LSG Celle: Kfz-Haftpflicht erhöht Hartz-IV-Anspruch

Begonnen von Meck, 13. Mai 2016, 11:10:58

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Hartz-IV-Bezieher mit weiteren Einkünften können die Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung von ihrem Einkommen abziehen und auf diese Weise höheres Arbeitslosengeld II beanspruchen. Hierfür müssen sie noch nicht einmal Eigentümer des Autos oder selbst Versicherungsnehmer sein, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Donnerstag, 12. Mai 2016, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 11 AS 941/13). Es reiche aus, wenn sie Halter des Fahrzeugs sind.

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kfz-haftpflicht-erhoeht-hartz-iv-anspruch.php




Hartz IV-Berechnung: Beiträge für Kfz-Haft­pflicht­versicherung können zunächst vom Einkommen abgezogen werden. Einkommen eines Grund­sicherungs­empfängers ist dadurch in geringerer Höhe auf ALG II-Anspruch anzurechnen.


-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22597
LG Meck :bye:

Gast7898

LSG Niedersachsen-Bremen  Beschluss (Az.: L 11 AS 941/13).

Siehe Urteil als PDF- Datei im Anhang.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast25138

Hallo,

ich erziele anzurechnendes Einkommen (Erwerbsminderungs-Rente) und erhalte zusätzlich aufstockende Leistungen nach dem SGB II.

Bei der EM-Rente hat mir das Jobcenter die 30 € Versicherungspauschale zuerkannt (also das anzurechnende Einkommen entsprechend "bereinigt").

Da ich aber auch ein Kraftfahrzeug besitze, wollte ich fragen, ob ich die Kosten für die Kfz-Haftplichtversicherung gesondert erstattet bekomme?

Und falls ja, für wie lange rückwirkend kann ich die Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge zurückerstattet bekommen? Besitze das Kraftfahrzeug seit 2012.

Danke und Gruß

Ostwestfale

Gast7898

Zitat von: Gast25138 am 18. September 2016, 02:48:39Da ich aber auch ein Kraftfahrzeug besitze, wollte ich fragen, ob ich die Kosten für die Kfz-Haftplichtversicherung gesondert erstattet bekomme?

Guckst hier dazu >> Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen      L 11 AS 941/13 v. 27.11.2015 
>>https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183224

Zitat von: Gast25138 am 18. September 2016, 02:48:39Und falls ja, für wie lange rückwirkend kann ich die Kfz-Haftpflichtversicherungsbeiträge zurückerstattet bekommen?

Dazu >> § 40 SGB II Anwendung von Verfahrensvorschriften >> http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37326.htm

Gast41261

Ich schätze mal, das Urteil bezieht sich auf Einkommen das DURCH ARBEIT entstanden ist.

Als Rentner hast Du Kosten für das Auto die Du eig nur privat hast.

Gast25138

Dann ist Kindergeld ein DURCH ARBEIT enstandenes Einkommen? :scratch:

Angela1968

Also ich kann aus eigener Erfahrung sagen, Kind sein und dadurch Kindergeld beziehen ist echt harte Arbeit. :lachen: :lol:

Angela

MichaK

Zitat von: Gast25138 am 18. September 2016, 16:54:17
Dann ist Kindergeld ein DURCH ARBEIT enstandenes Einkommen? :scratch:

Nein, das Kindergeld ist anzurechnendes Einkommen und da die Klägerin erwerbsfähig war, sind 30 EUR Pauschale und die Kfz-Haftpflicht davon abzusetzen.

CHIPI

Wenn ich überprüfen lassen will ob mir die Kfz - Haftpflichtkosten rückwirkend zustehen b.z.w.
vom JC fordern möchte, welches Formular / Mustervorlage könnte ich nehmen.
Ich bin Aufstocker u. habe die ganzen Jahre auch nur diese Pauschale von 30,- bekommen.
Jetzt möchte ich halt wissen / nachprüfen ob mir mehr zusteht zumal ich den PKW beruflich brauche.
Kann mir bitte jemand helfen welches Muster etc. ich nehmen kann ?
Habe bei den Sachen von ottocar schon geschaut, aber nix gefunden was für den Fall passen würde.
:zwinker:  Gruß CHIPI

MichaK

als Aufstocker müsstest doch den Grundfreibetrag von 100 EUR haben ??

CHIPI

Ja klar 100,- habe ich, darin sind doch die 30,- enthalten oder ? jetzt hatte ich das Urteil so verstanden das die Haftpflicht noch dazu kommen würde, oder sehe ich das falsch ?

MichaK

solange du mit den Einzelbeträgen nicht über 100 EUR kommst, sind die Einzelbeträge enthalten, also auch die Kfz-Haftpflicht.

Gast37636

In den 100 € enthalten:

30 € Vers.-Pauschale
xxx € Kfz-Haftpflichtvers.
Fahrtkosten !

Da wir Deine Fahrtkosten (einfache Strecke x 0,20 € / Tag) nicht kennen, wissen wir nicht, ob die Haftpflicht in den 100 € schon enthalten ist.
Die Höhe der nur Haftpflicht kennen wir auch nicht.

CHIPI

Vielen Dank für Eure Bemühungen mir zu helfen  :sehrgut:
Ich glaube komme über 100,- ,:
25,- Haftpflicht im Monat + 60 / 70,- Benzin + 30,- Vers. P. = 115 / 125,-
Ich habe das Urteil etc. falsch verstanden, denn es ist wohl alles beim alten.
Laut euren Aussagen ist bei mir folgendes :
sobald ich über 100,- komme ( schon immer wie ich nun sehe ) Belege beim JC einreichen,
dann höherer FB, also so wie die Regelung schon immer war. Oder ?

Gast37636

Benzin gehört nicht zu den Absetzbeträgen.
Nur das km-Geld (s.o.)

Nein, nicht wie immer...  :smile:
Bis zum 31.7.16 war in den 100 € auch noch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 € enthalten.
Die wurde leider zum 1.8.16 ersatzlos gestrichen.  :sad:

Also bis 31.7.16
Fahrtkosten (km-Geld)
Kfz-Haftpflicht
Vers.-Pauschale
evtl. Riester
Werbungskostenpauschale
zusammen mehr als 100 €, dann ... hast Du zu wenig abgesetzt bzw. an Aufstockung bekommen.

Ab 1.8.16:
Fahrtkosten (km-Geld)
Kfz-Haftpflicht
Vers.-Pauschale
evtl. Riester
zusammen macht wieviel ?