BSG: Unterhaltsschulden mindern nicht Einkommen bei Hartz IV

Begonnen von Meck, 15. Oktober 2016, 17:26:13

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Meck

Aufgelaufene Unterhaltsschulden können Hartz-IV-Aufstocker nicht einkommensmindernd geltend machen und damit höhere Arbeitslosengeld-II-Leistungen beanspruchen. Bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen können nur laufende Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden, urteilte am Mittwoch, 12. Oktober 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 37/15 R und B 4 AS 38/15).

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Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
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