BAG: Arbeitsvertrag - Regelungen über sachgrundlose Befristungen wirksam

Begonnen von Meck, 31. Oktober 2016, 16:16:20

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Meck

Sachgrundlose kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags bis fünf Jahre zulässig.

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass eine tarifliche Regelung, die die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren bei fünfmaliger Verlängerungs­möglichkeit zulässt, wirksam ist (Urteil vom 26.10.2016
- 7 AZR 140/15).


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LG Meck :bye: