Hitzewelle: Muss das Sozialamt Kosten für Verdunklungsvorhänge übernehmen?

Begonnen von CCR, 08. Mai 2020, 21:00:44

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CCR

Hitzewelle: Muss das Sozialamt Kosten für Verdunklungsvorhänge übernehmen?
Während der Hitzewelle 2019 beantragte eine Frau aus Leverkusen die Kostenübernahme für Verdunklungsvorhänge in Höhe von rund 1.700,00 EUR per Eilantrag beim Sozialgericht gegen das städtische Sozialamt. Die Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf im Überblick.

Die Antragstellerin beantragte während der Hitzewelle 2019 beim Sozialamt die Übernahme von rund 1.700,00 EUR für Gardinen und Rollos von einem Raumausstatter. Wegen der unerträglichen Hitze in der Wohnung sei die Sache eilbedürftig. Entsprechend stellte sie beim Sozialgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eilrechtsschutz. Wenn sie keine Vorhänge bekomme, wolle sie hilfsweise, dass das Sozialamt die Kosten für Hotelübernachtungen trage.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/muss-das-sozialamt-kosten-fuer-verdunklungsvorhaenge-uebernehmen_238_511576.html


CCR

Zitat von: Gast44116 am 08. Mai 2020, 21:07:55
Auf Ideen kommen manche Leute  :lachen:
Probieren geht über Studieren und die Anwälte müssen ja auch von was Leben.

Sabine13

Ja, so ganz umsonst war die Klage vermutlich doch nicht:
ZitatSelbst wenn ein Anspruch auf eine Wohnungserstausstattung mit Vorhängen bestehen sollte, dann nur in angemessenem Umfang, der allenfalls einen geringen Bruchteil des geforderten Betrags ausmachen könne.