SG München: Jobcenter muss Frauenhaus zahlen

Begonnen von Meck, 05. September 2016, 20:12:18

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Meck

Fliehen Hartz-IV-Empfängerinnen mit ihren Kindern in ein Frauenhaus, muss das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Betreuung bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn die Kosten wegen einer geringeren Auslastung des Frauenhauses hoch sind, entschied das Sozialgericht München in einem kürzlich veröffentlichten rechtskräftigen Urteil vom 22. Juni 2016 (Az.: S 52 AS 538/13).

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-muss-frauenhaus-zahlen.php

Volltext -->> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187147
LG Meck :bye: