Tür.

Wenn 500 oder 1000 Euro in Lottostelle ausgezahlt werden bedeutet es entweder, alles ab 1000,01 geht aufs Konto, oder es bedeutet 9000 gehen aufs Konto und 1000 in die Hand.  Ich vermute mal das wenn dann einmal alles auf Konto kommt, also 9999,70 in dem Fall wohl.  Egal wo es hin kommt, alles angeben und nicht vor Gericht landen find ich den netteren Weg, zum absetzen also verschwinden ins Ausland fehlt mindestens eine null bei der fast 10000 Summe ;-)

"Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt" ist immer Gefahr wenn du dafür andere Leute bzw. deren Konten brauchst, heißt nicht umsonst bei Geld hört die Freundschaft auf.  :teuflisch:

Ottokar

Zitat von: Gast40356 am 09. Mai 2016, 20:57:36Würde es dem Volk wirklich so schwer fallen wenn wir jedem sowas gönnen egal wo die Kohle her kommt!?
Die Frage kann - und sollte - man auch anders herum stellen:
Warum sollte die Allgemeinheit für jemanden aufkommen, der genügend Geld hat, um seinen Lebensunterhalt selbst sicher zu stellen?

Allerdings gibt es genügend Leute, die wegen ihrem Vermögen/Einkommen ein schlechtes Gewissen haben und sich dadurch läutern, indem sie einen Teil davon für soziale Zwecke spenden.
Von diesem Personenkreis provitieren auch Gewinnspielvereine wie "Mein Grundeinkommen e.V.", letzterer beschäftigt lt. aktueller Pressemitteilung derzeit 17 Mitarbeiter, die auch von den Spendengeldern bezahlt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast21319

Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2016, 07:55:25
"Mein Grundeinkommen e.V."

Mittels Impressum habe ich nachgeschaut und stelle fest, dass dies in Berlin ihren Sitz haben.
Werde mal vor Ort prüfen und teile abfotografieren (natürlich unter Einhaltung des Persönlichkeitsrecht),
was vielleicht verdächtig sein könnte?


Mooooment mal, die Strasse und Hausnummer ist doch dort, wo ich ab und zu vorglühe. Das gibt doch nicht