LSG Baden-Württemberg: Zinsen auf Nachzahlungen kein Einkommen (Hartz IV)

Begonnen von Meck, 06. August 2016, 16:11:39

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Meck

Erhalten Leistungsberechtigte für eine verspätete Hartz-IV-Nachzahlung auch Zinsen vom Jobcenter ausgezahlt, können sie diese behalten. Das Jobcenter darf die ausgezahlten Zinsen später nicht als Einkommen wieder mindernd auf die Hartz-IV-Leistung anrechnen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21. Juni 2016 (Az.: L 9 AS 4918/14). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Stuttgarter Richter die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zinsen-auf-nachzahlungen-kein-einkommen.php

-->> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186196
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye:

MichaK

Entschädigungszweck. Na da bin ich mal gespannt, ob sich bei der Armenpolizei Widerstand regt.