SG Cottbus: Anspruch auf zuschussweise Übernahme eines Computers für Schüler

Begonnen von Meck, 23. Januar 2017, 13:04:25

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Meck

Harald Thomé möchte über ein absolut wichtiges Urteil des SG Cottbus hinweisen, nach dem die Kosten für einen einmalig anzuschaffende internetfähigen PC im Wert von 350 EUR im Rahmen der Bedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind.

Das SG Cottbus (v. 13.10.2016 – S 42 AS 1914/13) begründet das wie folgt:

,,Schulbildung ist ein andauernder langer Zeitraum, der PC deswegen eine längerfristige Bedarfslage und daher ,,ohne Zweifel" ein laufender Bedarf. Der Preis ist unabweisbar und das BVerfG hat darauf hingewiesen, dass zusätzliche existenznotwendige Bedarfe neben dem Regelbedarf zu erbringen sind."


-->> http://www.sozialticker.com/anspruch-auf-zuschussweise-uebernahme-eines-computers-fuer-schueler/

Volltext -->> http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Cottbus-13.10.2016-S-42-AS-1914-13.pdf
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit.
Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht! LG Meck
:bye:

Meck

Wer wissen will, was lebensfremde Bürokratie ist, der braucht sich nur die Berechnung der Regelsätze im Hartz-IV-Bezug anzuschauen. Da sind jeden Monat ein paar Euro vorgesehen für Anschaffung und Reparatur von größeren Haushaltsgeräten, Computern, Handys. Doch dieses ,,Ansparmodell" scheitert am Leben. Das haben jetzt wieder Urteile der Sozialgerichte deutlich gezeigt.

Das Sozialgericht Cottbus gestand einem Haushalt im Hartz-IV-Bezug zu, dass eine Schülerin einen Computer brauchte, weil ihr Gymnasium Hausaufgaben über das Internet verteilte und ganze Lehrgänge online anbot. Einen Computer zum Preis von 350 Euro kann man nicht mal so eben aus dem Regelsatz ansparen. Das gilt auch für die 100 Euro Teilnahmegebühr, die ein Abiturient benötigte, um an der Abifeier der Schule teilzunehmen.

Die Urteile zeigen erstens, welche Geldsummen und Anschaffungen man heute braucht, um nicht vom Bildungssystem ausgeschlossen zu werden.


-->> http://www.taz.de/Kommentar-Hartz-IV-Empfaenger/!5373324/
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