ALG II-V zum 01.08.2016 geändert

Begonnen von Ottokar, 03. August 2016, 12:34:33

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Ottokar

Die BA hat auch die ALG II-V zum 01.08.2016 umfangreich geändert.

Eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Fassung gibt es hier.

Nachfolgend eine Übersicht über die Änderungen.
(Sollte etwas fehlen, oder sich Fehler eingeschlichen haben, bitte PM an mich, Danke.)

§ 1 Abs. 1 Nr.  3
Freibetrag für Einnahmen aus Kapitalvermögen i.H.v. 100 Euro kalenderjährlich.

§ 1 Abs. 1 Nr. 10
Wurde aufgehoben.
Die Regelung ist nun sinngemäß in § 11b Abs. 2 SGB II enthalten.

§ 1 Abs. 3
Wurde aufgehoben. (Alte Übergangsregelung.)
Bisherige Regelung aus Abs. 6 wurde hier neu gefasst.

§ 1 Abs. 5
Wurde aufgehoben. (Alte Übergangsregelung.)

§ 1 Abs. 6
Bisherige Regelung wurde in Abs. 3 neu gefasst.

§ 1 Abs. 7
Wurde aufgehoben.
Die Regelung ist nun sinngemäß in § 11b Abs. 2 SGB II enthalten.

§ 2 Abs. 3
Wurde aufgehoben.
Die Regelung ist nun sinngemäß in § 41a SGB II enthalten.

§ 2 Abs. 6
Wurde an die neue Regelung in § 11 SGB II zu Einnahmen in Geldeswert angepasst.

§ 3 Abs. 5 und 6
Wurde aufgehoben.
Die Regelung ist nun sinngemäß in § 41a SGB II enthalten.

§ 6 Abs. 1 Nr. 3a
Wurde aufgehoben.
Der bisher dort geregelte Pauschalfreibetrag für Werbekosten i.H.v. 15,33 Euro monatlich entfällt.
D.h. es können nur noch tatsächliche nachgewiesene Werbekosten abgesetzt werden.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Peter_Lustig

Steht ich grad aufm Schlauch?

Zitat von: Ottokar am 03. August 2016, 12:34:33
§ 1 Abs. 1 Nr.  3
Wurde aufgehoben.
Der bisher dort geregelte Freibetrag für Einnahmen aus Kapitalvermögen i.H.v. 100 Euro kalenderjährlich entfällt.

Bedeutet dies, dass jetzt Zinsen (die man eh mit der Lupe suchen muss) nicht mehr bis 100 Euro frei sind, sondern schon bei 1 Cent angerechnet werden?


Zitat von: Ottokar am 03. August 2016, 12:34:33
§ 6 Abs. 1 Nr. 3a
Wurde aufgehoben.
Der bisher dort geregelte Pauschalfreibetrag für Werbekosten i.H.v. 15,33 Euro monatlich entfällt.
D.h. es können nur noch tatsächliche nachgewiesene Werbekosten abgesetzt werden.

Das habe ich eh noch nie so richtig kapiert:
Bisher wurden von meinem Einkommen 15,33 Euro pauschal nicht angerechnet?
Nun bekomme ich diesen Freibetrag nicht mehr und bekomme daher 15,33 weniger?

Gast38171

Zitat von: Peter_Lustig am 03. August 2016, 15:40:44Nun bekomme ich diesen Freibetrag nicht mehr und bekomme daher 15,33 weniger?

Das kommt auf die Höhe deiner nachweisbaren Werbekosten an. Jetzt wir das erstattet was du vorlegen kannst (z.B. Monatskarte ), Quittung für Arbeitsschuhe, ect.

Peter_Lustig

Zitat von: Gast38171 am 03. August 2016, 16:00:30
Zitat von: Peter_Lustig am 03. August 2016, 15:40:44Nun bekomme ich diesen Freibetrag nicht mehr und bekomme daher 15,33 weniger?

Das kommt auf die Höhe deiner nachweisbaren Werbekosten an. Jetzt wir das erstattet was du vorlegen kannst (z.B. Monatskarte ), Quittung für Arbeitsschuhe, ect.

mhhh, Monatskarte habe ich. D.h. ich teile sie mir mit meinen Eltern (ist ein übertragbares Ticket). Arbeitsschuhe ja, aber die brauch ich nicht monatlich neu.
Fahrkarte: Da die meinen Eltern "gehört", müsste ich bzw. meine Eltern also einen Schrieb aufsetzen, worin bestätigt wird, dass ich diese Karte mitbenutze und dafür Summe X (50 % = ca. 40 €) an sie bar zahle.

Dann bekäme ich die vollen 40 € angerechnet? Bei Arbeitsschuhe (ca, 2 bis 3 im Jahr mit je nach Angebot 30 €) bekäme ich auch angerechnet? Oder bleiben dann die 15,33 wie bisher.

Ottokar

Zitat von: Peter_Lustig am 03. August 2016, 15:40:44Bedeutet dies, dass jetzt Zinsen (die man eh mit der Lupe suchen muss) nicht mehr bis 100 Euro frei sind, sondern schon bei 1 Cent angerechnet werden?
sieht so aus

Zitat von: Peter_Lustig am 03. August 2016, 15:40:44Bisher wurden von meinem Einkommen 15,33 Euro pauschal nicht angerechnet?
Nun bekomme ich diesen Freibetrag nicht mehr und bekomme daher 15,33 weniger?
Die Werbungskostenpauschale von 15,33€ war im Grundfreibetrag enthalten.
Wenn nun die Absetzung der tatsächlichen Kosten statt des Grundfreibetrages geltend gemacht wird, wird nicht mehr unbesehen die Werbungskostenpauschale abgesetzt, sondern nur noch die tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten. D.h. es werden i.d.R. 15,33€ weniger abgesetzt. JC und Staat sparen bei jedem Leistungsempfänger, bei dem die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden, monatlich 15,33€.

Zitat von: Peter_Lustig am 03. August 2016, 16:12:35Fahrkarte: Da die meinen Eltern "gehört", müsste ich bzw. meine Eltern also einen Schrieb aufsetzen, worin bestätigt wird, dass ich diese Karte mitbenutze und dafür Summe X (50 % = ca. 40 €) an sie bar zahle.
Das wird wohl kaum durchgehen.

Zitat von: Peter_Lustig am 03. August 2016, 16:12:35Bei Arbeitsschuhe (ca, 2 bis 3 im Jahr mit je nach Angebot 30 €) bekäme ich auch angerechnet?
In dem Monat, in dem die Kosten anfallen: ja.

Zitat von: Peter_Lustig am 03. August 2016, 16:12:35Oder bleiben dann die 15,33 wie bisher.
Es gibt keine 15,33€ mehr.
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Peter_Lustig

Zitat von: Ottokar am 03. August 2016, 19:01:23
Zitat von: Peter_Lustig am 03. August 2016, 16:12:35Fahrkarte: Da die meinen Eltern "gehört", müsste ich bzw. meine Eltern also einen Schrieb aufsetzen, worin bestätigt wird, dass ich diese Karte mitbenutze und dafür Summe X (50 % = ca. 40 €) an sie bar zahle.
Das wird wohl kaum durchgehen.

Mhh, warum nicht?

Ich könnte dabei folgende Rechnung aufmachen:
Ticket2000 Abo Preisstufe A3 = 70,55 €
geteilte Karte : 2 = 35,27 (Ich bin mal kulant  :cool: )

a) Fahrpeis Einzelticket = 2,60 € x 2 (Hin- und Rück) x 6 (Mo-Sa Arbeit) = 31,20 pro Woche
b) Fahrpeis 4erTicket = 2x6 (Hin-Rück-Woche)/4 x 9,80 € = 29,40
c) Sozialticket = 34,95 €

Warum sollten sie mir also nicht das halbe Ticket ersetzen, wenn ich zum einen, einen "Vertrag" zwischen mir und meinen Eltern vorlege und sie dabei günstiger wegkommen. Dazu könnte ich noch als "Argument" bzw. als "Bonus" hinterher schieben, in Zukunft auf Fahrgelderstattungen bei Terminen zu verzichten  :zwinker:

Ottokar

Bisher durftest du das Ticket kostenlos nutzen und nun wollen deine Eltern Geld dafür? Das klingt unglauibwürdig. Das JC wird argumentieren, dass du dir bitte ein eigenes Ticket kaufen sollst, das kannst du dann ja auch zu 100% absetzen (und im Notfall mal deinen Eltern borgen).
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Gast39958

Zitat von: http://hartz.info/index.php?topic=103234.msg1104906#msg1104906§ 1 Abs. 1 Nr.  3
Wurde aufgehoben.
Der bisher dort geregelte Freibetrag für Einnahmen aus Kapitalvermögen i.H.v. 100 Euro kalenderjährlich entfällt.

Zitat von: http://www.buzer.de/gesetz/8014/v200213-2016-08-01.htm(Text neue Fassung)

3. Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie 100 Euro kalenderjährlich nicht übersteigen,

Sehe ich das falsch oder wurden die 100 € nicht gerade neu eingefügt?

Ottokar

Da hat jemand bei der mir vorliegenden Synopse Mist gebaut (alt und neu vertauscht). Ich werde das mal korrigieren.
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VittaLeria

Wenn 15,33 nicht mehr bezahlt werden, kamm man dann jetzt Auto-Reparatur-Kosten oder Hauptuntersuchungskosten absetzen? Oder Reinigung der Arbeitskleidung in der eigenen Waschmaschine( wird wohl schwirig den Betrag zu ermitteln)? Kontoführungsgebühren?

Ottokar

Zitat von: VittaLeria am 20. Oktober 2016, 23:35:36Kontoführungsgebühren
Sicher nicht.

Zitat von: VittaLeria am 20. Oktober 2016, 23:35:36Auto-Reparatur-Kosten oder Hauptuntersuchungskosten absetzen
Nur wenn das Auto hauptsächlich zum Erreichen des Arbeitsplatzes genutzt wird.

Zitat von: VittaLeria am 20. Oktober 2016, 23:35:36Reinigung der Arbeitskleidung in der eigenen Waschmaschine
immer

Natürlich gilt dabei immer der Grundsatz, dass die tatsächlichen Kosten höher sein müssen als der Grundfreibetrag.
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Gast16327

Sind Steuerbescheid Erstattung dann als einmaliges Einkommen geregelt oder kann das verteilt werden auf die Monate

Ottokar

Steuerrückzahlungen (Einkommenssteuer) sind einmaliges Einkommen und werden, abhängig von der Höhe, deshalb auf 6 Monate verteilt.
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