SG Berlin: Sozialamt darf bei Pflegebetrug Leistungen Pflegebedürftiger kürzen

Begonnen von Meck, 03. November 2016, 14:50:58

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Sozialamt darf bei Pflegebetrug Leistungen von Pflegebedürftigen kürzen. Vorgehen dient Schutz des Sozial­versicherungs­systems und der Gesamtheit der Steuerzahler.

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass das Sozialamt die Sozialhilfe einer Pflegebedürftigen rückwirkend um Geldbeträge kürzen darf, die diese von einem kriminellen Pflegedienst als Belohnung für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug erhalten hat. Die daraus folgenden Rückforderungen darf das Sozialamt durch Anrechnung auf die laufende Grundsicherung sofort durchsetzen.

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 26.10.2016 - S 145 SO 1411/16 ER


-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23376
LG Meck :bye:

Meck

Kriminelle Pflegedienste zahlen Patienten Belohnungen für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug. Sozialämter dürfen Sozialhilfeleistungen um diese "Kick-Back-Zahlungen" rückwirkend kürzen. Das hat aktuell das Sozialgericht Berlin beschlossen.

Seit einigen Jahren laufen in Deutschland umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen gegen betrügerische Pflegedienste. Deren Geschäftsmodell besteht darin, zu Lasten der Sozialleistungsträger Pflegeleistungen abzurechnen, die tatsächlich gar nicht erbracht wurden. Als Komplizen der Pflegedienste wirken neben Ärzten vor allem auch Patienten mit, indem sie den Erhalt gar nicht erbrachter Pflegeleistungen quittieren und so deren Abrechnung ermöglichen. Zur Belohnung erhalten sie monatlich einen Anteil am Betrugserlös, der im Milieu als ,,Kick-Back-Zahlung" bezeichnet wird.


-->> https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/sozialgericht-bestaetigt-sozialaemter-bei-leistungskuerzungen_238_384514.html
LG Meck :bye:

MichaK

ZitatLaut den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Kassenbüchern habe die Antragstellerin über die Jahre von dem Pflegedienst insgesamt sogar Zahlungen in Höhe von 12.064 Euro erhalten

Zitatzwischen 245 und 336 Euro monatlich

ich frage mich, wie so etwas geht. Ich nehme mal an, dass der Pflegedienst wenigstens dann 500 bis 700 EUR monatlich gegenüber der Pflegekasse abrechnen konnte...
Schade, dass da nix Näheres zu steht. Würde mich mal interessieren, um welche Leistungen es sich da konkret gedreht hatte.