SG Düsseldorf: Hartz IV Minderung trotz Trennung

Begonnen von Meck, 06. März 2017, 17:34:33

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Sozialgericht Düsseldorf klärt Voraussetzungen für Bedarfsgemeinschaft.

Leben zwei mit anderen Partnern verheiratete Hartz-IV-Bezieher zusammen, bilden sie trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft. Denn eine nur ,,auf dem Papier" bestehende Ehe schließt eine anderweitige Partnerschaft in einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 3. März 2017 bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 12 AS 32/14). Damit müsse das Einkommen des einen Partners auch beim anderen Partner mindernd auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-minderung-trotz-trennung.php
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Quinky

Sozialgericht Düsseldorf erklärt also Bigamie für rechtens, bzw. VERLANGT ein Leben in Bigamie!!
Es wird also eine STRAFTAT per Gericht VORGESCHRIEBEN!!!

Wie weit soll das noch gehen???

Gruß
Ernie