VG Minden: Jobcenter bekommt Flüchtlingskosten nicht zurück

Begonnen von Meck, 30. März 2016, 17:15:18

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Meck

Wer zahlt den Unterhalt von Geflüchteten aus Syrien? Die Angehörigen, die ihren Familien die Einreise ermöglicht haben oder das Jobcenter? Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden und damit den Streit noch komplizierter gemacht.

Ein Mann aus Paderborn muss nicht für den Unterhalt seines Bruders und dessen Frau aufkommen, obwohl er für sie gebürgt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Auslöser für den Streit ist das NRW-Flüchtlingsprogramm: Seit Ende 2013 hatten Syrer die Möglichkeit, ihre Angehörigen ohne große Hindernisse nach Deutschland zu holen. Dafür mussten sie aber eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der sie für die Angehörigen bürgen.


-->> http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/vg-minden-kostenerstattung-fluechtlinge-100.html
LG Meck :bye: